Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 867/2023
Stuttgart,
10/04/2023


Kulturförderung – weitere Erhöhungen und Neuaufnahmen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.10.2023
11.10.2023

Bericht:

Weitere Neuaufnahmen, Erhöhungen und Verstetigungen institutioneller Förderungen

Zu den Haushaltsplanberatungen liegen der Kulturverwaltung zusätzlich zu GRDrs 437/2023 weitere 12 Anträge auf Neuaufnahme bzw. einmalige Projektförderung vor und weitere 33 Anträge auf Erhöhungen bestehender Förderung zusätzlich zu GRDrs 438/2022.

Das beantrage Gesamtvolumen bei den Neuaufnahmen beläuft sich auf rund 400 TEUR zzgl. 490 TEUR einmalige Projektförderung im Jahr 2024. Fast alle antragstellenden Kulturschaffenden weisen eine langjährige Erfolgsbilanz auf; der Schritt in die verstetigte Förderung wird im Verwaltungsvorschlag des Kulturamtes in sieben von neun Fällen und drei einmaligen Projekten uneingeschränkt unterstützt (insgesamt 747 TEUR in 2024).

Die 33 Anträge auf Erhöhung bzw. Verstetigung und Erhöhung der Förderung summieren sich im Jahr 2024 auf 6,3 Mio. EUR zzgl. 1.2 Mio. EUR als reinen Investitionen. Der Verwaltungsvorschlag liegt bei rund 5,2 Mio. EUR für 2024 insgesamt.

Bei vier Anträgen handelt es sich um Ergänzungen zu bereits gestellten Anträgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beschlüsse in 437/2023 respektive 438/2023 durch die von 867/2023 ergänzt werden. Bei den Anträgen mit der laufenden Nummer 22, 24, 30 und 31 müssen befristet beschlossene Mittel entfristet bzw. für eine weitere Befristung fortgeführt werden. Daher sind in der untenstehenden Tabelle in diesen Fällen nicht nur die befürworteten Mehrbedarfe sondern die Bedarfe insgesamt aufgeführt.

In der Zusammenschau mit den anderen, zu diesem Haushalt seitens der Kulturförderung angemeldeten konsumtiven Mittel liegt der verwaltungsseitig vorgeschlagene Mehrbedarf 2024 bei insgesamt 14 Mio. EUR und 2025 bei 13,5 Mio. EUR.

Die vorliegenden 152 Anträge sind als Reaktion auf die Inflation, die angepassten Mindestgagen und höhere Tarifabschlüsse zu verstehen. Mit Maßnahmen wie beispielsweise der befristeten Dynamisierung und der AGV hatte der Gemeinderat bereits im letzten Doppelhaushalt das Anliegen verfolgt, künstlerische Arbeit besser entlohnen zu lassen. Eine erste Auswertung der Dynamisierung bei Theatern zeigt, dass die Erhöhungen überwiegend auch in die bessere Vergütung der Mitarbeitenden geflossen sind.

Ein weiterer Grund für Erhöhungsanträge liegt in dem Aufbau von Personalkapazitäten: Durch die Überführung in gefestigte Strukturen soll der Fortbestand bzw. die Weiterentwicklung wertvoller künstlerischer Arbeit gesichert werden – ein integraler Bestandteil weiterer Professionalisierung, insbesondere bei vergleichsweise jungen Initiativen.

Während in den letzten beiden Doppelhaushalten Zuwächse von 5,7 Mio. EUR (2020/2021) respektive rund 6 Mio. EUR (2022/2023) beschlossen wurden, die derzeitige Antragslage ungewöhnlich hoch: Für 2024 wurden insgesamt rund 18,1 Mio. EUR, 2025 18,2 Mio. EUR (ohne Investitionen) beantragt. Der Verwaltungsvorschlag basiert auf detaillierten Einzelprüfungen.


Vorlage
Verwaltungsvorschlag
konsumtiv
Verwaltungsvorschlag konsumtiv
2024
2025
Verstetigungen436/2023
0 €
40.000 €
Neuaufnahmen437/2023
1.434.900 €
1.481.900 €
Erhöhungen438/2023
6.471.900 €
5.654.900 €
Weitere Neuaufnahmen & Erhöhungen867/2023
5.111.200 €
5.426.500 €
Spielstätte Freie Szene (Mietkosten)997/2023
198.000 €
312.000 €
Summe
13.216.000€
12.915.300 €


Vorschlag der Kulturverwaltung:

2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
1
Neuaufnahmen
1.1
Projektraum Ostend e. V.
13,0
13,0
13,0
13,0
1.2
Faust – Deutscher Theaterpreis
100,0
1.3
Third Picture GbR für das Projekt ‘City Container’
145,0
1.4
Cannstatter Volksfestverein e. V.keine Aufnahme in Projektförderung, Fortführung und etwaige Erhöhung der Kostenübernahme durch die in.Stuttgart
1.5
Villa Massimo zu Gast in Stuttgart
248,0
1.6
druckWERKstatt Stuttgart-Ost
5,0
5,0
5,0
5,0
1.7
Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg e. V.
20,0
20,0
20,0
20,0
1.8
MiniaturWelten Stuttgartkeine Aufnahme in die institutionelle Förderung
1.9
Singakademie Stuttgart e. V.
20,0
20,0
20,0
20,0
1.10
InterAKT Initiative e. V.
167,0
167,0
167,0
167,0
1.11
Mission TRANS* e. V.
23,8
23,8
23,8
23,8
1.12
Kultur 70195 e. V.,
zusätzlich zu GRDrs 437/2023
5,4
5,4
5,4
5,4
Zwischensumme Neuaufnahmen
747,2
254,2
254,2
254,2
2
Erhöhungen
2.1
Entwicklungstreiber
80,0
80,0
80,0
80,0
80,0
2.2
Initiative Stuttgarter Galerien zeitgenössischer Kunst e. V.: ART ALARM –
Galerienrundgang Stuttgart
36,9
12,9
12,9
12,9
12,9
2.3
InterArt e. V. Stuttgart
8,6
8,6
8,6
8,6
8,6
2.4
Württembergischer Kunstverein e. V.
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
2.5
Württembergischer Kunstverein e. V. – Forensic Architecture „Three Doors“
100,0
2.6
Theaterhaus
1.475,6
1.703,6
1.156,6
1.156,6
1.156,6
2.7
Theater tri-bühne
151,0
151,0
151,0
151,0
151,0
2.8
Studio Theater,
zusätzlich zu GRDrs 438/2023
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
2.9
Citizen.KANE.Kollektiv
30,0
30,0
2.10
Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS)
334,6
592,1
486,1
486,1
486,1
2.11
Produktionszentraum Tanz + Performance: Unterkünfte für Künstlerinnen und Künstler, zusätzlich zu GRDrs 438/2023
103,0
81,0
81,0
81,0
81,0
2.12
Theater am Fenster: Theatertage im Klein Paris
15,0
15,0
15,0
15,0
15,0
2.13
Solo-Tanz-Theater Festival
35,0
35,0
35,0
35,0
35,0
2.14
Theater in der Badewanne
(Investitionskosten)
334,0
2.15
Das Internationale Theater Atelier
12,0
12,0
12,0
12,0
12,0
2.16
Filmbüro Baden-Württemberg: Indisches Filmfestival Stuttgart & Jugendfilmpreis
30,8
30,8
30,8
30,8
30,8
2.17
Film- und Medienfestival gGmbH (FMF) / Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart (ITFS)
203,6
203,6
203,6
203,6
203,6
2.18
Deutsch Türkisches Forum
75,0
75,0
75,0
75,0
75,0
2.19
Volkshochschule
717,2
1.288,7
1.288,7
1.288,7
1.288,7
2.20
Studio Vierkant/„PFFFestival – Urbane Kunst in Stuttgart“
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
2.21
Johann-Friedrich-von-Cotta-Literatur- und Übersetzerpreis
16,0
16,0
16,0
16,0
16,0
2.22
Literaturfestival Stuttgart
250,0
250,0
250,0
250,0
250,0
2.23
Ars narrandi e. V.
15,0
15,0
15,0
15,0
15,0
2.24
Konzerthaus Stuttgart e. V.
60,0
60,0
2.25
GdF jazzopen e. V. – JAZZ OPEN STAGES
50,0
30,0
30,0
30,0
30,0
2.26
Festival Umsonst & Draußen Kultur e. V.
23,0
23,0
23,0
23,0
23,0
2.27
connect! e.V. – festival yidishe muzik
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
2.28
Pop-Büro Region Stuttgart
65,0
65,0
65,0
65,0
65,0
2.29
BIX Jazzclub gGmbH
35,0
35,0
35,0
35,0
35,0
2.30
contain`t e. V.
185,0
191,2
2.31
Bauzug 3YG e. V. (Investitionskosten)
525,8
Bauzug 3YG e. V.
106,0
2.32
forum jüdischer bildung und kultur e. V. – Anpassung der Förderung ab 2025
zusätzlich zu GRDrs 438/2023
3,1
3,1
3,1
2.33
Israelitische Religionsgemeinschaft –
Jüdische Kulturwochen
10,7
24,7
24,7
24,7
Zwischensumme Erhöhungen
5.223,8
5.172,3
4.238,1
4.238,1
4.210,3
Summe
5.971,0
5.426,5
4.492,3
4.492,3
4.210,3



1. NEUAUFNAHMEN



Bildende Kunst/Medienkunst


1.1 Projektraum Ostend e. V.

Beantragt für 2024:
Aufnahme in die institutionelle Förderung i. H. v. 13.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Aufnahme in die institutionelle Förderung i. H. v. 13.000 EUR p. a.

zunächst befristet auf vier Jahre

Der Kunstraum Ostend e. V. leistet unter der Leitung des Künstlerinnenduo Elin Doka und Andreas Bär seit Jahren sehr gute und zuverlässige Ausstellungs- und Projektarbeit im kulturell strukturarmen Stuttgarter Osten. In ihrem Programm greifen sie neben kunstspezifischen auch gesellschaftliche oder ökologische Themen auf, wobei sie auch immer wieder den Austausch mit der Stadtbevölkerung suchen. Schwerpunkt ist die regionale und lokale Kunstszene. Der Projektraum wird aufgrund der hohen Qualität seiner Arbeit und der Bedeutung für die Stuttgarter Kulturlandschaft seit Jahren über die Projektförderung der LHS finanziert. Durch die institutionelle Förderung wird dem Verein Planungssicherheit gegeben und die Projektförderung des Kulturamts entlastet.



Darstellende Kunst


1.2 Faust – Deutscher Theaterpreis


Beantragt für 2024:
100.000 EUR einmalig


Vorschlag der Kulturverwaltung:
100.000 EUR einmalig


Der Deutsche Theaterpreis DER FAUST wird seit 2006 vom Deutschen Bühnenverein und in Kooperation mit den Bundesländern, der Kulturstiftung der Länder und der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste verliehen. Aus Vorschlägen von Theatern wählt eine Fachjury die Nominierten, die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste wählt die Gewinnerinnen und Gewinner.
Der FAUST wurde zuletzt in 12 Kategorien vergeben, dazu ein Preis für das Lebenswerk, sowie ein Perspektivpreis der Länder. Unter den Preisträgerinnen und Preisträgern des vergangenen Jahres war mit dem Performanceduo Herbordt/Mohren auch eine Stuttgarter Gruppe vertreten, vier Nominierungen gingen an Stuttgarter Institutionen. Nachweislich sind die Stuttgarter Theater also im Fokus überregionaler Beachtung.
Da der Ausrichtungsort des FAUST Theaterpreises jährlich neu bestimmt wird, beantragt das Kulturamt Mittel i. H. v. 100.000 EUR, um den Preis gemeinsam mit dem Land 2024 oder 2025 in Stuttgart, vorbehaltlich einer erfolgreichen Bewerbung, ausrichten zu können. Das Kulturamt verspricht sich dadurch eine hohe, bundesweite Aufmerksamkeit für die vielschichtige Stuttgarter Theaterlandschaft, da es sich beim FAUST Theaterpreis um einen der wichtigsten nationalen Theaterpreise handelt. Die auszurichtende Institution ist dabei noch zu bestimmen.



Film


1.3 Third Picture GbR für das Projekt ‘City Container’

Beantragt für 2024:
145.000 EUR einmalig


Vorschlag der Kulturverwaltung:
145.000 EUR einmalig


‘City Container’ ist eine immersive VR-Experience, bei der die detailgetreue, dreidimensionale Digitalisierung der Container City bei den Wagenhallen mit Elementen und Erzählformen eines klassischen Dokumentarfilms verbunden wird. Ziel ist, die „Container City“ auch nach dem Abbau dauerhaft virtuell zu erhalten. Ein Virtual-Reality-Dokumentarfilm ‘City Container’ komprimiert das gesamte Areal des Kulturschutzgebiets an den Wagenhallen in einem einzelnen mobilen Container. In diesem dreidimensional gescannten Areal werden die Künstlerinnen und Künstler dokumentarisch in den jeweiligen Container-Ateliers via 360° Videoaufnahmen bei ihrem Schaffensprozess begleitet und ihre Arbeiten mittels einer interaktiven Plattform erfahrbar. Besuchende können sich im Container mithilfe einer VR-Brille frei bewegen, um diesen besonderen Ort eigenständig zu erkunden. Dieser virtuelle Rundgang vergegenwärtigt zudem die Potenziale einer temporär nutzbaren Bau-/Brachfläche und deren urbaner Identität für Städte in ganz Deutschland.

‘City Container’ stellt in technischer Hinsicht ein in Deutschland einmaliges Projekt dar, bei dem in dieser Größenordnung die sog. Photogrammetrie – ein Verfahren, das vor allem in der Architektur Anwendung findet - mit dokumentarischen 360°-Videos der Künstlerinnen und Künstler und deren Leben kombiniert wird. Gegenüber anderen VR-Projekten entsteht hierdurch ein überdurchschnittlich hoher Grad an Realismus, selbst kleinste Details, die das Leben der Künstlerinnen und Künstler und die Atmosphäre auf dem Areal geprägt haben, können betrachtet und nachempfunden werden. Der Antragsteller ist mit dem StadtPalais und dem Kunstverein Wagenhalle wegen eines möglichen Standorts für den Standort des Containers im Gespräch.

Die Gesamtaufwendungen des Projekts betragen 385.000 EUR, wovon 150.000 EUR (42 %) für Gagen und 123.000 EUR (34 %) für Filmbearbeitung und Endfertigung anfallen. Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg hat eine Zuwendung über 150.000 EUR zugesichert, die Film Commission Region Stuttgart 12.600 EUR. Die Third Picture GbR steuert eigene Mittel in Höhe von rund 18.000 EUR bei.

Das Kulturamt hat in den Jahren 2022/2023 das teilweise Scannen von Ateliers und deren Dokumentation per 360° Video sowie eine fotografische Archivierung mit Projektzuwendungen in Höhe von 12.000 EUR finanziert.



Heimatpflege


1.4 Cannstatter Volksfestverein e. V.

Beantragt ab DHH 2024/2025:
Aufnahme in die verstetigte Projektförderung i. H. v. 66.000 EUR p. a.
Vorschlag der Kulturverwaltung:
Keine Aufnahme in die Projektförderung, Fortführung und etwaige Erhöhung der Kostenübernahme durch die in.Stuttgart

Der Cannstatter Volksfestverein wurde 1994 zur Erhaltung der Traditionen des Cannstatter Volksfests gegründet. Zu den Hauptaufgaben des Vereins zählt die Ausrichtung und Organisation des jährlichen Volksfestumzugs mit über 300 Teilnehmenden. Neben dem großen ehrenamtlichen Engagement wurde der Festumzug durch Plakettenverkauf, die bisherige finanzielle Unterstützung von in.Stuttgart, und die Unterstützung durch Wirte und Brauereien ermöglicht. Steigende Kosten und zusätzliche Auflagen führen zu Gesamtkosten von rund 108.000 EUR und sind durch die bisherigen Einnahmen nicht mehr finanzierbar. Um künftig finanziell Planungssicherheit zu haben, möchte der Verein zudem von der finanziellen Unterstützung durch in.Stuttgart unabhängig werden, die in 2023 erst sehr spät in Höhe von 30.000 EUR zugesagt wurde.
Laut Aussage der in.Stuttgart erhält der Cannstatter Volksfestverein seit Jahrzehnten eine finanzielle Unterstützung von der in.Stuttgart. Diese liegt seit vielen Jahren bei 30.677,50 EUR (zu DM-Zeiten 60.000 DM). Der Betrag steht regelmäßig sehr früh zur Verfügung. Von diesem werden stets die anfallenden Kosten und Rechnungen vom Umzug bezahlt. Das seit Jahren etablierte Modell dient der Erleichterung von bürokratischem Bearbeitungsaufwand. Der Aufwand, der mit einer Förderung durch die Kulturverwaltung einhergehen würde, wurde nach Meinung der Kulturverwaltung bei der Antragsstellung außer Acht gelassen. Daher wird die Fortführung des existierenden Modells mit etwaiger Aufstockung des Budgets empfohlen.



