Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 420/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/05/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Betriebszuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge

· 399/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
· 498/2021 CDU
· 638/2021 SPD
· 850/2021Die FrAKTION
· 1021/2021 FDP
· 1218/2021 Freie Wähler
· 1219/2021 Freie Wähler
· JHA 27.09.2021

werden wie folgt beantwortet:


Mit GRDrs 420/2021 hat die Fachverwaltung über die aktuelle Förderung der Betriebszuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft berichtet und folgende notwendige Weiterentwicklungen vorgeschlagen:



Die Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen haben folgende Haushaltsanträge zum Vorschlag der Fachverwaltung gestellt:


1. Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2022
2023 ff.
B90/DIE GRÜNEN
399/2021
Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben auf Grundlage der Werte des städtischen Trägers für die Jahre 2022 / 2023 auf:

    Ø 26.089 / 26.774 EUR bei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit

    Ø 34.840 / 35.845 EUR bei Ganztagesgruppen

3.706,1
4.528,8
CDU
498/2021
SPD
638/2021
Die FrAKTION
850/2021
FDP
1021/2021
Freie Wähler
1218/2021

2. Kompensation wegfallender Landeszuschüsse
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2022
2023 ff.
B90/DIE GRÜNEN
399/2021
Kompensation von wegfallenden Landeszuschüssen für reine Hortgruppen von Eltern-Kind-Einrichtungen
123,8
123,8
CDU
498/2021
FDP
1021/2021
Freie Wähler
1218/2021


3. Erhöhung des Budgets für die Bildungsförderung
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2022
2023 ff.
B90/DIE GRÜNEN
399/2021
Erhöhung des Budgets für die Bildungsförderung
300
300
CDU
498/2021
SPD
638/2021
FDP
1021/2021
Freie Wähler
1218/2021

4. Weitergehende Anträge
Folgende Haushaltsanträge der Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen gehen über den Vorschlag der Fachverwaltung hinaus.
Anträge der Träger
TrägerBeantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2022
2023
Vereinigung der Waldorf-Kindertageseinrichtungen Baden-Württemberg e. V., Paritätische Sozialdienste gGmbHErhöhung der städtischen Elterngebühren
Beträge derzeit nicht bezifferbar, Planungsauftrag nötig
Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart (VFUKS) e. V., Studierenden-werke Tübingen-Hohenheim AöR und Stuttgart AöRNachbesserung der Haushalts-beschlüsse 2020/2021 im Bereich der Elternbeiträge und im Bonuscardverfahren
Beträge derzeit nicht bezifferbar, Planungsauftrag nötig
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2022
2023
Die FrAKTION
850/2021
Erhöhung der Förderquote für die tatsächlichen Fachpersonalkosten von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen von derzeit maximal 95 % auf


    Ø 98 % ab 01.01.2022
    (Erhöhung um 3 Prozentpunkte)

    Ø 100 % ab 01.01.2023
    (Erhöhung um weitere 2 Prozent-punkte; insgesamt Erhöhung um 5 Prozentpunkte zu 2021)

5.787,5
9.645,8
Die FrAKTION
850/2021
Erhöhung der Förderquote für die tatsächlichen Fachpersonalkosten von Betriebskindertagesstätten von derzeit maximal 92,5 % auf


    Ø 98 % ab 01.01.2022
    (Erhöhung um 5,5 Prozentpunkte)

    Ø 100 % ab 01.01.2023
    (Erhöhung um weitere 2 Prozent-punkte; insgesamt Erhöhung um 7,5 Prozentpunkte zu 2021)

1.375,2
1.875,3
Die FrAKTION
850/2021
Anpassung der Teilnahmegebühren in Einrichtungen der freien Träger auf die Höhe der Kostenbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2023Siehe unten Hinweis 1*
Die FrAKTION
850/2021
Förderung eines zusätzlichen Stellenanteils von 25% einer Vollzeitkraft pro Gruppe für studierte Frühpadagog*innen bzw. vergleichbare Professionen als ein erster Schritt zur Armutsprävention und Bewältigung des FachkräftemangelsSiehe unten Hinweis 2*
Freie Wähler
1219/2021
Erhöhung der Förderquote für die tatsächlichen Fachpersonalkosten von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen von derzeit maximal 95 % auf


