Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0343-01
GRDrs 130/2012
Stuttgart,
03/15/2012



Wahl des Gemeindewahlausschusses und Vorbereitung der Oberbürgermeisterwahl 2012



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
28.03.2012
29.03.2012



Beschlußantrag:

1. Folgende Personen werden als Beisitzer/in und deren Stellvertreter/in in den Gemeindewahlausschuss gewählt:

Fraktion Beisitzer/inStellvertreter/in
GRÜNEMaike PfudererPetra Rühle
Peter SvejdaKirsten Schübel
CDUAlexander KotzIris Ripsam
Roger SchenkThomas Hugendubel
SPDErich HolzwarthClaudia Eichert
FDPBernd KlinglerProf. Dr. Dr. Lübbe
Freie WählerRose von SteinJoachim Fahrion
SÖS und LINKEUlrike KüstlerMaria-Lina Kotelmann
2. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 56 Aushilfskräfte für bis zu 301 Wochen (Hauptwahl) und zusätzlich bis zu 107 Wochen (eventuelle Neuwahl) außerhalb des Stellenplans einzustellen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die Oberbürgermeisterwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, den der Gemeinderat wählt.

Der Oberbürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Die Beigeordneten können diesen ständig vertreten.

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht in § 6 Abs. 3 eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vor.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten vier Wochen vor der Wahl werden bis zu 56 Aushilfsangestellte für bis zu 301 Wochen (Hauptwahl) und im Falle einer Neuwahl bis zu 107 Wochen benötigt.


Finanzielle Auswirkungen


Einmalige KostenLaufende Folge-

kosten jährlich

Gesamtkosten der (07.10.)

Maßnahme (21.10.)

766 000 €

496 000 €


Laufende Aufwendungen€
Objektbezogene Einnahmen
-

Laufende Erträge€
Von der Stadt zu tragen (07.10.)

(21.10.)

766 000 €

496 000 €Folgelasten€

Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt
Im Teilergebnishaushalt 120

Noch zu veranschlagen€



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

1

Ausführliche Begründung


Oberbürgermeisterwahl am 7. Oktober 2012


1. Für die Oberbürgermeisterwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 11 Abs. 1 KomWG obliegt diesem die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.

2. Nach § 11 Abs. 2 KomWG kommt dem (Ober-)Bürgermeister die Funktion des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses grundsätzlich kraft Gesetzes zu; dabei wird ihm diese Funktion nicht persönlich, sondern als Organ der Gemeinde übertragen. Nur wenn der (Ober-)Bürgermeister Wahlbewerber ist, kann dieser diese Funktion nicht wahrnehmen.
3. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist für Kommunalwahlen bindend. Am Wahlwochenende werden ca. 2800 Wahlhelfer und Hilfskräfte eingesetzt.
4. Bei der Oberbürgermeisterwahl 2012 ist mit bis zu 70 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Daneben müssen u.a. die Wahlhelfer geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, über 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten sechs Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es ist vorgesehen
Sachkosten Zusätzlich bei
einer Neuwahl
______________________________________________________________
Drucksachen 28 000 € 20 000 €
Portokosten 227 000 € 134 000 €
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 188 000 € 188 000 €
Wahllokale, IuK, Sonstiges 70 000 € 45 000 €


Personalkosten Zusätzlich bei
einer Neuwahl
_______________________________________________________________

Aushilfen, Aufstockungen, sonstige
Personalkosten 253 000 € 109 000 €


5. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt als Infopost durch die Deutsche Post AG.




zum Seitenanfang