Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 902/2012
Stuttgart,
11/20/2012



Schulentwicklungsplan 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart
- Sachstand und Fortschreibung Schulentwicklungsplan
- Qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Reduzierung der Haupt- und Werkrealschulstandorten




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeiräte - alle
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.12.2012
-
30.01.2013
31.01.2013



Beschlußantrag:

1. Vom Sachstandsbericht über die Schulentwicklungsplanung 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart (Anlage 2) wird Kenntnis genommen.

2. Vor dem Hintergrund des sich stark geänderten Übertrittsverhaltens auf die weiterführenden Schulen schlägt die Verwaltung zur qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Stuttgarter Schullandschaft folgendes vor:

3. Hierfür werden 18 der derzeit noch 32 eingerichteten Werkrealschulstandorte auf Grund der stark gesunkenen Nachfrage aufgehoben. Im Einzelnen:

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 358/2011 hat der Gemeinderat am 1. Dezember 2011 den Schulentwicklungsplan 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart verabschiedet und zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der städtischen Schullandschaft beschlossen. Anlage 2 enthält eine Übersicht der beschlossenen Handlungsempfehlungen sowie eine kurze Information zum aktuellen Sachstand und gegebenenfalls Angaben zum weiteren Vorgehen. Dieser Sachstandsbericht wurde im November 2012 in gemeinsamen Diskussionsrunden mit den Schulleitungen und Bezirksvorstehern der einzelnen Planbereiche vorgestellt und erläutert.

Als zentrale Neuerungen, die sich in den vergangenen Monaten auf die Schulentwicklungsplanung ausgewirkt haben, sind die Einführung der Gemeinschaftsschule sowie der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zu nennen. Beide Entwicklungen werden sich langfristig auf die Stuttgarter Schullandschaft auswirken, wobei die Auswirkungen durch die Veränderungen beim Übergang auf die weiterführenden Schulen bereits heute deutlich erkennbar sind. Insbesondere für die Werkrealschulen, die bereits seit längerem mit sinkender Akzeptanz und rückläufiger Nachfrage zu kämpfen haben, ergibt sich deutlicher Handlungsbedarf.



In Stuttgart gibt es derzeit 32 eingerichtete öffentliche Werkrealschulen in 19 der 23 Stadtbezirke. Die bestehenden 32 Standorte bieten räumliche Ressourcen für bis zu 58 Eingangsklassen/Züge und damit rechnerisch für bis zu 1740 Schülerinnen und Schüler je Klassenstufe.

Zum Schuljahr 2012/2013 werden 489 Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 5 der öffentlichen Werkrealschulen beschult. Dies sind 376 weniger als noch im vergangenen Schuljahr und entspricht einem Rückgang der Übertritte von den städtischen Grundschulen um 10,2 Prozentpunkte (von 20,9 % im Schuljahr 2011/2012 auf 10,7 % im Schuljahr 2012/2013). In der historischen Betrachtung zeigt sich auch bereits in den Schuljahren zuvor ein stetiger Rückgang der Übertritte auf Haupt- und Werkrealschulen. Die gesamtstädtische Entwicklung des Übertrittsverhaltens ist in der ausführlichen Begründung, Anlage 1, Seite 8 dargestellt.

Wie bereits im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2009-2020 dargelegt, ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklungslinien bei den weiterführenden Schularten eine bedarfsgerechte Schulstruktur nicht mehr gegeben. Die deutlichen Kapazitätsüberhänge bei den Werkrealschulen führen unter Berücksichtigung der gleichbleibenden Gesamtschülerentwicklung bis 2020 zu verstärkten Engpässen bei den anderen Schularten. Ziel der Schulentwicklungsplanung ist grundsätzlich die Sicherung des benötigten Schulraumes an nachhaltigen Standorten, die ein entwicklungsfähiges Schulsystem, organisatorisch und pädagogisch, ermöglichen. Für die Stadt als Schulträgerin ist somit nach Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung mehr denn je die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der städtischen Schullandschaft im Sinne einer qualitätsorientierten, bedarfsgerechten und nachhaltigen Planung und Steuerung gegeben.

Im Rahmen einer Bedarfsberechnung auf Grundlage der aktuellen Schüler- und Übertrittszahlen ist langfristig mit weniger als 650 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang an den heutigen Werkrealschulen zu rechnen. Dies beinhaltet angesichts der aktuellen Zahl in Klassenstufe 5 von 489 Schülerinnen und Schülern bereits einen aus Sicht der Verwaltung großzügigen Puffer, insbesondere für mögliche Rückläufer („Abschuler“) von Realschulen oder Gymnasien. Unter Zugrundelegung eines rechnerischen Klassenteilers von 25 (offizieller Klassenteiler = 30) ergibt dies einen maximalen gesamtstädtischen Bedarf von 26 Zügen bzw. 13 zweizügigen Standorten. Da grundsätzlich davon ausgegangen werden muss, dass die Nachfrage an den Werkrealschulen auch in den kommenden Jahren weiter rückläufig sein wird, stellen diese 13 Standorte und der darin bereits enthaltene Puffer eine Versorgung der Werkrealschüler auch langfristig sicher.

Als Folge würde an 18 der derzeit eingerichteten 32 Werkrealschulstandorte das Angebot auslaufen, für die Elise-von-König-Schule in Stuttgart-Münster wurde bereits im Oktober 2012 ein Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beim Land gestellt. Der Vorschlag für die 13 verbleibenden Standorte ist mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt die Konzentration auf 13 Werkrealschulstandorte deshalb zum jetzigen Zeitpunkt, weil ein weiteres Abwarten angesichts der stark rückläufigen Nachfrage für die Schulart Werkrealschule die hervorragende Arbeit sowie die weiteren Entwicklungsperspektiven an allen Werkrealschulen deutlich erschweren würde. Es ist jedoch das Ziel der Verwaltung, alle im Schulgesetz vorgesehenen Schularten in Stuttgart bedarfsgerecht anzubieten.

Die Prüfaufträge für die Einrichtung der Gemeinschaftsschulen, die auch Standorte betreffen, die nun vom Auslaufen der Werkrealschule betroffen sind, werden von der Verwaltung selbstverständlich weiterverfolgt. Für manche Schulstandorte und Stadtbezirke könnte die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule auch aus Sicht der Verwaltung ein Erfolg versprechender Weg zu einem schulischen Angebot der Sekundarstufe 1 sein. Im Rahmen der Reduzierung der Werkrealschulstandorte wurde dabei das Ziel verfolgt, die schulstrukturellen Voraussetzungen für solche Entwicklungen an hierfür sinnvollen und bedarfsgerechten Standorten zu schaffen.

