Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
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GZ:
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Sitzungstermin: 16.10.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll, BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzenden
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Privatschulgründungen auf städtischen Arealen im Hallschlag - auch ein Thema der Schulentwicklungsplanung
- Antrag Nr. 406/2013 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 02.10.2013

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Dr. Eisenmann unterrichtet den Ausschuss, dass sie den Vorsitz zu diesem
Tagesordnungspunkt im Verlauf der Beratung an EBM Föll abgeben wird. Sie hat auf Bitten des Oberbürgermeisters einen Termin wahrzunehmen.


Von StRin Gröger (SPD) wird der Antrag eingehend erläutert. Sie führt aus, aktuell - und nicht zum ersten Mal - habe man in einem anderen Ausschuss, nämlich im Ausschuss für Umwelt und Technik, von der Absicht Kenntnis nehmen müssen, dass in einem Gewerbegebiet eine Privatschule errichtet werden soll. Bei dieser Gelegenheit sei die SPD-Gemeinderatsfraktion gebeten worden, zu Privatschulgründungen einen Antrag zu stellen. Derzeit gebe es in Stuttgart einen Boom, was die Gründung privater Schulen betrifft. Hierbei gehe es nicht um die Ausweitung von bereits länger bestehenden Traditions- bzw. Richtungsschulen. Diese generelle Entwicklung müsse im für die Schulentwicklung zuständigen Verwaltungsausschuss beraten werden.




Eine außergewöhnliche Privatschuldichte zeichnet sich laut StRin Gröger im Gebiet Hallschlag, Stadtbezirk Bad Cannstatt, ab. Sie zählt dabei Folgendes auf:

1. Bildung einer Grundschule auf gewerblichem Areal (Bil-Schule / Zuckerfabrik-Areal)

2. Einer nur im Jugendhilfeausschuss behandelten Vorlage konnte die Gründung einer weiteren Privatschule in unmittelbarer Nähe zum vorstehenden Projekt, nämlich an der Rommelstraße, nicht auf städtischem Grund, entnommen werden (Klett-Verlag). Bei Hochbetrieb der Kelter sei dort auch der Schwerlastverkehr problematisch.

3. Ibis-Schule
Des Weiteren habe der Presse entnommen werden können, dass im selben Gebiet, allerdings nicht mehr auf der Gemarkung des Stadtbezirks Bad Cannstatt, offenbar eine Realschule im Mischgebiet an der Kölner Straße entsteht. Solche Vorgänge wirkten sich auf die staatlichen Schulen, insbesondere auf den Grundschulbereich und auf den ÖPNV aus. Der Verwaltungsausschuss müsse sich diesem Thema stellen; der Gemeinderat komme nicht umhin, hierzu Position zu beziehen.

BMin Dr. Eisenmann teilt grundsätzlich mit, der Einfluss von Privatschulen auf die Schulentwicklungsplanung werde natürlich gesehen. Es sei zutreffend, dass - übrigens in ganz Baden-Württemberg - eine Entwicklung hin zu mehr Privatschulen stattfindet. Privatschulen seien gesetzlich geschützt. Sie seien nicht verpflichtet, kommunale Schulträger über ihre Planungen zu informieren. Sie wertet Privatschulen als wichtige Ergänzung des öffentlichen Schulwesens. Die Entwicklung werde völlig entspannt gesehen.

Wenn sich solche Träger Standorte auswählen, befassten sie sich sicherlich auch mit der Lage und der Verkehrsfrage. Aufgabe der Schulverwaltung sei es nicht, beispielsweise auf Verkehrsbelastungen an einem Standort hinzuweisen.

EBM Föll bestätigt, dass sich die Liegenschaftsverwaltung und die Schulverwaltung bei liegenschaftlichen Aspekten von Schulthemen abstimmen. Vom Grundsatz her gelte, Anfragen von Schulen in privater Trägerschaft bzw. von potenziellen privaten Schulträgern höre man sich an. Es werde geprüft, inwieweit mit städtischen Grundstücken Unterstützung gewährt werden kann. Im Einzelfall sei eine solche Unterstützung möglich, grundsätzlich komme diese jedoch nicht infrage. Wenn also das städtische Portfolio eine Möglichkeit bietet, werde diese den gemeinderätlichen Gremien vorgelegt. Vom Grundsatz her betrachte es die Stadtverwaltung jedoch nicht als ihre Aufgabe, Grundstücke für Schulen in privater Trägerschaft zur Verfügung zu stellen. Hier gehe es stets um einzelfallbezogene Themen.



