Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Kultur/Bildung und Sport

Gz: 5673-05
GRDrs 940/2014
Stuttgart,
12/09/2014


GAZi-Stadion auf der Waldau - Inbetriebnahme und Bewirtschaftung



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich17.12.2014

Bericht:


Der Gemeinderat hat mit der GRDrs 359/2012 vom 6. Juli 2012 und der GRDrs 546/2013 vom 11. Juli 2013 den Neubau der Haupttribüne des GAZi-Stadion beschlossen, damit dieses zukünftig die technischen und baulichen Anforderungen der 3. Liga erfüllt. Der Gesamtwert der Maßnahme (inkl. Rasenheizung und Minimalausbau Zentraler Platz) liegt bei 14,695 Mio. EUR. Die Übergabe der neuen Haupttribüne an die Stadt als Eigentümerin und damit die Inbetriebnahme des GAZi-Stadion ist planmäßig für den 13. Februar 2015 vorgesehen. Sofern seitens der Sicherheitsbehörden oder von anderer Stelle keine zwingenden Gründe entgegen stehen, soll das erste Spiel der Stuttgarter Kickers am Samstag, 21. Februar 2015 stattfinden. Der VfB Stuttgart II wird zur Saison 2015/2016 ins GAZi-Stadion zurückkehren.

Mit GRDrs 359/2012 wurde beschlossen, zur teilweisen Refinanzierung des Vorhabens die Nutzungsbedingungen für das GAZi-Stadion zu ändern und weitere Maßnahmen zu treffen. Die Umsetzung ist wie beschlossen im Überlassungsvertrag des GAZi-Stadion erfolgt und stellt sich wie folgt dar:

Mieterhöhung
Die Stuttgarter Kickers und der VfB Stuttgart II bezahlen pro Spieltag zukünftig eine Miete in Höhe von 10 % der Nettoeinnahmen aus dem Ticketverkauf bzw. mindestens 2.500 EUR netto (bisher 7,5 % der Nettoeinnahmen, mindestens 2.000 EUR netto).



Erhebung eines Stadiongroschens
Die Stuttgarter Kickers (1. Mannschaft), der VfB Stuttgart II und die Stuttgart Scorpions erheben spätestens ab der Saison 2015/2016 einen Stadiongroschen zur Refinanzierung in Höhe von 0,50 EUR netto pro Stehplatz und 1,00 EUR netto pro Sitzplatz. Darüber hinaus erheben die Stuttgarter Kickers und der VfB Stuttgart II einen zusätzlichen Stadiongroschen zur teilweisen Finanzierung der Betriebskosten der Rasenheizung in Höhe von 0,50 EUR netto pro Steh- und Sitzplatz.

Überlassung von Vermarktungsrechten
Den Stuttgarter Kickers und dem VfB Stuttgart II werden auch in Zukunft die Vermarktungsrechte bei deren Veranstaltungen überlassen. Diese Rechte werden von den Vereinen mit jeweils 20.000 EUR netto pro Saison abgegolten.

Die gastronomische Bewirtschaftung des GAZi-Stadion (Hospitality-Bereich und Kioske) bei grundsätzlich allen Veranstaltungen erfolgt zukünftig durch die Stuttgarter Kickers. Dazu wird ein Geschäftsraummietvertrag zwischen dem Verein und der Stadt Stuttgart mit einer Laufzeit von fünf Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre geschlossen. Die Unterverpachtung der Räumlichkeiten durch die Stuttgarter Kickers an einen Gastronom ist im Einvernehmen mit der Stadt Stuttgart möglich.

Die Höhe der Miete soll einheitlich 8 % des Nettoumsatzes betragen, mindestens jedoch 5.000 EUR pro Monat. Lediglich im Rumpfjahr 2015 wird die Stadt auf eine Umsatzbeteiligung verzichten. Stattdessen wird als Miete für 2015 ein Festbetrag in Höhe von 4.000 EUR pro Monat vereinbart. Begründet ist dies zum einen darin, dass der gastronomische Betrieb sich im Anfangsjahr noch einspielen muss. Zum anderen wird der VfB Stuttgart II erst zur Saison 2015/2016 ins GAZi-Stadion zurückkehren. Es werden im Jahr 2015 also bei weniger Veranstaltungen im GAZi-Stadion die gastronomischen Einrichtungen genutzt als normalerweise üblich.

Beteiligte Stellen









Michael FöllDr. Susanne Eisenmann







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