Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 763/2014
Stuttgart,
10/09/2014



Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken
- Jahresabschluss 2013




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.10.2014



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken am 29. Oktober 2014 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird wie folgt festgestellt:

· Bilanzsumme
18.645.012,25 EUR
o Davon entfallen auf der Aktivseite auf
§ Das Anlagevermögen
13.003.321,64 EUR
§ Das Umlaufvermögen
5.624.724,51 EUR
§ Rechnungsabgrenzungsposten
16.966,10 EUR
o Davon entfallen auf der Passivseite auf
§ Das Eigenkapital
17.048.630,91 EUR
§ Die Rückstellungen
695.378,42 EUR
§ Die Verbindlichkeiten
901.002,92 EUR
§ Rechnungsabgrenzungsposten
0,00 EUR
· Jahresverlust
-485.502,38 EUR
o Summe der Erträge
12.010.580,64 EUR
o Summe der Aufwendungen
12.496.083,02 EUR
2. Behandlung des Jahresverlustes
· Zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
485.502,38 EUR
· Zur Entnahme aus den Rücklagen
0,00 EUR
· Auf neue Rechnung vorzutragen
0,00 EUR



3. Der Geschäftsleitung wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.


4. Verbandsumlage (§ 9 Abs. 2 Verbandssatzung): Die Verbandsumlage 2015 wird auf 3.070.000 EUR festgesetzt.


Begründung:


Zweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die LHS ist seit 1985 Verbandsmitglied des Zweckverbandes ztn. Außerdem sind die im Folgenden aufgeführten 17 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und ein Landkreis in Bayern Verbandsmitglied:

Stadtkreise: Landkreise:
Baden-BadenEnzkreisNeckar-Odenwald-Kreis
Heilbronn Heilbronn Ostalbkreis
HeidelbergHohenlohekreisRastatt
KarlsruheKarlsruhe Rems-Murr-Kreis
Pforzheim Ludwigsburg Schwäbisch Hall
Stuttgart Main-Tauber-Kreis Miltenberg (Bayern)

Organe des ztn sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandsversammlung besteht aus den Landräten der beteiligten Landkreise und den Oberbürgermeistern bzw. beauftragten Bediensteten der beteiligten Stadtkreise. Seitens der LHS vertritt Frau Stadtdirektorin Dorothea Koller die Stadt. Frau Koller ist außerdem zweite stellvertretende Verbandsvorsitzende. Verbandsvorsitzender ist Herr Landrat Dr. Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis). Die Verbandsversammlung hat als Geschäftsführer Herrn Winzig-Heilig, als stellvertretenden Geschäftsführer Herrn Dumbacher bestellt. Ab 01.05.2014 wurde Herr Dumbacher von der Verbandsversammlung zum Geschäftsführer und Herr Meder zum Stellvertreter bestellt. Der ztn beschäftigte 2013 durchschnittlich 79 Personen (VJ 84, ohne Geschäftsführung).

Auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes finden gem. § 4 der Verbandssatzung die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäße Anwendung. Der Zweckverband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber oder -unterdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Nach § 9 der Verbandssatzung wird von der Festsetzung eines Stammkapitals abgesehen.





Gegenstand des Zweckverbands ist gemäß § 1 Abs. 2 der Verbandssatzung die Erfüllung der Aufgaben der beseitigungspflichtigen Körperschaften i.S.v. § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung lebensmittelrechtlicher Ausführungsvorschriften vom 14.12.2004 (GBL. S.914), unter Beachtung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der tierseuchen- und hygienerechtlichen Vorschriften.

In der Landeshauptstadt Stuttgart fallen beseitigungspflichtige Tierkörper bzw. tierische Nebenprodukte an. Die Entsorgung dieser Tiere/Nebenprodukte erfolgt durch den ztn, nachdem in den 80er Jahren die städtische Tierkörperbeseitigung am ehemaligen Schlachthof aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wurde. Seitdem werden Tierkörper von Verkehrsopfern, verstorbenen Heim- und Nutztieren, sowie tierische Nebenprodukte vom ztn abgeholt und unschädlich entsorgt, ferner wird die Kapazitätsreserve im Tierseuchenfall vom ztn gewährleistet. Die gesamte Logistik, d.h. termingerechte Entsorgung, Bereitstellung der Fahrzeugflotte inkl. Personal zum Beladen, Reinigen und Desinfizieren der Fahrzeuge u.a. obliegt dem ztn.

Die umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung von tierischen Nebenprodukten dient dazu, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch auftretende Tierseuchen zu beseitigen. Bei den tierischen Nebenprodukten handelt es sich um Speisereste und Lebensmittel tierischen Ursprungs von Fleisch verarbeitenden Betrieben aller Art sowie Falltiere (verendetet Tiere) aus der landwirtschaftlichen und privaten Tierhaltung. Die VO (EG) 1774 / 2002 (Nachfolge-VO 1069/2009, in Kraft seit 04.03.2011) hat die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:

Material der Kategorie 1,
z.B. spezifiziertes Risikomaterial (SRM) aus Schlachtungen und Zerlegung von TSE- verdächtigen Rindern, Schafen und Ziegen (TSE = zusammenfassender Begriff für Krankheiten wie BSE und Scrapie), Tierkörpern von landwirtschaftlichen Nutztiere die SRM enthalten, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere aus TSE- Bekämpfungsmaßnahmen => die Rohwarenmenge hat sich in 2013 um 9,5% auf 20.754 t reduziert.