StR Lazaridis (90/GRÜNE) verweist ebenfalls darauf, dass die Genehmigung einer Privatschule nach dem Privatschulgesetz sowie die Prüfung der Voraussetzungen dem Land (Kultusministerium, Regierungspräsidium) obliegt. Als Vertreter des staatlichen Schulsystems habe er keine Angst vor Privatschulen, vielmehr schätze er viele Konzepte dieser Schulen. Das Land und auch die Stadt sollten sich anstrengen, damit staatliche Schulen in der Konkurrenz zu den Privatschulen bestehen können. Seiner Überzeugung nach weisen derzeit die staatlichen Schulen eine gute Qualität auf.

Angesichts der Auswirkungen von Privatschulen auf staatliche Schulen besteht nach Auffassung von StRin Ripsam (CDU) durchaus ein gewisses Interesse der Stadt daran zu sehen, was sich im Bereich der Privatschulen entwickelt. Beratungen müssten jedoch vor dem Hintergrund geschehen, dass die Stadt hier nur bei den Grundstücksfragen über gewisse Einflussmöglichkeiten verfügt. Ihre Fraktion stehe Privatschulen positiv gegenüber.

Der städtische Schulentwicklungsplan geht nach Kenntnis von StRin Gröger bereits von gewissen Privatschulanteilen in bestimmten Gebieten aus. Daher müsse eine Gesamtbetrachtung stattfinden, und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Natürlich bestehe seitens der Stadt nur eine Diskussionsmöglichkeit, wenn ein Projekt auf städtischen Flächen realisiert werden soll. Vor der Sommerpause habe der Verwaltungsausschuss im Zusammenhang mit der Überlassung städtischer Optionen an das Abendgymnasium eine sehr zurückhaltende Position eingenommen.

Im weiteren Verlauf der Aussprache macht StRin Gröger deutlich, natürlich würden Reformschulen benötigt. So schätze sie die Arbeit der Freien Aktiven Schule außerordentlich. Solche Ansätze dürften aber nicht mit den derzeitig stattfindenden kommerziellen Gründungen verglichen werden. Mit dem Land müsse die Stadt zum Thema der Genehmigung von Privatschulen dringend das Gespräch suchen. Es könne nicht sein, dass eine Schule bereits seitens des Landes genehmigt wird, ohne zum Beispiel über einen Standort für eine Grundschule zu verfügen. Die Genehmigung müsste doch eigentlich mit der Bewertung der Unterrichtsörtlichkeiten einhergehen. Für schulische Zwecke erachtet sie beispielsweise eine Büroetage in der Calwer Straße als nicht geeignet.

Zur Berufsschulentwicklungsplanung fährt sie im Namen ihrer Fraktion fort, solange nicht der komplette Bedarf für staatliche Berufsschulen bekannt ist, müsse sehr sorgsam mit städtischen Flächen hinsichtlich deren Zurverfügungstellung für den Privatschulbereich umgegangen werden. Im Zweifel müssten die staatlichen Schulen mit ihren Flächenbedarfen Vorrang haben.

Die Bezeichnung "Schulen in freier Trägerschaft" zieht StRin von Stein (FW) der Bezeichnung Privatschulen vor. Die Vergangenheit zeige, dass gerade von diesen Schulen viele Innovationen ausgegangen sind. Erfreulich ist für sie, dass diese Schulen vermehrt Projekte in Gebieten realisieren möchten, die nach dem Sozialatlas Defizite aufweisen. Dadurch könnten diese Gebiete aufgewertet werden.


Für StR Klingler (FDP) trägt jede Privatschule zu einer Weiterentwicklung der Bildungsvielfalt bei.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) spricht davon, dass sich auch die Bildungslandschaft einem Wandel unterziehen muss. Von daher seien Vielfalt und innovative Konzepte freier Träger begrüßenswert. Es stelle jedoch eine primär staatliche Aufgabe dar, dafür zu sorgen, dass Bildung keine Ware wird. Bildung sollte nicht durch einen Markt geregelt werden, und dort, wo es Steuerungsmöglichkeiten gibt, sollte diese der Gemeinderat wahrnehmen. Hierfür wiederum benötige der Rat Informationen. Deshalb werde der Antrag begrüßt. Planungen privater Träger dürften nicht in Konflikt mit den seitens des Staates verfolgten Schulentwicklungsvorstellungen geraten. Zwar seien die städtischen Einflussmöglichkeiten begrenzt, aber dort, wo Einfluss genommen werden kann, sollte dies auch getan werden.

