Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 448/2024
Stuttgart,
07/17/2024



Lernwerkstatt für neuzugewanderte und geflüchtete Jugendliche



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Internationaler Ausschuss
Schulbeirat
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.07.2024
24.07.2024
25.09.2024
22.10.2024



Beschlußantrag:

1. Das Konzept der „Lernwerkstatt für neuzugewanderte und geflüchtete Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf“ zur Verbesserung ihrer Bildungschancen und der Integration ins Regelsystem wird zur Kenntnis genommen.

2. Das Schulverwaltungsamt und die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft werden beauftragt, das Modellprojekt „Lernwerkstatt für neuzugewanderte und geflüchtete Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf“ umzusetzen. Das Vorhaben ist für eine Dauer von 5 Jahren angelegt und soll im Schuljahr 2024/2025 starten.

3. Die zur Umsetzung der Basisstufe erforderlichen Mittel in Höhe von 288.000 EUR in den Jahren 2024 und 2025 werden im THH 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich - 4002110 Allgemeinbildende Schulen unter den in den finanziellen Auswirkungen genannten Kontengruppen gedeckt.

4. Vom zusätzlichen Personalbedarf für den Betrieb des Modellprojekts wird Kenntnis genommen. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, zum 1. September 2024 außerhalb des Stellenplans, Personal im Umfang von 0,3 VZK EG 6 für das Schulsekretariat, befristet bis einschließlich August 2029, einzustellen.










Begründung:

Ausgangssituation:

Neuzugewanderte, insbesondere geflüchtete Jugendliche, die in Deutschland ankommen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen bei ihrer Integration in das Bildungssystem. Viele dieser Jugendlichen haben während ihrer Flucht traumatische Erlebnisse durchlebt, welche ihre Fähigkeit und Motivation, sich auf schulische Anforderungen zu konzentrieren, erheblich beeinträchtigen können. Zusätzlich verfügen viele der Jugendlichen über keine formale schulische Vorbildung oder konnten durch die Flucht nicht regelmäßig beschult werden. Die Integration in das deutsche Bildungssystem ist dadurch erschwert.

In Stuttgart ist in den letzten zwei Jahren eine verstärkte Zunahme von neu zugewanderten und geflüchteten Jugendlichen mit geringer oder keiner Schulerfahrung zu beobachten. Diese Jugendlichen haben auch aufgrund ihres Alters, nur begrenzte Zeit und Möglichkeiten, um einen Bildungsabschluss zu erreichen. Häufig gestaltet sich ihre schulische Laufbahn, orientiert an den momentanen Rahmenbedingungen im Regelsystem, äußerst schwierig.

Diese Jugendlichen müssen meist erst lernen, regelmäßig die Schule zu besuchen und sich im Schulalltag zurechtzufinden. Viele von ihnen sind zudem nicht alphabetisiert, weshalb Programme benötigt werden, die sowohl eine sozio-emotionale Stabilisierung als auch Alphabetisierung und den Erwerb der deutschen Sprache fördern sowie eine grundlegende Einführung in das Lernen bieten.

Neben der direkten Arbeit mit den Jugendlichen ist auch eine intensive Beziehungsarbeit mit den Eltern erforderlich, die sich oft ebenfalls in schwierigen Lebenslagen befinden und wichtige Bezugspersonen für die Bildungsprozesse ihrer Kinder sind.

Die Integration dieser Jugendlichen in das Bildungssystem erfordert eine koordinierte und umfassende Herangehensweise. Nur durch die Bereitstellung geeigneter Strukturen, ausreichender Ressourcen und spezialisierter Unterstützung kann eine erfolgreiche Integration gelingen, insbesondere wenn die Grenzen des Regelsystems berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Kommune, Land, Jugendhilfe, zivilgesellschaftliche Organisationen und die Wirtschaft ist für die Schaffung von Lösungen von zentraler Bedeutung. Eine gelungene Integration kommt nicht nur den betroffenen Jugendlichen zugute, sondern der gesamten Gesellschaft.

Zu. 1.