Folgende, nicht abschließende, Kriterien waren für den Vorschlag der 13 verbleibenden Werkrealschulen maßgebend:
· Regionale Bedarfsentwicklung auf Ebene der einzelnen Planbereiche
· Erhalt einer weitgehend flächendeckenden Versorgung der einzelnen Stadtbezirke mit einem bedarfsgerechten, weiterführenden und wohnortnahen Schulangebot
· Raumsituation und bauliche Gesamtsituation an einem Standort
· Sofern vorhanden vorliegende konzeptionelle Ansätze zur Weiterentwicklung eines Standorts
· Nutzung vorhandener Standortqualitäten, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer langfristigen Zweigliedrigkeit der Schulstruktur
· Stärkung bestehender Campus-Situationen
· Erreichbarkeit der Standorte, insbesondere auch mit ÖPNV
· Nachnutzungsmöglichkeiten aufzugebender Werkrealschulstandorte und Gebäude

Nachdem der Städtetag Baden-Württemberg bereits seit längerer Zeit für ein Zwei-Säulen-Modell eintritt, wird dies mittlerweile auch auf Landesseite offen diskutiert. Die derzeitige bildungspolitische Umbruchsituation und die sinkende Akzeptanz der Schulart Werkrealschule machen deutlich, dass gerade ein Schulträger von der Größe der Landeshauptstadt Stuttgart diese strukturelle Tendenzen berücksichtigen und in eine langfristige Planung einbeziehen muss. Mit den jetzigen Empfehlungen zur Aufgabe von 18 Werkrealschulstandorten hat sich die Verwaltung daher auch daran orientiert, einem solchen Zwei-Säulen-Modell Entwicklungsperspektiven zu ermöglichen sowie gegebenenfalls der „Säule Gymnasium“ kurz- bis mittelfristig die Nutzung von Werkrealschulräumen zu ermöglichen.

Für die Stadt als Schulträgerin würde eine Konzentration im Werkrealschulbereich zudem eine deutlich verbesserte Sicherheit für anstehende Investitionen und Sanierungsmaßnahmen bedeuten. Angesichts der großen strukturellen und baulichen Aufgaben im schulischen Bereich muss sichergestellt sein, dass Investitionen zukunftsorientiert und nachhaltig erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung müssen teure Sanierungen, die nicht zwingend notwendig, sicherheitsbedingt oder bestandsnützend sind, am langfristigen schulstrukturellen Bedarf vorbei unbedingt vermieden werden.

Die detaillierte Begründung der Standortauswahl sowie die Situation und Entwicklungsperspektiven der jeweiligen weiterführenden Schulen in den einzelnen Planbereichen ist in der ausführlichen Begründung (Anlage 1) dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Die konkreten finanziellen Auswirkungen durch eine Reduzierung der städtischen Werkrealschulstandorte können derzeit nicht beziffert werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die hierdurch frei werdenden räumlichen Ressourcen notwendige Sanierungsmaßnahmen nachhaltiger erfolgen und anstehende Investitionen präziser gemäß den tatsächlichen Bedarfen umgesetzt werden können.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Sachstand Schulentwicklungsplanung


Ausführliche Begründung


1. Sachstand Schulentwicklungsplanung

Mit GRDrs 358/2011 hat der Gemeinderat am 1. Dezember 2011 den Schulentwicklungsplan 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart verabschiedet und zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der städtischen Schullandschaft beschlossen. Diese Handlungsempfehlungen werden derzeit in einer zweiten Projektphase der Schulentwicklungsplanung in einem teilweise mehrjährigen Prozess im Detail geprüft, weiterentwickelt und anschließend auf Grundlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse umgesetzt. Leitgedanke dieser weiteren Prozesse ist grundsätzlich die Zusammenführung der mittel- und langfristigen quantitativen Bedarfsentwicklung mit der Möglichkeit einer inhaltlich-konzeptionellen Qualitätsentwicklung einzelner Schulstandorte.

Die Prüfung und Weiterentwicklung der teilweise alternativen Empfehlungen erfolgt dabei gemeinsam mit den beteiligten Akteuren vor Ort, insbesondere den Schulgemeinden und Stadtbezirken. Ein derart breit angelegtes Verfahren stellt sicher, dass die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen aller am Schulleben Beteiligten eingebracht werden können. Zudem waren und sind in vielen Bereichen neue bildungspolitische Vorgaben des Landes zu berücksichtigen und die Beteiligten hierüber zu informieren.

Anlage 2 enthält eine Übersicht der beschlossenen Handlungsempfehlungen sowie eine kurze Information zum aktuellen Sachstand und gegebenenfalls Angaben zu den nächsten Schritten. Dieser Sachstandsbericht wurde im November 2012 in gemeinsamen Diskussionsrunden mit den Schulleitungen und Bezirksvorstehern der einzelnen Planbereiche vorgestellt und erläutert.

Ein Großteil dieser Projekte wird auf Grund des damit verbundenen inhaltlichen und zeitlichen Umfangs auch in den kommenden Jahren einen festen Bestandteil in der bildungspolitischen Diskussion in Stuttgart darstellen. Die grundlegende Offenheit des Prozesses ermöglicht gleichzeitig, dass bei der Bearbeitung und Weiterentwicklung der Prüfaufträge grundsätzliche Veränderungen und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt und im weiteren Arbeitsverlauf aufgenommen werden können. Dies wird nicht zuletzt dann relevant werden, wenn sich auf Grund bildungspolitischer Entscheidungen des Landes die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Schulen und Schulträger weiterentwickeln.

Als zentrale Neuerungen, die sich in den vergangenen Monaten auf die Schulentwicklungsplanung ausgewirkt haben, sind die Einführung der Gemeinschaftsschule sowie der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zu nennen. Beide Entwicklungen werden sich auf die Stuttgarter Schullandschaft auswirken, wobei die Auswirkungen durch die Veränderungen beim Übergang auf die weiterführenden Schulen bereits heute deutlich erkennbar sind. Insbesondere für die Haupt-/Werkrealschulen, die bereits seit längerem mit sinkender Akzeptanz und rückläufiger Nachfrage zu kämpfen haben, ergibt sich deutlicher und beschleunigter Handlungsbedarf.