Internationale Kulturaustausch


1.5 Villa Massimo zu Gast in Stuttgart

Beantragt 2024:
248.000 EUR einmalig


Vorschlag der Kulturverwaltung:
248.000 EUR einmalig


Der Rompreis der Deutschen Akademie und das Stipendium der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi gelten als die wichtigsten Auszeichnungen für deutsche und in Deutschland wirkende Künstlerinnen und Künstler im Ausland. Die Deutsche Akademie Rom Villa Massimo wurde 1910 von Eduard Arnhold gegründet und dem preußischen König gestiftet. Heute wird sie von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getragen. Den Rompreis vergibt die BKM in Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung der Länder. Seit 2020 präsentiert die Villa Massimo die Preisträgerinnen und Preisträger in den verschiedenen Bundesländern, um die Kreativen aus dem jeweiligen Bundesland nicht nur über diese Fördermöglichkeit zu informieren, sondern die daraus entstehenden Werke einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Für 2024 hat die Villa Massimo sich für Stuttgart als einen der attraktivsten Orte der zeitgenössischen Künste entschieden.

Im Juli 2024 werden die Werke der beiden Jahrgänge 2022/2023 und 2023/2024 der Villa Massimo in Stuttgart präsentiert. Der Kulturverwaltung liegt ein gemeinsamer Antrag des Kunstmuseums Stuttgart, des Literaturhauses Stuttgart, der Architekturgalerie am Weissenhof und von Musik der Jahrhunderte vor zur Förderung der Präsentation der Rompreisträgerinnen und Rompreisträger in Höhe von 248.000 EUR. Der bisherige Kosten- und Finanzierungsplan weist Gesamtkosten von 398.000 EUR aus. Da der Jahrgang 2023/2024 erst im September 2023 beginnt und auch die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Antragstellerinnen und Antragsteller noch geplant ist, handelt es sich noch nicht um eine abschließende Kalkulation. Zusätzliche Kosten müssten daher über Eigenmittel der Antragsteller und weitere Zuwendungsgeber gedeckt werden.



Kulturelle Bildung


1.6 druckWERKstatt Stuttgart-Ost

Beantragt für DHH 2024/2025:
Neuaufnahme institutionelle Förderung 5.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Institutionelle Förderung 5.000 EUR p. a.
zunächst befristet auf vier Jahre


Die „druckWERKstatt Stuttgart-Ost“ ist ein Ort, der künstlerische Produktion im Bereich traditioneller Drucktechniken und kulturelle Bildung verbindet. In diversen z. T. städtisch geförderten Projekten hat die druckWERKstatt bereits mit Schulen, dem Jugendamt oder dem Projekt Stolperkunst zusammengearbeitet. Die Werkstatt bietet regelmäßige Öffnungen für die Öffentlichkeit an. Zudem erhält die Werkstatt Anfragen insbesondere im Bereich offenes Angebot für Kinder und Jugendliche und will sich insbesondere hier in Zukunft verstärkt öffnen. Der Verein rechnet hierfür bei monatlich zwei Angeboten der offenen druckWERKstatt und für Angebote im Kinder- und Jugendbereich mit Gesamtkosten von 6.600 EUR im Jahr. Dies ist mit den aktuellen Einnahmen von 1.650 EUR im Jahr nicht finanzierbar. Zum Erhalt der druckWERKstatt und zum Ausbau kontinuierlicher Angebote wird die Aufnahme in die institutionelle Förderung mit einem Betrag von 5.000 EUR p. a. beantragt.



Literatur/Philosophie


1.7 Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg e. V.

Beantragt ab DHH 2024/2025:
Aufnahme in die verstetigte Projektförderung i. H. v. 25.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Aufnahme in die verstetigte Projektförderung i. H. v. 20.000 EUR p.a.
zunächst befristet auf vier Jahre


Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg e. V. ist die Interessenvertretung der 239 Verlage und 671 Buchhandlungen in Baden-Württemberg (Stand 2021). Auf Landesebene leistet der Verein Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit für das Buch. Die Stadt fördert die Kinder- und Jugendbuchwochen im Rahmen einer jährlichen Projektförderung i. H. v. 34.320 EUR.
Die Stuttgarter Buchwochen finden ebenfalls jährlich statt und wurden im Rahmen einer verstetigten Projektförderung in den Jahren 2000 bis 2009 mit einer Förderung i. H. v. 8.500 EUR bis 12.000 EUR gefördert (zuletzt 8.500 EUR). Aufgrund der Haushaltslage und damit verbundenen Einsparungsmaßnahmen wurde ab 2010 die Förderung eingestellt. Die Buchwochen fokussieren sich mit einem breitgefächerten Angebot auf Populäres und Sachthemen sowie Ratgeber und Workshops. Durch Ausstellung und Programm sollen bewusst niedrigschwellig unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen angesprochen werden.

Beantragt ist die Neuaufnahme der verstetigten Projektförderung für die Stuttgarter Buchwochen in Höhe von 25.000 EUR, um die Qualität der Ausstellung und die Programmgestaltung in den Folgejahren aufrecht zu erhalten. Eine Neukonzeption der Buchwochen wurde von der neuen Geschäftsführung für das Jahr 2023 entwickelt. Das Ziel ist es, das Interesse der diversen Stadtgesellschaft für die Buchwochen zu gewinnen sowie höhere Besucherzahlen zu generieren, da das Voraussetzung für die Teilnahme von Verlagen ist. Maßnahmen, wie eine aktuelle und gesellschaftlich relevante Themensetzung, ein neues Erscheinungsbild sowie erste Schritte für barrierearme Angebote lassen Änderungen hinsichtlich eines zeitgemäßen Ansatzes erkennen. Jedoch sind im Antrag noch keine konkreten Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der Diversifizierung des Zielpublikums genannt. Daher wird eine verstetigte Projektförderung von der Kulturverwaltung befürwortet, die sich zunächst eher an der alten Fördersumme orientiert. Die Kulturverwaltung schlägt eine Aufnahme in die verstetigte Projektförderung i. H. v. 20.000 EUR vor, mit Blick auf eine mögliche Erhöhung ab dem DHH 2026/27.



Museen


1.8 MiniaturWelten Stuttgart

Beantragt für DHH 2024/2025:
Neuaufnahme institutionelle Förderung 100.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
keine Aufnahme in die institutionelle Förderung


Die Ausstellung Miniaturwelten Stuttgart zeigt ein Stadtmodell der Stuttgarter Innenstadt im Maßstab 1:160 auf ca. 180 m². Das Modell wurde in jahrzehntelanger Einzelarbeit von dem 2012 verstorbenen Wolfgang Frey erbaut. Zu sehen sind u. a. die Bahnanlagen vor Entstehung des heutigen Europaviertels und der Bonatzbau in seiner ursprünglichen Form. Auf der Anlage sind ca. 250 Lokomotiven, über 1.000 Personen- und Güterwagen, teils mit Fahrbetrieb, zu sehen. Es bestehen Kooperationen mit der Künstlergruppe Soup und Hagen von Ortloff, deren Projekte in der Vergangenheit vom Kulturamt gefördert wurden. Die Ausstellung befindet sich seit Frühjahr 2022 am Arnulf-Klett-Platz. Die Kosten werden aktuell durch private Geldzuwendungen getragen.

Der Kulturförderung liegt ein Antrag auf Neuaufnahme in die institutionelle Förderung
i. H. v. 100.000 EUR p. a. vor. Die Ausstellung soll künftig von einer sich in der Gründung befindenden „Miniaturwelten Stuttgart gGmbH“ getragen werden. Durch die Schaffung einer Geschäftsführungsstelle, der Erweiterung der Ausstellung, den Ausbau der Werbung sowie steigenden Allgemeinkosten ist ein erhöhtes Defizit zu erwarten, weshalb die Förderung beantragt wird.

Die Kulturverwaltung sieht zwar die grundsätzliche Relevanz der Ausstellung, kann das Geschäftsmodell aufgrund der vorliegenden Unterlagen allerdings noch nicht valide beurteilen. Das Geschäftsmodell lässt auf nicht absehbare Folgekosten schließen, die Perspektive am momentanen Standort hängt vom Investor ab. Prüfungen in der Vergangenheit haben ergeben, dass die Anlage aufgrund der Größe zur Gänze nicht in bestehende Kultureinrichtungen integriert werden kann.




Musik


1.9 Singakademie Stuttgart e. V.

Beantragt ab 2024:
20.000 EUR p. a.


Vorschlag der Kulturverwaltung:
20.000 EUR p. a.
zunächst befristet auf vier Jahre


Die Singakademie Stuttgart wurde 2009 von Stefan Weible, Dozent für Dirigieren, Gesang und Gehörbildung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg und in der Vergangenheit unter anderem im Kammerchor Stuttgart und dem Deutschen Kammerchor aktiv, gegründet und wird bis heute von ihm geleitet. Das Ensemble fühlt sich sowohl der musikalischen Tradition, als auch der zeitgenössischen Chormusik verpflichtet und führt diese nicht nur traditionell in Kirchen, sondern auch an ungewöhnlichen Orten wie z. B. Museen auf. Mit bis zu sieben Konzerten im Jahr haben sich die etwa 65 Sängerinnen und Sänger in knapp 15 Jahren als Konzertchor etabliert. Die Einrichtung bietet aktiven Sängerinnen und Sänger, die als Jugendliche eine hervorragende sängerische Ausbildung (z. B. bei den Stuttgarter Hymnus Chorknaben oder der Mädchenkantorei) erhalten haben und auf einem semi-professionellen Niveau musizieren, die Möglichkeit sich weiterzuentwickeln. Das trifft in Stuttgart und der Region einen Nerv. Auch daraus resultiert die außergewöhnliche Altersstruktur mit einem Durchschnittsalter von aktuell 39,9 Jahren.

Das Ensemble wird immer wieder für Kooperationen mit anderen Dirigentinnen und Dirigenten angefragt. Einladungen zu den Herbstlichen Musiktagen Bad Urach und zu einem gemeinsamen Konzert mit der Gaechinger Cantorey und den Stuttgarter Philharmonikern unter der Leitung von Hans-Christoph Rademann zeugen vom Renommee des Ensembles. Im Jahr 2023 ist die Singakademie Stuttgart Patenchor des SWR Vokalensembles.
Seit Gründung des Vereins leitet Stefan Weible die Singakademie Stuttgart e. V. unentgeltlich. Nach knapp 15 Jahre soll nun eine moderate Aufwandsentschädigung in Höhe von 800 EUR/Monat eingeführt werden. Darüber hinaus plant der Verein eine Ansprechperson für Konzertveranstalter, Orchester und Solisten, Konzertakquise und Organisation der Konzerte einzustellen. Auch hierfür werden 800 EUR/Monat veranschlagt.

Aktuell erhält der Verein einen städtischen Zuschuss von rund 1.000 EUR im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart über den Stadtverband und dem Wilhelm-Hauff-Chorverband, in welchem er Mitglied ist.


1.10 InterAKT Initiative e. V.

Beantragt ab 2024:
167.000 EUR p. a.


Vorschlag der Kulturverwaltung:
167.000 EUR p. a
zunächst befristet auf vier Jahre


InterAKT ist eine Initiative, die sich aus Absolventinnen und Absolventen von Akademien und Hochschulen im Raum Stuttgart sowie jungen, internationalen und freien Künstlerinnen und Künstlern mit Wohnsitz in Stuttgart zusammensetzt. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, junge Kulturschaffende aus verschiedenen Sparten zu interdisziplinären Projekten zusammenzubringen. Er ermöglicht dadurch neue und experimentelle Methoden und Formate in der Kunst und macht sich für Wechselbeziehungen stark: zwischen den Sparten, zwischen ungewöhnlichen Kooperationspartnern, zwischen neuen Ansätzen in der Öffentlichkeitsarbeit und besonderen Zielgruppen. Im Fokus der Arbeit stehen Diskussion und Reflexion zu sozialpolitischen und technologischen Themen. Die Musikerinnen Maria Kalesnikava und Viktoriia Vitrenko gründeten die Initiative unter anderem mit der Intention, den Austausch mit Kulturschaffenden aus Osteuropa zu fördern. Als dritte Akteurin kam bald die Theaterregisseurin und Performerin Jasmin Schädler hinzu. Mittlerweile ist die InterAKT Initiative zur regelmäßigen Ansprechpartnerin für die Stuttgarter Kulturpolitik geworden, wenn es um Osteuropa geht, und sie vereinte bei ihrem letzten Projekt „Böse Frauen“ Künstlerinnen und Künstler aus vier Kontinenten. Seit 2018 hat InterAKT mehr als 16 nationale und internationale Projekte organisiert und mehr als 100 kulturelle Veranstaltungen (darunter Performances, Bildungsworkshops und digitale Hybrid-Events) durchgeführt. In weniger als drei Jahren konnte sich die in Stuttgart einzigartige Initiative als wichtige Ideengeberin und als Netzwerk für junge, innovative Kulturschaffende im Bereich Musik, Performance und Tanz in der Stadt etablieren und wurde von zahlreichen öffentlichen und privaten Förderfonds unterstützt, u. a. durch regelmäßige städtische Projektförderungen sowie durch Landes- und Bundesmittel.

Die projektbasierte Finanzierung macht die Arbeit des Vereins prekär und belastet die ehrenamtlichen Verpflichtungen der Vorsitzenden. Um die Entwicklung der Initiative bestmöglich fördern zu können, ist eine weitere Professionalisierung notwendig, was vor allem die Einstellung einer Geschäftsführung und eine Verstetigung der Abläufe fordert. Nur so bleibt für die Vorsitzenden wieder mehr Raum, der Netzwerkarbeit, der Mitgliederpflege und den künstlerischen Aufgaben nachzukommen. Im Durchschnitt realisiert die Initiative vier größere Projekte (oft aufwendige Musiktheaterproduktionen und andere szenische Produktionen) im Jahr und verschiedene kleine Vorhaben. Wie im beiliegenden Finanzierungsplan dargelegt, beläuft sich die hierfür benötigte Fördersumme jährlich auf 350.000 EUR, davon entfallen ca. 35 % auf strukturbildende Maßnahmen (Geschäftsführung mit einem Stellenanteil von 50 %, künstlerische Leitung auf Honorarbasis, Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit) und ca. 65 % entfallen auf Projektkosten. Der städtische Anteil an der Gesamtfinanzierungentspricht 47 %. Es sollen insgesamt Drittmittel in Höhe von 183.000 EUR von verschiedenen Förderinstitutionen akquiriert werden.



Soziokultur


1.11 Mission TRANS* e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Neuaufnahme institutionelle Förderung 35.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Institutionelle Förderung 23.800 EUR p. a
zunächst befristet auf vier Jahre


Mission TRANS* e. V. ist ein Verein der Trans*-Community Stuttgart, der sich für ein erfülltes Leben, Akzeptanz und Chancengleichheit von trans* und nicht-binären Menschen in Stuttgart einsetzt. Der Verein führt jährlich die Trans* Pride Stuttgart durch, die Menschen aus der Trans*-Community zusammenbringt und für die Schaffung von Sichtbarkeit derer sorgt. Weiterhin veranstaltet er den Transgender Day of Visibility und den Transgender Day of Remembrance.

Der Kulturförderung liegt ein Antrag zur Schaffung einer Koordinationsstelle Trans* vor, um Themen und Belange der Stuttgarter Trans*-Community zu fokussieren und die soziokulturellen Aktivitäten des Vereins ausbauen zu können. Da sich der Personalaufwand für die vier Veranstaltungen im Jahr auch auf Honorarbasis abdecken lässt und darüberhinausgehende Beratungsleistungen im Kontext der Kulturförderung nicht förderfähig sind, beläuft sich der Vorschlag der Kulturverwaltung auf 23.800 EUR.



Stadtteilkultur


1.12 Kultur 70195 e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Neuaufnahme institutionelle Förderung 7.100 EUR p. a. (Korrektur zum Antrag, aufgegriffen in GRDrs 437/2023)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Institutionelle Förderung 1.400 EUR (GRDrs 437/2023) + 5.400 EUR (gesamt: 6.800 EUR) p. a. zunächst befristet auf vier Jahre (ergänzend zur GRDrs 437/2023)


Der Verein Kultur 70195 e. V. wurde 2019 gegründet mit dem Ziel, Kultur von Botnangern für Botnanger zu etablieren. 50 aktive Mitglieder gestalten im Mitmachverein ein kulturelles Angebot von Musik über Theater bis hin zu Literatur. 2022 wurde der Botnanger Literaturweg mit 15 Stationen eingeweiht.

Der Kulturverwaltung liegt ein Antrag auf Neuaufnahme in die institutionelle Förderung
i. H. v. 7.100 EUR vor. 2.000 EUR sind für außergewöhnliche Veranstaltungen beantragt: Das genannte Kochbuch „70195 kocht“ entspricht einer Finanzierung als Projektförderung; die Botnanger Kulturnacht liegt im Förderbereich des Bezirksbeirats; Streetbasketball liegt ebenfalls nicht im Förderbereich des Kulturamts.


Befürwortet werden die Mittel für Veranstaltungen in Botnang und am Literaturweg (5.400 EUR + 500 EUR), Unterhalt und Pflege des Literaturwegs (300 EUR) sowie Mittel für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Veranstaltungen (600 EUR). Dies ergibt eine jährliche Fördersumme von 6.800 EUR.

siehe GRDrs 437/2023
Der Verein Kultur 70195 e. V. hat den im Mai 2023 eingereichten Antrag auf Neuaufnahme in die institutionelle Förderung aktualisiert. Die ursprünglich nicht einberechneten Kosten für Veranstaltungen im Bürgerhaus Botnang (5.400 EUR) werden nun in die Veranstaltungsmittel einbezogen, da der Verein für die Nutzung des Bürgerhauses – entgegen der bisherigen Annahme – Gebühren bezahlen muss. Ebenso wie in GRDrs 437/2023 empfiehlt der Vorschlag der Kulturverwaltung eine Befristung auf vier Jahre.

2) ERHÖHUNGEN


Spartenübergreifend


2.1 Entwicklungstreiber

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Mittel von 100.000 EUR um 80.000 EUR auf 180.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 80.000 EUR auf 180.000 EUR p. a.

Mit dem Förderprogramm "Entwicklungstreiber" hat die Kulturförderung der Landeshauptstadt Stuttgart seit 2019 ein Instrument zur gezielten Organisationsentwicklung von Kulturinstitutionen zur Hand. Bisher wurden im Rahmen des Förderprogramms Einzelprojekte von Kultureinrichtungen gefördert, wenn sie eine erkennbare Wirkung auf die Organisationsentwicklung der jeweiligen Einrichtung hatten. Die Auswertung der letzten vier Förderdurchläufe des Entwicklungstreibers hat nun gezeigt, dass dem permanenten Veränderungsdruck in kulturellen Einrichtungen nur zum Teil mit Hilfe von Einzelprojekten begegnet werden kann. Daher sollen ergänzend zu den Einzelprojekten kooperative Prozesse aufgesetzt werden: Zukünftig sollen gemeinsam mit beteiligten Institutionen Instrumente und Methoden entwickelt werden, die das eigene Handeln der geförderten Einrichtungen vorantreiben. Hierbei stehen die aktuellen Transformationsfelder Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Teilhabe, Diversität und Inklusion im Fokus.
Mithilfe der Neuausrichtung des Förderprogramms (vgl. Neufassung Richtlinien Entwicklungstreiber GRDrs 774/2023) soll ab 2024ff. eine Kerngruppe von Kultureinrichtungen gebildet werden, die sich einem Transformationsprozess zunächst für bis zu zwei Jahre verpflichtet. Es kann so eine Peer-Learning-Gemeinschaft von Institutionen entstehen, die sich gegenseitig darin unterstützt, gemeinsam mit dem Kulturamt Ziele zu setzen, messbar Schlüsselkennzahlen zu definieren und erste Maßnahmen umzusetzen.

Bestandteile einer Förderung sind
Für die Moderation durch Fachexpertinnen, die Einbeziehung externer Beratungsleistungen und Impulsvorträge werden 40.000 EUR p. a. zusätzlich benötigt. Für die Durchführung von Analysen und Befragungen werden alle zwei Jahre 80.000 EUR (d. h. weitere 40.000 EUR p. a.) benötigt.

Letzte Erhöhung: Neuaufnahme zum DHH 2018/2019


Bildende Kunst/Medienkunst


2.2 Initiative Stuttgarter Galerien zeitgenössischer Kunst e. V.:
ART ALARM – Galerienrundgang Stuttgart


Beantragt ab 2024:
Dauerhafte Erhöhung der institutionellen Förderung von 7.600 EUR um 12.900 EUR auf 20.500 EUR zzgl. einmaliger Zuschuss für Jubiläumsveranstaltung 25 Jahre Galerienrundgang in Höhe von 31.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Dauerhafte Erhöhung der institutionellen Förderung von 7.600 EUR um 12.900 EUR auf 20.500 EUR zzgl. einmaliger Zuschuss 2024 für Jubiläumsveranstaltung 25 Jahre Galerienrundgang in Höhe von 24.000 EUR


Der Art Alarm ist als Galerienrundgang seit vielen Jahren fester Bestandteil des Stuttgarter Kulturlebens. Seit 2021 werden jährlich zwei Durchführungen des Galerienrundgangs ehrenamtlich von der gemeinnützigen Initiative Stuttgarter Galerien für zeitgenössische Kunst e. V. organisiert. Hiermit wird Kulturvermittlung für einen sehr viel jüngeren Personenkreis jenseits des Stammpublikums betrieben und der Galerienstandort Stuttgart belebt. Um den organisatorischen Aufwand weiterhin leisten und professionalisieren zu können, soll die Erhöhung der jährlichen Förderung in Honorare fließen.
Darüber hinaus ist anlässlich des Jubiläums eine umfassende professionelle digitale, zeitgemäße Kommunikation und Kampagne geplant sowie inhaltlich ein Rückblick über 25 Jahre Kulturgeschichte Stuttgarter Galerienrundgang. In Kooperation mit dem StadtPalais und Social-Media-Begleitung geführter Spaziergänge soll das Jubiläum die öffentliche Aufmerksamkeit erneut für die Stuttgarter Galerien gewinnen. Mit dem Verwaltungsvorschlag wird die Investition in zeitgemäße Kommunikationsmaßnahmen und das neue Webdesign vollständig finanziert werden können. Für die weiteren Bausteine zum 25-Jährigen Jubiläum lassen sich sicherlich weitere Förderer bzw. Sponsoring aus dem Umfeld der beteiligten Galerien akquirieren.

Letzte Kürzung:
2010 von 8.000 EUR um 400 EUR auf 7.600 EUR.


2.3 InterArt e. V. Stuttgart

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der institutionellen Förderung von 6.360 EUR um 8.640 EUR auf 15.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der institutionellen Förderung von 6.360 EUR um 8.640 EUR auf 15.000 EUR

INTER ART ist ein 1976 begründeter Zusammenschluss von insg. rd. 180 Kunstschaffenden, -freundinnen und -freunden mit dem Ziel, in eigenen Galerieräumen im Stuttgarter Bohnenviertel Kunst einem breiten und interessierten Publikum nahezubringen.
Die Aktivitäten umfassen Ausstellungen eigener Künstlerinnen und Künstler als auch Gastkünstlerinnen und -künstler aus aller Welt. Die Galerie wird ehrenamtlich geführt und ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Die institutionelle Förderung wurde seit über 20 Jahren nicht erhöht. Der Steigerung der Mietkosten um 15 % ab Januar 2023, den gestiegenen Energiekosten stehen geringere Einnahmen bei altersbedingten Austritten und bei zurückgehenden Provisionen aufgrund von Kaufzurückhaltung gegenüber. Die Investition in neue Formate und deren Bewerbung wird damit ebenso notwendig wie die professionelle Abwicklung der unterstützenden Arbeiten (von Steuerberatung über Reinigung bis Bewirtung) auf Honorarbasis.


Letzte Erhöhung:
Seit über 20 Jahren keine Erhöhung


2.4 Württembergischer Kunstverein e. V.

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 618.000 EUR um 40.000 EUR auf 658.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung: Erhöhung um 40.000 EUR auf 658.000 EUR

Der WKV ist eine der wichtigsten Institutionen für aktuelle Kunst mit internationalem Anspruch in Stuttgart. In ihren Ausstellungen und Projekten bringen das Direktorenduo Iris Dressler und Hans Christ lokale Akteure mit der internationalen Kunstszene in Kontakt. Der WKV hat sich als wichtiger Ort der Diskussion an der Grenze von Kunst und Politik etabliert und hat den Anspruch, tief in die Stadtgesellschaft hineinzuwirken.

Der WKV sieht sich mit Kostensteigerungen in seinen Ausstellungsaufwänden inklusive erhöhter Vergütung freischaffender Gewerke sowie Künstlerinnen und Künstlern und deren Reisekosten konfrontiert (7.000 EUR). Allerdings werden beschriebene Mehrkosten durch Einsparungen im Bereich Katalog und Dokumentation zumindest im Budgetentwurf 2024 kompensiert. In einzelnen Positionen wird mit einer allgemeinen Preissteigerung seit 2022 von bis zu 10 % kalkuliert. Seitens der Verwaltung wird mit einer Preissteigerung von 4,5 % durchschnittlich bei den allg. Betriebskosten kalkuliert, sodass hier lediglich ein Mehrbedarf von 2.400 EUR gesehen wird.
Für 2024 rechnet der WKV mit einer Tariferhöhung von 5,5 % für Löhne und Gehälter in Anlehnung an TVöD i. H. von 33.000 EUR. Obwohl verwaltungsseitig regulär von einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 2 % jährlich ausgegangen wird, kann die Kostensteigerung für die festangestellten Mitarbeitenden (davon ausgenommen sind Leitungsebene und Geschäftsführung) mitgetragen werden. Auch hier muss die Konkurrenzhonorarsituation insbesondere im technischen Bereich adressiert werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: Erhöhung von 563.000 EUR um 55.000 EUR auf 618.000 EUR


2.5 Württembergischer Kunstverein e. V. – Forensic Architecture „Three Doors“

Beantragt 2024:
Einmalige Förderung i. H. v. 120.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Einmalige Förderung i. H. v. 100.000 EUR

Der Württembergische Kunstverein (WKV) ist eine der wichtigsten Institutionen für aktuelle internationale Kunst in Stuttgart. Für 2024 plant der Verein das Projekt „Three Doors“ mit der international renommierten Forschungsgruppe Forensic Architecture, das am Goldsmith College in London angesiedelt ist (u. a. Teilnehmer der Architekturbiennale Venedig 2023 u. 2021).
Das zwischen Kunst, Wissenschaft und neuen Technologien angesiedelte Projekt „Three Doors“ geht in multimedialen Installationen u. a. dem rechtsterroristischen Anschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau nach. Es verbindet politische Konzeptkunst und Recherche mit zeitgemäßer Erinnerungskultur. Entstehen soll ein lebendiger und offener Lernort gegen rechtsextreme, antidemokratische Kräfte und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Projekt soll als weithin sichtbares Zeichen gegen Rechtsextremismus in Deutschland und für Toleranz und Solidarität wirken.
Durch die überraschende Absage zweier möglicher Förderer des Projektes ist eine finanzielle Lücke von 120.000 EUR entstanden. Das Projekt kann nur mit einer zusätzlichen Förderung der Landeshauptstadt Stuttgart realisiert werden. Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Finanzierung des WKV durch Stadt und Land im Verhältnis 2:1 wäre eine Beteiligung des Landes an der Projektförderung angemessen. Mittel der Koordinierungsstelle Erinnerungskultur sind zudem bereits in der Kalkulation mit 20.000 EUR enthalten. Entsprechend wird im Verwaltungsvorschlag der städtische Anteil bei 100.000 EUR angesetzt.



Darstellende Kunst


2.6 Theaterhaus

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 2.725.562 EUR um 1.635.000 EUR auf 4.360.562 EUR in 2024, einmalig zusätzlich 449.000 EUR in 2024

Erhöhung der Förderung von 2.725.562 EUR um 1.980.000 EUR auf 4.705.562 EUR p. a. ab 2025, einmalig zusätzlich 547.000 EUR in 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 1.026.625 EUR auf 3.752.187 EUR in 2024 (exklusive Dynamisierung i. H. v. 125.375,85 EUR, siehe Punkt 1), einmalig zusätzlich 449.000 EUR in 2024

Erhöhung der Förderung um 1.156.625 EUR auf 3.882.187 EUR p. a. ab 2025 (exklusive Dynamisierung i. H. v. 125.375,85 EUR, siehe Punkt 1), einmalig zusätzlich 547.000 EUR in 2025

Der im Jahr 2019 eingeleitete Sanierungsprozess beim Theaterhaus war an verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger bedrohlicher Finanzsituationen gebunden. Darüber hinaus wurde ein unter Einbindung der Zuwendungsgeber zur erarbeitendes Strategiekonzept gefordert. Hinsichtlich weiterer Zuwendungserhöhungen sollten damit zukunftsfähige Strategien insbesondere auch hinsichtlich des anstehenden Generationenwechsels sowie mit Blick auf den beabsichtigten Ausbau des Programmangebots entwickelt werden. Ausgebremst durch die Corona-Pandemie nahm 2021 ein bereits zwei Jahre zuvor installierter Lenkungskreis seine Arbeit auf.

Im Sommer 2023 hat das Theaterhaus ein Konzept vorgelegt, in dem die Bedarfe für eine auskömmliche Finanzierung des Theaterhauses insgesamt ab dem Jahr 2024, auch unter Berücksichtigung des neuen Planungsstandes zum Ergänzungsbau, dargestellt sind. Die beantragten Erhöhungen betreffen sowohl Stadt als auch Land.

Laufende Kosten:
Mit seinem Papier beantragt das Theaterhaus eine Erhöhung der institutionellen Förderung im Haushaltsjahr 2024 um 1.635.000 EUR. Begründet wird der angemeldete Bedarf durch Mehrkosten für Entgelt im neu zu entwickelnden Haustarif, mit dem eine solide und wettbewerbsfähige Finanzierung der Mitarbeitenden sichergestellt werden soll (250.000 EUR). Darüber hinaus enthaltene Positionen ergeben sich aus Bedarfen, die einzelnen Bereichen zugeordnet werden (Marketing, Gastspiel, Theaterpädagogik, Schauspiel). Hierunter fallen auch insg. 300.000 EUR für Gauthier Dance zur Finanzierung kostenintensiver, bislang defizitärer Gastspiele und dem Aufbau einer Infrastruktur für „Moves for Future“, für das der Gemeinderat zum Doppelhaushalt 2022/2023 eine auf drei Jahre befristete Projektförderung in Höhe von 150.000 EUR p. a. beschlossen hatte. Damit soll der erhöhte Personal- und Produktionsaufwand von Gauthier Dance angemessen finanziert werden.

Das Theaterhaus verweist zudem auf ein durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz 2019 ermitteltes strukturelles Defizit, zu dessen Ausgleich dauerhaft 640.000 EUR p. a. beantragt werden.

Im Haushaltsjahr 2025 steigt die beantragte Erhöhung der institutionellen Förderung um weitere 345.000 EUR. Begründet wird dies zum einen durch die geplante Dynamisierung der Gehälter, ausgehend von einem Aufwuchs von 3 % (195.000 EUR) sowie zum anderen durch den Wunsch, das Gauthier Dance Projekt „Moves for Future“ nach Auslaufen der Projektförderung zu verstetigen (150.000 EUR p. a.).

Kosten durch Investition und Sanierung:
Für die Jahre 2024 und 2025 meldet das Theaterhaus einen jeweils einmaligen investiven Bedarf für energiesparende Technik und Erneuerungen i. H. v. jeweils 180.000 EUR an.

Durch die anstehende Sanierung der Halle T 1, die durch den Gemeinderat am 11.05.2023 beschlossen wurde (GRDrs 366/2023), entstehen dem Theaterhaus aufgrund baulich bedingter Schließzeit – kalkuliert sind zwei Monate in 2024 sowie 2,75 Monate in 2025 – Einnahmeausfälle, die in 2024 durch zusätzliche, einmalig bereitgestellte Mittel i. H. v. 269.000 EUR gedeckt werden sollen. Für 2025 kalkuliert das Theaterhaus einen Bedarf durch einmalige Einnahmeausfälle in Höhe von 367.000 EUR.

Nicht beantragte Kosten:
Kosten für eine Übergangsphase hinsichtlich des anstehenden Generationenwechsels und ein damit verbundenes Findungsverfahren sind bereits kalkuliert, sollen jedoch erst zu einem späteren Doppelhaushalt angemeldet werden.
Kosten für Einzelmaßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, Interne Kommunikation, Diversität sowie für eine geplante AG Nachhaltigkeit sind kalkuliert und sollen dem Antrag zufolge durch Kostensenkungen oder Ertragssteigerungen des laufenden Betriebs kompensiert werden.

Verwaltungsvorschlag:
Die dargelegten Maßnahmen und entsprechenden Bedarfe wurden mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung von Stadt und Land ausführlich besprochen und diskutiert. Mit der Alternativplanung der künftigen räumlichen Bedarfe im Ergänzungsbau (s. GRDrs 366/2023) hatte die Stadt dem Theaterhaus bereits eine auskömmliche Finanzierung zugesagt. Das Förderverhältnis Stadt:Land lag bislang konstant bei 2:1. Aus Sicht der Kulturverwaltung ist anzustreben, dieses Förderverhältnis auch in Zukunft beizubehalten. Das Land positioniert sich grundsätzlich als Befürworterin angemessener Vergütungsstrukturen, wenngleich eine Förderzusage aufgrund des versetzten Turnus der Doppelhaushalte (Land: 2025/2026) aktuell nicht möglich ist. Zusätzlich zu den konstruktiven Gesprächen auf Verwaltungsebne liegt ein Antrag von Gauthier Dance für die oben beschriebenen Mehrkosten in voller Höhe bei der BW-Stiftung vor.

