Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0322-00
GRDrs 1088/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Haushaltsmittel für den Vision-2030-Prozess

Beantwortung / Stellungnahme

Bei der Klausurtagung im Mai 2017 sowie bei der Arbeitssitzung im September 2017 des Gemeinderats konnten sich die Fraktionen des Gemeinderats und die Verwaltungsführung auf 8 Oberthemen zu einer Vision für Stuttgart 2030 verständigen. Nach angeregter Diskussion wurde festgehalten, dass ein mehrstufiger Visionsprozess aufgesetzt werden soll.

Es bestand Einigkeit darüber, dass in diesem Fall zunächst eine Stärken-Schwächen-Analyse unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerumfrage und unter Berücksichtigung bereits bestehender Konzepte durchgeführt werden soll. Des Weiteren sollen Expertinnen und Experten aus anderen Städten über deren Erfahrungen berichten, damit eine passende Struktur für den Gesamtprozess und den Inhalt der Vision Stuttgart 2030 gefunden werden kann. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich ebenfalls einig, dass bei einem mehrstufigen Visionsprozess die Einwohnerschaft im Rahmen von Bürgerbeteiligungsformaten einbezogen werden soll.

Als Zwischenstufe wurde gewünscht, dass sich der Gemeinderat im Jahr 2018 in 3-4 sogenannten Generaldebatten über die wichtigsten Themenblöcke austauscht. Die Verwaltung bereitet derzeit einen Vorschlag zum konkreten Vorgehen sowie Terminvorschläge vor.

Des Weiteren hat die Verwaltung die Visionsprozesse der Städte Hannover, Leipzig, Essen und Karlsruhe geprüft. Allen Prozessen wurde immer eine ausführliche Ist-Erhebung zu Grunde gelegt um sowohl den aktuellen Sachstand als auch bereits geplante Entwicklungen zu Fachthemen zu erkennen. Es wurden jeweils stadtspezifische Themenbereiche definiert, denen dann konkrete Maßnahmen/Projekte zugeordnet werden konnten. In allen Städten wurden sowohl Fachexperten als auch die Einwohnerschaft in die Diskussionen der Themenbereiche einbezogen.





Hannover
Auf gesamtstädtischer Ebene wurden mit den Programmen „Hannoverprogramm 2001“, „Zukunft Hannover“ und „Hannover plusZehn“ gute Erfahrungen mit einer strategisch ausgerichteten, auf ausgewählte Schwerpunkte konzentrierten, integrierten Stadtentwicklungspolitik gemacht. Diese Handlungsprogramme haben ihren Wert sowohl nach innen als Orientierungsrahmen für die interne Prioritätensetzung und die auf Leitthemen bezogene Arbeit in den Dezernaten, als auch nach außen als Marketinginstrument. Mit ihnen dokumentierte die Stadt dass eine gemeinsame Stadtstrategie verfolgt wird. Anschließend wurde in 2014 beschlossen, den Visionsprozess „Mein Hannover 2030“ durchzuführen und damit die positiven Erfahrungen der vorausgegangenen Prozesse weiter zu verstetigen. Hannover hat für diesen Visionsprozess (von 2014 -2017) rund 1,2 Mio. EUR veranschlagt.


Essen
Um die Herausforderungen des demografischen Wandels und die Folgen des Strukturwandels abzumildern sowie die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern wurde im Jahr 2012 die Durchführung eines Strategieprozesses „Essen 2030“ beschlossen. Um im Wettbewerb der Standorte oben mitspielen zu können wurde die Notwendigkeit gesehen, die Stadt neu aufzustellen. Die externe Beratung und Begleitung durch die Firma Roland Berger & Partner wurde finanziert durch die Interessengemeinschaft der Essener Wirtschaft e.V. (800.000 EUR). Es wurde ein regelmäßiges (jährliches) Berichtswesen über die festgelegten Projekte und Maßnahmen aufgebaut. Zur weiteren Fortführung des Prozesses wurde die „StadtAgentur Essen.2030“ eingerichtet.


Leipzig
Die ersten „Strategische Ziele der Kommunalpolitik“ wurden bereits in 2005 verabschiedet. Im Jahr 2009 wurde dann das „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts SEKo“ und darauf aufbauend das Leitbild „Leipzig wächst nachhaltig“ beschlossen. Aus diesem Leitbild wurde ein „Arbeitsprogramm 2020“ entwickelt. In der aktuellen Entwicklungsstufe soll die Weiterentwicklung zum „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030“ bis 2018 erfolgen. Die Stadt Leipzig hat für die Jahre 2015 – 2017 einen Etat von 200.000 EUR zur Weiterentwicklung der Vision veranschlagt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten für den gesamten Prozess mittlerweile höher sind.


Karlsruhe
Aus Anlass des 300-jährigen Stadtgeburtstags im Juni 2015 wurde bereits im Jahr 2005 beschlossen, einen „Karlsruher Masterplan 2015 – Karlsruhe von morgen“ zu erarbeiten. Dazu wurde eine Zukunftskonferenz im Januar 2006 mit Bürgern und Vertretern unterschiedlicher Gruppierungen zur Entwicklung von Leitsätzen, Strategischen Zielen und Projektideen zu den jeweiligen Handlungsfeldern durchgeführt. Von 2011 bis 2012 wurde der Karlsruher Masterplan fortgeschrieben zum „Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020“. Von der Stadt Karlsruhe liegen uns keine Informationen zu den Kosten des Visionsprozesses vor.









Die Landeshauptstadt Stuttgart hat derzeit keine Mittel für die Durchführung eines Visionsprozesses im Haushalt eingestellt, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass hierfür je nach Dimensionierung und Ausgestaltung des Prozesses ca. 500.000 € bis 1.000.000 EUR (externe Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Bürgerbeteiligung etc.) notwendig werden und ggf. erforderliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden müssten. Zur zentralen Koordination eines Visionsprozesses stehen derzeit lediglich Stellenbruchteile zur Verfügung.

Der Gemeinderat müsste daher in einem Grundsatzbeschluss die Durchführung des Visionsprozesses und die notwendigen Ressourcen beschließen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

297/2017 CDU
654/2017 SÖS-LINKE-PluS





Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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