Konzept zur Stärkung von neuzugewanderten und geflüchteten Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Integration ins Regelsystem

Kurze Projektbeschreibung: (Ausführliche Beschreibung siehe Anlage)

Titel des Projekts: Lernwerkstatt für neuzugewanderte und geflüchtete Schülerinnen und Schüler.

Die Lernwerkstatt will in Stuttgart einen Bildungsort für neuzugewanderte und geflüchtete Jugendliche im Alter von 11 bis 14 Jahren schaffen, die über wenig oder keine Schulerfahrung verfügen. Dieser Bildungsort soll den Jugendlichen ein erweitertes pädagogisches Konzept bieten, um ihre Integration in das Regelsystem und das Erreichen eines erfolgreichen Schulabschlusses trotz der begrenzten Zeit im verbleibenden Schulsystem zu ermöglichen. Daher sieht die Aufbaustufe des pädagogischen Konzeptes vor, über die reine Unterrichtszeit der Vorbereitungsklassen hinaus, eine tägliche Beschulung von 8 bis 16 Uhr anzubieten, um den Spracherwerb und die Integration in das Bildungssystem stärker zu fördern.

Das Projekt vereint in der Aufbaustufe die Zusammenarbeit von schulischen und außerschulischen Bildungsakteuren verschiedene pädagogische Ansätze, um den Jugendlichen einen ganzheitlichen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. In Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart, der Gemeinschaftsschule Weilimdorf, der Vector Informatik GmbH, der Vector Stiftung sowie potenziell weiteren Förderern und Kooperationspartnern wird das Projekt unter der Leitung der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt umgesetzt und evaluiert.

Die im Projekt gewonnenen Erfahrungen sowie die darin erprobten Bestandteile sollen an anderen Standorten übertragen werden.

Das Vorhaben ist für eine Dauer von 5 Jahren angelegt und soll im Schuljahr 2024/2025 starten.

Konzeption und Ziele:

Basisstufe

Die Lernwerkstatt wird im Bürogebäude der Vector Informatik GmbH in Stuttgart Weilimdorf in der Ingersheimer Str. 16 / Hemminger Str. 21 eingerichtet und richtet sich an bis zu 80 neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler mit geringer oder keiner Schulerfahrung zwischen 11 und 14 Jahren. Organisatorisch handelt es sich hierbei um vier ausgelagerte Vorbereitungsklassen der Gemeinschaftsschule Weilimdorf. Die von der Vector Informatik GmbH zur Verfügung stehenden Räume sollen sukzessiv mit Klassen belegt werden, so dass im Laufe des Schuljahres 2024/25 insgesamt 4 Klassen in dem umgebauten Bürogebäude beschult werden können.

Die Lehrerressourcen werden im üblichen Umfang zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe 1 vom Land bereitgestellt.

Aufbaustufe

Das Hauptanliegen besteht darin, über die Lernwerkstatt ein maßgeschneidertes pädagogisches Angebot zu schaffen, um eine erfolgreiche Integration in das Bildungssystem zu gewährleisten.

Das pädagogische Konzept der Lernwerkstatt basiert auf mehreren Schlüsselkomponenten: intensive Sprachförderung, handlungsorientiertes Lernen, individuelle Förderung, Integration in das Bildungssystem sowie soziales und emotionales Lernen. Neben der individuellen Beratung sollen Lernsettings in kleinen Lerngruppen umgesetzt werden und ein Schwerpunkt auf dem Spracherwerb und der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen sowie eine umfassende Unterstützung und Einbindung der Eltern liegen.

Durch zusätzliche Ressourcen wird von Montag bis Donnerstag ein ganztägiger Betrieb von 8 bis 16 Uhr ermöglicht, freitags von 8 bis 12:30 Uhr (analog zu den Unterrichtszeiten der GMS Weilimdorf) wodurch erweiterte Lernfelder angeboten werden können.

Das Raumkonzept der Lernwerkstatt umfasst ein vielfältiges Raumangebot und neugestaltete Außenbereiche, welche die unterschiedlichen pädagogischen Ansätze unterstützen. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Angebote im Sozialraum mit den Schülerinnen und Schüler entdeckt und genutzt werden, um die Integration vor Ort zu befördern. Durch die Zusammenarbeit mit der GMS Weilimdorf, der Stadtteilbibliothek Weilimdorf, dem Jugendhaus Weilimdorf, der Mobilen Jugendarbeit und weiteren Akteuren, soll dieser Ansatz verstärkt werden. Dadurch sollen sich Chancen für die Schülerinnen und Schüler, die in der Lernwerkstatt eine niederschwellige ganztägige Förderung zur besseren Integration ins Bildungssystem erhalten, ergeben.

Die Lernwerkstatt ermöglicht die effiziente Bündelung verschiedener Ressourcen des Bildungssystems. Durch die systematische Erprobung und Evaluierung neuer Unterrichtskonzepte können langfristig innovative Beschulungskonzepte entwickelt und erfolgreich an weiteren Standorten implementiert werden. Die Lernwerkstatt verfolgt einen partizipativen Ansatz, der durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren einen Bildungsort schaffen möchte, der nicht nur eine erfolgreiche Bildungsteilhabe ermöglicht, sondern auch als Innovationsstandort dient. Als Pilotprojekt bietet die Lernwerkstatt die Möglichkeit, Ressourcen bereitzustellen, um neue Lehr- und Lernmethoden zu erproben und zu evaluieren. Die gewonnenen Erkenntnisse können langfristig in das reguläre Bildungssystem integriert werden.

Für das Vorhaben werden über das Staatliche Schulamt Stuttgart die entsprechenden Lehrerressourcen zur Verfügung gestellt (Basisstufe). Darüber hinaus sind in der Aufbaustufe weitere Personalressourcen zur Umsetzung des Konzeptes vorgesehen. Ziel ist, dass die Personal- und Sachkosten (Projektmittelbudget) zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes anteilig über Spenden und Zuwendungen von Stiftungen finanziert werden. Diese Kosten und die Finanzierung der Aufbaustufe werden aktuell noch weiter konkretisiert und daher erst zur separaten Beschlussfassung in einer eigenen Gemeinderatsdrucksache dargestellt.

Zu 2.

Das Schulverwaltungsamt und die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft setzen gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart das Modellprojekt „Lernwerkstatt für neuzugewanderte Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf“ um und evaluieren es. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft übernimmt die Projektleitung während der gesamten Erprobungsphase.

Der Standort der ersten Lernwerkstatt in Weilimdorf ist fußläufig 5 Minuten von der Gemeinschaftsunterkunft Holderäckerstraße entfernt. So dass eine Vielzahl der Schülerinnen und Schüler einen sehr kurzen Fußweg haben.

Die Vector Informatik GmbH vermietet für eine Mietdauer von fünf Jahren die für eine schulische Nutzung umgebauten Räume an die LHS Stuttgart. Der Bauantrag auf Nutzungsänderung ist eingereicht, die Baugenehmigung steht aus. Der Mietzins in Höhe von rd. 40 TEUR monatlich umfasst neben den laufenden Mietzahlungen auch die auf die Mietdauer verteilten Kosten aus Umbaumaßnahmen, welche erst nach deren Abschluss genau beziffert werden können. Bis dahin wird ein Schätzwert zu Grunde gelegt. Die Vector Informatik GmbH stellt einen Verzicht auf die Mietzahlung in Form einer Spende in Aussicht.

Aufgrund der schnellen Umsetzung wird das Vorhaben in zwei Stufen (Basisstufe und Aufbaustufe) beschlossen. Mit der vorliegenden GRDrs 448/2024 wird zunächst die Basisstufe für die Instandsetzung und Inbetriebnahme des umgebauten Bürogebäudes der Vector Informatik GmbH an der Ingersheimer Str. 16 / Hemminger Str. 21 in Weilimdorf zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler beschlossen. Das Land stellt hierfür Lehrkräfte gemäß der Stundentafel für Vorbereitungsklassen bereit.

