Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 397/2022
Neufassung
Stuttgart,
07/20/2022



Klimaneutralität 2035



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
27.07.2022
27.07.2022



Beschlußantrag:

1. Mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz
2. Investitionen der Stadtwerke Stuttgart deutlich verstärken
3. CO2-Bilanz städtischer Liegenschaften verbessern
4. Private Investitionstätigkeit unterstützen

a) Die Verwaltung strebt an, im Bündnis für Wohnen Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft zu treffen, mit denen die Klimaneutralität des Gebäudebestandes erreicht werden kann.

b) Mit dem Stuttgarter Handwerk entwickelt die Verwaltung neue Konzepte, wie die verstärkte Gewinnung von Nachwuchs in den klimaschutzrelevanten Handwerksberufen gelingen kann. Darüber hinaus unterstützt die Stadt weiterhin die im Jahr 2022 von den Organisationen des Stuttgarter Handwerks gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz und der Stabsstelle Klimaschutz erarbeitete Initiative "Werde Klimazubi im Handwerk" sowie die Ausbildungsmesse HandsUp des Handwerks auch in den Jahren 2023 - 2025 mit insgesamt 180.000 Euro.

c) Der Gemeinderat hat zwei Zielbeschlüsse für das Förderprogramm zum Austausch alter Ölheizungen sowie das Förderprogramm zur Beleuchtungssanierung gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 mit Mitteln aus der davon-Position „Klimaschutz“ umzusetzen.

5. Klimamobilitätsplan und erste Angebotsverbesserungen im ÖPNV auf den Weg bringen

a) Die Verwaltung legt bis Ende des Jahres 2022 einen Klimamobilitätsplan vor, dessen Ergebnisse auch bei der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans „Nachhaltig mobil“ berücksichtigt werden.

b) In einem ersten Schritt werden die folgenden Angebotsverbesserungen im Bus- und Bahnverkehr umgesetzt:

­ Ab 2024 soll eine neue Stadtbahnlinie U17 vom Flughafen bzw. der Landesmesse über den Fasanenhof zum Synergiepark Möhringen/Vaihingen fahren.

­ Die U8 soll ab 2024 häufiger zwischen Vaihingen und Heumaden/Ostfildern fahren.

­ Ab 2024 soll das Abendangebot der SSB weiter verbessert werden.

­ Ab 2024 wird der Einsatz von Ergänzungsverkehren aus dem städtischen Haushalt finanziert. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen Vorschlag vor, welche Ergänzungsverkehre damit auf den Weg gebracht werden sollen.

­ Aus dem städtischen Haushalt werden 2023 und 2024 jeweils 630.000 Euro für einen zweijährigen Probebetrieb der neuen Buslinie 47 vom Stuttgarter Osten in die Innenstadt mit Abdeckung der Innenstadtschleife zur Verfügung gestellt.

6. Unsere Stadt auf das heißere Wetter gut vorbereiten

a) Das bestehende Klimaanpassungskonzept soll weiterentwickelt werden. Die Verwaltung legt im zweiten Halbjahr 2023 eine Fortschreibung (KLIMAKS 2.0) vor, in der die Vorschläge aus der Studie „Net-zero Stuttgart“ berücksichtigt werden.

b) Der Gemeinderat hat zwei Zielbeschlüsse für die Begrünung der Stadtbahngleise in Stuttgart-Wangen und die Förderlinie EFEU im Klima-Innovationsfonds gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 mit Mitteln aus der davon-Position „Klimaschutz“ umzusetzen.

7. Weiteres Vorgehen

a) Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Umsetzungskonzepte für die Maßnahmen der Studie „Net-zero Stuttgart“ auszuarbeiten.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine geeignete Organisationsstruktur vorzulegen, mit der der städtische Beitrag zur Umsetzung des Klimafahrplans effektiv und zielführend umgesetzt werden kann.

c) Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach der Sommerpause einen Vorschlag vorzulegen, mit dem bei wichtigen Entscheidungen Transparenz in Bezug auf die CO2-Bilanz der Stadt hergestellt werden kann.



Begründung:



Erstellung des Klima-Fahrplans

Am 20. Dezember 2019 hat die Landeshauptstadt Stuttgart mit der nach Beratung konsolidierten Fassung der GRDrs. 975/2019 im Rahmen des Klima-Aktionsprogramms ihren Beitrag zum Einhalten der Klimaziele von Paris bekräftigt, weil die Erde um nicht mehr als 1,5 Grad erwärmt werden dürfe. Das Klima-Aktionsprogramm enthält Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung.