StRin Ripsam vertritt unterstützt von StRin von Stein und StR Klingler die Auffassung, dass der derzeitige Boom von Privatschulen im Zusammenhang mit der Kritik von Eltern an der aktuellen Bildungspolitik des Landes steht. Dem widersprechen StRin Fischer (90/GRÜNE), StR Lazaridis und StR Kanzleiter (SPD). StRin Fischer verweist darauf, dass es bereits vor dem Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg 449 allgemeinbildende und 234 berufliche Schulen in freier Trägerschaft gegeben hat. Die aktuelle Entwicklung den in jüngster Zeit erfolgten Reformen anzulasten, hält sie nicht für sachgerecht. Dies unterstützt StR Lazaridis. Träger wie Bil, Ibis und Klett seien schon vor dem Wechsel der Landesregierung in Stuttgart aktiv gewesen.

Für EBM Föll ist es erforderlich, sich in der Aussprache an der Rechtslage zu orientieren. Neben den deutlichen Positionen, die hier das Grundgesetz und die Landesverfassung einnehmen, würden auch höchstrichterliche Urteile klar zum Ausdruck bringen, dass es sich um keinen hoheitlichen Gnadenakt des Staates handelt, eine Schule in privater Trägerschaft zu genehmigen. Vielmehr hätten diese Schulen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dieser Rechtsanspruch könne auch eingeklagt werden. Außerhalb Stuttgarts werde dies durchaus gemacht, und die sich hierbei ergebenden Urteile seien eindeutig. Es treffe also nicht zu, dass die Stadt im Gespräch mit dem Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde steuernd eingreifen kann. Soweit die Verwaltung über Planungen informiert ist, werde auch der Gemeinderat informiert. Der Gemeinderat könne nur beeinflussen, ob für diverse Projekte städtische Grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Hier habe der Gemeinderat Dispositionsfreiheit. Eine dogmatische bzw. eine schulideologische Diskussion hält der Erste Bürgermeister, und dem pflichtet StR Kanzleiter bei, nicht für angebracht. EBM Föll weist darauf hin, dass in der jüngsten Vergangenheit der Freien Aktiven Schule in Degerloch städtische Flächen und Gebäude und der Waldorfschule in Sillenbuch städtische Flächen zur Verfügung gestellt wurden. Einen nahezu kompletten Konsens im Verwaltungsausschuss sieht er darin, dass Schulen in privater Trägerschaft einen wichtigen Beitrag für die Vielfalt des Schulwesens und aber auch dafür leisten, dass junge Menschen in möglichst großer Zahl möglichst qualifizierte Schulabschlüsse erreichen.


Dies müsse, unabhängig davon, ob es um staatliche oder private Schulen geht, das oberste bildungspolitische Ziel sein.

Grundsätzlich positiv zur Pluralität im Schulwesen äußert sich StR Kanzleiter. Unstrittig sei jedoch, dass auch in Zukunft allen Kindern Chancengleichheit bei ihrer Entwicklung eingeräumt werden muss. Er unterscheidet zwischen Schulen in freier Trägerschaft und Privatschulen, obwohl es rechtlich keine Unterschiede gibt. In der Regel verfolgten Schulen in freier Trägerschaft ein ernst zu nehmendes, unterstützenswertes, inhaltliches, schulpolitisches, pädagogisches Anliegen. Daher habe die SPD-Gemeinderatsfraktion die Grundstücksvergabe an die Aktive Freie Schule in Degerloch unterstützt. Andererseits dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass immer mehr Schulen gegründet werden, um mit diesen Geld zu verdienen. Die Gesellschaft als Ganzes müsse sehr genau hinschauen, ob sich hinter Schulgründungen förderwürdige Motive verbergen oder nicht. Ebenfalls müsse man die Verteilung der Schulen im Blick haben. Wenn Schulkonzentrationen in bestimmten Gebieten Schülerströme stark beeinflussten, würden städtische Interessen berührt. So könne es darum gehen, ob das Soziale Stadt-Projekt im Hallschlag noch erfolgreich ist, und darum, wie sich die Schulentwicklung (Anzahl der Schüler) der Altenburgschule und der Carl-Benz-Schule darstellt. Aufgabe der Kommunalpolitik sei es, solche Entwicklungen zu betrachten. Hier habe der Gemeinderat Verantwortung für die Bürgerschaft wahrzunehmen. Vor diesem Hintergrund erwartet er von jedem freien Träger, auch wenn dazu keine Verpflichtung besteht, dass Projekte mit der Stadt offen kommuniziert werden. Alle, auch Private, die verantwortlich Schulpolitik machen wollen, müssten sich Diskussionen über die Auswirkungen der verfolgten Konzepte stellen. Insofern sieht er einen staatlich-kommunalen Anspruch. Nur dem Zweck, diesen Anspruch zur Geltung zu bringen, habe der Antrag gedient. Zunächst einmal müsse die Stadt ihre Ziele formulieren, dann Handlungsspielräume analysieren, um anschließend zu überlegen, wie die gesteckten Ziele erreicht werden können.