2. Gesamtstädtische Kapazitäts- und Bedarfsbetrachtung für die Werkrealschulen



In Stuttgart gibt es derzeit 32 eingerichtete öffentliche Werkrealschulen in 19 der 23 Stadtbezirke. Für zwei weitere Standorte (Fasanenhofschule im Stadtbezirk Möhringen und Reisachschule im Stadtbezirk Weilimdorf) wurde 2010 mit GRDrs 408/2010 sowie GRDrs 409/2010 die Aufhebung bereits beschlossen. Die bestehenden 32 Standorte bieten räumliche Ressourcen für bis zu 58 Eingangsklassen/Züge und damit rechnerisch für bis zu 1740 Schülerinnen und Schüler je Klassenstufe.

Zum Schuljahr 2012/2013 werden 489 Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 5 der öffentlichen Werkrealschulen beschult. Dies sind 376 weniger als noch im vergangenen Schuljahr und entspricht einem Rückgang der Übertritte von den städtischen Grundschulen um 10,2 Prozentpunkte (von 20,9 % im Schuljahr 2011/2012 auf 10,7 % im Schuljahr 2012/2013). Insgesamt konnten von den 32 Standorten im aktuellen Schuljahr nur noch drei Werkrealschulen zwei Eingangsklassen mit maximal 35 Schülerinnen und Schülern bilden. In der historischen Betrachtung zeigt sich auch bereits in den Schuljahren zuvor ein stetiger Rückgang der Übertritte auf Haupt- und Werkrealschulen:



Die hier zu Grunde liegenden Entwicklungstrends wurden bereits mit GRDrs 358/2011 dargelegt und entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert. Vor dem Hintergrund des Wegfalls der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung und der daraus resultierenden deutlichen Beschleunigung dieser Trends ergibt sich die Notwendigkeit einer weiter gehenden Betrachtung. Nur so kann den dargestellten Entwicklungen angemessen Rechnung getragen und den entsprechenden Schulstandorten eine Entwicklungsperspektive aufgezeigt werden.

Wie bereits im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2009-2020 dargelegt, ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklungslinien bei den weiterführenden Schularten eine bedarfsgerechte Schulstruktur nicht mehr gegeben. Die deutlichen Kapazitätsüberhänge bei den Werkrealschulen führen unter Berücksichtigung der gleichbleibenden Gesamtschülerentwicklung bis 2020 zu verstärkten Engpässen bei den anderen Schularten. Ziel der Schulentwicklungsplanung ist grundsätzlich die Sicherung des benötigten Schulraumes an nachhaltigen Standorten, die ein entwicklungsfähiges Schulsystem, organisatorisch und pädagogisch, ermöglichen. Für die Stadt als Schulträgerin ist somit nach Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung mehr denn je die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der städtischen Schullandschaft im Sinne einer qualitätsorientierten, bedarfsgerechten und nachhaltigen Planung und Steuerung gegeben.

Im Rahmen einer Bedarfsberechnung auf Grundlage der aktuellen Schüler- und Übertrittszahlen ist langfristig mit weniger als 650 Schülerinnen Schülern je Jahrgang an den heutigen Werkrealschulen zu rechnen. Dies beinhaltet angesichts der aktuellen Zahl in Klassenstufe 5 von 489 Schülerinnen und Schülern bereits einen aus Sicht der Verwaltung großzügigen Puffer, insbesondere für mögliche Rückläufer („Abschuler“) von Realschulen oder Gymnasien. Unter Zugrundelegung eines rechnerischen Klassenteilers von 25 (offizieller Klassenteiler = 30) ergibt dies einen maximalen gesamtstädtischen Bedarf von 26 Zügen bzw. 13 zweizügigen Standorten.

Die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der städtischen Werkrealschullandschaft stellt zweifelsohne einen deutlichen Einschnitt für die Stuttgarter Schullandschaft dar, der angesichts der vielfältigen bildungspolitischen und gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahre jedoch unumgänglich scheint. Im Interesse aller Schulen sollten grundlegende Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der städtischen Schulstruktur möglichst frühzeitig getroffen werden, um gerade den Schulgemeinden die vielerorts bestehende Ungewissheit über den Schulstandort zu nehmen und diesen somit eine Konzentration auf die inhaltliche Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung im Rahmen einer zukunftsgerichteten Schulstruktur zu ermöglichen. Ein weiteres Abwarten würde angesichts der stark rückläufigen Nachfrage für die Schulart Werkrealschule zudem die hervorragende Arbeit sowie die weiteren Entwicklungsperspektiven an allen Werkrealschulen deutlich erschweren.

Die nicht erst durch Einführung der Schulart Gemeinschaftsschule geführte Diskussion um neue Lernformen, individualisiertes Lernen und eine zunehmend heterogene Schülerschaft stellt alle Schularten vor große Herausforderungen. Eine pädagogisch erfolgreiche und qualitativ gute Arbeit gerade angesichts dieser Herausforderungen bedarf dabei sinnvoller Organisationseinheiten und stabiler Entwicklungen. Sowohl inhaltliche Aspekte (zum Beispiel Angebot an Wahlpflichtfächern, Arbeitsgemeinschaften, etc.) als auch personelle Betrachtungen (Lehrerversorgung) setzen hierfür mindestens eine kontinuierliche Zweizügigkeit eines weiterführenden Schulstandorts voraus.

Im Hinblick auf die Zunahme von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien sollten zudem bestehende räumliche Ressourcen an den Werkrealschulen berücksichtigt und in die laufenden Strukturüberlegungen einbezogen werden. Da sich die Gesamtschülerzahl in Stuttgart auch in den kommenden Jahren nicht signifikant ändert, sondern vielmehr eine Verschiebung zwischen den Schularten erfolgt, sollte - wo sinnvoll umsetzbar - die Nutzung heutiger Werkrealschulgebäude durch Gymnasien eindringlich geprüft werden. Entsprechende Prüfaufträge wurden mit GRDrs 358/2011 bereits erteilt und befinden sich derzeit in der Entwicklung. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Werkrealschullandschaft stellt hierbei sicher, dass die Vorteile bestehender Schulstandorte sowie die wichtiger Funktion schulischer Einrichtungen für die Stadtbezirke auch zukünftig erhalten bleiben.