Grundlage zur Überprüfung der Klimaziele ist der vom Amt für Umweltschutz entwickelte CO2-Reduktionspfad. Mit der jährlich aufgestellten Energie- und CO2-Bilanz wird die Einhaltung des Zielpfads überprüft.

Am 29. September 2021 hat der Gemeinderat in Form des Ausschusses für Klima und Umwelt die Verwaltung beauftragt, das Klima-Aktionsprogramm weiterzuentwickeln. Zudem hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung am 20. Januar 2022 mit der GRDrs. 25/2022 beauftragt, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen aus den verschiedenen Emissionsquellen die Klimaneutralität für Stuttgart bis 2035 erreicht werden kann.

Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun als Klimafahrplan (in Form der Studie „Net-zero Stuttgart“) vor.

Kern-Botschaften des Klima-Fahrplans im Bereich Klimaschutz

Der Klimafahrplan zeigt: Die Klimaneutralität kann erreicht werden, wenn bis zum Jahr 2035 ein Bündel an 13 Maßnahmenpaketen umgesetzt wird.

Insgesamt werden in Stuttgart aktuell Ausgangspunkt der Berechnung sind die vorpandemischen Emissionen des Jahres 2019 Treibhausgase in Höhe von 3,8 Mt CO2-Äquivalenten emittiert. Diese Emissionen entstehen in fünf Sektoren: Strom, Wärme, Verkehr, Abfall- und Landwirtschaft. Ohne Klimaschutzmaßnahmen würden die Emissionen bis 2035 nur leicht sinken (auf ca. 3,6 Mt CO2äq.), da Bedarfssteigerungen durch Effizienzgewinne nur leicht überkompensiert würden.

Im Sektor Strom entstehen mit 1,8 Mt CO2äq etwa 47 Prozent der gesamten Emissionen. Die Emissionen im Stromsektor können durch die folgenden vier Maßnahmenpakete reduziert werden:

­ Umsetzung von Stromsparmaßnahmen

­ Ausbau von Photovoltaik und weiteren erneuerbaren Energien im Stadtgebiet

­ Kohle- und Erdgasausstieg in den lokalen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerken (adressiert ebenfalls den Wärmesektor)

­ Ausbau der Ökostrom-Erzeugung außerhalb des Stadtgebiets

Im Sektor Wärme entstehen mit 1,6 Mt CO2äq. etwa 37 Prozent der Emissionen. Diese Emissionen können durch die folgenden vier Maßnahmenpakete adressiert werden:

­ Sanierung von Bestandsgebäuden und klimaneutrale Neubauten

­ Energieeinsparung durch Steigerung der Effizienz in der Wärmeerzeugung

­ Ausbau des Fernwärmenetzes und weiterer klimaneutraler Wärmenetze

­ Dekarbonisierung der lokalen Wärmeerzeugung

Im Sektor Mobilität entstehen mit 0,5 Mt CO2äq. etwa 14 Prozent der Emissionen. Diese können durch die Umsetzung von drei Maßnahmenpaketen reduziert werden:

­ Reduktion des Verkehrsaufkommens

­ Verlagerung des Verkehrs auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)

­ Elektrifizierung bzw. Dekarbonisierung des verbleibenden Auto-, Wirtschafts- und Busverkehrs

Die Sektoren Abfallwirtschaft und Landwirtschaft tragen mit je <0,1 Mt CO2äq. zusammen etwa 2 Prozent der Emissionen bei. Diese Emissionen können durch zwei Maßnahmenpakete reduziert werden:

­ Optimiertes Abfallmanagement

­ Umsetzung treibhausgasarmer Praktiken in der Landwirtschaft

Zusätzlich ist für den Erfolg des Klimafahrplans die Umsetzung von sieben Kern-Voraussetzungen nötig:

­ Aufbau von Fachkräften, insbesondere in Planung, Handwerk und Energieberatung

­ Herstellung klarer Verantwortlichkeiten und Berichtstrukturen in der Stadtverwaltung

­ Kontinuierliches Monitoring der Indikatoren und Fortschritte

­ Kommunikation der Klimaziele und -maßnahmen in die Bevölkerung

­ Einbindung von Stadtgesellschaft und Unternehmen

­ Digitalisierung und Optimierung der Förderprogramme

­ Sicherstellung ausreichender Ressourcen in der Stadtverwaltung

Laut der Studie von McKinsey rechnet sich die Klimaneutralität für alle Beteiligten am Standort Stuttgart. Für die Klimaneutralität bis 2035 sind in der Gesamt-Stadtgesellschaft Investitionen von knapp 11 Milliarden Euro nötig, die je nach Höhe des CO2-Preises in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre oder in der ersten Hälfte der 2040er Jahre durch Einsparungen mehr als ausgeglichen werden könnten. Durch Fördermittel von EU, Bund oder Land wird die Rechnung noch wirtschaftlicher, so dass die Wirtschaftlichkeit der Investitionen bereits 2035 erreichbar ist.

