Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1138/2023
Stuttgart,
11/06/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Unterbringung von in Obhut genommenen Kindern

Beantwortung / Stellungnahme

Die Fragen des Antrags 1146/2023 werden wie folgt beantwortet:

1. Wie schätzt die Verwaltung die momentane Situation der Inobhutnahmestelle in der Kernerstraße ein?

Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, Minderjährige in Not- und Krisensituationen, zur Sicherung des Kindeswohls oder zum Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung in Obhut zu nehmen. Das Jugendamt hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass für diese Minderjährigen ein funktionierendes System vorgehalten wird, das rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr die Inobhutnahme mit ausreichend Plätzen in ausreichender Betreuungsqualität sichert.

Der Inobhutnahmeort dient dem Schutz und der Sicherung des Kindeswohls, die Zeit der Inobhutnahme dient der Krisenbewältigung, Krisenklärung und Entwicklung von Perspektiven für die Zukunft der betroffenen Minderjährigen.

Momentan wird neben verschiedenen Standorten für minderjährige Geflüchtete das Gebäude in der Kernerstraße 36 vom Jugendamt als zentraler Inobhutnahmestandort in Stuttgart mit insgesamt 29 Plätzen auf vier Stockwerken betrieben, davon
Eine ständig hohe Belegung für diese Kinder und Jugendliche, zusätzlich verschärft durch notwendige Unterbringungen von jugendlichen Geflüchteten (UMA) auch in der Kernerstraße 36, sorgt dafür, dass für die Kinder und Jugendlichen kein ausreichender Platz für eine altersgemäße und situationsbedingte Betreuung vorhanden ist.

Hochproblematisch ist darüber hinaus die Mischung der Alters- und Zielgruppen in einem Gebäude. Im Bereich der Jugendlichen kommt es vielfach zu Eskalationen mit Polizeieinsätzen sowie Verlegungen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dies erhöht die Belastungssituation für die jüngeren Kinder zusätzlich zu ihrer akuten Krisensituation.

An eine Einbeziehung der Eltern, die für die jüngeren Kinder und Jugendlichen trotz allem noch ein wichtige Bezugspersonen sind, ist unter den beschriebenen Bedingungen in adäquaten räumlichen Bedingungen nicht möglich.

Aufgrund der massiven und andauernden Überbelegung in der Kernerstraße werden aktuell Räumlichkeiten (mit etwa Platz für sechs Kinder) in der Hackstr. 6 für die Inobhutnahme genutzt. Das dort eigentlich vorgehaltene Angebot für Eltern mit Kindern (Julie-Pfeiffer-Gruppe) wird temporär eingestellt.

Erschwerend hinzu kommt ein dringender Sanierungsbedarf für die Kernerstraße 36. Dies betrifft zum einen die notwendige energetische Modernisierung des Gebäudes und zum anderen die Anpassung der Gegebenheiten, um den künftigen pädagogischen Bedarfen nach einem geplanten Auszug des Kinderbereiches gerecht zu werden. Je nachdem, wie der Belegungsstand vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen aussieht, ist ein entsprechend geeigneter Interimsstandort bereit zu stellen.

Mit einer Auslagerung der Plätze für die 0 bis 12-Jährigen wäre zudem eine gute Ausgangssituation für die dringend anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Kernerstraße geschaffen, um hier für die Jugendlichen ebenfalls adäquate Räume bereit zu stellen und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen.

2. In welchem Umfang und Größe werden ggf. neue Räumlichkeiten benötigt?

Das Jugendamt sieht die dringende fachliche Notwendigkeit, für die Kinder im Altersbereich von 0 bis 12 Jahren einen neuen Standort zu suchen und in Betrieb zu nehmen. Das würde für diese Altersgruppe den notwendigen Betreuungs- und Schutzraum bieten, der für eine angemessene Betreuung Grundvoraussetzung ist. Dies würde darüber hinaus für eine Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten in diesem Bereich führen sowie die räumliche Situation in der Kernerstraße entzerren.

Das gesuchte Gebäude sollte ein Ort sein, an dem sich die Kinder in ihrer Notsituation wohl und geborgen fühlen können. Es sollte eine geschützte, kindgerechte Umgebung bieten, möglichst mit Garten mit ausreichend Platz zum Spielen und Toben. Um einen Schutzraum zu bieten und Störungen des Umfelds (durch Kinderlärm, viel Publikumsverkehr etc.) zu vermeiden, ist ein Mischbetrieb mit anderen Nutzern, u.a. auch aus Sicht unserer Aufsichtsbehörde, nicht vorstellbar. Aus fachlicher Sicht wäre aus diesen Gründen ein freistehendes Gebäude am besten vorstellbar.

Das Gebäude benötigt barrierefreie Zugänge zu allen Stockwerken sowie zum Eingangsbereich.

Das Raumprogramm des Jugendamtes für die Inobhutnahme für 0-12-jährige Kinder (Arbeitstitel „Kindervilla“) umfasst eine Nutzfläche von 929 m², hierzu müssen noch Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen hinzugerechnet werden. Diese umfassen i.d.R. ca. 30-35% der BGF Fläche. Eine mögliche Anmietfläche würde sich damit bei rd. 1.250 m² bewegen.

Dies ist im Bestand nicht leicht umzusetzen. Eine größere Abfrage bei einigen Maklern durch das Liegenschaftsamt war bis dato nicht erfolgreich. Leider befindet sich bis zum jetzigen Zeitpunkt kein passendes Gebäude im Portfolio der Liegenschaftsverwaltung.

Insgesamt werden aktuell drei Bestandsimmobilien sowie ein städtischer Bauplatz in Stuttgart-Feuerbach, der sich eventuell für eine Neubauoption eignen würde, geprüft.

3. In welcher Höhe müssen Finanzen für diesen Haushalt eingestellt werden, damit umgehend eine Immobilie gekauft oder angemietet werden kann?

Bei einer Anmietung würden wir bei einem angenommenen Mietpreis von 20 €/m² und einer Betriebskosten-Vorauszahlung von 4,50 €/m² einen jährlichen Mittelbedarf von ca. 370.000 € Anmietkosten ermitteln. Zu möglichen Kaufpreisen kann in Unkenntnis eines konkreten Objektes keine Angabe gemacht werden. Sollte sich ein Neubau auf dem städtischen Bauplatz in S-Feuerbach als geeignete herausstellen (dies soll in Kürze über einen BIC-Auftrag durch das Hochbauamt geprüft werden), wären für den DHH 24/25 zunächst Planungsmittel von ca. 500.000 EUR erforderlich.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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1146/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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