Material der Kategorie 2,
z.B. beschlagnahmte, untaugliche Schlachtnebenprodukte wie Magen- und Darmpakete, gefallene (verendete) Pferde, Schweine und Geflügel. => Das vom ztn produzierte Tierfett der Kategorie 2 wird derzeit fast ausschließlich zur Herstellung von Biodiesel verwendet. Dieser wird dem herkömmlichen Dieseltreibstoff beigemischt. Abnehmer des Tierfettes ist im Wesentlichen die Niederlande.


Material der Kategorie 3,
z.B. Knochen, Fette, Fleisch, nach Gemeinschaftsrecht genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Schlachttieren ohne Anzeichen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit




Die Ertragslage 2013 hat sich wie folgt entwickelt:

2013
2012
Änderung
TEUR
TEUR
TEUR
Umsatzerlöse einschl. Gebühren
8.837
9.278
-441
Veränderungen der fertigen Erzeugnisse
-7
34
-41
Sonstige betriebliche Erträge einschließlich Verbandsumlage
3.160
3.447
-287
Betriebliche Erträge
11.990
12.759
-769
Materialaufwand
6.481
5.623
858
Personalaufwand
4.044
4.040
4
Abschreibungen
1.484
1.418
66
Sonstige betriebliche Aufwendungen
430
432
-2
Zwischenergebnis
-449
1.246
-1.695
Finanzergebnis
-5
4
-9
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-454
1.250
-1.704
Sonstige Steuern
32
30
2
Jahresverlust
-486
1.220
-1.706

Die Umsatzerlöse sind um 441 TEUR (4,8%) zurückgegangen. Ausschlaggebend hierfür waren die im Vergleich zum Vorjahr geringeren Gebühren für Schlachtabfälle (-742 TEUR), sowie geringere Erlöse aus dem Verkauf von Tierfett (-424 TEUR). Die Erlöse aus dem Verkauf von Tiermehl sind dagegen gestiegen (+734 TEUR).

Der Anstieg bei den Materialaufwendungen (+858 TEUR) betrifft vor allem den Zukauf von Rohmaterial (+476 TEUR), gestiegene Instandhaltungs- und Betriebskosten (+232 TEUR) sowie höhere Aufwendungen für den Gasbezug (+154 TEUR). Die im Vergleich zum Vorjahr geringeren Fremdverarbeitungskosten für spezifisches Risikomaterial haben sich dagegen kostenmindernd ausgewirkt (-171 TEUR). Rückläufige Umsatzerlöse und höhere Materialaufwendungen haben im Wirtschaftsjahr zu einem um 1.299 TEUR geringeren Betriebsrohüberschuss (Umsatzerlöse abzgl. Materialaufwand) von 2.356 TEUR geführt.

Die Verminderung der sonstigen betrieblichen Erträge um 287 TEUR auf 3.160 TEUR betrifft vor allem die um 300 TEUR geringere Verbandsumlage für das Wirtschaftsjahr 2013.

Im Wirtschaftsjahr 2013 ergab sich ein Verlust in Höhe von 486 TEUR (VJ Gewinn 1.220 TEUR).

Anlagenzugänge
Im Berichtsjahr sind Anlagen im Gesamtwert von 1.231 TEUR zugegangen, wobei 1.208 TEUR die Anlagen im Bau betreffen. Die wesentlichen Zugänge betreffen Investitionen in den Fuhrpark Sulzdorf (442 TEUR), den Fuhrpark Karlsruhe (256 TEUR) sowie die neue Steuerungsanlage Hardheim (458 TEUR).



Verbandsumlage
Die vom Verband nach § 19 Abs. 1 GKZ zu erhebende Umlage dient zur Finanzierung des ungedeckten Aufwandes aus der Falltierentsorgung und wird jährlich aufgrund einer Kostenstellenrechnung festgestellt. Umlagemaßstab ist die Summe aus Einwohnerzahl und Tierbestand. Die Verbandsumlage 2013 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 300 TEUR auf 2.800 TEUR.

Die Verbandsumlage für 2015 soll auf 3.070 TEUR (VJ 2.800 TEUR) festgesetzt werden. Auf die LHS entfällt dabei ein Anteil von 337.571 EUR (VJ 312.069 EUR), dies entspricht einem Anteil von 10,99 % (VJ 11,15%).

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Das Referat RSO hat der Vorlage zugestimmt.




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

(nur für die Mitglieder des VA)
Jahresabschluss 2013 (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)




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Anlage 1 zur GRDrs 763_2014 Jahresabschluss 2013.pdfAnlage 1 zur GRDrs 763_2014 Jahresabschluss 2013.pdf