Kern-Botschaften des Klima-Fahrplans im Bereich Klimaanpassung

Im Bereich Klimaanpassung zeigt der Klimafahrplan auf, in welcher Form sich Stuttgart an die sich verändernden klimatischen Bedingungen anpassen kann. Durch den Klimawandel werden voraussichtlich Extremwetterphänomene und chronische Wetterveränderungen an Häufigkeit und Schwere zunehmen. Die größten Gefahren für Stuttgart sind aktuellen wissenschaftlichen Studien zufolge nach jetzigem Stand Hitze und Starkregenereignisse. Bis 2050 werden bis zu 70 jährliche Hitzetage und 35-50% regenreichere Winter sowie eine deutliche erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkregen erwartet.

Die Analyse hat gezeigt, dass zur Anpassung an den Klimawandel weitere präventive Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz notwendig sind. Hierfür wurden zehn Maßnahmenpakete entwickelt.

Zur Abwehr von Gefahren durch Extremwetterereignisse können sieben Maßnahmenpakete beitragen:

­ Hitzesenkende und wasserspeichernde Renaturierung wie zum Beispiel das Pflanzen von Bäumen und Hecken

­ Hitzeabweisende Baumaßnahmen wie zum Beispiel Gebäudebegrünungen

­ Ausrichtung der lokalen Gesundheitsinfrastruktur auf Zusatzbelastungen wie zum Beispiel die Schaffung öffentlicher Trinkwasserbrunnen

­ Schaffung ausreichender Abflussmöglichkeiten und Schutz vor Regenschäden

­ Wassermanagement und -rückgewinnung

­ Reduktion von Brandherden und Gefahrenabwehr

­ Kapazitätsmanagement für Dämme und flutabweisende Baumaßnahmen wie zum Beispiel die Anpassung und Ertüchtigung von Hochwasserrückhaltebecken

Mit weiteren drei Maßnahmenpaketen kann die Resilienz der Menschen, Organisationen und Infrastruktur in Stuttgart gegenüber sich verändernden klimatischen Bedingungen gestärkt werden:

­ Frühwarnsystem für Extremwetterereignisse inkl. Information und Aufklärung

­ Unterstützungsangebote für Bürger und Unternehmen zur Anpassung an Veränderung

­ Vorbeugender Umbau der Stuttgarter Ökosysteme

Umsetzung des Klimafahrplans

Nach dem Beschluss des Zieljahres für die Klimaneutralität ist der nächste Schritt, dass die Verwaltung die Umsetzung des Klimafahrplans konkretisiert und operationalisiert. Aufgrund der großen Dringlichkeit des Themas sollen bereits mit dem Beschluss des Zieljahres einige wichtige Grundsatzentscheidungen gefällt und so wichtige Weichen gestellt werden.

Investitionen der Stadtwerke Stuttgart deutlich verstärken

Ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität ist die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Die Stadtwerke Stuttgart sind ein entscheidender Akteur für die Umsetzung und damit das Gelingen der Energiewende. Daher sollten die Ergebnisse des Klimafahrplans in die strategische Ausrichtung der Stadtwerke einfließen.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Herbst 2022 einen Vorschlag für die städtischen Zielvorgaben für die Arbeit der Stadtwerke vorlegen, der die Erfordernisse der Klimaneutralität 2035 berücksichtigt. Für die zur Erreichung der Ziele notwendigen Investitionen wird der SVV im Jahr 2022 eine Kapitaleinlage aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 100 Mio. Euro gewährt.

CO2-Bilanz städtischer Liegenschaften verbessern

Die städtischen Liegenschaften sind einer der größten direkten Einflussbereiche der Stadtverwaltung zur Senkung von CO2-Emissionen. Für die klimaneutrale Sanierung städtischer Gebäude wurden in den Haushaltsplanberatungen bereits 25 Mio. EUR p.a. im laufenden Doppelhaushalt und 50 Mio. EUR p.a. ab 2024 beschlossen.

Um einen schnellen Einsatz der Mittel für einen möglichst effektiven Beitrag zur Reduktion der stadtweiten CO2-Emissionen zu gewährleisten, legt die Verwaltung im Herbst 2022 einen Vorschlag vor, wie die eingestellten Mittel für die energetische Sanierung städtischer Liegenschaften eingesetzt werden sollen.