Für die Stadt als Schulträgerin bedeutet dies nicht zuletzt eine deutlich verbesserte Sicherheit für anstehende Investitionen und Sanierungsmaßnahmen. Angesichts der großen strukturellen und baulichen Aufgaben im schulischen Bereich muss sichergestellt sein, dass Investitionen zukunftsorientiert und nachhaltig erfolgen. Beispielhaft hierfür ist neben den zahlreichen Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsprogramms Schulen, die die veränderten Anforderungen an die Institution Schule aufgreifen müssen, der weitere Ausbau der Ganztagesgrundschulen zu nennen. Angesichts des hiermit verbundenen Investitionsbedarfs müssen bestehende Kapazitäten an Grund- und Werkrealschulstandorten mit deutlich rückläufigen Schülerzahlen im weiterführenden Schulbereich und sich verändernden Bedarfen umfänglich berücksichtigt und mit den Ganztagesschulplanungen verknüpft werden. Auch dies setzt jedoch eine langfristig angelegte Bedarfs- und Strukturplanung für die Stuttgarter Schullandschaft voraus.


3. Schulstrukturelle Entwicklungslinien in Folge massiv sinkender Nachfrage an den Werkrealschulen

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Aspekte ist eine Reduzierung der öffentlichen Werkrealschulen auf 13 zweizügige Standorte zu empfehlen. Als Folge würde an 18 der derzeit eingerichteten 32 Werkrealschulstandorte das Angebot auslaufen, für die Elise-von-König-Schule in Stuttgart-Münster wurde bereits im Oktober 2012 ein Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beim Land gestellt. Der nachfolgend dargestellte Standortvorschlag wurde mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart abgestimmt und erörtert.

Angesichts der vielfältigen bildungspolitischen und demografischen Entwicklungen der letzten Jahre ist eine isolierte Bedarfsbetrachtung der Schulart Werkrealschule gleichzeitig nicht zielführend. Vielmehr sollten im Rahmen einer langfristigen Perspektivbetrachtung auf Grundlage des Schulentwicklungsplans 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart die Grundzüge einer zukunftsgerichteten Schulstruktur für die kommenden Jahre aufgezeigt werden. Grundlage hierfür bildenden folgende Kriterien:

· Berücksichtigung der regionalen Bedarfsentwicklung auf Ebene der einzelnen Planbereiche und Stadtbezirke
· Erhalt einer weitgehend flächendeckenden Versorgung der einzelnen Stadtbezirke mit einem bedarfsgerechten und wohnortnahen weiterführenden Schulangebot
· Berücksichtigung der räumlichen und baulichen Gesamtsituation eines Standorts
· Sofern vorhanden Berücksichtigung vorliegender konzeptioneller Ansätze zur Weiterentwicklung eines Standorts
· Nutzung vorhandener Standortqualitäten, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer langfristigen Zweigliedrigkeit der Schulstruktur
· Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Campus-Situationen mit verschiedenen Schularten auf einem Schulareal
· Erreichbarkeit der Standorte, insbesondere auch mit dem ÖPNV
· Nachnutzungsmöglichkeiten aufzugebender Werkrealschulstandorte und Gebäude

Eine Aufhebung der nachfolgend dargestellten Werkrealschulstandorte in Folge der stark rückläufigen Nachfrage bedeutet dabei nicht zwangsläufig eine endgültige Aufgabe einer Schule als weiterführender Schulstandort. Trotz der gesunkenen Nachfrage an den städtischen Werkrealschulen ist an verschiedenen Standorten eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des weiterführenden Schulangebots zu prüfen. Insbesondere die durch den Gemeinderat mit GRDrs 358/2011 sowie GRDrs 593/2012 beschlossenen Prüfaufträge hinsichtlich der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen sind von den dargestellten Maßnahmen somit unbenommen und werden mit den jeweiligen Schulgemeinden und den Akteuren vor Ort weiterverfolgt und geprüft.

Gerade beim Thema Gemeinschaftsschule ist es jedoch wichtig, dass diese Option nicht von einer bestehenden Werkrealschule oder einer anderen weiterführenden Schule abhängig gemacht wird. Die Gemeinschaftsschule sollte vielmehr als weiterführendes Angebot für eine entsprechende Grundschülerschaft verstanden werden, für die an einem gemeinsamen Standort alle Bildungsstandards angeboten und die Schülerinnen und Schüler bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden sollen. Da diese neue Schulart ausgehend von der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft damit in erster Linie eine inhaltlich-pädagogische Weiterentwicklung beinhaltet, die einen längeren und intensiven konzeptionellen Entwicklungsprozess voraussetzt, müssen solche Entwicklung aus Sicht der Verwaltung von den Schulen und insbesondere Grundschulen vor Ort angestoßen werden. Im Rahmen der Reduzierung der Werkrealschulstandorte wurde daher vielmehr das Ziel verfolgt, die schulstrukturellen Voraussetzungen für solche Entwicklungen an hierfür sinnvollen und bedarfsgerechten Standorten zu schaffen.

Nachdem der Städtetag Baden-Württemberg bereits seit längerer Zeit für ein Zwei-Säulen-Modell eintritt, wird dies mittlerweile auch auf Landesseite offen diskutiert. Die derzeitige bildungspolitische Umbruchsituation und die sinkende Akzeptanz der Schulart Werkrealschule machen deutlich, dass gerade ein Schulträger von der Größe der Landeshauptstadt Stuttgart diese strukturelle Tendenzen berücksichtigen und in eine langfristige Planung einbeziehen muss. Mit den jetzigen Empfehlungen zur Aufgabe von 18 Werkrealschulstandorten hat sich die Verwaltung daher auch daran orientiert, einem solchen Zwei-Säulen-Modell Entwicklungsperspektiven zu ermöglichen sowie gegebenenfalls der „Säule Gymnasium“ kurz- bis mittelfristig die Nutzung von Werkrealschulräumen zu ermöglichen.