Auch von StRin Ripsam wird gesehen, dass Privatschulgründungen Auswirkungen auf die Schulentwicklung insgesamt haben. Von daher sei die heutige Aussprache zu begrüßen.

Bil-Schule
Der Verwaltung, so BMin Dr. Eisenmann, sei seitens der Bil-Schule die Einrichtung einer Grundschule, einer Kita und einer Sporthalle bekannt. Hier handle es sich um keine neue Entwicklung. Schon als diese Schule auf das derzeitige Gelände gegangen sei, habe eine eindeutige Tendenz bestanden, sich räumlich und inhaltlich weiterzuentwickeln. Laut Auskunft des Staatlichen Schulamtes gebe es für die Bil-Grundschule eine Genehmigung des Landes. Das in Ergänzung des bisher belegten Bereichs vorgesehene Grundstück stehe seitens der Stadt auch zur Verfügung. Es gebe keinen Grund, einer Schule, die sich weiterentwickeln möchte, diese Fläche zu verwehren. Bezüglich der Überlassung einer zusätzlichen Fläche im Gebiet Zuckerfabrik bestätigt EBM Föll Gespräche. Diese Fläche soll für den Bau einer dreiteilbaren Sporthalle dienen. Eine solche Sporthalle sei für eine Realschule und für ein Gymnasium erforderlich. Am bisher vorgesehenen Standort könne eine Sporthalle dieser Größe nicht realisiert werden.


Das Zurverfügungstellen dieser Fläche hätte zudem den Vorteil, dass der Freibereich für die Schülerschaft der Bil-Schule größer ausfällt. Darüber hinaus wolle der Schulträger auf der Fläche, auf welcher die Sporthalle entstehen soll, eine Grundschule und eine Kita erstellen. Im Sinne eines durchgängigen Angebots sei dieses nachvollziehbar. Die Liegenschaftsverwaltung sehe es als möglich an, von den noch rund 10.000 m² städtischer Fläche im Gebiet Zuckerfabrik einen wesentlichen Teil - aus dem Gedächtnis heraus seien es wohl rund 8.000 m² - für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans werde dieses im Rahmen einer Ausnahme als genehmigungsfähig angesehen. Abstimmungen dazu erfolgten derzeit. Aus diesem Grund habe sich damit der Ausschuss für Umwelt und Technik befasst. Sobald diese Dinge geklärt sind, werde im Gemeinderat eine Vorlage bezüglich der Zurverfügungstellung eines Erbbaurechts eingebracht. Letztlich habe der Gemeinderat zu entscheiden, ob diese Fläche zur Verfügung gestellt wird. Gegenwärtig finde wie gesagt die Abklärung statt, ob das Projekt planungs- und baurechtlich möglich ist.

StR Lazaridis erinnert daran, dass sich die Stadt sehr vorsichtig beim Umgang mit potenziellen Gewerbeflächen verhält. Insgesamt müsse dieser Vorgang sicher noch genau geprüft werden.