Private Investitionstätigkeit unterstützen

Ein weiterer wichtiger Schlüssel zur Klimaneutralität liegt in der Sanierung des privaten Gebäudebestands. Essentiell für den Erfolg wird hierbei eine gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Wohnungswirtschaft, privaten Eigentümern und Mietern sein. Die Verwaltung strebt daher an, im Bündnis für Wohnen Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft zu treffen, mit denen die Klimaneutralität des Gebäudebestandes erreicht werden kann.

Um die Umsetzung aller Maßnahmen zur Klimaneutralität des Gebäudebestandes sicherzustellen, müssen ausreichende Kapazitäten im Handwerk zur Verfügung stehen. Im Jahr 2022 hat die Stadtverwaltung daher bereits die Initiative „Werde Klimazubi im Handwerk" sowie die Ausbildungsmesse HandsUp des Handwerks unterstützt. Diese Unterstützung soll in den Jahren 2023 bis 2025 mit einem Betrag von jährlich 60.000 Euro fortgeführt werden. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung mit dem Stuttgarter Handwerk perspektivisch weitere Konzepte entwickeln, wie die verstärkte Gewinnung von Nachwuchs in den klimaschutzrelevanten Handwerksberufen gelingen kann.

Klimamobilitätsplan und Angebotsverbesserungen im ÖPNV auf den Weg bringen

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist eine von vier Kommunen in Baden-Württemberg, die bis Ende 2022 modellhaft einen Klimamobilitätsplan erstellen. In diesem Rahmen werden Maßnahmen entwickelt und modelliert, die zu einer dauerhaften und erheblichen Minderung von Treibhausgasen im Verkehrsbereich führen. Die Ergebnisse des Klimafahrplans und des Klimamobilitätsplans sollen konsolidiert werden und in die zweite Fortschreibung des Aktionsplans „Nachhaltig mobil“ einfließen.

Schon jetzt können einige konkrete Maßnahmen beschlossen werden:

­ Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass die neue Stadtbahnlinie U17 ab 2024 vom Flughafen bzw. der Landesmesse über den Fasanenhof zum Synergiepark Möhringen/Vaihingen fahren kann

­ Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass die U8 ab 2024 häufiger zwischen Vaihingen und Heumaden/Ostfildern fahren kann

­ Weitere Verbesserung des Abendangebotes der SSB ab 2024

­ Umsetzung weiterer Ergänzungsverkehre ab 2024 aus dem städtischen Haushalt

­ Einsatz von 630.000 Euro aus dem städtischen Haushalt in den Jahren 2023 und 2024 für einen zweijährigen Probebetrieb der neuen Buslinie 47 vom Stuttgarter Osten in die Innenstadt mit Abdeckung der Innenstadtschleife

Unsere Stadt auf das heißere Wetter gut vorbereiten

Der Klimafahrplan zeigt auf, dass in Zukunft vorwiegend mit zunehmender Hitzebelastung, längeren Dürreperioden und häufigeren Starkregenereignissen zu rechnen ist. Um die Stadt an die kommenden Klimafolgen anzupassen, ist die Umsetzung der genannten Maßnahmen notwendig. Die Ergebnisse des Klimafahrplans im Bereich Klimaanpassung sollen daher in die Fortschreibung des Klimaanpassungskonzepts (KLIMAKS 2.0) einfließen.

Vorliegende Zielbeschlüsse des Gemeinderates umsetzen

Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen, wie frei gewordene Mittel aus dem Klima-Aktionsprogramm neu verwendet werden sollen. Hierfür hat der Gemeinderat bereits Zielbeschlüsse über die Verwendung von übrigen Mitteln aus der davon-Position Klimaschutzfonds gefasst. Insgesamt liegen Zielbeschlüsse über 13.810.000 Euro vor, wovon 6.005.000 Euro für das Jahr 2022 und 7.805.000 Euro für das Jahr 2023 vorgesehen sind. Zum aktuellen Zeitpunkt sind allerdings nur 6.815.400 Euro aus dem Klimaschutzfonds zur Neuverteilung verfügbar. Die restlichen Mittel sind weiterhin in Projekten gebunden. Die Verwaltung schlägt daher vor, (zunächst) die finanzierten Zielbeschlüsse für das Jahr 2022 umzusetzen.