Aufbauend auf den grundlegenden Empfehlungen des Schulentwicklungsplans und unter Berücksichtigung aktueller bildungspolitischer und gesellschaftlicher Entwicklungen sind nachfolgend skizzierte zukunftsgerichtete Schulstrukturen - auch vor dem Hintergrund eines möglichen zweigliedrigen Schulsystems - in den einzelnen Planbereichen vorstellbar:


3.1 Planbereich Nord-West



Für den Stadtbezirk Feuerbach stellt die Bismarckschule das einzige Werkrealschulangebot dar. Die Schule ist im aktuellen Schuljahr eine von nur drei Werkrealschulen stadtweit, die zwei Eingangsklassen bilden konnten und sollte daher entsprechend gestärkt werden. Langfristig ist für Feuerbach ein zentrales Angebot der Sekundarstufe 1 gemeinsam mit der Realschule Feuerbach am Standort Bismarckschule vorstellbar, die räumlichen Voraussetzungen wären hierfür gegeben. Im Rahmen der laufenden Planungen für einen Campus Feuerbach mit dem Leibniz-Gymnasium sowie dem Neuen Gymnasium würde sich hieraus ein leistungsstarker weiterführender Schulstandort für den Stadtbezirk ergeben. Die Hohewartschule könnte in diesem Szenario die Räume der heutigen Realschule für das wachsende Schüleraufkommen im Einzugsgebiet sowie eine Weiterentwicklung zur Ganztagesschule sinnvoll nachnutzen. Aus Schulträgersicht könnten somit Investitionen in bauliche Erweiterungen auf dem Campusareal gebündelt werden.

Für den Stadtbezirk Weilimdorf wurden bereits mit GRDrs 408/2010 grundlegende Entwicklungslinien für eine zukünftige Schulstruktur beschlossen. Diese könnten ein Angebot der Sekundarstufe 1 am zentralen Standort Wolfbuschschule sowie am Standort der Realschule Weilimdorf beinhalten. Voraussetzung hierfür ist die Aufhebung der Hauptschule Rappachschule und der Ausbau dieses Standorts zu einem zentralen Grundschulstandort für die Stadtteile Bergheim und Giebel durch Aufnahme der heutigen Schülerinnen und Schüler der Grundschule Engelberg.


3.2 Planbereich Nord-Ost



Für den Stadtbezirk Stammheim ist der Erhalt eines weiterführenden Schulangebots nach wie vor erklärtes Ziel. Auch die gute Gebäudestruktur sowie die getätigten Investitionen insbesondere in den Fachklassenbau machen die die GWRS Stammheim zu einem wertvollen Schulstandort. Aus diesem Grund wurden bereits im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mehrere Optionen, unter anderem die Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule, zur weiteren Prüfung beschlossen. Diese Prüfungen sollen weiter vorangebracht werden, wenngleich die sinkende Nachfrage nach der Werkrealschule sowie die Tatsache, dass die Schule in diesem Schuljahr bereits keine 5. Klasse mehr bilden konnte, eine Aufhebung der Werkrealschule notwendig macht.

Auch im Stadtbezirk Zuffenhausen entsprechen die bestehenden räumlichen Kapazitäten an den beiden Werkrealschulstandorten Hohensteinschule und Uhlandschule nicht mehr der Bedarfslage. Vor dem Hintergrund einer möglichen Entwicklung zu einem zweigliedrigen Schulsystem sind schulische Zentren wie das Campusareal in Zuffenhausen-Rot auch auf Grund ihrer Flexibilität hinsichtlich der verschiedenen Schularten äußerst wertvoll und grundsätzlich zu stärken. Ein Erhalt der Uhlandschule mit der Option einer weitergehenden Entwicklung gemeinsam mit den weiteren Schularten ist somit auch im Sinne nachhaltiger Investitionen in den Campus Rot empfehlenswert.

Im Rahmen der hierfür notwendigen Aufhebung der Werkrealschule Hohensteinschule sind entsprechende Nachnutzungsmöglichkeiten durch die Robert-Bosch-Schule im Rahmen des derzeit laufenden Schulentwicklungsplanungsprozesses für die beruflichen Schulen zu prüfen. Die Grundschule der Hohensteinschule ist hiervon grundsätzlich nicht tangiert und sollte im Rahmen der geplanten Einrichtung einer Ganztagesschule (GRDrs 605/2012) konzeptionell und auch aus räumlicher Sicht unabhängig weiterentwickelt werden.

Im Stadtbezirk Mühlhausen bietet die Herbert-Hoover-Schule als zweiter zu erhaltender Standort in diesem Planbereich ein zusätzliches Angebot. Sofern die Nachfrage an den Werkrealschulen in den kommenden Jahren wie zu erwarten weiter abnehmen wird, wäre gegebenenfalls auch eine Aufgabe der Werkrealschule Herbert-Hoover zu prüfen. In diesem Fall wär eine Nachnutzung der so frei werdenden Räume durch die Bertha-von-Suttner-Realschule vorstellbar, um sowohl das Eschbach-Gymnasium als auch die heutige Realschule als Angebot der Sekundarstufe 1 zu stärken. Die Mönchfeldschule beschult bereits im zweiten Schuljahr in Folge keine Schülerinnen und Schüler mehr im Hauptschulbereich und ist damit de facto bereits reine Grundschule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird derzeit gemeinsam mit den Akteuren vor Ort die Möglichkeit einer Verlagerung der Kreuzsteinschule an diesen Standort geprüft.


3.3 Planbereich Neckar



Eine mittelfristige Stärkung des Werkrealschulstandorts Herbert-Hoover-Schule (s. Planbereich Nord-Ost) setzt angesichts des noch vorhandenen Schülerpotenzials im Bereich Mühlhausen die Aufgabe der Werkrealschule der Jörg-Ratgeb-Schule voraus. Zudem führen die steigenden Schülerzahlen im Realschulbereich der Jörg-Ratgeb-Schule bereits seit einigen Jahren zu einer Verschiebung zwischen den dortigen Schularten, so dass die Realschule mittlerweile fast durchgängig dreizügig geführt wird. Da der Schulstandort Jörg-Ratgeb als ehemalige Gesamtschule optimale Voraussetzungen für ein weiterführendes Schulangebot gerade in einem möglichen zweigliedrigen Schulsystem bietet, ist hierdurch der Standort an sich jedoch nicht in Frage zu stellen. Auch die Option einer Gemeinschaftsschule könnte vielmehr unabhängig von der Werkrealschule betrachtet werden und gerade an diesem Standort durch die Realschule beziehungsweise das Gymnasium angestoßen werden.