Dem bisherigen Förderverhältnis etwa entsprechend schlägt die Kulturverwaltung für 2024 eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 42 %, gemessen am Förderansatz 2023, vor. Hierin enthalten sind die Dynamisierung des Zuschusses sowie die anteiligen Erhöhungen (ausgenommen Gauthier Dance) i. H. v. insgesamt 1.152.000 EUR. Zudem wird eine einmalige Erhöhung für Investitionen und Erstattung von Einnahmeausfällen i. H. v. 449.000 EUR befürwortet.

Für 2025 schlägt die Kulturverwaltung eine Erhöhung der institutionellen Förderung um knapp 47 %, gemessen am Förderansatz 2023, vor, inklusive Dynamisierung i. H. v. insgesamt 1.282.000 EUR, zuzüglich einer einmaligen Erhöhung für Investitionen und Erstattung von Einnahmeausfällen i. H. v. 547.000 EUR.
Sollte die Landesförderung nicht entsprechend des bisherigen Förderverhältnisses erhöht werden, könnte ein mögliches Defizit durch vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden. Eine Beschlussvorlage zum Rückforderungsverzicht (2020) i. H. v. 1.195.401 EUR bereitet die Kulturverwaltung derzeit vor.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 2.605.700 EUR um 119.862 EUR (Dynamisierung) auf 2.725.562 EUR


2.7 Theater tri-bühne

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 918.728 EUR um 151.037 EUR auf 1.069.765 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 151.037 EUR auf 1.069.765 EUR

Das Theater tri-bühne hat sich 1975 als freie Gruppe gegründet. Es hat sich seit seiner Ansiedlung im Tagblatt-Turm-Areal im Jahr 1979 einen festen Platz in der Stuttgarter Theaterlandschaft erarbeitet. Nach über 40 Jahren hat Gründungsintendantin Edith Koerber die Leitung des Theaters abgegeben. Zum Beginn der Spielzeit 2023/2024 wird das Theater durch László Bagossy und den langjährigen Geschäftsführer Stefan Kirchknopf als Doppelspitze weitergeführt.

Zum Doppelhaushalt 2016/2017 wurden die städtischen Fördermittel um 45.625 EUR erhöht, die nächste Erhöhung um 17.700 EUR erfolgte erst zum Doppelhaushalt 2020/2021. Mit der Erhöhung durch Dynamisierung, die zum Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen wurde, konnte das Theater allgemeinen Kostensteigerungen begegnen. Eine solide Anpassung von Gehältern war im Rahmen dieser Förderhistorie nicht möglich.

Als Teil der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater ist das Theater tri-bühne Mitantragsteller des Antrags auf Dynamisierung. Allgemeine, perspektivische Erhöhungen sind im vorgelegten Einzelantrag daher nicht enthalten, sondern kämen im Falle eines Beschlusses zur Dynamisierung zusätzlich hinzu.
Mit dem zum Doppelhaushalt 2024/2025 vorgelegten Einzelantrag beantragt das Theater tri-bühne Mittel für die Angleichung von Personalkosten/-stellen sowie Mittel für die Aufstockung des Ensembles. Mehrkosten in Höhe von 56.087 EUR werden dabei für technisches Personal angesetzt, um die Konkurrenzfähigkeit nicht zu gefährden und Stellen angemessen vergüten zu können, die weit unter Tarifniveau liegen. Durch die wachsenden Anforderungen im Bereich Buchhaltung soll die bestehende Stelle um eine weitere 25%-Stelle ergänzt werden. Zudem beantragt das Theater tri-bühne anlässlich des Leitungswechsels Mittel zur Schaffung von zwei zusätzlichen Anfängerinnen- bzw. Anfängerstellen für das Schauspielensemble. Hintergrund ist, dass der Spielbetrieb von sechs Personen und teilweise in Doppelfunktion gestemmt werden muss, wodurch etwa bei Krankheitsausfällen der Spielbetrieb gefährdet wird. Die angesetzten Gagen, die in Anlehnung an den NV-Bühne berechnet wurden, belaufen sich auf insg. 80.190 EUR inkl. AG-Anteile.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 878.325 EUR um 40.403 EUR (Dynamisierung) auf 918.728 EUR


2.8 Studio Theater

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 305.014 EUR um 70.000 EUR (GRDrs 438/2023) + 30.000 EUR (gesamt: 100.000 EUR) auf 405.014 EUR (ergänzend zu GRDrs 438/2023)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 70.000 EUR (GRDrs 438/2023) + 30.000 EUR auf 405.014 EUR (ergänzend zu GRDrs 438/2023)

Am 28.04.2023 hatte das Studio Theater Stuttgart bereits einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung von 305.014 EUR um 70.000 EUR auf 375.014 EUR eingereicht, den die Kulturverwaltung in GRDrs 438/2023 aufgegriffen hat. In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass der künstlerische Leiter des Theaters 2024 als Intendant an ein anderes Haus wechseln wird. Das Studio Theater hat sich daraufhin mit der Suche nach einer Nachfolge und einer damit einhergehenden Neuausrichtung befasst. Ab 2024 soll das Theater durch ein Drei-Personen-Team geleitet werden. Während an die Erfolge und die Tradition der vorherigen Jahre angeknüpft werden soll, sind, wie bei Leitungswechseln üblich, Ideen für eine neue Ausrichtung des Studio Theaters entstanden. Dabei soll das Haus in Zukunft vermehrt der Freien Stuttgarter Szene zur Verfügung gestellt werden, um etablierten, aber auch Nachwuchskünstler:innen einen Rahmen für Kooperation zu bieten. Um diese programmatische Entwicklung finanzieren zu können und zur Deckung zusätzlich entstehender Lohnkosten durch den Leitungswechsel ergänzt das Studio Theater seinen bestehenden Erhöhungsantrag um zusätzliche 30.000 EUR p. a.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 291.600 EUR um 13.414 EUR (Dynamisierung) auf 305.014 EUR


2.9 Citizen.KANE.Kollektiv

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 130.000 EUR um 30.000 EUR auf 160.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 30.000 EUR auf 160.000 EUR, zunächst weiterhin befristet bis 2025

Das 2014 gegründete Citizen.KANE.Kollektiv ist eine Künstler:innengruppe, die 2020 in einen gemeinnützigen Verein umgewandelt wurde. Das Kollektiv kooperiert im Rahmen der Recherchen und Projekte regelmäßig mit den unterschiedlichsten Einrichtungen und Initiativen, arbeitet ebenso mit marginalisierten Gruppen wie mit Gastkünstler:innen sowie Expertinnen und Experten zu den jeweiligen Themen.

Das Citizen.KANE.Kollektiv wurde zum DHH2022/2023 in die institutionelle Förderung aufgenommen, zunächst befristet auf vier Jahre (2022 – 2025) und wird aktuell mit 130.000 EUR p. a. gefördert. Diese Mittel haben bereits dazu beigetragen, dass eine dauerhafte Honorarförderung und Sicherung des Kernteams, die Kontinuität in der Arbeit, die Einrichtung von Büroräumen und der Ausbau des künstlerischen Programms erreicht werden konnten.

Das Kernteam bestand bislang aus sechs Personen, die auf Honorarbasis tätig sind. Auf Basis der 2023 veröffentlichten Empfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste (BFDK) im Bereich der Honoraruntergrenzen beantragt das
Citizen.KANE.Kollektiv eine Erhöhung um 2.400 EUR pro Jahr (brutto) pro Kernteam-Person (von derzeit 12.000 EUR auf 14.400 EUR p. P.). Das ergibt einen Mehrbedarf von insgesamt 14.400 EUR pro Jahr. Inzwischen wurde zudem das Team mit einer Honorarkraft für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Social Media und Aufgaben im Bereich Awareness und künstlerische Mitarbeit über Projektmittel erweitert. Diese Position soll in Zukunft als siebtes Kernmitglied über die institutionelle Förderung gesichert finanziert werden. Hierfür beantragt das Kollektiv weitere 14.400 EUR p. a.. Zusätzlich werden 1.200 EUR beantragt, um steigende KSK-Abgaben (ca. 5 %) decken zu können. Insgesamt ergibt sich daraus ein Erhöhungsbedarf von 30.000 EUR p. a..


Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2022/2023 befristet auf 4 Jahre


2.10 Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS)

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 252.000 EUR um 203.600 EUR auf 455.600 EUR in 2024 (darin enthalten 162.000 EUR zweckgebunden für Aufführungsförderung), einmalig zusätzlich 25.000 EUR zweckgebunden für Investitionen Technikpool sowie 106.000 EUR für Planungskoordination neue Spielstätte

Erhöhung der Förderung von 252.000 EUR um 486.100 EUR auf 738.100 EUR ab 2025 (darin enthalten 162.000 EUR zweckgebunden für Aufführungsförderung), einmalig zusätzlich 106.000 EUR für Planungskoordination neue Spielstätte

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 203.600 EUR auf 455.600 EUR in 2024 (darin enthalten 162.000 EUR zweckgebunden für Aufführungsförderung), einmalig zusätzlich 25.000 EUR zweckgebunden für Investitionen Technikpool sowie 106.000 EUR für Planungskoordination neue Spielstätte

Erhöhung um 486.100 EUR auf 738.100 EUR ab 2025 (darin enthalten 162.000 EUR zweckgebunden für Aufführungsförderung), einmalig zusätzlich 106.000 EUR für Planungskoordination neue Spielstätte

Die Freie Tanz- und Theaterszene gUG (FTTS) wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, die Freien Darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Stuttgart zu stärken und in der Zeit (Interimsphase) bis zur Fertigstellung des Ergänzungsbaus Theaterhaus das Wirken der Freien Szene trotz fehlender Spielstätte sichtbar zu machen. Mit der FTTS verfügt die Szene inzwischen über eine auch überregional gut vernetzte Organisationsform, die die Belange und Bedarfe der Freien Szene aufgreift und umsetzt, ihr alternative Aufführungsmöglichkeiten verschafft und sie als handlungsfähige Kulturakteurin sichtbar macht.

Im Zuge einer mit den Nutzern erfolgten Neubewertung der Planungen des Ergänzungsbaus Theaterhaus (GRDrs 366/2023) wurde deutlich, dass die Planung nicht mehr den Bedarfen der Freien Szene entsprach. Eine Alternativplanung außerhalb des Ergänzungsbaus Theaterhaus ist notwendig, um eine auch in Zukunft belastbare infrastrukturelle Ausstattung der Freien Szene unter Berücksichtigung ihrer kurz- und mittelfristigen Bedarfe zur Verfügung zu stellen (GRDrs 462/2023).

Inzwischen konnte gemeinsam mit der Kulturverwaltung eine potentielle Spielstätte in der ehemaligen Großraumdiskothek Penthouse gefunden werden. Die Bedarfe bzgl. Miete, Planung und Umbaumaßnahmen sind in GRDrs 947/2023 dargestellt.

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 hat die FTTS nun die Erhöhungsbedarfe der institutionellen Förderung ab 2024 ermittelt. Die Bedarfsermittlung erfolgte unter der Annahme, dass der Spielbetrieb im Penthouse ab 2025 aufgenommen werden kann, in 2024 jedoch bereits aufgrund der langen Planungsvorläufe des Spielbetriebs vorbereitet wird.

Personalkosten:
Neben einer Vollzeit-Geschäftsführung verfügt die FTTS aktuell über eine Assistenzstelle, sowie über eine Stelle für PR/ÖA, beide jeweils mit einem Anteil von 50 %. Eine Ko-Finanzierung erfolgt durch Mittel i. H. v. 20.000 EUR aus der Abspielförderung der LHS, die lt. Beschluss zur Verwaltung der Mittel eingesetzt werden können (s. GRDrs 789/2019).

Bereits ab 2024 wird die Aufstockung der beiden Stellen PR/ÖA und Assistenz dringend benötigt, um dem wachsenden Aufwand und Anspruch gerecht zu werden. Hierfür sowie für die angemessene Angleichung des Geschäftsführungsgehalts um 5,5 % (TVöD) entsteht ein Mehrbedarf i. H. v. knapp 36.000 EUR.

Zum Doppelhaushalt 2022/2023 hatte der Gemeinderat befristet auf zwei Jahre Personalmittel i. H. v. 12.000 EUR p. a. beschlossen, die für die Kostenplanung und technische Fachplanung für den Theaterhaus Ergänzungsbau seitens der FTTS zweckgebunden waren. Aufgrund des hohen Planungsaufwands, der durch den Umbau des Penthouse entsteht, müssen diese Mittel aufgestockt werden. Befristet für die Jahre 2024 und 2025 werden eine Projektleitungsstelle (Vollzeit) für die federführende Planungskoordination sowie eine Assistenz Planung beantragt, um die Baumaßnahmen adäquat begleiten zu können. Hierfür werden insg. 106.000 EUR p.a. kalkuliert.
Für die Planung des Spielbetriebs benötigt die FTTS ab August 2024 eine Vollzeitstelle für Planung und Disposition sowie eine Techniker- bzw. Technikerinnenstelle (ab Januar 2024 Teilzeit, ab Juli 2024 Vollzeit), die nicht ausschließlich, aber zu relevanten Teilen auch der Spielstättenplanung zuzuordnen ist. Die Geschäftsstelle der FTTS bestünde somit aus:
Für das Haushaltsjahr 2025 kalkuliert die FTTS mit Spielbetrieb im Penthouse, wodurch sich die Bedarfe nochmals deutlich verändern. Um den Spielbetrieb sicherzustellen, ist eine auskömmliche personelle Ausstattung nötig. So sollen die bestehenden und in 2024 bereits aufzustockenden Stellen ab 2025 um folgende Stellen dauerhaft erweitert werden: Die personelle Ausstattung abzüglich der zwei Planungskoordinationsstellen wird für die Folgejahre fortgeschrieben.

Weitere laufende Kosten:
Um den Spielbetrieb organisatorisch zu ermöglichen, fallen ab 2025 100.000 EUR p.a. für Honorare Abenddienste, Kasse und Reinigung an. Zudem wird ab 2024 eine Aufstockung der Sachkosten benötigt.

Einmalige Bedarfe:
Um den in 2024 noch bestehenden Bedarf an externen Spielstätten abzufedern, beantragt die FTTS einmalig 60.000 EUR für externe Mietkosten, um die Szene u. a. im Theaterhaus sowie im Wasserspeicher in Stuttgart-Ost angemessen repräsentieren zu können.
Für eine dringend notwendige Aktualisierung des Technikpools, den die FTTS der Szene für Projekte zur Verfügung stellt, werden in 2024 einmalig Investitionsmittel i. H. v. 25.000 EUR beantragt, da der Bedarf das beim Kulturamt zur Verfügung stehende Investitionsbudget massiv belastet.
Hinzu kommen in 2024 und 2025 Mittel für Unvorhergesehenes bzgl. Planung Penthouse sowie 5.000 EUR Umzugskosten in 2025.

Aufführungsförderung der FTTS:
Zum Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat eine Verstetigung der seinerzeit zunächst durch TANZPAKT Stuttgart bereit gestellten Aufführungsmittel i. H. v. 140.000 EUR p. a. beschlossen. Über die städtischen, an Vergabekriterien gebundenen Aufführungsmittel hinaus kann die FTTS die Szene damit umfassender unterstützen und Sichtbarkeit ermöglichen. Angesichts neuer Empfehlungen zu Mindesthonorarstandards, die der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) 2023 veröffentlich hat, ist eine dauerhafte Erhöhung um insg. 22.000 EUR notwendig, um die Honorare für Künstlerinnen und Künstler sowie für Technikerinnen und Techniker entsprechend anzupassen. Dies entspricht einer Erhöhung der Aufführungsmittel um knapp 16 %.

Insgesamt meldet die FTTS abzüglich der kalkulierten Einnahmen (20.000 EUR) für das Jahr 2024 einen Mehrbedarf gegenüber 2023 i. H. v. 334.600 EUR an, darin eingeschlossen zweckgebundene Mittel für Aufführungsförderung sowie die in 2024 notwendigen Planungsstellen und Investitionsmittel.

Für 2025 meldet die FTTS abzüglich der kalkulierten Einnahmen (100.000 EUR) einen Mehrbedarf gegenüber 2023 i. H. v. 592.100 EUR an, der sich zum Großteil durch den aufzunehmenden Spiel- und Probenbetrieb im Penthouse ergibt zzgl. notwendiger Planungsstellen und Umzug. Die hierzu errechneten Bedarfe lassen sich aus Sicht der Kulturverwaltung mit ähnlichen Spielorten der Freien Szene vergleichen.

Da das Bezugsdatum des Penthouse zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen noch nicht fixiert ist, kalkuliert die FTTS weiterhin Mietkosten für die aktuelle Geschäftsstelle, die im Rahmen einer Zwischennutzung in der Kriegsbergstraße installiert ist.