Dies würde folgende Mittelumschichtungen für das Jahr 2022 bedeuten:

­ Förderprogramm Beleuchtungssanierung (Antrag 319/2021 Nr. 1): 500.000 EUR

­ Nach Neufassung der Richtlinien Fortführung des Förderprogramms zum Austausch alter Ölheizungen (Anträge 494/2021, 1248/2021, 1056/2021): 2.250.000 EUR

­ Grüngleise (Antrag 330/2022): 3.200.000 EUR

­ Klima-Innovationsfonds Linie EFEU (GRDrs. 1017/2021): 55.000 EUR

Die Fachämter werden dazu die entsprechenden Sachbeschlüsse zur konkreten Umsetzung vorlegen. In diesem Zuge wird auch geprüft, in welcher Höhe tatsächlich noch Mittel 2022 zur Auszahlung kommen.

Weiteres Vorgehen

Die Ergebnisse des Klimafahrplans müssen im Anschluss an den Beschluss des Zieljahres der Klimaneutralität konkretisiert und implementiert werden.

Um eine stringente Umsetzung zu gewährleisten, werden aus den Steckbriefen zu den 13 Kern-Maßnahmenpaketen konkrete Umsetzungsprojekte entwickelt. Die Vorgehensweisen zu den sieben Kern-Voraussetzungen für das Gelingen der Klimaneutralität werden konkretisiert. In diesem Zuge soll auch der Bedarf an Finanzmitteln und Personal je verantwortlicher Einheit definiert und mit der Zielerreichung verknüpft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass für einige Maßnahmenpakete bereits Finanzmittel beschlossen wurden, wie zum Beispiel für die klimaneutrale Sanierung städtischer Gebäude, für die in den Haushaltsplanberatungen bereits 25 Mio. EUR p.a. im Doppelhaushalt und 50 Mio. EUR p.a. ab 2024 beschlossen wurden.

Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung werden dem Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

Zudem wird die Verwaltung einen Vorschlag für eine geeignete Organisationsstruktur vorzulegen, mit der der städtische Beitrag zur Umsetzung des Klimafahrplans effektiv und zielführend umgesetzt werden kann.

Um bei wichtigen Entscheidungen Transparenz in Bezug auf die daraus resultierenden Auswirkungen auf CO2-Bilanz herzustellen, wird ein geeignetes Instrument benötigt. Die Verwaltung wird hierzu unmittelbar nach der Sommerpause einen Vorschlag vorlegen.

Finanzielle Auswirkungen

Investitionen der Stadtwerke

Die Kapitaleinlage in die SVV in Höhe von 100 Mio. Euro erfolgt im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung 2022.

Unterstützung der Ausbildungsmesse HandsUp

Die 2023 notwendigen Mehrausgaben sind als außer- bzw. überplanmäßige Mittelbereitstellung zu finanzieren. Die zusätzlichen Ausgaben von jeweils 60.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 sind im Entwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025 einzustellen.

Angebotsverbesserungen bei der SSB

Der erforderliche Mehraufwand für die neue Stadtbahnlinie U17, die Verbesserungen bei der U8 und das SSB-Angebot am Abend werden über den Wirtschaftsplan der SSB finanziert.

Die Ausgaben für die Ergänzungsverkehre und den Probebetrieb der neuen Buslinie 47 werden über den städtischen Haushalt finanziert.

Die erforderlichen Mehrausgaben werden durch Minderausgaben im Zusammenhang mit der landesweiten Förderung des Jugendtickets finanziert.

Umsetzung der Zielbeschlüsse des Gemeinderates

Die Umsetzung der Zielbeschlüsse im Haushaltsjahr 2022 führt zu folgenden überplanmäßigen Aufwendungen, die noch mit den jeweiligen Sachbeschlüssen bewilligt werden müssen:

­ Förderprogramm Beleuchtungssanierung: 500.000 EUR


­ Fortführung Förderprogramm Austausch alter Ölheizungen: 2,25 Mio. EUR
­ Umsetzung von Grüngleisen: 3,2 Mio. EUR
­ Klima-Innovationsfonds, Förderlinie EFEU: 55.000 EUR
Die Finanzierung der Zielbeschlüsse erfolgt aus der vom Gemeinderat gebildeten davon-Position „Klimaschutz“.





Dr. Frank Nopper

Anlagen

Die Anlage "Net-Zero Stuttgart Kurzbericht" bleibt in der Form erhalten, in der sie der ursprünglichen Fassung der GRDrs 397/2022 beigefügt war. Sie wird aus Klimaschutzgründen nicht erneut gedruckt, ist der Neufassung der GRDrs 397/2022 aber elektronisch beigefügt.

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