Im Stadtbezirk Münster wurden mit der Beantragung der Elise-von-König-Schule als Gemeinschaftsschule (GRDrs 593/2012) bereits entscheidende Maßnahmen zur nachhaltigen Weiterentwicklung eines Angebots der Sekundarstufe 1 auf den Weg gebracht. Im Zuge eines positiven Bescheids des Landes könnte die Schule zum Schuljahr 2013/2014 als erste Gemeinschaftsschule in Stuttgart starten und auch über den Stadtbezirk Münster hinaus auch für die Stadtteile Hofen, Neugereut und Mühlhausen ein entsprechendes Angebot darstellen.

Für den Stadtbezirk Bad Cannstatt ist auf Grundlage der dargestellten Bedarfsentwicklung eine Reduzierung auf zwei von derzeit drei Werkrealschulen als weiterführende Schulstandorte notwendig. Im Bereich links des Neckars wären mit der im Rahmen der Schulentwicklungsplanung beschlossenen Prüfung einer Weiterentwicklung der Altenburgschule zu einer Gemeinschaftsschule und mit der der Elise-von-König-Schule als Gemeinschaftsschule langfristig zwei leistungsfähige weiterführende Schulstandorte vorhanden. Bis zu einer Umsetzung dieser Handlungsempfehlung ist ein Erhalt der Altenburgschule zur Sicherung des Werkrealschulangebots für die Stadtteile links des Neckars in den kommenden Jahren zu empfehlen.

Im Bereich des Stadtbezirks Bad Cannstatt rechts des Neckars besteht mit der Brunnen-Realschule, der Jahn-Realschule sowie dem Johannes-Kepler-Gymnasium bereits heute ein leistungsstarkes schulisches Zentrum der Sekundarstufe in entsprechender räumlicher Nähe. Im Sinne einer bedarfsgerechten Verteilung der weiterführenden Schulstandorte ist aus Sicht der Verwaltung die Stärkung eines weiteren Zentrums im östlichen Bad Cannstatt um die Eichendorffschule und das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zu empfehlen. Insbesondere dieser östliche Standort bietet auf Grund der dort anstehenden Investitionen (GRDrs 608/2012) gute Entwicklungspotenziale auch im Rahmen eines zweigliedrigen Schulsystems.

Dies bedingt jedoch die Aufgabe des Werkrealschulbereichs an der Schillerschule, für die auch angesichts der räumlichen Nähe zum Zentrum Brunnen-Realschule, Jahn-Realschule und Johannes-Kepler-Gymnasium kein ausreichendes Schülerpotenzial besteht. Gleichzeitig bietet die Weiterentwicklung der Schillerschule zur reinen Grundschule die Möglichkeit, im Rahmen einer Anpassung der Schulbezirksgrenzen eine dringend notwendige Entlastung der Martin-Luther-Schule zu erreichen. Die Martin-Luther-Schule stößt auf Grund verschiedener Aufsiedlungen im Einzugsbereich bereits heute an ihre räumlichen Grenzen und bedarf auch hinsichtlich einer Weiterentwicklungsmöglichkeit zur Ganztagesgrundschule kurzfristiger räumlicher Entlastungen, die bis zur Realisierung des geplanten Schulprojekts im NeckarPark nicht aufgeschoben werden können.

Für die oberen Neckarvororte stellt die Wilhelmsschule Wangen bereits heute die zentrale Werkrealschule in diesem Bereich dar. Gemeinsam mit dem nahe gelegenen Linden-Schulzentrum (Linden-Realschule und Wirtemberg-Gymnasium) sollte im Sinne der Stärkung schulischer Zentren eine Konzentration des Werkrealschulangebots in Wangen stattfinden. Die Prüfung entsprechender Weiterentwicklungsmöglichkeiten für diesen Standort wurde darüber hinaus bereits im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2009-2020 beschlossen.

Die hieraus folgende Aufhebung des Werkrealschulangebots an der Luginslandschule in Untertürkheim ermöglicht angesichts der umfangreichen anstehenden Sanierungsmaßnahmen eine neue Gesamtbetrachtung dieses Standorts als reine Grundschule. Im Hinblick auf die zukünftigen räumlichen Bedarfen der Schule könnte die Weiterentwicklung des Standorts zur Ganztagesschule größtenteils durch Umstrukturierungen der Bestandsgebäude im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungen nachhaltig realisiert werden.

Dies gilt ebenso für die Steinenbergschule in Hedelfingen, für die eine Aufhebung des Werkrealschulbereichs bereits im Rahmen der Schulentwicklungsplanung diskutiert wurde. Um allen Schülerinnen und Schülern im oberen Neckar ein wohnortnahes Angebot machen zu können sind mittel- bis langfristig jedoch zusätzliche Kapazitäten im Bereich der Sekundarstufen 1 und 2 jenseits der Werkrealschule notwendig. Entsprechende Empfehlungen des Schulentwicklungsplans zur Etablierung eines Gymnasiums am Standort Steinenbergschule bzw. zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an diesem Standort (GRDrs 593/2012) sollten daher gemeinsam mit den Akteuren vor Ort unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Grundschule Steinenberg weiterverfolgt werden. Nichtsdestotrotz ist eine Aufgabe des Werkrealschulbereichs im Interesse einer Stärkung des zentralen Standorts in Wangen zu diesem Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung unerlässlich.


3.4 Planbereich Filder Mitte-Ost



Der Planbereich Filder Mitte-Ost weist traditionell eine sehr geringe Nachfrage an den Haupt-/Werkrealschulen auf und hat auch zum aktuellen Schuljahr mit lediglich 6,2% die geringste Übertrittsquote der sechs Planbereiche zu verzeichnen. Nachdem auf Grundlage der GRDrs 409/2010 bereits vor zwei Jahren die Aufhebung der Hauptschule an der Fasanenhofschule in Möhringen beschlossen wurde, ist angesichts der weiter stark rückläufigen Nachfrage an den verbleibenden Werkrealschulen eine Konzentration auf einen verbleibenden Standort für diesen Bereich unerlässlich.