Die durch die FTTS angemeldeten Bedarfe in Bezug auf das Penthouse verstehen sich vor dem Hintergrund eines Planungsszenarios, das von einem Beginn des Spielbetriebs in 2025 ausgeht und müsste, sofern sich Planung und Umbau verzögern, in Abstimmung mit der FTTS neu bewertet und angepasst werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 112.000 EUR um 152.000 EUR auf 264.000 EUR, darin enthalten 140.000 EUR zweckgebunden für Aufführungsförderung, sowie 12.000 EUR für technische Fachplanung (befristet bis 2025).


2.11 Produktionszentraum Tanz + Performance: Unterkünfte für Künstlerinnen und Künstler

Beantragt ab 2024:
Zweckgebundene Zuwendung i. H. v. 81.000 EUR p. a., einmalig zusätzlich 22.000 EUR in 2024
Ergänzend zum Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung von 170.400 EUR um 76.000 EUR auf 246.400 EUR (s. GRDrs 438/2023)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Zweckgebundene Zuwendung i. H. v. 81.000 EUR p. a., einmalig zusätzlich 22.000 EUR in 2024
Ergänzend zum Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung von 170.400 EUR um 76.000 EUR auf 246.400 EUR (s. GRDrs 438/2023)

Am 31.03.2023 hatte das Produktionszentrum Tanz + Performance e. V. (PZ) bereits einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung von 170.400 EUR um 76.000 EUR auf 246.400 EUR eingereicht, den die Kulturverwaltung in GRDrs 438/2023 aufgegriffen hat. In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass der Vermieter der Immobilie in der Tunnelstraße, in der das PZ beheimatet ist, eine angrenzende Immobilie zur Vermietung angeboten hat. Das dem PZ zunächst vorbehaltene Mietobjekt ist eine Möglichkeit, den bestehenden, großen Bedarf an kurzfristigen Unterkünften für Künstlerinnen und Künstler zu decken. Dafür stehen im entsprechenden Objekt acht Einzelzimmer zzgl. Gemeinschaftsküche und mehrere Waschräume zur Verfügung, die der gesamten Kulturszene, aber insbesondere der darstellenden Szene in Stuttgart für kurzfristige Vermietungen (bspw. Gastspiele, Residenzen, Produktionen, Festivals, Konzerte etc.) zugänglich gemacht werden sollen, zumal Gästewohnungen in Stuttgart auch an anderen Theater-/Produktionshäusern nur spärlich vorhanden sind. So wird mit der Anmietung das Ziel verfolgt, den Standort PZ in Stuttgart-Feuerbach für die Szene sichtbarer zu machen, aber auch, einen Beitrag zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur und zur regionalen wie auch internationalen Vernetzung zu leisten und synergetisch zu nutzen. Die Verwaltung soll die Geschäftsstelle des PZ übernehmen, das Angebot soll der gesamten Kunst- und Kulturszene zu einem angemessenen Beitrag zur Verfügung stehen. Durch die Anmietung wird zusätzlich die Chance gesehen, Projektbudgets und Ressourcen bei Kooperationsprojekten langfristig zu entlasten. Hierfür beantragt das PZ zusätzlich zur institutionellen Förderung eine dauerhafte, zweckgebundene Förderung i. H. v. 81.000 EUR p. a. Gegengerechnet mit Übernachtungspauschalen sollen dadurch Miete i. H. v. insg. 66.000 EUR, Nebenkosten sowie weiter anfallende Kosten u. a. für Reinigung, Instandhaltung und Minijob zur Verwaltung gedeckt werden. Für Grundreinigung, Ertüchtigung und Ausstattung wird eine zusätzliche, einmalige Förderung i. H. v. 22.000 EUR beantragt. Der Antrag versteht sich vorbehaltlich einer positiven juristischen Prüfung, die bislang noch nicht abgeschlossen ist.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 105.400 EUR um 65.000 EUR auf 170.400 EUR für den Status-Quo-Erhalt der Geschäftsführungsstelle auf 100 % sowie zur dauerhaften Anmietung eines zweiten Probenraums


2.12 Theater am Fenster: Theatertage im Klein Paris

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 15.000 EUR um 15.000 EUR auf 30.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 15.000 EUR auf 30.000 EUR
Das 2002 gegründete Theater am Fenster organisiert seit dem Jahr 2016 mehrmals jährlich die „Theatertage in Klein Paris“ im Stuttgarter Bohnen- und Leonhardsviertel, die seither insgesamt 14 Mal durchgeführt werden konnten. Um die Theatertage in den beiden Stadtvierteln nachhaltig zu verankern, erfolgte zum Doppelhaushalt 2020/2021 die Aufnahme in die verstetigte Projektförderung, um die Theatertage dauerhaft und mit mehr Planungssicherheit zweimal jährlich durchführen zu können.
Nachdem sich die Theatertage zunehmend etablieren konnten, plant das Theater am Fenster eine Erweiterung, die der Intensivierung künstlerischer Aktivitäten dienen soll. Zukünftig sollen die Theatertage dreimal jährlich mit insg. 15 Veranstaltungen durchgeführt werden. Im Februar/März sind jeweils Kooperationen mit verschiedenen Veranstaltungsorten geplant, bei denen kleine Theaterproduktionen aufgeführt werden; im Frühjahr ist die Inszenierung einer großen, zeitgenössischen Theaterproduktion geplant; im Herbst soll jeweils eine Fȇte de la Musique an verschiedenen Orten stattfinden. Anschließende regionale und überregionale Gastspiele sind geplant.
Für die Realisierung der Erweiterung beantragt das Theater am Fenster eine Erhöhung der verstetigten Projektförderung. Damit sollen die Künstlerinnen und Künstler in Zukunft gerechter für ihre Arbeit entlohnt werden können. Während die Theatertage grundsätzlich weiterhin durch ehrenamtliche Arbeit getragen werden, erfordert die Organisation professionelle Unterstützung in den Bereichen Werbung, Management und Öffentlichkeitsarbeit. Um die erfolgreiche Durchführung und Reichweite der „Theatertage in Klein Paris“ zu stärken, wird die Verdoppelung der Förderung seitens der Stadt beantragt. Es ist geplant, weitere Stiftungsmittel zusätzlich zu akquirieren.

Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2020/2021


2.13 Solo-Tanz-Theater Festival

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 30.000 EUR um 52.000 EUR auf 82.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 35.000 EUR auf 65.000 EUR

Das Solo-Tanz-Theater Festival Stuttgart (STTF) wurde 1996 gegründet und wird seit 2006 von der vhs Stuttgart veranstaltet. 2023 fand die bereits 27. Ausgabe des Festivals statt. 2019 wurde das Festival durch das eintägige „Stuttgart Solo Choreo“-Programm ergänzt, zu dem in Kooperation mit dem Produktionszentrum Tanz + Performance Stuttgarter Choreografinnen und Choreografen eingeladen werden, ihre Arbeiten zu präsentieren. 2016 wurde das Festival dauerhaft in die Kulturförderung aufgenommen und seither mit 30.000 EUR p. a. Projektmitteln gefördert, zusätzlich zu 36.000 EUR über die institutionelle Förderung der vhs.
Zum Doppelhaushalt 2024/2025 meldet das Festival nun einen Erhöhungsbedarf um 52.000 EUR an, dies entspricht einer Erhöhung um 173 %. U. a. angestoßen durch die mehrjährige Kooperation mit dem PZ will das Festival in Zukunft weiter in die Stadt hineinwirken. Hierzu soll das PZ von einer bislang einzubringenden Pauschale entlastet werden, Workshop-Programme vor Ort sollen ermöglicht werden und der lokalen Szene zugänglich sein, zudem soll mit „Solo Dialog“ ein neues Format entwickelt werden. Das STTF beantragt hierfür fortlaufend eine Erhöhung um 8.500 EUR.
Mit Mitteln für Honorare und Reisen in Höhe von 5.000 EUR soll darüber hinaus ermöglicht werden, je zwei Performances ehemaliger Preisträgerinnen bzw. Preisträger an Stuttgarter Kultureinrichtungen zu präsentieren. Zusätzlich soll der Tourneeauftakt der Preisträger, die das Festival hervorbringt, mit 7.000 EUR an Honoraren und 10.000 EUR an Raummieten zusätzlich finanziert werden. Die Honorare für Technikerinnen und Techniker, für künstlerische Leitung und Jury sollen zudem angepasst werden, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Allein für den Bereich Technik werden hierzu zusätzliche 19.100 EUR beantragt. Zudem beantragt das STTF Mittel, um allgemeinen Kostensteigerungen sowie einer nötigen Anpassung der Mittel für Öffentlichkeitsarbeit zu begegnen. Aus der institutionellen Förderung der vhs sollen in Zukunft weiterhin Mittel i. H. v. 36.000 EUR eingebracht werden. Die Kulturverwaltung schlägt eine Erhöhung der Förderung um 35.000 EUR vor. Der historisch durch die Stadt Stuttgart nicht geförderte Tourneeauftakt, für den 17.000 EUR beantragt werden, sollte durch Drittmittel finanziert werden.


Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2016/2017


2.14 Theater in der Badewanne

Beantragt in 2024: 334.000 EUR einmalig für das Jahr 2024

Vorschlag der Kulturverwaltung: 334.000 EUR einmalig für das Jahr 2024

Seit Juni 2021 ist der gemeinnützige Verein Theater in der Badewanne e. V. eigenständiger Träger des Theaters. Er wird professionell geleitet von den Vorständen Stefan Kuntze und Dieter Weigold in Zusammenarbeit mit dem künstlerischer Leiter Ulli Voland. Seit 2022 erweiterte das Theater sein Repertoire um Stücke für Erwachsene. Weiterhin werden neue Formate entwickelt so dass zunehmend neue Zuschauergruppen generiert werden.
Das Theater in der Badewanne wurde 1992 in Vorbereitung der „Internationalen Gartenausstellung 1993“ im Nord-Ost-Teil einer 1952 errichteten „überdeckten Sitzhalle“ auf dem Killesberg gebaut. Mit der Einrüstung einer Heiz- und Lüftungsanlage wie einem knapp 16 qm großen Vorbau als Kassenraum wurde das Theater 2004 modernisiert. Der Theaterraum wird in Gänze für die Zuschauer genutzt, um den Besucherandrang zu bewältigen. 2022 zählte das Theater in 146 Vorstellungen rund 11.000 Zuschauende, überwiegend Familien mit Kindern und KiTa-Gruppen sowie Grundschulklassen.

Der 16 qm große Vorbau ist eher ein Windfang als ein Wetterschutz für die Wartenden. Im Innenraum fehlt es wiederum an Stauraum für Bekleidung und Rucksäcke für Erwachsene. Rucksäcke stellen ein Sicherheitsrisiko im Zuschauerraum dar. Im Kassenbereich selber werden das parallele Ticketing und die Vorbereitung von KiTa-Gruppen und Schulklassen zum Engpass.

Daher soll 2024 der Ausbau des jetzigen Foyers unter Nutzung des überdachten Vorbaus, ggf. mit Erweiterung eines kleinen Außenpavillons als Lagerfläche, durchgeführt werden. Schließfachschränke und eine professionelle Garderobe, eine Erweiterung des Kassenbereichs und eine kindgerechte Ausstattung des Innenraums werden in dem Um- und Ausbau integriert. Zudem wird eine Klima- und Heizungsanlage im Vorraum eingebaut, um eine angemessene Lüftung und ein wetterunabhängiges Raumklima zu gewährleisten.



Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021 von 77.000 EUR um 58.000 EUR auf 135.000 EUR


2.15 Das Internationale Theater Atelier

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 16.000 EUR um 12.000 EUR auf 28.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 12.000 EUR auf 28.000 EUR

Das Internationale Theater Atelier wurde im Januar 2014 eröffnet. Seitdem fungiert es als inter- und transkulturelles Theater und als Raum für Begegnungen zwischen Sprachen und Kulturen. Die Spielzeit 2022-2023 wurde vor Antragsstellung evaluiert. Insgesamt fanden 967 Veranstaltungen mit rund 18.712 Zuschauenden statt. Ein überwiegender Anteil der Kulturakteur:innen im Internationalen Theater Atelier ist professionell in Deutschland oder einem jeweiligen Herkunftsland ausgebildet. Das Internationale Theater Atelier bietet oftmals eine erste Anlaufstelle für ankommende Künstlerinnen in Stuttgart. Die Arbeit mit verschiedenen künstlerisch-kulturellen Hintergründen wird als Alleinstellungsmerkmal für die Region gesehen.

Um die weitere Professionalisierung des Theaters zu unterstützen, wird eine Aufstockung der institutionellen Förderung um 12.000 EUR p. a. benötigt. Diese Mittel sind vor allem notwendig, um angemessenere Honorare für Künstlerinnen und Künstler bezahlen zu können. Des Weiteren benötigt das Theater dringend eine vergütete Technikposition, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der vielen Veranstaltungen zu gewährleisten. Bislang wurde die Technik überwiegend durch Ehrenamtliche betreut, die jedoch nach der Pandemie nicht mehr aktiv zurückgekehrt sind. Auch die Unterstützung im Theatermanagement und der Öffentlichkeitsarbeit muss inzwischen über Honorare gebunden werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ungenutzte Flächen im Untergeschoss des Gebäudes zu übernehmen, um einen Theaterfundus (Ausstattung, Bühnenbild, Kostüme) einzurichten. Aktuell werden diese im Veranstaltungsraum gelagert. Durch die Auslagerung könnte mehr Fläche für das Publikum geschaffen werden.

Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2020/2021



Film


2.16 Filmbüro Baden-Württemberg

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung für das Indische Filmfestival Stuttgart (IFF) von 62.500 EUR um 37.500 EUR auf 100.000 EUR
Erhöhung der Förderung des Jugendfilmpreises (JFP) von 10.000 EUR um 10.000 EUR auf 20.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung beim IFF um 28.200 EUR auf 90.700 EUR
Erhöhung JFP um 2.600 EUR auf 12.600 EUR


Das Filmbüro Baden-Württemberg veranstaltet jährlich das Indisches Filmfestival Stuttgart und die Filmschau Baden-Württemberg mit dem angeschlossenen Jugendfilmpreis. Die Finanzierung der laufenden Kosten des Filmbüros wie Personal, Büromiete, Buchhaltung wird je hälftig auf die beiden Festivals verteilt, die von Stadt und Land im Rahmen von Projektförderungen gefördert werden. Die städtische Fördersumme beträgt insgesamt 107.200 EUR – dies entspricht rd. 22 % der Gesamtausgaben. Das Land hat – zusammen mit Landesinstitutionen wie der MFG – das Filmbüro 2022 mit insgesamt 197.000 EUR gefördert. Neben weiteren akquirierten Drittmitteln in Höhe von 120.000 EUR erzielt das Filmbüro aus verkauften Tickets und sonstigen Einnahmen 10.000 EUR.

Indisches Filmfestival (IFF)
Das IFF ist ein international beachtetes Publikumsfestival und hat wegen der speziellen Ausrichtung und Programmatik ein Alleinstellungsmerkmal. Im Festivalprogramm werden nicht primär die als “Bollywood” bezeichneten Mainstream-Hindi-Filmproduktionen, sondern aktuelle Filmproduktionen aus allen Regionen des Subkontinents gezeigt. Dargestellt wird die indische Gesellschaft im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne. Bestandteil des Festivals ist ein Schultag, der von den Stuttgarter Schulen sehr gefragt ist. Die Bosch-Stiftung, die den Schultag bisher hauptsächlich finanziert hat, ist aus der Förderung ausgestiegen.

Der Mehrbedarf wird vor allem mit allgemeinen Kostensteigerungen im Technikbereich und veränderten Rahmenbedingungen begründet. Außerdem sollen finanzielle Anreize für Personal wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie einer geringen Gehaltsaufstockung geschaffen werden. Zudem werden mehr Mittel für Werbung/Social Media benötigt.

Hauptsponsor des IFF ist die Firma Lapp mit 100.000 EUR. Der öffentliche Anteil der Finanzierung des Indischen Filmfestivals betrug 2023 mit 82.500 EUR 43 %. Das Förderverhältnis Stadt/Land beträgt bisher ¾ zu ¼. Folgerichtig sollten daher maximal 75 % der angegebenen Mehrkosten, also 28.200 EUR, von städtischer Seite übernommen werden. Dies entspricht einer Zuwendungserhöhung von rd. 45 %.

Jugendfilmpreis (JFP)
Der JFP richtet sich an junge Filmschaffende sowie Schülerinnen und Schüler aus ganz Baden-Württemberg mit Themen wie Medienkompetenz und Auseinandersetzung mit Film und Bewegtbild, er bietet Raum für Vernetzung und den Austausch mit Profis. Mit dem JFP leistet das Filmbüro eine niederschwellige Nachwuchsförderung für die Filmbranche. Das Filmbüro rechnet ab 2024 mit einer Kostensteigerung beim JFP in Höhe von 13.000 EUR. Neben dem erhöhten Planungs- und Betreuungsaufwand machen sich allgemeine Kostensteigerungen bemerkbar. Zudem sollen Öffentlichkeitsarbeit und Social Media verstärkt werden.

