Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 816/2013
Stuttgart,
08/30/2013



Gründung Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.09.2013
25.09.2013
26.09.2013



Beschlußantrag:

1. Der Gründung des Zweckverbands Hochwasserschutz Scheffzental wird auf Grundlage der Verbandssatzung zugestimmt.

2. Die Verbandssatzung Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental in der Fassung vom 29. Juni 2013 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

3. Der Kostenaktualisierung und der Fördersatzhöhe wie beschrieben wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Maßnahmen zur Gründung des Zweckverbands sowie zur Realisierung und Unterhaltung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Scheffzental gemeinsam mit den Städten Ditzingen und Gerlingen durchzuführen.



Begründung:


Im Zuge der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Regenwasser aus den Neubaugebieten Hausen I und II in den Scheffzengraben wurde die Stadt Stuttgart im Jahr 1994 aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Hochwasserrückhaltung im Scheffzental zu erstellen. Untersuchungen haben ergeben, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Hochwasserschutzes für die Stadt Ditzingen im Oberen und Unteren Scheffzental Retentionsräume aktiviert werden müssen. In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben die Städte Stuttgart, Ditzingen und Gerlingen am 03.08.2006 die Umsetzung dieser Maßnahme vereinbart.

Wie bereits in der Beschlussvorlage GRDrs 410/2010 berichtet, machte insbesondere das Starkregenereignis am 04.07.2010 deutlich, dass die Schaffung der beiden Retentionsräume im Scheffzental für den Hochwasserschutz zwingend erforderlich ist.

Um das Gemeinschaftsprojekt zu realisieren, wurde im Jahr 2006 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Städten Stuttgart, Gerlingen und Ditzingen abgeschlossen, (siehe GDRrs 410/2010). Für den Bau und die spätere Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen soll auf Anregung der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg ein Zweckverband gegründet werden. Dies hat gegenüber dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages den Vorteil, dass das Land Baden-Württemberg der Maßnahme einen höheren Fördersatz gewährt. Der zukünftige Zweckverband kann mit einem Fördersatz von 21 Prozent für die Maßnahme Hochwasserschutz Scheffzental rechnen. Nachdem nun Förderfähigkeit (Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt bei 1,04) und die technischen Voraussetzungen sowie Anforderungen und damit auch die Kosten geklärt sind, können die Verbandssatzung und das weitere Vorgehen beraten werden. Insgesamt wurden 1.625.000 EUR brutto an Kosten berechnet und mit dem Fördergeber abgestimmt. Neben den Baukosten inkl. Ausgleichflächen beinhalten diese Planungskosten von 325.000 EUR sowie Schutzmaßnahmen wie Rechen, Zaun, Schützanlage und ein Stahlfertigteil für die landwirtschaftliche Erschließung im Gebiet.

Für eine zügige Überarbeitung der Planung und für eine baldige Ausführung der Maßnahme wurden deshalb Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 334.000 EUR im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitgestellt (siehe GDRrs 410/2010). Die Umsetzung der Maßnahme musste jedoch aufgrund von weiteren Vorgaben an die Planung und das Bestreben einen Zweckverband zu gründen wieder verschoben werden, so dass mit dem Baubeginn Mitte 2014 gerechnet werden kann.

Die Kostenaufteilung zwischen Stuttgart, Gerlingen und Ditzingen ist festgelegt und richtet sich nach den Zuflussmengen aus den jeweiligen Einzugsgebieten. Da aus der Gemarkung Gerlingen der größte Zufluss, mit etwas über 50 Prozent zufließt, liegt die Beteiligung von Gerlingen an den anfallenden Investitions- und Betriebskosten entsprechend bei 50 Prozent. Der Stuttgarter Anteil beträgt 33,7 Prozent. Ditzingen beteiligt sich mit 16,3 Prozent.

Folgendes Verfahren ist vorgesehen: Die Vorprüfung der Planfeststellung der Maßnahmen durch das Landratsamt ist erfolgt. Nach erfolgter Beschlussfassung in den Gremien erfolgt durch die Stadt Ditzingen der Antrag an Landratsamt und Regierungspräsidium zur Festsetzung der Fördersatzhöhe und die Einreichung des Antrages auf das Planfeststellungsverfahren. Die Beratung in Ditzingen ist bereits am 23.07.2013 erfolgt, in Gerlingen findet diese aus sitzungsorganisatorischen Gründen unmittelbar nach der Sommerpause am 25.09.2013 statt. Nach Einreichung verbleiben dem Landratsamt maximal vier Wochen zur Prüfung der Antragsunterlagen. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach den Sommerferien, um nicht durch die Ferienzeit die Öffentlichkeitsbeteiligung einzuschränken. Der Erörterungstermin soll vor Weihnachten 2013 terminiert werden. Mit der Plangenehmigung wird bei positivem Verlauf im ersten Quartal 2014 gerechnet. Parallel dazu erfolgen die technischen Planungen der Maßnahme mit dem Ziel eines Baubeginns im zweiten Quartal 2014. Es wird von rund einem Jahr Bauzeit ausgegangen, sodass die Maßnahmen unter günstigen Bedingungen spätestens Mitte 2015 realisiert sein können. Damit kann auch die Frist zur Beseitigung des Provisoriums (Ende 2016) eingehalten werden.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Verbandssatzung "Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental"
Anlage 2: Übersichtsplan Verbandsgebiet Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental





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130629_Satzung ZV Scheffzental_endgültig.pdf130629_Satzung ZV Scheffzental_endgültig.pdf130629_ZV Scheffzental_Lageplan_endgültig.pdf130629_ZV Scheffzental_Lageplan_endgültig.pdf