Im Interesse einer strategischen und möglichst wohnortnahen Verteilung der verbleibenden Werkrealschulstandorte auch über die Planbereichsgrenzen hinweg stellt die GWRS Heumaden im Stadtbezirk Sillenbuch hierfür die beste Wahl dar, da sie auf Grund der guten Anbindung an den ÖPNV auch für Schülerinnen und Schüler der umliegenden Stadtbezirke gut zu erreichen ist. Der Standort ist zudem auf Grund der im vergangenen Jahrzehnt getätigten Investitionen sowie des vorgeschlagenen Neubaus von Turnhalle und Lehrschwimmbecken (GRDrs 635/2012) auch baulich hervorragend aufgestellt und sollte allein auch aus dieser Betrachtungsweise heraus nachhaltig gestärkt werden. Zudem wäre im Rahmen einer Stärkung des Werkrealschulbereichs eine Perspektive für die Fortführung der erfolgreich begonnenen Außenklassenkooperation mit der Bodelschwinghschule zum Schuljahr 2012/2013 gegeben. Da davon auszugehen ist, dass gerade im Bereich Filder Mitte-Ost die Werkrealschulnachfrage weiter rückläufig sein wird, ist längerfristig zudem eine verstärkte Kooperation mit der nahe gelegenen Birken-Realschule vorstellbar. Dies könnte insbesondere dann relevant werden, wenn die Prüfaufträge Gemeinschaftsschule für die beiden Standorte Steinenbergschule in Hedelfingen und Körschtalschule in Plieningen zu einem positiven Ergebnis führen würden (s. u.).

Für die Körschtalschule im Stadtbezirk Plieningen ist vor diesem Hintergrund ebenso wie für die weiteren Standorte im Planbereich eine Aufhebung der Werkrealschule unerlässlich. Ähnlich wie bereits im Stadtbezirk Stammheim ist jedoch auch hier die Etablierung eines Angebots der Sekundarstufe 1 in Form einer Gemeinschaftsschule unter Berücksichtigung der weiteren Bedarfsentwicklung in der Prüfung. Eine Antragstellung beim Land ist aus pädagogischer Sicht spätestens im Oktober 2014 möglich. Da die Körschtalschule auch nach Ansicht des Staatlichen Schulamts bereits weit in ihren konzeptionellen Arbeiten in Richtung Gemeinschaftsschule fortgeschritten ist, sollte für die Körschtalschule ausnahmsweise gegebenfalls die Möglichkeit bestehen, bei entsprechenden Anmeldezahlen zum Schuljahr 2013/2014 ein letztes Mal eine 5. Klasse im Rahmen der Werkrealschule zu bilden. So wird sichergestellt, dass das insbesondere aus dem Werkrealschulbereich bestehende Konzeptionsteam an der Schule die begonnenen Arbeiten erfolgreich fortsetzen kann.

Die Filderschule im Stadtbezirk Degerloch hat im Schuljahr 2012/2013 bereits zum zweiten Mal in Folge keine 5. Klasse bilden können. Der Standort entwickelt sich damit bereits in Folge der gesunkenen Nachfrage in Richtung einer reinen Grundschule. Die hierdurch freiwerdenden räumlichen Kapazitäten können teilweise durch die beschlossene Weiterentwicklung der Filderschule zur Ganztagesschule nachgenutzt werden. Darüber hinaus ist weiterhin die Möglichkeit einer Verlagerung der Albschule an die Filderschule im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung zu prüfen. Der nahegelegene Campus mit heutiger Albschule, Fritz-Leonhardt-Realschule und Wilhelms-Gymnasium stellt somit zukünftig das zentrale weiterführende Schulangebot für Degerloch dar.

Im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung der Anne-Frank-Realschule zur Gemeinschaftsschule auf Grundlage des Prüfauftrags aus GRDrs 593/2012 werden sich auch auf die weiterführende Schullandschaft in Möhringen Auswirkungen ergeben. Im Zuge einer Aufhebung der Werkrealschule Riedseeschule zu Gunsten der Werkrealschule in Heumaden wären langfristig zwei weiterführende Zentren in Möhringen vorstellbar: Mit dem Königin-Charlotte-Gymnasium, das seine Kapazitäten im Rahmen einer Nachnutzung der heutigen Räumlichkeiten der Riedseeschule ausbauen könnte, würden sich für das heutige Rembrandt-Schulzentrum weitere Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Als zweiter zentraler Standort in Möhringen könnte eine Gemeinschaftsschule Anne-Frank dieses Angebot entsprechend ergänzen. Im Rahmen der Entwicklung dieses zweiten Zentrums wären dabei selbstverständlich auch die weiteren Perspektiven der benachbarten Heilbrunnenschule auf Grundlage der geplanten Änderung des Schulgesetzes zum Thema Inklusion zu berücksichtigen.


3.5 Planbereich Filder West



Die Österfeldschule führt in diesem Schuljahr bereits keine Werkrealschulklassen mehr, die Steinbachschule konnte in Folge des dargestellten Schülerrückgangs keine 5. Klasse mehr bilden. Für beide Standorte wurden bereits mit dem Schulentwicklungsplan 2009-2020 entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet und erste Nachnutzungsoptionen für die frei werdenden Räumlichkeiten vorgeschlagen, die im Folgenden mit den Schulgemeinden und den Akteuren vor Ort weiter zu prüfen sind.

Durch die Aufhebung der Werkrealschulen an der Österfeldschule und Steinbachschule kann angesichts der vergleichsweise wenigen Werkrealschüler im Bereich Filder West eine Stärkung des Standorts Pestalozzischule auf dem Campus Vaihingen erfolgen. Neben dem Fanny-Leicht-Gymnasium stellt dieser Schulcampusampus (Pestalozzischule, Robert-Koch-Realschule, Hegel-Gymnasium und Verbundschule Rohr) das zentrale Angebot der Sekundarstufen 1 und 2 in Vaihingen dar. Ähnlich wie beim Campus Rot und anderen schulischen Zentren ist der Schulcampus in Vaihingen ein wertvoller Standort, der ein attraktives Angebot für alle Schülerinnen und Schüler im Einzugsbereich darstellt. Die derzeit laufende Weiterentwicklung dieses Areals und die hierfür notwendigen Investitionen können sich somit auch im Rahmen eines möglichen zweigliedrigen Schulsystems langfristig als nachhaltig erweisen.