Der städtische Anteil bei der Finanzierung des JFP beträgt mit 10.000 EUR rund 18 %, der Landesanteil, einschließlich der Förderung durch die MFG, mit 45.500 EUR 73 %. Das Förderverhältnis Stadt/Land beträgt bisher gerundet 1/5 zu 4/5. Folgerichtig sollten daher maximal 20 % der angegebenen Mehrkosten, also 2.600 EUR, von städtischer Seite übernommen werden. Dies entspricht einer Zuwendungserhöhung um rd. 26 %.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021 beim Indischen Filmfestival um 15.000 EUR auf 62.500 EUR und Verstetigung der Förderung des Jugendfilmpreises


2.17 Film- und Medienfestival gGmbH (FMF) /
Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart (ITFS)


Beantragt ab 2024: Erhöhung von 385.000 EUR um 203.630 EUR auf 588.630 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Wie beantragt

Die gemeinnützige Film- und Medienfestival gGmbH (FMF) setzt seit 01.12.2000 ihren öffentlichen Auftrag um und organisiert hochkarätige und kreative Veranstaltungsformate in Stuttgart und der Region. Die größte Veranstaltung ist das jährlich Ende April/Anfang Mai stattfindende Internationale Trickfilm-Festival Stuttgart (ITFS), eines der weltweit größten Animationsfestivals, das sich durch sein reichhaltiges Programm, zahlreiche (Oscar-qualifizierende) Wettbewerbe und Schnittstellen zu anderen Disziplinen wie z.B. Games und Musik, Kunst und Wissenschaft zum Publikumsmagneten entwickelt hat. Die FMF hat sich 2023 neu aufgestellt.

Die FMF wird von den Gesellschaftern LHS Stuttgart (30,4 %), Wirtschaftsförderung Region Stuttgart (30,4%), Filmakademie Baden-Württemberg (für das Land Baden-Württemberg, 23,6 %) und Stadt Ludwigsburg (15,6 %) getragen. Im städtischen Haushalt ist ein Gesellschafterbeitrag in Höhe von 385.000 EUR für 2024 ff. fortgeschrieben. Allerdings wurde der städtische Gesellschafterbeitrag bereits 2022 und 2023 auf 471.630 EUR erhöht. In Abstimmung mit dem Land wird davon ausgegangen, dass der Gesamtgesellschafterbeitrag mindestens 1.840.000 EUR betragen wird, wovon die Stadt 588.630 EUR zu tragen hätte. Zudem wird sich im Laufe des Septembers entscheiden, ob es Änderungen bei den Gesellschaftern gibt und ob diese eine weitere Erhöhung der Gesellschafterbeiträge ab 2025 zur Folge hätten.

Falls ein weiterer erhöhter Bedarf bestehen sollte, wäre dieser von Seiten des Gemeinderats im Laufe der Haushaltsberatungen aufzugreifen.

Letzte Erhöhung:
Im DHH 2022/2023 (GDRs 1045/2021) erhielt die FMF einmalige Erhöhungen der Mittel für 2022 um 60.100 EUR und 2023 um 34.960 EUR für die Realisierung von hybriden Formaten, eine Evaluierung und für Strategieentwicklung. Der Gesellschafterbeitrag betrug 2022/2023 tatsächlich 471.630 EUR.



Interkultur


2.18 Deutsch Türkisches Forum

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 175.000 EUR um 75.000 EUR auf 250.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 75.000 EUR auf 250.000 EUR

Das Deutsch-Türkische Forum Stuttgart e. V. wurde 1999 von deutschen und türkeistämmigen Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Es tritt insbesondere für mehr Chancengleichheit der zweiten und dritten Generation in Bildung, Beruf und Gesellschaft ein. Dabei setzt es vor allem auf vielseitiges bürgerschaftliches Engagement. Der Gesamtetat des Deutsch-Türkischen Forums beläuft sich aktuell auf rund 780.000 EUR, davon kommen 175.000 EUR über die institutionelle Förderung des Kulturamts Stuttgart (rund 1/5 des Etats), und 127.000 EUR über Projektmittel (Jugendamt Stuttgart für das ikimiz-Mentoring und Abteilung Kinderbüro für das Kinderfest).

Neben allgemeinen Kosten- und Tarifsteigerungen der letzten Jahre meldet das Deutsch-Türkische Forum massive Probleme, Personal zu halten oder neu gewinnen zu können, da die aktuellen Stellen überwiegend an TVöD 7.1 bis TVöD 9.1 angelehnt werden (Bildungsreferenten und Kulturmanagerinnen). Somit entsteht eine negative Konkurrenzsituation zu freien Organisationen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden wiederholt abgeworben, neues Personal lässt sich schwer akquirieren und binden.

Der angemeldete Mehrbedarf von 75.000 EUR wird für die Anpassung der Gehälter entsprechend der aktuellen Tarifvereinbarung im öffentlichen Dienst, zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten durch Aufstockung konkurrenzfähiger Gehaltsstufen und zur Deckelung von Kostensteigerungen bei Sachkosten gemeldet.

Die Kulturverwaltung schlägt eine Erhöhung der institutionellen Förderung in Höhe von 75.000 EUR vor, sodass sich die Gesamthöhe der Mittel ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 auf 250.000 EUR beläuft.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 125.000 EUR um 50.000 EUR auf 175.000 EUR



Kulturelle Bildung


2.19 Volkshochschule

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 6.555.595 EUR um 1.006.692 EUR auf 7.562.287 EUR in 2024 (mit korrigierter Summenbildung auf S.3 des Antrags müsste es um 979.693 EUR auf 7.535.288 EUR lauten),
Erhöhung der Förderung von 6.555.595 EUR um 1.951.702 EUR auf 9.919.204 EUR ab 2025, sowie Investitionskosten in Höhe von 1.411.907 EUR in 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 717.242 EUR im Haushaltsjahr 2024 auf 7.272.837 EUR
Erhöhung um 1.288.656 EUR im Haushaltsjahr 2025 auf 7.844.251 EUR


Die Volkshochschule Stuttgart steht als Hauptakteur der Erwachsenenbildung in Stuttgart für die, neben Schulen, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen, vierte Säule des Bildungswesens: die Weiterbildung. Sie übernimmt damit eine nach Landesverfassung durch die Kommune zu fördernde öffentliche Aufgabe und somit einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Im Jahr 2023 erhält die vhs hierfür eine institutionelle Zuwendung der Stadt Stuttgart in Höhe von 6.555.595 EUR. Zusätzlich erhielt die vhs in 2022 und 2023 Projektmittel in Höhe von je 333.000 EUR für Digitalisierungsmaßnahmen. Das ebenfalls vom Trägerverein volkshochschule stuttgart e.V. betriebene Abendgymnasium wird separat gefördert.

Angemeldete Mehrbedarfe der vhs zum DHH 2024/2025
Auf Grundlage ihres fortgeschriebenen und vom Aufsichtsrat verabschiedeten Strategiekonzepts mit den Feldern
- Standortentwicklung
- Finanzen
- Programmentwicklung
- Personal- und Organisation
- Kundenkommunikation/Marketing

hat die vhs für die kommenden Jahre zusätzliche Finanzbedarfe ermittelt und dementsprechende Erhöhungen der institutionellen Zuwendung durch die Landeshauptstadt Stuttgart zum Doppelhaushalt 2024 und 2025 beantragt. Dabei stützt sich die vhs auf den im Jahr 2017 eruierten zusätzlichen Raumbedarfe von 4.500 bis 5.000 m².

Standortentwicklung
Die bisherigen Planungen zur Deckung des Raumbedarfs im Innenstadtbereich durch Anmietung des Gebäudes Hospitalstraße 33 haben sich inzwischen als nicht realisierbar erwiesen. Der ursprünglich hierfür in Höhe von 1.411.907 EUR eingeplante Mehrbedarf (2025) für Mietaufwendungen kann nicht - wie beantragt - eins zu eins für eine nicht kalkulierte Sanierung/Modernisierung der beiden veralteten Standorte Fritz-Elsas-Straße und vhs-Zentrum Ost eingesetzt werden. Zunächst wäre die Kostenfrage zu klären. D.h. welche Sanierungs- und Raumbedarfe bestehen grundsätzlich und wer übernimmt hierfür welche Kosten? Beide Standorte sind angemietet und befinden sich weder im Eigentum der vhs noch im Eigentum der LHS. Grundlegende Sanierungsmaßnahmen sind üblicherweise vom Eigentümer zu tragen. . . Für die bedarfsgerechte Planung könnten im Doppelhaushalt 2024/2025, im Rahmen eines einmaligen und zweckgebundenen Sonderbudgets, Planungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Aus dieser Planung heraus, sollten sich dann weitere Mittelbedarfe für deren Umsetzung ergeben, die dann wiederum jeweils als zweckgebundene einmalige Sonderbudgets in den folgenden Doppelhaushalten angemeldet werden könnten.

Weitere Mehrbedarfe

Mehrbedarfe
2024
in EUR
2025
in EUR
Honorare
1. Urlaubsentgelte für Dozentinnen und Dozenten ab 900 UE
100.000
100.000
2. Besserstellung von Dozentinnen und Dozenten
57.000
57.000
Löhne und Gehälter
3. jährliche Tariferhöhung
378.000
539.000
4. Stellenbedarfe
258.850
789.983
5. Ersatz des Deutschlandtickets
62.843
62.843
Raumkosten
6. Nebenkosten TREFFPUNKT Rotebühlplatz
50.000
50.000
7. Miete Bildungszentrum Neckarpark (BiNe) ab 09/2025
305.100
8. Miete Schwabenbräu-Passage bis 08/2025
38.000
24.960
9. Nebenkosten Schwabenbräu-Passage bis 08/2025
23.000
14.816
10. Reinigung Schwabenbräu-Passage bis 08/2025
12.000
8.000
Summe
979.693
1.951.702


Die Verwaltung empfiehlt folgende Erhöhungen der institutionellen Zuwendung:

- Haushaltsjahr 2024: + 717.242 EUR (Gesamtzuwendung: 7.272.837 EUR)
- Haushaltsjahr 2025: + 1.288.656 EUR (Gesamtzuwendung: 7.844.251 EUR)


Damit werden abgedeckt:

2. Besserstellung von Dozentinnen und Dozenten wie beantragt
3. jährliche Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter 4. Stellenbedarfe 6. Nebenkosten TREFFPUNKT Rotebühlplatz wie beantragt
7. Miete Bildungszentrum Neckarpark (BiNe) ab 09/2025 wie beantragt
8. Miete Schwabenbräu-Passage bis 08/2025 wie beantragt
9. Nebenkosten Schwabenbräu-Passage bis 08/2025 wie beantragt
10. Reinigung Schwabenbräu-Passage bis 08/2025 wie beantragt


Hinweise und Erläuterungen zu den weiteren angemeldeten Mehrbedarfen

1. Urlaubsentgelte für Dozentinnen und Dozenten
Nachdem der Rechtsstreit der vhs mit einzelnen Dozentinnen und Dozenten aus dem Bereich Deutsch als Fremdsprache nicht die gewünschte Klarheit erbracht hat, wurde die vhs vom Aufsichtsrat beauftragt, ein „Stuttgarter Modell“ zu entwickeln, das einer bestimmten Gruppe an Dozentinnen und Dozenten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Urlaub zubilligt. Der Mehrbedarf wir hierfür mit 100.000 EUR p. a. kalkuliert. Da die vhs seit Jahren Rückstellungen hierfür gebildet hat, die sich zwischenzeitlich auf über 200.000 EUR summieren, wären diese zunächst aufzulösen und zweckentsprechend einzusetzen.

3. Tariferhöhungen
Der derzeitig gültige Tarifabschluss besteht bis 31.12.2024. Für 2025 kann daher nur eine Zuwendungserhöhung um 2 % ausgehend vom für 2024 kalkulierten Personalaufwand berücksichtigt werden. Dies entspricht der Verfahrensweise beim Staatstheater sowie bei den Freien Trägern der Jugendhilfe. Gemäß Vorschlag der Verwaltung wurde dies zum DHH 2020/2021 dementsprechend vom Gemeinderat für die vhs beschlossen (vgl. GRDrs. 1042/2019).

4. Stellenbedarfe
Von der vhs wird eine Zuwendungserhöhung für die Einrichtung von 4,5 zusätzlichen Stellen in 2024 und weiteren 9 zusätzlichen Stellen in 2025 beantragt.

In 2024 wird neben einer 0,5 Stelle für die Projektbegleitung Bildungszentrum Neckarpark und je 1 Stelle für die Bereiche Kundenkommunikation und Recruiting / Personalentwicklung die Entfristung für 2 Medientechniker beantragt, die in 2022 und 2023 über die befristete zusätzliche Projektförderung Digitalisierungsmaßnahmen finanziert wurden. Bereits seit 2020 werden Stellenanteile für Digitalisierung über entsprechende Zuwendungserhöhungen von der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert. Zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurden weitere 2 Stellen zur Unterstützung der Digitalisierungsoffensive durch Erhöhung der institutionellen Förderung finanziert. Sofern die Weiterbeschäftigung der beiden befristeten Medientechniker über die bisher durch Zuwendungserhöhung finanzierten Stellen für Digitalisierung hinaus erforderlich ist, wäre dies über Kursgebühren bzw. anderweitig aus dem Etat der vhs zu finanzieren.

Der dargestellte Bedarf von 9 zusätzlichen Stellen in 2025 wird im Wesentlichen mit der Inbetriebnahme des Standorts Bildungszentrum Neckarpark (BiNe) ab September 2025 begründet. Im Vergleich zum dargestellten Bedarf im Vorprojektbeschluss Bildungshaus Neckarpark (GRDrs 459/2018) hat sich der Personalbedarf gemäß vhs damit verdoppelt.
Der nun angemeldete zusätzliche Stellenbedarf ist laut vhs in Bad Cannstatt als zweitgrößtem Standort für den Aufbau einer sozialraumorientierten Bildungsarbeit im unmittelbaren Umfeld des Neckarparks sowie in den Stadtbezirken entlang des Neckars notwendig. Zudem wird darauf verwiesen, dass sich die Bildungslandschaft in den vergangenen fünf Jahren politisch und gesellschaftlich sehr verändert habe und nicht absehbar war, in welcher Geschwindigkeit digitale und hybride Formate ausgebaut und inzwischen standardisiert eingesetzt werden müssen.

5. Deutschlandticket
Aufwendungen für die kostenlose Bereitstellung des Deutschlandtickets für die Mitarbeitenden können grundsätzlich nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: Erhöhung der Förderung in 2022 um 476.750 EUR auf 6.458.095 EUR und in 2023 um weitere 97.470 EUR auf 6.555.595 EUR



Kunst im öffentlichen Raum


2.20 Studio Vierkant/„PFFFestival – Urbane Kunst in Stuttgart“

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 70.000 EUR um 50.000 EUR auf 120.000 EUR für 2024 und 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 50.000 EUR auf 120.000 EUR für 2024 und 2025

Das „PFFFestival – Urbane Kunst in Stuttgart“, initiiert, kuratiert und organisiert durch Studio Vierkant, findet dieses Jahr zum zweiten Mal statt. Im Jahr 2022 haben sechs renommierte Künstlerinnen und Künstler großflächige Fassaden im Stadtgebiet künstlerisch gestaltet. Dazu fand eine Ausstellung im Projektraum des Kunstvereins Wagenhalle statt und es entstand die erste Version eines jährlich erscheinenden Journals. Ziel des Projekts ist es, Stuttgarts Attraktivität als Anlaufpunkt für zeitgenössische urbane Kunst in der Region zu steigern und Kunst und Kultur in der Öffentlichkeit erfahr- und nahbar zu machen.

Die verstetigte Projektförderung beläuft sich auf 70.000 EUR. Für den DHH 2022/2023 wurde einmalig eine zusätzliche Förderung zweckgebunden für den Aufbau der Öffentlichkeitsarbeit und des Begleitprogramms in Höhe von jeweils 30.000 EUR pro Jahr bewilligt.

Durch die Auswirkungen der Inflation und Kostensteigerung sind Mehrkosten von etwa 25 % (Kontext Baugewerbe) entstanden. Zudem soll das Festival durch Vermittlungs- und Beteiligungsformate ergänzt werden. Um den aktuellen Status Quo der Förderung zu erhalten und der Kostensteigerung entgegenzuwirken, beantragt Studio Vierkant eine Erhöhung der verstetigten Projektförderung um rund 70 %, ausgehend von den verstetigten Mitteln i. H. v. 70.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2022/2023 befristet auf 4 Jahre



Literatur/Philosophie


2.21 Johann-Friedrich-von-Cotta-Literatur- und Übersetzerpreis

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Finanzmittel von 14.000 EUR um 16.000 EUR auf 30.000 EUR p. a. (Wechsel vom dreijährigen auf zweijährigen Turnus)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Finanzmittel von 14.000 EUR um 16.000 EUR auf 30.000 EUR p. a. (Wechsel vom dreijährigen auf zweijährigen Turnus)

Der Johann-Friedrich-von-Cotta-Literatur und Übersetzerpreis der Landeshauptstadt Stuttgart wird im dreijährigen Turnus an jeweils eine Schriftstellerin/einen Schriftsteller sowie eine Übersetzerin/einen Übersetzer verliehen. Für die Umsetzung des Cotta-Preises sind jährlich 14.000 EUR bereitgestellt, damit stehen insgesamt 42.000 EUR zur Verfügung. Es wird eine Erhöhung der Finanzmittel um 16.000 EUR beantragt sowie die Vergabe im zweijährigen Turnus, sodass insgesamt 60.000 EUR zu Verfügung stehen.

