Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1421/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Coronabedingte Sonderzuwendung für die Volkshochschule Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.11.2023
29.11.2023



Beschlußantrag:

1. Als Hilfsmaßnahme zum Ausgleich des coronabedingt im Jahr 2022 entstandenen Defizits erhält die Volkshochschule Stuttgart (vhs) eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 140.300 EUR.

2. Die Aufwendungen in Höhe von 140.300 EUR in 2023 werden im Teilergebnishaushalt THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen gedeckt.



Begründung:


Gemäß § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung einmaliger Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstige Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche und volksbildendende Zwecke zuständig, sofern diese im Einzelfall 77.000 EUR übersteigen.

Im Nachtragshaushalt 2021 (GRDrs 78/2021, GR-Beschluss vom 25.03.2021) wurden Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR für die vhs zur Deckung eines coronabedingten Defizits im Jahr 2021 reserviert. Der zunächst in dieser Höhe befürchtete Bedarf hat sich im Laufe des Jahres 2021 auf 300.000 EUR reduziert. Mit GRDrs 1322/2021 wurde der erforderliche Sachbeschluss zur Bewilligung von 300.000 EUR aus den reservierten
1,5 Mio. EUR gefasst. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises 2022 hat sich bestätigt, dass auch das Defizit des Jahresabschlusses 2022 in Höhe von 140.300 EUR auf coronabedingte Abschreibungen und Ausgaben zurückgeführt werden kann. Aus den nicht benötigten 1,2 Mio. EUR Restmitteln des Nachtragshaushalts 2021 für die vhs wurden HH-Mittel in Höhe von 140.300 EUR zur Deckung dieses Defizits nach 2023 übertragen. Mit Beschluss dieser Vorlage wird der erforderliche Sachbeschluss zur Bewilligung dieser Zuwendung gefasst.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnishaushalt THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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