In einem zweiten Schritt soll ein umfassendes pädagogisches Konzept mit ergänzendem Personal realisiert werden. Das Konzept sieht vor, dass mit zusätzlichen Personalressourcen und der Einbindung weiterer Kooperationspartner eine ganztägige Beschulung von 8 bis 16 Uhr ermöglicht wird. Derzeit werden weitere Förderer und Kooperationspartner für die finanzielle Unterstützung der Ausbaustufe angefragt. Im Herbst 2024 wird auf Grundlage der Rückmeldungen eine weitere Gemeinderatsdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und soll im Schuljahr 2024/2025 starten.

Bestandteile der Basisstufe

· Beschulung von Jugendlichen in ausgelagerten Vorbereitungsklassen der Gemeinschaftsschule Weilimdorf am Standort Ingersheimer Str. 16 / Hemminger Str. 21 in Weilimdorf.

· Hierfür sollen betriebsbereite Büroräume von der Vector Informatik GmbH kostenfrei überlassen werden, welche zuvor grundsätzlich unter Vorgabe der Standards der LHS für eine schulische Nutzung umgebaut und umgestaltet werden.

· Bereitstellung der Lehrerressource zur Beschulung der max. 80 Schüler/-innen über das Staatliche Schulamt.

· Bereitstellung Ressourcen durch das Schulverwaltungsamt für Schulhausmeister und Schulsekretariat


Zu 3.

Um eine schulische Nutzung und den Betrieb des Standortes für die ausgelagerten Klassen zu ermöglichen, sind zudem folgende Maßnahmen erforderlich, deren Kosten von der LHS Stuttgart zu übernehmen sind:




Finanzielle Auswirkungen


Maßnahme
2024
TEUR
2025
TEUR
Je in 2026
-2028 TEUR
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
Mietzins, bestehend aus

Kaltmiete
Umlage geschätzte Baukosten
57
100
170
300
170
300
Die Vector Informatik GmbH stellt einen Verzicht auf die Zahlung des Mietzinses in Form einer Spende in Aussicht
Inventar (Möblierung Neuanschaffung)
39
Die Vector Informatik GmbH stellt für das Inventar eine Sachspende in Aussicht
Inventar aus dem Bestand Vector Informatik GmbH
53
Die Vector Informatik GmbH stellt für das Inventar eine Sachspende in Aussicht
a) Betriebskosten für Mietobjekt
28
83
83
Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
b) Reinigung
10
32
32
Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
c) Möblierung, Ausstattung, Umzüge
5
5
Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42210 – Unterhaltung bewegliches Vermögen
d) pädagogische digitale Medienausstattung
43
41
Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42210 – Unterhaltung bewegliches Vermögen
e) IT/Medieninfrastruktur

aktive Inbetriebnahme des päd. Netzes


laufenden Betrieb päd. Netz geschätzte Kosten i. H. von 5.000 € brutto pro Jahr
28



2
5
5
Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen
f) Netzwerkkomponenten Verwaltungsbereiche
2
4
4
Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen
Summe, ohne Mietzins und Inventar
118
170
124
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 288.000 EUR zur Finanzierung der oben genannten Aufwendungen stehen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 im Teilhaushalt 400 Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 Allgemeinbildende Schulen in den oben genannten Kontengruppe zur Verfügung. Die oben genannten finanziellen Bedarfe ab dem Jahr 2026 ff. werden zum Doppelhaushalt 206/2027 angemeldet.

Personalkosten

Die jährlichen Personalkosten für die Schulsekretariatsstelle betragen bei einem Beschäftigungsumfang von 30 % in EG 6 voraussichtlich 20.430 EUR. Grundlage der Berechnung sind die Kosten eines Arbeitsplatzes (Rundschreiben 021/2024).

Für die Landeshauptstadt Stuttgart resultieren dadurch Mehraufwendungen von 6.810 EUR im Jahr 2024, von jährlich 20.430 EUR in den Jahren 2025 bis 2028 und von 13.620 EUR im Jahr 2029, die im THH 400 – Schulverwaltungsamt, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen, gedeckt werden.


Zur Finanzierung der Aufbaustufe prüft die Verwaltung derzeit die Beteiligung von weiteren regionalen Stiftungen. Danach wird voraussichtlich eine separate Beschlussvorlage eingebracht werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB und SI haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Ausführliche Projektbeschreibung

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