Der Preis ist mit 20.000 EUR dotiert, d. h. die Preisträgerinnen/Preisträger der zwei Bereiche Literatur und Übersetzung erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 EUR. Im bundesweiten Vergleich der Literaturpreise anderer Landeshauptstädte (Leipzig, Düsseldorf, Braunschweig, Bremen, Köln) zählt der Cotta-Preis damit zu den am niedrigsten dotierten Literaturpreisen. Zu beachten ist außerdem, dass sich unter den von der Jury ausgewählten Werken zunehmend und der Entwicklung im Übersetzungswesen geschuldet Bücher befinden, die von zwei oder mehr Übersetzenden verfasst wurden. Für eine Anpassung des Preisgelds wird empfohlen, die Dotierung von 20.000 EUR um 10.000 EUR auf 30.000 EUR anzuheben, sodass jeweils 15.000 EUR Preisgeld den jeweiligen Bereichen Literatur und Übersetzung zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Vergabe im zweijährigen Turnus empfohlen, um eine Harmonisierung mit dem Literaturfestival anzustreben und dadurch die bundesweite Sichtbarkeit des Preises zu stärken. Die beantragte Erhöhung bezieht sich überdies auf die allgemeine Kostensteigerung, die für den Festakt, seiner Konzeption (Einbindung einer professionellen Moderation, künstlerisches Begleitprogramm etc.), seiner Bewerbung und die Jurysitzungen anfällt. Hier ist es unausweichlich, die Jury weiterhin mit bundesweit renommierten Fachleuten zu besetzen, um die Qualität der Auswahl zu sichern.

Letzte Erhöhung:
DHH 2016/2017: von 12.000 EUR um 2.000 EUR auf 14.000 EUR (dreijähriger Turnus)



2.22 Literaturfestival Stuttgart

beantragt ab 2024:
Entfristung des Beschlusses vom DHH 2022/23 sowie Erhöhung der Finanzmittel von 200.000 EUR um 50.000 EUR auf 250.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Entfristung des Beschlusses vom DHH 2022/23 sowie Erhöhung der Finanzmittel von 200.000 EUR um 50.000 EUR auf 250.000 EUR p. a.

Das elftägige Literaturfestival Stuttgart fand erstmalig 2023 mit dem Ziel statt, die Literatur als auch international relevante künstlerische Sparte in Stuttgart zu fördern, lokale literarische Akteure stärker zu vernetzen und sichtbarer zu machen sowie einen diversitätsorientierten Öffnungsprozess in Programm und Publikum des literarischen Milieus anzustoßen. Darüber hinaus stärkt das Festival den lokalen Buchhandel und die Verlagswirtschaft. Das Festival erfolgte in seiner Konzeption und Umsetzung in enger Kooperation mit dem Literaturhaus Stuttgart. Um dem Partizipationsansatz gerecht zu werden, wurden 22 Literatur- und Kulturakteure sowie Verlage und Buchhandlungen mit eigenen Projekten in das Festivalprogramm eingebunden. Weitere Kooperationspartner waren aufgrund des dezentralen Charakters des Festivals mit ca. 30 Veranstaltungsorten integriert. Mit 52 zeitgemäßen und interaktiven Veranstaltungsformaten wurden aktuelle gesellschaftliche Diskurse und literarische Positionen in Lesungen, Diskussionen, Workshops und Performances behandelt. Es kamen literarische Newcomer und international bedeutende Autorinnen und Autoren nach Stuttgart. Somit erlangte die LHS bundesweite Aufmerksamkeit in der Literaturszene, insbesondere unter Verlagen und der Autorenschaft. Insgesamt erhielt die erste Ausgabe des Literaturfestival Stuttgart positive Rückmeldungen, allein der von einer Schriftstellerin kuratierte Programmteil des Festivals wurde von über 3.600 Rezipierenden besucht.

Die Durchführung der ersten Festivalauflage hat gezeigt, dass die bisher veranschlagten Mittel für eine qualitative Fortführung des Festivals nicht ausreichen. So ist erforderlich:
die konzeptionelle Weiterentwicklung des Festivals für den Ausbau seines partizipativen, vernetzenden und inklusiven Charakters sowie die Ausführung entsprechender Maßnahmen, die Planung und Umsetzung von vernetzenden Aktivitäten, die auf die stärkere Einbindung von lokalen Buchhandlungen und Verlagen in den nächsten Festivalausgaben abzielen, die breitere Bewerbung des Festivals auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene hinsichtlich einer eigenen Homepage, Plakatierung, Social Media und gezielter Pressearbeit.

Die hohe Anzahl der teilhabenden Literatur- und Kulturakteure im Festivalprogramm mit eigenen Projekten konnte einmalig nur durch zusätzliche Mittel aus den Innovationsfonds der Sparte Literatur und Philosophie gesichert werden.

Voraussetzung für die Fortführung eines qualitativ hochwertig und zeitgemäßen Literaturfestivals, das sich im bundesweiten sowie internationalem Vergleich präsentieren kann und Stuttgart als einen Global-Player in der Literaturszene sichtbar macht, ist die Entfristung der bisher im Haushalt veranschlagten Finanzmittel in Höhe von 200.000 EUR pro Jahr (inkl. einer 0,5 Stelle) und die Erhöhung um 50.000 EUR. Eine Erhöhung sowie Verstetigung sind erforderlich, um ausreichend finanzielle Ressourcen für Personal und Sachmittel zur Verfügung zu haben und um Planungssicherheit zu garantieren.

Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme im DHH 2022/23


2.23 Ars narrandi e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 55.000 EUR um 60.000 EUR auf 115.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 15.000 EUR auf 70.000 EUR p. a.

Seit 2010 setzt sich der Verein für die Förderung und Erneuerung der mündlichen Erzählkunst und Erzählkultur sowie deren Verankerung in der Gesellschaft ein, sowohl als Kunstform auf der Bühne, als auch als soziale Kompetenz. Dabei leisten alle Projekte des Vereins einen zentralen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, da sie generationsübergreifende Begegnungen von unterschiedlichen Kulturen, Religionen und Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Der Verein arbeitet übergenerational in verschiedenen Stuttgarter Stadtteilen (Killesberg, Untertürkheim, Mitte etc.) als auch in Flüchtlingsunterkünften.

Beantragt ist eine Erhöhung für eine professionelle Geschäftsführung mit Kenntnissen in der mündlichen Erzählkultur und im Projektmanagement (100%-Stelle, Gehaltsstufe 12), für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Verwaltung des Vereins.
Aufgrund der steigenden Projektarbeit des Vereins ist eine Erhöhung der Förderung in Höhe von 15.000 EUR zu empfehlen. Diese Mittel sollten ausschließlich für die Optimierung von Verwaltungs- und Koordinierungsprozessen sowie für die Professionalisierung des Finanzbereichs eingesetzt werden, um die strukturellen Potentiale des Vereins auszubauen und eine Harmonisierung der Gesamtkonzeption zu erreichen. Die bisherige institutionelle Förderung floss zu einem Teil in das Projekt „Schule des Erzählens“; die Professionalisierung in den Bereichen Finanzwesen und Optimierung der Geschäftsführung wurde entsprechend nicht wie gewünscht umgesetzt.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 25.000 EUR um 30.000 EUR auf 55.000 EUR



Musik


2.24 Konzerthaus Stuttgart e. V.

Beantragt für 2024:
Verlängerung der institutionellen Förderung um weitere 2 Jahre, Erhöhung der institutionellen Förderung von 60.000 EUR um 20.000 EUR auf 80.000 EUR sowie einmalig zusätzlich 80.000 EUR für das Jahr 2024

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Verlängerung der institutionellen Förderung in Höhe von 60.000 EUR
p. a., befristet auf 2 Jahre

2017 haben sich Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Veranstalter, Musikinstitutionen und potentielle Nutzende eines attraktiven, modernen Konzerthauses Stuttgart zu einer Konzerthaus-Initiative zusammengeschlossen. Daraus gründete sich 2019 der gemeinnützige Förderverein „Konzerthaus Stuttgart e. V.“ Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere der Errichtung eines neuen Konzerthauses in Stuttgart als lebendiges Musikzentrum sowie die dauerhafte Unterstützung eines optimalen Konzertbetriebes durch eine inhaltliche Programmbegleitung. 2020/21 gab der Verein eine standortunabhängige Konzeption für ein Konzerthaus in Auftrag und begleitete den Beteiligungsprozess. 2022/23 vergab die LHS eine Machbarkeitsstudie zu mehreren Standorten. Der Verein begleitete diesen Prozess und initiierte in den letzten beiden Jahren mehrere studentische Projekte, u. a. architektonische Entwürfe, die im Rahmen einer Ausstellung im StadtPalais vorgestellt wurden.

Da die Vergabe und Abwicklung der Machbarkeitsstudie zu den Standorten durch die LHS erfolgte, benötigte der Konzerthausverein 2022 und 2023 weniger Gelder als geplant. Für die Jahre 2024 und 2025, in denen die Konzeption für ein oder zwei konkrete Standorte konkretisiert und ein Architektenwettbewerb vorbereitet werden soll, rechnet der Verein mit erhöhten Bedarfen. Für die Begleitung der tiefergehenden Studien sowie die Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen wird zusätzlich zur Geschäftsführung (Stellenumfang 40 %) eine Projektmanagementstelle (Stellenumfang 50 %) beantragt. Ferner werden einmalige Kosten für die standortabhängige Konzeption und das Gutachten Liederhalle (im Finanzplan mit insgesamt 80.000 EUR veranschlagt) beantragt, die Vorbereitungen eines Grundsatzbeschlusses sowie für die Weiterentwicklung des ZUKUNFTSLABORS geplant.

Für die weiteren standortbezogenen Untersuchungen und Studien stehen noch Mittel aus den vom Gemeinderat bereitgestellten Geldern für Machbarkeitsuntersuchungen (GRDrs 728/2021, Beschluss STA 02.05.2023 und VA 04.05.2022) zur Verfügung, die zunächst eingesetzt werden können. Eine Priorisierung verschiedener, noch nicht beschlossener Vorhaben steht auch angesichts der hohen Anzahl von bereits beschlossenen aber noch nicht finanzierten Vorhaben (Ermächtigungsübertragungen) aus. Der Zeitplan des Konzerthausvereins inkl. der geplanten Vorhaben in den nächsten Jahren ist ambitioniert. Nichts desto trotz dient es der weiteren Projektbegleitung, einen Ansprechpartner für die Thematik zu haben und nicht ausschließlich auf ehrenamtliche Strukturen bauen zu müssen. Die Fortführung der Geschäftsstelle wird, wenn auch ohne Erhöhung, verwaltungsseitig unterstützt, weitere Projektvorhaben sind derzeit noch verfrüht.

Letzte Kürzung:
DHH 2022/2023: von 90.000 EUR um 30.000 EUR auf 60.000 EUR


2.25 GdF jazzopen e. V. – JAZZ OPEN STAGES

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 80.000 EUR um 40.000 EUR auf 120.000 EUR p. a. sowie einmalige Erhöhung 2024 um weitere 20.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 30.000 EUR auf 110.000 EUR p. a. sowie einmalig zusätzlich 20.000 EUR in 2024


Die jazzopen Stuttgart werden von der Opus Festival-, Veranstaltungs- und Management GmbH veranstaltet und sind in ihren 29 Jahren eines der wichtigsten und attraktivsten Festivals Deutschlands geworden. Die Stadt Stuttgart fördert seit 2018 das Format JAZZ OPEN STAGES mit kostenlosen Konzerten im Rahmen der jazzopen in der Stuttgarter Innenstadt. Die vier Bühnen bzw. Konzertorte hierfür sind das StadtPalais, der Musikpavillon auf dem Schlossplatz, das Kunstmuseum sowie die Domkirche St. Eberhard. Auf diesen Bühnen bieten die jazzopen Konzerte an, die allen eintrittsfrei zugänglich sind.

Neben der städtischen Zuwendung, die 2023 einen Anteil von ca. 80 % der OPEN-STAGES-Finanzierung ausmachte, fließen aktuell ausschließlich eigene Mittel des Festivalveranstalters in das Projekt, um Fehlbedarfe quer zu finanzieren. Die Inflation und andere Faktoren haben die Kosten insbesondere im Veranstaltungsmarkt im Bereich der Produktion stark steigen lassen. Die Produktionskosten haben sich teilweise verdoppelt. Auch die Bands und Musikschaffenden selbst sehen sich mit gestiegenen Kosten konfrontiert, weshalb die Gagenzahlungen ansteigen müssen. Bei einer Erhöhung der städtischen Förderung um rd. 30.000 EUR bleibt der prozentuale städtische Förderanteil bei 80 % der Gesamtfinanzierung, die ggf. durch weitere Drittmittel ergänzt werden kann.

Für das bevorstehende 30-jährige Jubiläum der jazzopen im Jahr 2024 werden einmalig weitere Mittel in Höhe von 20.000 EUR beantragt. Das Programm der JAZZ OPEN STAGES soll in seiner Qualität im Jubiläumsjahr besonders herausragend sein. Zudem soll durch eine eigene Kommunikations- und Werbestrategie auf das kostenfreie Angebot aufmerksam gemacht werden, wovon die Reihe langfristig profitiert. Darüber hinaus plant der Veranstalter für das Jahr 2024 ein Pre-Event der OPEN STAGES außerhalb des regulären Festivalzeitraums.

Letzte Erhöhung:
DHH 2018/2019: Neuaufnahme mit 80.000 EUR p. a.


2.26 Festival Umsonst & Draußen Kultur e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 8.000 EUR um 23.000 EUR auf 31.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 23.000 EUR auf 31.000 EUR p. a.


Das Umsonst & Draußen ist eines der ältesten und größten nicht-kommerziellen Open-Air-Festivals im Großraum Stuttgart und gehört seit über 40 Jahren fest zum städtischen Kulturleben. Das Publikum ist generationenübergreifend und divers. Außerdem leistet das Festival einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Nachwuchsförderung. Aufgrund umweltschutzrechtlicher Belange war die Durchführung am bisherigen Standort seit diesem Jahr nicht mehr möglich. 2023 fand das Festival erstmalig auf dem Vaihinger Festplatz an der Krehlstraße statt. Durch standortbedingte Rahmenbedingungen am neuen Gelände entstanden erhebliche Mehrkosten. Ob ab dem kommenden Jahr wieder an diesem Platz veranstaltet werden kann oder ein anderes Gelände gefunden wird, ist derzeit ungewiss. Die Standortsuche hat gezeigt, dass die Optionen sehr eingeschränkt sind und für die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur zusätzlich erhebliche Mittel bereitgestellt werden müssen.

Die zusätzlichen Kosten werden indes voraussichtlich dauerhaft anfallen. Zudem muss der Verein den allgemeinen Preisentwicklungen Rechnung tragen und die Honorare für Bands anheben. Das Umsonst & Draußen finanziert sich weitgehend selbst über den Verkauf von Speisen und Getränken. Außerdem hat es einige lokale Sponsoren. Die bisherige institutionelle städtische Förderung in Höhe von 8.000 EUR machte nur knapp 14 % der Gesamtaufwendungen aus.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: Neuaufnahme mit 8.000 EUR p. a.


2.27 connect! e.V. – festival yidishe muzik

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 20.000 EUR um 40.000 EUR auf 60.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 20.000 EUR auf 40.000 EUR p. a.


Das Festival „yidishe muzik – klezmer lyrics & tunes“ fand 2017 zum ersten Mal statt. Veranstaltet von dem Verein connect! e. V. für Musik – Tanz – Kultur, präsentieren Kunstschaffende um den Festivalgründer und -leiter Albert Kunze zahlreiche Veranstaltungen mit jiddischsprachiger Musik und Kultur, darunter Konzerte von Klezmerbands und Vokalensembles, E-Klezmer sowie Lesungen und Workshops. Ziel des Yidish-Projekts ist die Pflege, Aufarbeitung, Archivierung und Veröffentlichung jiddischsprachiger Dichtkunst und Musik, vor allem der jiddischen (Volks-) Lieder, die noch immer in den jiddischen und jiddischstämmigen Gemeinden rund um den Globus gesungen werden. Die Festivalveranstaltungen finden vorwiegend im Stuttgarter Süden rund um den Erwin-Schoettle-Platz statt. Dabei haben die Festivalmacher eine gute Zusammenarbeit mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg aufgebaut und bundesweit Kontakte zum Yiddish Summer Weimar geknüpft.