3.6 Planbereich Innenstadt



Für den Stadtbezirk Stuttgart-West stellt der Standort Falkertschule/Schloß-Realschule aus Sicht der Schulverwaltung das zentrale Angebot der Sekundarstufe 1 dar. Durch die Kombination aus Werkrealschule und Realschule an einem gemeinsamen Standort, für den mit GRDrs 399/2012 zudem die Planung zweier Einfeldhallen beschlossen wurde, bieten sich dort auch vor dem Hintergrund eines möglichen zweigliedrigen Schulsystems optimale Entwicklungsoptionen. Darüber hinaus sprechen der durchgängige Ganztagesbetrieb sowie die gemeinsam mit der Schulgemeinde neu gestalteten Außenanlage für eine Stärkung des Standorts. Die hierfür notwendige Konzentration der Werkrealschüler auf diesen zentralen Standort zieht somit eine Aufgabe der Friedensschule nach sich. Hinsichtlich einer Nachnutzung wurden im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für diesen Standort bereits erste Vorschläge erarbeitet. Die weitere Prüfung einer Nutzung des Gebäudes Friedensschule für gymnasiale Zwecke ist angesichts der dargestellten steigenden Übertritte auf die Gymnasien aus Sicht der Verwaltung unerlässlich. Darüber hinaus ist auch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule auf Grundlage der langfristigen Bedarfssituation im Stadtbezirk Stuttgart-West weiter zu prüfen. Zudem ergeben sich im Rahmen einer Weiterentwicklung der Schwabschule zur Ganztagesschule zusätzliche räumliche Bedarfe.

Im Stadtbezirk Stuttgart-Nord wird mit dem anstehenden Umzug der Neckar-Realschule ein weiteres Angebot der Sekundarstufe 1 im Stadtbezirk eingerichtet. Darüber hinaus prüft die Verwaltung derzeit im Rahmen städtebaulicher Machbarkeitsstudien die Möglichkeiten zur Erweiterung der beiden Gymnasien im Stadtbezirk (Eberhard-Ludwigs-Gymnasium und Hölderlin-Gymnasium). Von den vier Stadtbezirken Nord, Ost, Süd und West weist der Stadtbezirk Nord mit aktuell 22 Schülerinnen und Schülern in Klassenstufe 5 die mit Abstand geringste Nachfrage an den Werkrealschulen auf. Angesichts der guten Wegebeziehungen insbesondere an den Standort Falkertschule ist vor dem Hintergrund der Bedarfssituation im Innenstadtbereich eine Aufgabe der Werkrealschule Rosensteinschule notwendig. Die Grundschule könnte sich in diesem Zusammenhang auf den Haupt- und Fachklassenbau konzentrieren, was bei den weiteren Sanierungsmaßnahmen auf dem Areal zu berücksichtigen wäre. Langfristig ist hinsichtlich der geplanten Aufsiedlungen in diesem Bereich wieder mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen, so dass die Rosensteinschule zukünftig als weiterführender Schulstandort „reaktiviert“ werden könnte. Im Sinne einer Stärkung der in der Innenstadt verbleibenden Werkrealschulen ist ein Erhalt der Werkrealschule zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht empfehlenswert.

Der Stadtbezirk Stuttgart-Ost weist mit aktuell 52 Schülerinnen und Schülern in den Eingangsklassen der Werkrealschulen die größte Nachfrage nach dieser Schulart im Planbereich Innenstadt auf. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen schlägt die Verwaltung den Erhalt der beiden Werkrealschulen Gablenberg und Ostheim vor. Ähnlich wie auch am Standort Falkertschule/Schloß-Realschule bietet der gemeinsame Standort von Grund- und Werkrealschule sowie Realschule Ostheim gute strukturelle Voraussetzung für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule und ein nachhaltiges Angebot der Sekundarstufe 1. Entsprechende Prüfaufträge wurden im Rahmen der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan bereits erteilt und werden auch hier gemeinsam mit den Schulgemeinden weiterverfolgt werden. Als zweiter zentraler Standort der Sekundarstufe 1 im Stuttgarter Osten wäre der Standort Grund- und Werkrealschule Gablenberg, gegebenenfalls gemeinsam mit der nahe gelegenen Raichberg-Realschule, zu nennen. Mit der Weiterentwicklung dieser beiden Standorte wäre der Stadtbezirk Ost zusammen mit den bestehenden Gymnasien Wagenburg und Zeppelin im Bereich der Sekundarstufe langfristig gut aufgestellt. Die derzeit noch eingerichteten Hauptschulen an der Ameisenbergschule sowie an der Raitelsbergschule konnten bereits im aktuellen Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklassen mehr bilden. An beiden Standorten ist im Zuge einer Aufgabe der Hauptschulbereiche eine Nachnutzung durch die Grundschule auch vor dem Hintergrund der Themen Ganztagesgrundschule und inklusiver Beschulung vorstellbar.

Wie bereits im Stuttgarter Westen ist auch im Stadtbezirk Stuttgart-Süd die Konzentration des verbleibenden Werkrealschulpotenzials auf einen Standort notwendig. Im Sinne einer bestmöglichen Verteilung der in der Innenstadt verbleibenden Standorte sowie unter Berücksichtigung von Gebäudestruktur und Nachnutzungsmöglichkeiten der beiden heutigen Standorte sollte dies am Standort Lerchenrainschule erfolgen. Der weiterhin bestehende Prüfauftrag hinsichtlich der Etablierung einer Gemeinschaftsschule am Standort Heusteigschule ist auch hier Aufrecht zu erhalten und im Hinblick auf die weitere Bedarfssituation gemeinsam mit den Akteuren vor Ort zu prüfen. Gleichzeitig würde sich der Standort Heusteigschule wie bereits mit GRDrs 358/2011 dargestellt auch für gymnasiale Nutzungen, beispielsweise durch eine Außenstelle des benachbarten Karls-Gymnasiums, anbieten und sollte vor dem Hintergrund der knappen Gymnasialkapazitäten in der Innenstadt ebenfalls berücksichtigt werden. Der Stadtbezirk Süd verfügt zudem mit dem Schickhardt-Schulzentrum über ein weiteres leistungsfähiges Angebot der Sekundarstufen 1 und 2, welches mit der dortigen Realschule und dem Gymnasium ebenfalls Entwicklungspotenziale in einem denkbaren zweigliedrigen Schulsystem birgt.



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GRDrs 902_2012 Anlage 2.pdfGRDrs 902_2012 Anlage 2.pdf