Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
391
28
VerhandlungDrucksache:
757/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 23.09.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Personelle Auswirkungen des Sofortausstattungsprogramms zur Ausleihe von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Fernlernunterricht aufgrund der Corona-Krise

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 18.09.2020, GRDrs 757/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Um den mit der Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule verbundenen kurzfristigen unabweisbaren zusätzlichen Personalbedarf beim Schulverwaltungsamt im Bereich pädagogische Schul-IT in Höhe von insgesamt 6,0 Stellen zu decken, werden folgende Stellen benötigt:
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die unter Beschlussziffer 1 a) dargestellten 4,0 Stellen außerhalb des Stellenplans unbefristet zu besetzen.

3. Die endgültige Entscheidung über die Stellenschaffung der oben unter Beschlussziffer 1 a) und b) dargestellten 6,0 Stellen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

4. Die Finanzierung der 4,0 Stellen unter Beschlussziffer 1 a) erfolgt im Jahr 2020 soweit möglich aus den Fördermitteln des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt. Eventuell darüber nicht abgedeckte Kosten des Haushaltsjahres 2020 sind durch Einsparungen innerhalb des THH 400 - Schulverwaltungsamt zu decken.

5. Zur Gegenfinanzierung der insgesamt 6,0 Stellen ab dem Jahr 2021 stehen eventuell Mittel aus dem Förderprogramm zur Ausbildung und Finanzierung von Administratoren zur Verfügung.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu einer Wortmeldung von StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) merkt BMin Fezer an, soweit noch in diesem Jahr Stellen besetzt werden sollten, würde dies die Schulverwaltung durch Minderausgaben im laufenden Jahr ausgleichen.

Zur Frage von StRin Ripsam (CDU), wie viel Endgeräte derzeit bereits ausgeliefert sind, informiert Herr Hein (Schulverwaltungsamt) zum Verfahren, es müsse zwischen Lieferung vom Hersteller an einen Zwischenhändler und zwischen Lieferung vom Zwischenhändler an die Schulen unterschieden werden. Der Hersteller liefere Paletten an den Zwischenhändler (nicht konfektioniert speziell für die Schulen). Ausreichend sei es ja nicht, den Schülerinnen/Schülern Tablets auszuhändigen. Die Geräte müssten in den pädagogischen Netzen nutzbar sein, und diese müssten zudem in dem von der Stadt angebotenen Support eingebunden werden. Mehrere Tausend der rund insgesamt 13.000 Geräte seien zwischenzeitlich vom Hersteller in das Lager des Zwischenhändlers geliefert worden. Der Zwischenhändler versehe die Geräte unter anderem mit einer Schutzhülle und einem Etikett. Danach stelle er für einzelne Schulen Pakete zusammen. Parallel sei angedacht, sozusagen aus der Ferne, solange sich die Geräte beim Zwischenhändler befinden, die Geräte in die jeweiligen Schulnetze einzubinden und zuzuordnen, sodass diese nach ihrer Programmierung durch die Stadt direkt an die einzelnen Schulen ausgeliefert werden könnten.






Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang