Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1030/2016
GZ:
OB 5035-05
Sitzungstermin: 15.03.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart zur Abwehr der von Tauben- und Wasservögeln ausgehenden Gefahren vom 16.03.2017

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 24.02.2017, GRDrs 1030/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der "Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart zur Abwehr der von Tauben- und Wasservögeln ausgehenden Gefahren vom 16.03.2017" wird gemäß § 15 Abs. 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Dr. Schairer stellt die Inhalte der Vorlage dar. Darüber hinaus informiert er, von 2006 bis 2016 seien im Zusammenhang mit dem Taubenfütterungsverbot 198 Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt worden. Das Bußgeld beginne bei 35 €. Bei weiteren Verstößen könne es sich auf bis zu 5.000 € belaufen. Durch die menschliche unsachgemäße Zufütterung erhöhe sich in der Regel der Taubenbestand und insgesamt das Tierleid.

Von StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) wird nachgefragt, ob die Verwaltung bei der Vorlagenerstellung auch den NABU und den BUND angehört hat. Laut Herrn Dr. Stadler (AföO) sind innerhalb der Stadtverwaltung bei der Vorlagenerstellung die betroffenen Fachämter beteiligt worden. Desweiteren seien externe Fachbehörden, das Land als Eigentümerin vieler betroffener Flächen, die Wilhelma, der Landesbauernverband, das Polizeipräsidium und das Landwirtschaftsamt Ludwigsburg gehört worden. Über dieses Landwirtschaftsamt sei zudem zum Thema der Krähen eine Bundesbehörde einbezogen worden.

Darauf abzuheben, dass Tauben Krankheiten übertragen, ist nach Kenntnis von StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) überholt. Als strittig bezeichnet es Herr Dr. Stadler, ob von Tauben eine Gefahr ausgeht. Von manchen Seiten werde dies verneint, Veterinäre gingen jedoch davon aus. Die Gefahr steige an, wenn Tauben und andere Vögel massiv in der Nähe von Menschen auftreten. Aktuell problematisch sei die stark ausgedehnte Außenbewirtschaftung. Da die Tiere dort sehr viel Futter fänden, seien Tiere wie Tauben sehr präsent in der Innenstadt.

Für StRin Deparnay-Grunenberg fehlt in Stuttgart eine Beschilderung mit der das Fütterungsverbot erklärt wird. In anderen Städten gebe es dafür gute Beispiele. Auch von den Stadträten Dr. Reiners (CDU) und Pfeifer (SPD) wird eine verbesserte Information der Öffentlichkeit für erforderlich angesehen. Eingeräumt wird durch Herrn Dr. Stadler, dass die öffentliche Bekanntmachung der Verordnung nicht zu einer Information der Bevölkerung beiträgt. In der einmal im Jahr zusammenkommenden Runde (Landwirte und Oberbürgermeister) sei das Informationsdefizit der Bevölkerung bereits thematisiert worden. Dort sei besprochen worden, sobald diese Verordnung neu aufgesetzt werde, einen Flyer zu fertigen und zu verteilen. Die Anregung einer erklärenden Beschilderung erachtet er für sinnvoll und nimmt diese auf. In der Vergangenheit seien bezogen auf das Taubenfütterungsverbot kleine Plakate verteilt worden. Die für diesen Bereich zuständige Kollegin habe bei den Betreibern von Außenbewirtschaftungen Aufklärungsarbeit geleistet. Von BM Dr. Schairer wird gegen Ende der Aussprache ebenfalls zugesagt, die Anregungen zum Informationsthema aufzunehmen. Von ihm wird dabei auch der städtische Internetauftritt erwähnt. Betont wird von ihm, davon, dass ein Flyer diejenigen Personen, die regelmäßig gegen das Fütterungsverbot verstießen, zu einem Umdenken bewege, dürfe nicht ausgegangen werden. Da die Polizeiverordnung nun außer Kraft trete, könne das Informationsthema allerdings nicht mit der Verordnung gekoppelt werden.

Bei der Verhängung von Bußgeldern geht StRin Deparnay-Grunenberg von einer sensiblen Vorgehensweise aus.


Abschließend stellt BM Dr. Schairer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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