Die Erweiterungsgedanken der Bil-Schule begrüßt StR Klingler. Da es für das Areal der Zuckerfabrik keine große gewerbliche Nachfrage gebe, sollte man über die sich nun abzeichnende Entwicklung froh sein. EBM Föll bestätigt, dass es sich beim Gebiet Zuckerfabrik um ein Gewerbegebiet handelt. Dort seien aber, wie schon ausgeführt, ausnahmsweise andere Nutzungen möglich. Das Gebiet könne nicht unbedingt als erfolgreiches Gewerbegebiet bezeichnet werden. Für die in Rede stehende Fläche gebe es seit ca. 20 Jahren keine Nachfrage von Unternehmen. Dort habe es bereits im Kontext mit dem Kulissenzentrallager Ausnahmen gegeben. Die Liegenschaftsverwaltung sehe das Bil-Projekt als sinnvolle Möglichkeit, diese Schule weiterzuentwickeln, und es werde in diesem Gebiet als vertretbar angesehen, auf Gewerbeflächen zu verzichten. Ein Zusammenhang mit dem Feuerbacher Behr-Areal, und damit wendet er sich an StRin Gröger, sei nicht statthaft. Bei den Flächen des Zuckerfabrik-Areals handle es sich schließlich nicht wie in Feuerbach um Industriegebiet; Industriegebietsflächen seien wertvoller als Flächen in einem Gewerbegebiet, da dort sogenanntes "störendes Gewerbe" angesiedelt werden kann. In der Folge wirbt der Erste Bürgermeister dafür, Bil diese Weiterentwicklungsmöglichkeit einzuräumen.

Ibis
Das von der Ibis-Schule gemeinsam mit der Mahle-Stiftung verfolgte Konzept einer interkulturellen Waldorfschule sei ihr, so BMin Dr. Eisenmann, bekannt. Der Stand der Konzeptentwicklung werde ihr gegenüber in regelmäßigen Gesprächen dargestellt. Die Mannheimer Interkulturelle Waldorfschule habe sie sich letztes Jahr angeschaut. Das dort verfolgte Konzept bezeichnet die Bürgermeisterin als hochinteressant und aus ihrer Sicht in der Zusammensetzung und der inhaltlichen Ausrichtung als Alternative sehr gut in die Landeshauptstadt Stuttgart passend. Neben einem Kita-Angebot und einer Schule mit Oberstufe solle parallel Ausbildung angeboten werden. Begonnen werden solle mit einer Kita.


Dafür sei gegenüber der Reiterkaserne am Römerkastell eine Fläche vorgesehen. Zur weiteren schulischen Entwicklung würden weder beim Staatlichen Schulamt noch beim Regierungspräsidium weitere Auskünfte vorliegen. Das Ganze befinde sich seit gut drei Jahren sehr detailliert in der Ausarbeitung. Eine Genehmigung seitens des Landes gebe es noch nicht. EBM Föll ergänzt, dieser Schulträger sei auf der Suche nach einer geeigneten Fläche und stehe deshalb in Kontakt mit der Liegenschaftsverwaltung. Seitens der Stadt sei die Bitte geäußert worden, den Bedarf noch etwas genauer zu spezifizieren und zu konkretisieren, um prüfen zu können, ob es seitens der Stadt überhaupt eine Möglichkeit gibt. Das Epple-Areal, und dies unterstreicht er, sei hier kein Thema; das Epple-Areal sei für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) im Zusammenhang mit dem Thema Betriebshof Türlenstraße disponiert. Zu diesem AWS-Thema kündigt er in Bälde eine Vorlage an (Grundsatzentscheidung im Zusammenhang mit dem AWS-Wirtschaftsplan 2014/2015). Der Flächenbedarf von Ibis sei der Liegenschaftsverwaltung nicht bekannt. Sollte sich im weiteren Verlauf zeigen, dass die Stadt über ein geeignetes Grundstück verfüge, würde diese Möglichkeit wie immer bei Grundstücksgeschäften dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Angesichts der für solche Projekte erforderlichen Grundstücksgröße geht er davon aus, dass solche Grundstücksgeschäfte nicht mehr unter die Zuständigkeit der Verwaltung fallen.

Außerordentlich positiv schätzt StR Lazaridis das von Ibis verfolgte Konzept ein. Für ihn wäre die Umsetzung dieses Konzeptes in Stuttgart sehr erfreulich. Er sieht keine Gründe, die hier gegen eine städtische Unterstützung sprechen.

Klett-Verlag
Nach Aussage der Vorsitzenden möchte die Klett Schule und Bildung GmbH auf dem Grundstück Rommelstraße 4 zunächst eine sechsgruppige Kita und unter Umständen eine Grundschule erstellen; der Klett-Verlag sei bereits Träger der Galileo-Grundschule und einer Kita in Stuttgart-Mitte, Alexanderstraße. Dieser Träger befasse sich mit einem Grundstück, das sich im Eigentum des Bundes befindet. Auch was die Schule angeht, würden dem Staatlichen Schulamt derzeit keine weiteren Informationen vorliegen. Hier gebe es ebenfalls noch keine Genehmigung seitens des Landes.

Akademie für Kommunikation
Zur Akademie für Kommunikation, Standort Kölner Straße, berichtet BMin Dr. Eisenmann, diese Schule strebe grundsätzliche eine Realschule an. Dieses Anliegen werde aufgrund der aktuellen Bedarfseinschätzung derzeit aber nicht weiterverfolgt.

Kolping-Grundschule
Das Thema Villa Scheufelen, Planung einer katholischen Ganztagesgrundschule durch das Kolping-Bildungswerk, Start zum Schuljahr 2014/2015, ist laut BMin Dr. Eisenmann dem Gemeinderat bekannt. Ein pädagogisches Konzept sei zur Genehmigung eingereicht.




Torwiesenschule
Die Torwiesenschule hat nach Aussage der Vorsitzenden beim Staatlichen Schulamt einen Antrag auf Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule gestellt. Von einer positiven Bewertung sei auszugehen.

Zum Abschluss der Aussprache erklärt Frau Korn (SchulverwA), es sei eine Tatsache, dass es in Stuttgart schon immer viele Privatschulen gegeben hat. Diese Schulen würden regelmäßig bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Eine Berücksichtigung sei jedoch nur dann möglich, wenn Erfahrungswerte vorliegen.

So wie das Schulverwaltungsamt für die 160 städtischen Schulen (allgemeinbildende und berufliche Schulen) die Schulentwicklungsplanung vornimmt, könne bei den Privatschulen vom logistischen Ablauf her nicht vorgegangen werden. Die heute genannten Beispiele von Privatschulen zeigten, dass diese Schulen aufgrund ihrer großen Unterschiede nur schwer miteinander verglichen werden können. Zwar kämen in der Regel Gründer neuer Schulen auf die Stadt zu, um sie zu informieren bzw. um sich über die Umgebung, wo sie eine Schulgründung vorhaben, kundig zu machen. Für solche Gründungen gebe es präferierte Bereiche (z. B. Feuerbach, Bad Cannstatt, Filderbereich). Über diese Bereiche wie auch über das Funktionieren des Stuttgarter Systems könnten dann Gespräche geführt werden. Eine Verpflichtung zur Information der Stadt bestehe allerdings nicht. Es gebe durchaus Träger, die aus anderen Städten über große Erfahrungen verfügen und sich ohne Konsultation der Stadt auf den Weg einer Schulgründung begeben. Das Schulverwaltungsamt stehe regelmäßig mit dem Staatlichen Schulamt in Kontakt, und hier finde dann auch ein Austausch statt. Das Einschätzen der Auswirkungen eines neuen Schulstandortes auf bereits vorhandene Schulen sei eigentlich erst nach vier, fünf Jahren Schulbetrieb möglich. Dann erst bestehe Klarheit darüber, in welcher Form und woher eine Schule ihre Schülerschaft bezieht.

Dass verfolgte Konzepte nicht immer gut verlaufen, zeige das Beispiel der Akademie für Kommunikation. Dort sei die bereits genehmigte Gründung einer Realschule in vorhandenen Räumen mangels Nachfrage nicht weiterverfolgt worden. Solche Risiken gingen Schulen in freier Trägerschaft ein. Diese Schulen könnten also nicht so strukturiert und geordnet in die Schulentwicklungsplanung einfließen. Berücksichtigt werden könnten bei der Planung (künftige Bezeichnung: regionale Schulentwicklungsplanung) aber die Informationen, die die Stadt z. B. vom Staatlichen Schulamt erhält. Auswirkungen seien natürlich möglich. Diese müssten seitens der Stadt auch nachvollzogen werden, aber die Stadt könne Auswirkungen nicht unbedingt verhindern.

Dem Gemeinderat werde jedes Jahr der Förderbericht der Schulen in freier Trägerschaft vorgelegt. In dieser Vorlage stelle die Verwaltung aufgrund der ihr vorliegenden Informationen die geförderten Schulen und die Schulen dar, die in Zukunft eventuell zur Förderung anstehen.

Mit der Zusicherung, den Gemeinderat weiter über die Entwicklung bei den Privatschulen auf dem Laufenden zu halten, schließt EBM Föll diesen Tagesordnungspunkt ab.

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