· 399/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN · 498/2021 CDU · 638/2021 SPD · 850/2021Die FrAKTION · 1021/2021 FDP · 1218/2021 Freie Wähler · 1219/2021 Freie Wähler · JHA 27.09.2021
werden wie folgt beantwortet: Mit GRDrs 420/2021 hat die Fachverwaltung über die aktuelle Förderung der Betriebszuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft berichtet und folgende notwendige Weiterentwicklungen vorgeschlagen:
Ø 34.840 / 35.845 EUR bei Ganztagesgruppen
Ø 100 % ab 01.01.2023 (Erhöhung um weitere 2 Prozent-punkte; insgesamt Erhöhung um 5 Prozentpunkte zu 2021)
Ø 100 % ab 01.01.2023 (Erhöhung um weitere 2 Prozent-punkte; insgesamt Erhöhung um 7,5 Prozentpunkte zu 2021)
Ø 97,5 % ab 01.01.2023 (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 2,5 Prozentpunkte zu 2021)
Hinweis: Die weitere Erhöhung der Förderquoten ab 2024 löst vrsl. folgenden Mehraufwand aus:
7.234,5 TEUR (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 3,75 Prozentpunkte zu 2021)
Ø 100 % ab 01.01.2025
9.646 TEUR (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 5 Prozentpunkte zu 2021)
Ø 97,5 % ab 01.01.2023 (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 5 Prozentpunkte zu 2021)
1.562,3 TEUR (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 6,25 Prozentpunkte zu 2021)
1.874,9 TEUR (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 7,5 Prozentpunkte zu 2021)
Die verpflichtende Anwendung der städt. Kostenbeiträge inklusive der Gewährung von Geschwisterermäßigungen hätte zur Folge, dass die Stadt den Trägern diese Ermäßigungen erstatten müssten, um die Finanzierung des Angebots zu gewährleisten. Bislang werden Geschwisterreduzierungen im Bonus- und Familiencardverfahren erstattet. Diese Erstattung müsste folgerichtig ausgeweitet werden. Eine Größenordnung der finanziellen Auswirkungen kann derzeit nicht genannt werden. Die Fachverwaltung gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die Gestaltung der Elternentgelte ein wesentlicher Bestandteil der Trägerautonomie ist. Ein derart weitgehender Eingriff in die Eigenverantwortung der Kita-Träger würde eine grundlegende Überarbeitung der städtischen Fördersystematik, die von allen Trägerverbänden im Grundsatz akzeptiert ist, erforderlich machen.
*Hinweis 2:
a) Im ursprünglichen Antrag der freien Träger wurde ausgeführt, dass es sich nicht um eine Ausweitung der Stellenkapazität handelt, sondern um einen Ersatz einer geringer qualifizierten Fachkraft durch eine höher qualifizierte mit einer Vergütung in S 12 anstelle von Durchschnittskosten einer Stelle in S 8a / S 8b.
Die Fachverwaltung hat sich mit der Antragstellung befasst mit dem Ergebnis, dass eine direkte Eingruppierung von Fachkräften im Gruppendienst in S 12 übertariflich wäre und dementsprechend nicht umgesetzt werden kann. b) Bereits seit 2012 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Armutsquote als Kinder -und Familienzentren (KiFaZ). Ein wesentliches Auswahlkriterium für die KiFaZ liegt darin, dass in der Einrichtung ein besonders hoher Anteil an Kindern mit Bonuscard betreut wird. Ziel ist es, Bildungs- und Chancengerechtigkeit ab der frühen Kindheit unabhängig von der finanziellen Situation der Familien zu ermöglichen. Eine über die KiFaZ-Förderung hinausgehende weitere Förderung von 0,25 Stellen je Gruppe wird von der Fachverwaltung nicht befürwortet. Die Fachverwaltung hat mit GRDrs 156/2021 den Ausbau um zwei weitere KiFaZ vorgeschlagen, davon eins bei einem freien Träger. Vorliegende Anträge/Anfragen vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme Isabel Fezer Bürgermeisterin <Anlagen>