Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1337/2019
Stuttgart,
11/08/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 18.11.2019



Tierheimhunde begünstigen – Hundesteuer für Hunde aus Tierheim Botnang reduzieren

Beantwortung / Stellungnahme

Bereits 1998, 2001, 2013 und 2014 war eine Steuerbefreiung von Hunden aus dem Stuttgarter Tierheim Gegenstand von Gemeinderatsanträgen.

Steuerrechtliche Zulässigkeit

Grundsätzlich wäre es steuerrechtlich zulässig, für diesen Zweck den Hundehalter / die Hundehalterin von der Hundesteuer zur Hälfte zu befreien. Dabei müsste geklärt werden, ob die Reduzierung der Hundesteuer für alle Hunde gelten soll oder ob bestimmte Hunde-arten (Zweithunde, Kampfhunde und gefährliche Hunde) davon ausgenommen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Im Jahr 2018 belief sich das Hundesteueraufkommen auf rd. 1,5 Mio. Euro. Zum 01.01.2019 waren in Stuttgart 14.632 Hunde gemeldet.

Die Höhe des Steuersatzes für einen Hund ist seit dem Jahr 2000 nicht verändert worden. Mit der Umrechnung der Beträge in Euro zum Jahr 2002 wurde der Betrag lediglich geglättet.

Nach Auskunft des Tierheims werden rd. 200 Hunde an Stuttgarter Halter vermittelt. Bei einem Steuersatz von 108 Euro/Jahr für den Ersthund würde sich der Steuerausfall auf ca. 10.800 Euro im ersten Jahr belaufen. Es kämen bei gleichbleibender Vermittlungsquote in jedem weiteren Jahr 10.800 Euro dazu. In welchem Maße und auf welchem Niveau der Steuerausfall dann stagnieren, sich einpendeln oder sogar wieder abnehmen würde, kann nicht genau vorhergesagt werden, da dies von der Dauer der Haltung jedes einzelnen Hundes bzw. vom Alter der vermittelten Hunde abhängt. Unter der Annahme, dass ungefähr nach 10 Jahren die Zahl der dauerhaft befreiten Hundehaltungen erreicht sind, würde dies voraussichtlich zu einem Ausfall der Hundesteuer jährlich in Höhe von 108.000 Euro bedeuten.


Haltung der Verwaltung

Die Verwaltung ist weiterhin der Ansicht, dass Übernahmen aus dem Tierheim in erster Linie aus Gründen des Tierschutzes motiviert sind und finanzielle Überlegungen eher keine Rolle spielen. Es ist deshalb fraglich, ob eine Steuerbefreiung die Zahl der aus dem Tierheim übernommenen Hunde erhöhen würde. Zumal die jährlichen Kosten für die Hundehaltung um ein Vielfaches höher sind als die jährliche Hundesteuer (nach unterschiedlichen Quellen betragen die Kosten mindestens zwischen 800 bis 1.200 Euro pro Jahr).

Nach § 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) erheben die Gemeinden eine Hundesteuer. Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen können in einer Satzung geregelt werden. Das Kommunalabgabengesetz stellt in § 9 Abs. 3 die Gewährung von Steuer-ermäßigungen und -befreiungen in das gemeindliche Ermessen (Urteil des VG Stuttgart vom 16.05.2006, Az: 1 K 277/06 in Juris Rn 39). Allerdings darf dabei der Gleichheitsgrundsatz und das daraus resultierende Prinzip der Steuergerechtigkeit (Art. 3 GG) durch die Steuerbefreiungs- und -ermäßigungstatbestände nicht verletzt sein.

Hierin liegt die Rechtsunsicherheit einer Regelung, die die Hundehalter bevorzugt, die einen Hund aus dem Stuttgarter Tierheim halten und gleichzeitig eine Benachteiligung aller anderen Hundehalter, die ihre Hunde aus Tierheimen anderer Städte und Gemeinden bezogen haben. Auch muss damit gerechnet werden, dass weitere Befreiungstatbestände geltend gemacht werden und ggf. aus Gleichbehandlungsgründen auch berücksichtigt werden müssen.

Der Tierschutzverein Stuttgart erhält für die Wahrung seiner Aufgaben von der Stadt eine vertraglich vereinbarte Kostenerstattungspauschale in Form einer „einwohnerzahl-bezogenen Euro-Cent-Pauschale“ je Einwohner (Einwohnerzahl September des Vorjahres). Diese Kopfpauschale steigt um 0,01 Euro jedes Jahr. Für 2016 wurden 478.122,22 Euro, für 2017 492.320,80 Euro und für 2018 500.200,92 Euro bezahlt. Für die Jahre 2019 sind 506.000 Euro, für 2020 sind 516.000 Euro geplant. Zum Zeitpunkt der letzten Anfrage im Jahr 2014 betrug die Kostenpauschale noch 454.800 Euro. Im Jahr 2013 zahlte die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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433/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister