Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1056/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung

Beantwortung / Stellungnahme

1. Projekt Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung

In der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) finden Menschen, die sich in einer Notsituation befinden und keine Krankenversicherung haben, eine Ärzt*in, die die Erstuntersuchung und Notfallversorgung bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder einer Schwangerschaft übernimmt. Da viele weder eine Arztpraxis noch ein Krankenhaus aufsuchen können, hilft die Malteser Medizin unmittelbar.

Vorwiegend handelt es sich bei den Patienten um Bürger aus den neuen EU-Mitgliedsländern, Besuchern aus anderen Ländern, Studenten und Deutsche, die keine Krankenversicherung haben.

Die Patienten werden von ehrenamtlichen Haus- und Fachärzt*innen sowie von Krankenpfleger*innen und Arzthelfer*innen versorgt. Neben der medizinischen Versorgung ist Ziel der MMM-Sprechstunde, die Patienten mit Hilfe eines Netzwerks aus Ärzt*innen, Krankenhäusern, Beratungsstellen und sozialen Diensten und in Kooperation mit Kirchen und Verbänden zu betreuen und so zu behandeln, dass für deren medizinisch-soziale Doppelproblematiken Lösungen gefunden werden. Für die Patienten ist dieser Dienst kostenlos. Die medizinischen Geräte, die Ausstattung und die Koordination des Dienstes finanzieren sich ausschließlich aus Spenden.

Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Leistungen für Menschen ohne Krankenversicherung entstünde ein Förderbedarf von je 14.000 EUR für die Jahre 2022 und 2023.


2. Aufbau einer Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung bzw. ungeklärtem Krankenversicherungsstatus

Im Hinblick auf das neue Vorhaben, eine Clearingstelle in Stuttgart zu etablieren, gibt es in der LHS bereits ähnliche Angebote. Inwieweit ein über die bestehende Regelstruktur hinausgehender Bedarf besteht, sollte aus Sicht des Gesundheitsamts zunächst erhoben und bewertet werden. Dies ist von Seiten des Gesundheitsamtes in Abstimmung mit den freien Trägern (MedMobil, MMM) für das kommende Jahr vorgesehen. In diesem Zusammenhang kann geklärt werden, welche Kostenträger (wie zum Beispiel die Krankenkassen) für solche Angebote zuständig sind. Das Gesundheitsamt kommt im nächsten Schritt auf den Gemeinderat zu, um das weitere Vorgehen festzulegen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

SPD 676/2021, Die FrAKTION 930/2021








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