    Ø 96,25 % ab 01.01.2022
    (Erhöhung um 1,25 Prozentpunkte)

    Ø 97,5 % ab 01.01.2023
    (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 2,5 Prozentpunkte zu 2021)


Hinweis: Die weitere Erhöhung der Förderquoten ab 2024 löst vrsl. folgenden Mehraufwand aus:


    Ø 98,75 % ab 01.01.2024:

    7.234,5 TEUR
    (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 3,75 Prozentpunkte zu 2021)

    Ø 100 % ab 01.01.2025

    9.646 TEUR
    (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 5 Prozentpunkte zu 2021)

2.411,5
4.823
Freie Wähler
1219/2021
Erhöhung der Förderquote für die tatsächlichen Fachpersonalkosten von Betriebskindertagesstätten von derzeit maximal 92,5 % auf


    Ø 96,25 % ab 01.01.2022
    (Erhöhung um 3,75 Prozentpunkte)

    Ø 97,5 % ab 01.01.2023
    (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 5 Prozentpunkte zu 2021)


Hinweis: Die weitere Erhöhung der Förderquoten ab 2024 löst vrsl. folgenden Mehraufwand aus:


    Ø 98,75 % ab 01.01.2024:

    1.562,3 TEUR
    (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 6,25 Prozentpunkte zu 2021)

    Ø 100 % ab 01.01.2025

    1.874,9 TEUR
    (Erhöhung um weitere 1,25 Prozentpunkte; insgesamt Erhöhung um 7,5 Prozentpunkte zu 2021)

937,7
1.250,3
*Hinweis 1:

Die verpflichtende Anwendung der städt. Kostenbeiträge inklusive der Gewährung von Geschwisterermäßigungen hätte zur Folge, dass die Stadt den Trägern diese Ermäßigungen erstatten müssten, um die Finanzierung des Angebots zu gewährleisten. Bislang werden Geschwisterreduzierungen im Bonus- und Familiencardverfahren erstattet. Diese Erstattung müsste folgerichtig ausgeweitet werden. Eine Größenordnung der finanziellen Auswirkungen kann derzeit nicht genannt werden. Die Fachverwaltung gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die Gestaltung der Elternentgelte ein wesentlicher Bestandteil der Trägerautonomie ist. Ein derart weitgehender Eingriff in die Eigenverantwortung der Kita-Träger würde eine grundlegende Überarbeitung der städtischen Fördersystematik, die von allen Trägerverbänden im Grundsatz akzeptiert ist, erforderlich machen.

*Hinweis 2:

a) Im ursprünglichen Antrag der freien Träger wurde ausgeführt, dass es sich nicht um eine Ausweitung der Stellenkapazität handelt, sondern um einen Ersatz einer geringer qualifizierten Fachkraft durch eine höher qualifizierte mit einer Vergütung in S 12 anstelle von Durchschnittskosten einer Stelle in S 8a / S 8b.

Die Fachverwaltung hat sich mit der Antragstellung befasst mit dem Ergebnis, dass eine direkte Eingruppierung von Fachkräften im Gruppendienst in S 12 übertariflich wäre und dementsprechend nicht umgesetzt werden kann.

b) Bereits seit 2012 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Armutsquote als Kinder -und Familienzentren (KiFaZ). Ein wesentliches Auswahlkriterium für die KiFaZ liegt darin, dass in der Einrichtung ein besonders hoher Anteil an Kindern mit Bonuscard betreut wird. Ziel ist es, Bildungs- und Chancengerechtigkeit ab der frühen Kindheit unabhängig von der finanziellen Situation der Familien zu ermöglichen. Eine über die KiFaZ-Förderung hinausgehende weitere Förderung von 0,25 Stellen je Gruppe wird von der Fachverwaltung nicht befürwortet.

Die Fachverwaltung hat mit GRDrs 156/2021 den Ausbau um zwei weitere KiFaZ vorgeschlagen, davon eins bei einem freien Träger.



Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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