Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 33/2011
Stuttgart,
04/19/2011



Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.05.2011
25.05.2011
31.05.2011
08.06.2011
09.06.2011



Beschlußantrag:

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsverfahren Möhringen 3 -Fasanenhof- entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.


Begründung:


Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Finanzielle Auswirkungen

Das Sanierungsverfahren Möhringen 3 -Fasanenhof- wurde im Programmjahr 2003 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 4,167 Mio. € aufgenommen. In den Programmjahren 2009 und 2011 wurden zusätzliche Mittel von 1,167 Mio. € und 0,583 Mio. € bewilligt. Für Modellvorhaben stehen 0,7 Mio. € zur Verfügung. Somit beträgt der aktuelle Förderrahmen insgesamt 6,617 Mio. €. Diese stehen in der mittelfristigen Finanzplanung. 2009 - 2013 teilweise bereit bzw. werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011-2016 finanziert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 1 zur GRDrs 33/2011



Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 29 vom 17. Juli 2003 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Möhringen 3 -Fasanenhof- rechtsverbindlich. Eine erste Erweiterung erfolgte durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 27 vom 7. Juli 2005 (56 ha). Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 32/33 vom 10. August 2006 wurde das Gebiet ein zweites Mal erweitert (73,9 ha).

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 4,074 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Erschließungsmaßnahmen gehört auch das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen. In der Durchführung sind der Abbruch am Europaplatz, die westliche Grünanlage und die Umgestaltung der Markus-Schleicher-Straße.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind 1,076 Mio. € vorgesehen.

Sonstige Maßnahmen
Hier sind für die Modellvorhaben 0,700 Mio. € bereitgestellt. Diese Mittel sind für die nicht-investiven Projekte in der Sozialen Stadt vorgesehen.


Das Sanierungsverfahren Möhringen 3 -Fasanenhof- wurde im Programmjahr 2003 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 4,167 Mio. € aufgenommen. In den Programmjahren 2009 und 2011 wurden zusätzliche Mittel von 1,167 Mio. € und 0,583 Mio. € bewilligt. Für Modellvorhaben stehen 0,7 Mio. € zur Verfügung. Somit beträgt der aktuelle Förderrahmen insgesamt 6,617 Mio. €. Diese stehen in der mittelfristigen Finanzplanung bereit.



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Anlage 2 zur GRDrs 33-2011.pdf