Das Festival ist in Volumen und Bedeutung stark gewachsen und kann nicht mehr rein ehrenamtlich getragen werden. Zudem müssen insbesondere die Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit erhöht werden, um das Potential für eine bundesweite und sogar internationale Beachtung ausschöpfen zu können. Bei einer Verdopplung der derzeitigen Förderung wäre die dauerhafte Finanzierung der Geschäftsstelle (lt. Plan jährlich 22.800 EUR) gesichert und es stünden darüber hinaus bei einer biennalen Ausrichtung des Festivals pro Festivalausgabe städtische Projektgelder in Höhe von 35.000 EUR zur Verfügung, die durch weitere Drittmittel ergänzt werden müssen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: Neuaufnahme mit 20.000 EUR p. a.


2.28 Pop-Büro Region Stuttgart

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 150.000 EUR um 65.000 EUR auf 215.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 65.000 EUR auf 215.000 EUR p. a.


Das Pop-Büro Region Stuttgart ist die einzige öffentlich getragene Einrichtung zur Förderung von Popmusik und Popkultur in Stuttgart und dabei zentrale Anlaufstelle für Kunstschaffende und Beteiligte der Popkultur. Als Impulsgeber, Netzwerker, Berater, Förderer und Veranstalter agiert es als Partner für Projekte im Bereich Popmusik, Pop- und Jugendkultur. Es wird getragen von der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH und der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH mit Unterstützung der Stadt Stuttgart. In den vergangenen Jahren führte die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Pop-Büro Stuttgart wichtige Fördermaßnahmen im Bereich Pop- und Clubkultur ein: Anfang 2020 den Live Music Fonds Stuttgart sowie im Frühjahr 2021 die Koordinationsstelle Nachtleben. Außerdem beteiligt sich die Stadt wesentlich an den 2022 erstmals vergebenen Pop-Produktionsstipendien.
Die exponentiell wachsenden Anforderungen an das Pop-Büro übersteigen die aktuell verfügbaren personellen Ressourcen. Zwar wurden durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart zusätzliche Stellen geschaffen, diese reichen aber nicht aus, zumal weiterhin das bisherige Angebot erhalten und sinnvoll ausgeweitet werden soll. Ebenfalls sollen erfolgreiche Veranstaltungsangebote, wie z. B. die ABOUT POP, weiterhin durch das interne Team gestaltet und kuratiert werden. Um den Aufwand für die Projektumsetzungen stemmen zu können, benötigt das Pop-Büro eine zusätzliche Personalstelle im Umfang von100 %.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 122.500 EUR um 27.500 EUR auf 150.000 EUR


2.29 BIX Jazzclub gGmbH

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 100.900 EUR um 50.000 EUR auf 150.900 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 35.000 EUR auf 135.900 EUR p. a.


2006 wurde der BIX Jazzclub im Anbau des Gustav-Siegle-Hauses und im Herzen der Landeshauptstadt eröffnet. Jährlich finden ca. 250 Konzerte von regionalen, nationalen und internationalen Jazzgrößen statt, die insgesamt über 20.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnen. Ferner leistet das BIX einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung, indem es jungen Musikschaffenden eine hervorragende Plattform bietet, um Bühnenerfahrung zu sammeln.
Durch die Kostensteigerungen im Bereich Veranstaltungstechnik, Hotel, Fahrtkosten und Energie, aber auch die Anpassung der Löhne wird es trotz bereits erfolgter Erhöhung der Eintrittspreise nicht möglich sein, den Spielbetrieb in der bisherigen Form mit fünf Spieltagen pro Woche weiter zu führen. Der konkrete Mehrbedarf wird im Antrag jedoch nicht genauer erläutert. Insgesamt entspräche die beantragte Erhöhung der Zuwendung einem Zuwachs der jährlich von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel von ca. 50 %. Eine Erhöhung um nur 35.000 EUR kommt einem Zuwachs von ca. 35 % gleich. Damit bewegt sich die Erhöhung im Rahmen der bekannten Kostensteigerungen in der Veranstaltungsbranche im Vergleich zu der Zeit vor Corona (zwischen 30 und 45 %).

Letzte Erhöhung:
DHH2016/2017: von 65.900 EUR um 35.000 EUR auf 100.900 EUR



Soziokultur


2.30 contain`t e. V.

Beantragt für 2024:
Einmalige Erhöhung bereits gewährter Umzugs- und Investitionsmittel i. H. v. 604.000 EUR um 326.000 EUR auf 930.000 EUR

Fortführung und Erhöhung Personal- und Sachmittel i. H. v. 117.400 EUR um 100.000 EUR auf 217.000 EUR.

Beantragt für 2025:
Fortführung und Erhöhung Personal- und Sachmittel i. H. v. 117.400 EUR um 109.000 EUR auf 226.000 EUR.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Fortführung und Erhöhung Personal- und Sachmittel i. H. v. 117.400 EUR um 67.600 EUR auf 185.000 EUR in 2024


Fortführung und Erhöhung Personal- und Sachmittel i. H. v. 117.400 EUR um 73.800 EUR auf 191.200 EUR in 2025


Im Rahmen der Planungen für Rosenstein muss contain‘t e. V. vom Gelände der Containercity (Nordbahnhof/Wagenhallen) auf einen neuen Standort umziehen. Im vergangenen DHH 2022/ 2023 wurden deshalb Mittel für Umzugs- und Investitionskosten in Höhe von 604.000 EUR und für die Jahre 2022/2023 und jeweils 117.400 EUR zur Finanzierung von Personal inklusive Sachkosten bereitgestellt (GRDrs 918/2021).

Umzug und Investition
Die Zuwendung der investiven Mittel wurde vom Gemeinderat im März dieses Jahres beschlossen (GRDrs 209/2023) und 50.600 EUR der zur Verfügung stehenden 604.000 EUR bewilligt. Aufgrund von Verzögerungen der geplanten Räumung des Areals kann der Verein bis Herbst 2024 am aktuellen Standort verbleiben.
Der Verein hat trotz intensiver Suche und Prüfung von insgesamt über 15 Flächen zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen geeigneten neuen Standort gefunden. Die Standortsuche gestaltet sich schwierig, da es generell an zentraler Flächenverfügbarkeit mangelt und die konzeptionelle Ausrichtung des Kulturbetriebs besondere Anforderungen an einen künftigen Standort stellt.

Der Verein hat die 2021 ermittelte Kostenberechnung wegen der stark gestiegenen Kosten im Bausektor und bei Rohstoffen aktualisiert und Mehrkosten in Höhe von 346.000 EUR bei Gesamtkosten in Höhe von 1.124.000 EUR ermittelt. Von den Gesamtkosten können rd. 99.500 EUR (8,8 %) über Drittmittel sowie 94.400 EUR (8,4 %) durch Eigenmittel und -leistungen finanziert werden. Zur Finanzierung des verbleibenden Defizits in Höhe von 326.000 EUR beantragt der Verein eine Erhöhung der städtischen Zuwendung von 604.000 EUR um 326.000 EUR auf insgesamt 930.000 EUR.

Die Kulturverwaltung stimmt der beantragten Erhöhung von investiven Mitteln nicht zu, da bisher noch kein neuer Standort gefunden wurde. Zunächst sollten bereits beschlossene Mittel in Anspruch genommen werden und ein möglicher neuer Standort zur Verfügung stehen.

Personalstellen
Der Verein beantragt die Fortführung und Erhöhung von Personal- und Sachmitteln im DHH 2024/2025. Der Gesamtstellenumfang soll von 175 % um 100 % auf 275 % erhöht werden.
Die Kulturverwaltung befürwortet die befristete Fortführung aller im DHH 2022/ 2023 bewilligten Stellen für den Kulturbetrieb und die Standortsuche in 2024 und 2025, da diese für den erweiterten Kulturbetrieb, die zeitintensive Standortsuche und die Koordination eines anstehenden Umzugs dringend erforderlich sind.

Personalstellen für Kulturbetrieb
Unabhängig von der bevorstehenden Standortverlagerung beantragt der Verein wegen der erhöhten Veranstaltungsfrequenz des Kulturbetriebs die Fortführung der Kulturmanagerstelle (50 %) sowie die Erhöhung dieser Stelle um weitere 50 % für 2024 und 2025.
Aus Sicht der Kulturverwaltung ist die beantragte Fortführung von 50 % für den Erhalt des Kulturbetriebs 2024 erforderlich. Da der Kulturbetrieb ab Herbst 2024 nur an einem neuen Standort – welcher aktuell noch nicht gefunden wurde – weiterzuführen ist, sind Rahmenbedingungen für die vom Verein beantragte weitere Erhöhung um 50 % aufgrund von erhöhtem Veranstaltungsangebot nicht gegeben. 2025 ist die Bewilligung bereitgestellter Haushaltsmittel von einer neuen Verortung des Kulturbetriebs abhängig.

Personalstellen für Standortsuche und Umzug
Die Fortführung der Planungskoordinationsstelle (50 %) für 2024 und 2025 ist erforderlich, da die Standortsuche zu intensivieren ist und die Vorbereitung und Abwicklung des Umzugs anstehen. Im Frühjahr 2023 wurde diese Stelle besetzt. Die Finanzierung dieser Stelle erfolgte in 2023 aus bis dato nicht verausgabten Mittel (im DHH 2022/ 2023 beschlossen) für Personalkosten.

Jahrbeantragt
Stellen-
anteil
Beantragt
EUR
Vorschlag
Kulturverwaltung EUR
2024
Geschäftsführung
75 %
60.100
75 %
60.100
Geschäftsstelle
50 %
33.100
50 %
33.100
Kulturmanagement
100 %
62.600
50 %
31.300
Standortsuche/Verlagerung
50 %
37.200
50 %
37.200
Sachkosten
24.000
24.000
zusammen
275 %
217.000
225 %
185.700
2025
Geschäftsführung
75 %
63.400
75 %
63.400
Geschäftsstelle
50 %
34.800
50 %
34.800
Kulturmanagement
100 %
69.700
50 %
34.900
Standortsuche/Verlagerung
50 %
39.100
50 %
39.100
Sachkosten
19.000
19.000
zusammen
275 %
226.000
225 %
191.200

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/23: Einmalige Förderung von Investitionsmaßnahmen Umzug i. H. v. 604.000 EUR, Mittel für Personalstellen i. H. v. 117.400 EUR in 2022 und 2023


2.31 Bauzug 3YG e. V.

Beantragt für 2024:
Einmalige Erhöhung von Investitionskosten i. H. v. 940.000 EUR um 525.800 EUR auf 1.465.800 EUR.

Einmalige Fortführung und Erhöhung Personal- und Sachmittel i. H. v. 77.400 EUR
um 28.600 EUR auf 106.000 EUR in 2024

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Einmalige Erhöhung von Investitionskosten i. H. v. 940.000 EUR um 525.800 EUR auf 1.465.800 EUR.

Einmalige Fortführung und Erhöhung Personal- und Sachmittel i. H. v. 77.400 EUR
um 28.600 EUR auf 106.000 EUR in 2024

Im Rahmen der weiteren Planungen für Rosenstein muss die Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG e. V. am Nordbahnhof auf eine Alternativfläche umziehen. Der Verein befindet sich aktuell in den vorbereitenden Planungen für den Umzug.
Baukosten und Umzug
Als tragfähige Lösung für den weiteren Bestand der Ateliergemeinschaft wird der Verein bis zum späteren Umzug in die Maker City auf die Fläche der DB-Wohnheime umziehen. Aufgrund des nicht durch den Verein verschuldeten Verzugs des Umzugs in 2023 kommt es in verschiedenen Bereichen zu Kostensteigerungen. Insbesondere durch aktuelle Preissteigerungen im Bausektor sowie Kostensteigerungen für die erforderliche Einrichtung technischer Infrastruktur entsteht ein einmaliger Fördermittelbedarf von insgesamt 525.800 EUR in 2024. Dieser setzt sich aus Kosten für Bauantragsverfahren i. H. v. 29.100 EUR und Umzugs- und Baukosten i. H. v. 496.700 EUR zusammen.

Der Verein beabsichtigt auch in 2024/2025 erhebliche Mittel durch Eigenleistungen, Sponsorings, Spenden, Drittmittel und Crowdfunding zur Finanzierung der Umzugs- und Baukosten beizutragen.

Personalstellen
Im DHH 2022/2023 wurden 77.400 EUR Personalmittel bewilligt (Projektkoordination 100 %, Assistenz 50 %, GRDrs 918/2021). Die Fortführung dieser Stellen in 2024 ist für den bevorstehenden Umzug und die notwendigen weiteren Planungen des Vereins dringend erforderlich. Hierfür sind Mittel von insgesamt 100.600 EUR für 2024 notwendig.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/23: einmalig Investitionsmittel i. H. v. 940.000 EUR, Personalmittel i. H. v. 77.400 EUR in 2022



Sonstiges


2.32 forum jüdischer bildung und kultur e. V. –
Anpassung der Förderung ab 2025 zusätzlich zu GRDrs 438/2022


beantragt ab 2025:
Erhöhung der Förderung von 11.200 EUR um 3.100 EUR auf 14.300 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung: Erhöhung in 2025 um 3.100 auf 14.300 EUR, zunächst befristet auf 4 Jahre


siehe GRDrs 438/2023
Das forum jüdische bildung und kultur e. V. hat den im April 2023 eingereichten Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung aktualisiert. Zusätzlich zu der für 2024 beantragten Erhöhung von 11.200 EUR um 1.800 EUR auf 13.000 EUR wurde nun eine neue Kostenschätzung für 2025 vorgelegt: Um die Kostensteigerung bei Raum- und Personalkosten finanzieren zu können, beantragt der Verein eine Erhöhung der Förderung in 2025 auf 14.300 EUR. Ebenso wie in GRDrs 438/2023 empfiehlt der Vorschlag der Kulturverwaltung eine Befristung auf vier Jahre.

Letzte Erhöhung:
DHH 2018/2019: von 9.200 EUR um 2.000 EUR auf 11.200 EUR


2.33 Israelitische Religionsgemeinschaft – Jüdische Kulturwochen

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 25.300 EUR um 11.117 EUR auf 36.417 EUR

Beantragt ab 2025:
Erhöhung der Förderung von 25.300 EUR um 24.700 EUR auf 50.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung in 2024 um 10.700 EUR auf 36.000 EUR und in 2025 um 24.700 EUR auf 50.000 EUR, zunächst befristet auf 4 Jahre bei Fortführung der 50%-igen Anteilsfinanzierung der Veranstaltungskosten

Die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs K. d. ö. R.(IRGW) gehört zu den größten jüdischen Gemeinden Deutschlands. In Württemberg ist sie die aktivste Gemeinde und bietet mit Kindergarten, Grundschule, Jugendzentrum, Jüdischer StudierendenUnion und Familienangeboten eine umfassende Infrastruktur.

In diesem Jahr veranstaltet die IRGW die Jüdischen Kulturwochen zum 20. Mal. Auf Grund von Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes in 2015 wird im Einvernehmen mit der IRGW die Förderung seit 2016 durch eine 50%-ige Anteilsfinanzierung an den reinen Veranstaltungskosten gefördert. Hierfür sind im Haushalt jährlich 25.300 EUR veranschlagt.

Die im Antrag dargestellte Reduzierung der städtischen Förderung begründet sich nicht in einer allgemeinen Reduzierung der vorhandenen und bewilligten Fördermittel, sondern ergab sich jeweils durch die von der IRGW bisher in den eingereichten Kosten- und Finanzierungsplänen kalkulierten Veranstaltungskosten.

Die IRGW beantragt eine Erhöhung der Förderung der Jüdischen Kulturwochen, um mit einem neuen Konzept, neuen experimentellen Formaten und Angeboten sowie neuen Wegen der Kommunikation gezielt ein junges Publikum anzusprechen und Begegnungsmöglichkeiten auszubauen und um die allgemeine Kostensteigerung aufzufangen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 25.000 EUR um 300 EUR auf 25.300 EUR


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Neuaufnahmen/430
747,2
254,2
254,2
254,2
Erhöhungen/430
4.364,0
5.162,3
4.288,1
4.288,1
4.260,3
Finanzbedarf
5.111,2
5.426,5
4.492,3
4.492,3
4.210,3
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
859,8
859,8
Finanzbedarf
859,8
859,8
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

"Auf die bisherige Entwicklung des Kulturförderbudgets der vergangenen Jahre wird
erneut verwiesen:

Jahr Mio. EUR prozentuale Änderung ggü.
dem Jahr 2010
2010 20,0 0,0%
2011 20,0 0,0%
2012 21,0 +5,4%
2013 20,7 +3,7%
2014 22,3 +11,7%
2015 22,2 +11,0%
2016 25,4 +27,3%
2017 24,9 +24,7%
2018 27,9 +39,9%
2019 28,1 +40,6%
2020 33,9 +69,9%
2021 33,7 +68,9%
2022 38,8 +94,6%
2023 39,1 +96,1%

Insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben muss angesichts der finanziellen Perspektiven und Unsicherheiten im Haushalt Zurückhaltung geübt werden."


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

-

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