Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 981/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Tagesstätte für Wohnungslose Stuttgart-Mitte - Erweiterung Fläche

Beantwortung / Stellungnahme

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es vier Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe:
­ „Femmetastisch“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V., Heusteigstr. 20,
S-Mitte,

­ „Olga 46“ des Caritasverbandes für Stuttgart e. V., Olgastr. 46, S-Mitte,
­ „Café 72“ der Ambulanten Hilfe e. V., Waiblinger Str. 30, S-Bad Cannstatt,
­ „Wärmestube“ der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V., Büchsenstr. 34/36,
S-Mitte.


Mit der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg zum 31.12.2004 wurden die Zuständigkeiten für die Wohnungsnotfallhilfe auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen und dabei die Zuwendungen dem Umfang und der Höhe nach unverändert übernommen. Dies betrifft auch die anerkannten Flächen der Tagesstätten (GRDrs 832/2005 „Förderung der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 und 68 SGB XII“).

Aktuell wird in der „Wärmestube“ der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. eine Fläche von 164 m² als förderfähige Fläche anerkannt.

Bei der ursprünglich vom Landeswohlfahrtsverband Baden-Württemberg festgelegten geförderten Maximalfläche der Tagesstätte „Wärmestube“ waren insbesondere die Flächen des sog. Großen Saals, der von den Besuchenden der Tagesstätte u. a. zum Mittagstisch genutzt wird, nicht einbezogen. Der Träger beantragte 2015 zusammen mit einem Antrag auf Personalerhöhung die Anerkennung zusätzlicher Flächen (vgl. GRDrs 348/2015 „Tagesstätte für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 und 68 SGB XII der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V., Büchsenstr. 34/36, 70174 Stuttgart - Künftige Förderung“). Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 wurde die Personalaufstockung, nicht jedoch die Förderung der beantragten Fläche beschlossen (vgl. GRDrs 1371/2015 „Zusammenfassung der Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 für den Bereich des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes“).


In der aktuell anerkannten Fläche von 164 m² der „Wärmestube“ ist der originäre Tagesaufenthalt der Wohnungslosen enthalten. Als zusätzliche Fläche kann eine anteilige Nutzung des sog. Großen Saals für den Mittagstisch („eva‘s Tisch“) und den „Offenen Treff am Sonntag“ sowie ein Küchenlager- und Kühlraum bei der Berechnung der Betriebskosten der Tagesstätte berücksichtigt werden. Insgesamt wären dies zusätzlich rd. 192 m². Bei einem Fördersatz von 90 % errechnet sich dann ab dem Jahr 2022 ein jährlicher Fördermehrbedarf in Höhe von 31.000 EUR.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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427/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 670/2021 SPD




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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