Der Oberbürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Die Beigeordneten können diesen ständig vertreten.
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht in § 6 Abs. 3 eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vor.
Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten vier Wochen vor der Wahl werden bis zu 56 Aushilfsangestellte für bis zu 301 Wochen (Hauptwahl) und im Falle einer Neuwahl bis zu 107 Wochen benötigt. Finanzielle Auswirkungen
kosten jährlich
Maßnahme (21.10.)
496 000 €
(21.10.)
496 000 €Folgelasten€
Ausführliche Begründung
Oberbürgermeisterwahl am 7. Oktober 2012
1. Für die Oberbürgermeisterwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 11 Abs. 1 KomWG obliegt diesem die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Hinsichtlich der Zahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses ist außer der Mindestzahl von zwei Beisitzern kein Rahmen gesetzt. Um die politischen Kräfte im Gemeinderat angemessen zu berücksichtigen, soll der Gemeindewahlausschuss acht Beisitzer umfassen, die sich wie folgt auf die Gemeinderatsfraktionen aufteilen: GRÜNE und CDU je zwei; SPD, FDP, Freie Wähler sowie die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE je einen Beisitzer.
Die Beisitzer und in gleicher Zahl die Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Sie wurden von den Kreisverbänden der Parteien, der Freien Wähler sowie der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE vorgeschlagen.
Bei mehreren Stellvertretern richtet sich die Reihenfolge der Vertretung nach § 49 Abs. 3 Satz 3 GemO. Das bedeutet, dass (neben dem Ersten Bürgermeister) die Beigeordneten ständig, also nicht nur im Falle der Verhinderung, im zugeteilten Geschäftskreis die Vertretung des (Ober-)Bürgermeisters wahrnehmen können.
6 Mitarbeiter für das Wahlurnenlager und Transportarbeiten und
Ergänzend wird die Arbeitszeit von fünf Mitarbeiterinnen des Statistischen Amtes auf 100 Prozent für die Dauer von bis zu 12 Wochen (im Falle einer Neuwahl zusätzlich 3 Wochen) erhöht und Mittel für die Auszahlung angeordneter Überzeit bereitgestellt.
Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu acht weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden.
Die Kosten in Höhe von insgesamt 766 000 € bzw. weiteren 496 000 € bei einer Neuwahl gliedern sich wie folgt: