Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
662/2017
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 19.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Internationale Bauausstellung IBA 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 06.07.2017, GRDrs 662/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gründung der Gesellschaft "Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH" und dem beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

2. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH wird beauftragt, der Bestellung von Herrn Holger Haas als Gründungsgeschäftsführer zuzustimmen.

3. Die Landeshauptstadt erbringt zur Gründung der Gesellschaft im Jahr 2017 eine Stammeinlage in Höhe von 11.250 EUR (entsprechend städt. Anteil von 45 % am Gesamtbetrag von 25.000 EUR).

4. Der Vertreter der Landeshauptstadt wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Errichtung der Gesellschaften erforderlich und zweckmäßig sind. Ferner kann die Verwaltung den als Anlage beigefügten Vertragsentwurf anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.

5. Die Landeshauptstadt entsendet in den Aufsichtsrat der Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH:


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


OB Kuhn informiert, nach intensiven Gesprächen mit dem Verband Region Stuttgart sowie mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus der Region unterbreite die Verwaltung mit der GRDrs 662/2017 einen Vorschlag, zu der Konstruktion der Gesellschaft "Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH". Die Einladung an die Städte der Region, sich zu beteiligen, gelte weiter. Es gebe zwei Beteiligungsmöglichkeiten. Zum einen, dieser Wunsch sei von Städten geäußert worden, durch eine Einbindung in die Aktionsebene, eine Art kommunaler Beirat bzw. verschiedene Fachbeiräte. Zum anderen könne ein Einstieg als Gesellschafter analog der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und dem Verband Region Stuttgart erfolgen. In diesem zweiten Fall würden der Verband und die LHS jeweils im selben Umfang Anteile frei machen. Eine regionale IBA lasse sich nur dann entwickeln, wenn die Städte der Region keine Abwartehaltung einnehmen. Für Stuttgart stelle die IBA in Sachen Städtebau und Stadtgestaltung eine riesige Chance dar. Hier gehe es darum, die einmalige Chance des Bauens mit gesellschaftlichem, sozialem und ökologischem Anspruch zu nutzen, um die jeweils modernsten Bauformen (Architektur, Materialien, Organisation des Zusammenlebens in Quartieren) zu ergreifen, und internationale Anregungen aufzunehmen. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen verweist er auf die Vorlage.

Nun gehe es darum, sehr rasch den "Intendanten" der IBA auszuschreiben. Bis zu dieser Stellenbesetzung werde Herr Haas, derzeitiger Leiter im Bereich Standortentwicklung bei der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, als Interimsgeschäftsführer tätig sein.

Positiv nehmen StR Kotz (CDU), StR Winter (90/GRÜNE), StR Körner (SPD), StRin von Stein (FW), StR Prof. Dr. Maier (AfD) sowie StR Dr. Oechsner (FDP) Stellung zur Vorlage. Eine kritische konstruktive Begleitung des IBA-Prozesses kündigt StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) an. Seine Fraktionsgemeinschaft werde sich zum Beschlussantrag der Stimme enthalten.

Betont wird von StR Kotz die Bedeutung gesellschaftlicher Diskussionen. Durch Informationen müsse Interesse bei der Bevölkerung geweckt werden, sich an solchen Diskussionen über Formen des Zusammenlebens zu beteiligen. Mit der heutigen Vorlage, so StR Winter, konkretisiere sich die IBA-Idee. Interessant werde sein, wie unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft an die Aufgabenstellungen einer IBA herangegangen werde. Mit der IBA können nach Auffassung von StR Körner international beachtete architektonische Akzente in der Landeshauptstadt gesetzt werden. Beantwortet gehöre dann aber auch die Frage, wie es in einer boomenden Wirtschaftsregion gelinge, bezahlbares Wohnen "für alle" zu realisieren. Dazu gehöre eine sozial gerechte Bodennutzung. Für StR Rockenbauch wäre es falsch, davon auszugehen, dass sich mit einer IBA falsche Beschlüsse der Vergangenheit heilen lassen. Ziel müsse in erster Linie sein, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Teilhabe sowie Solidarität so zu leben, dass die Stadtgesellschaft inklusiv, friedlich unter Wahrung der Menschenrechte zusammenlebe. StRin von Stein legt, auf StR Rockenbauch eingehend, Wert darauf, dass Beschlüsse der Vergangenheit nicht zuletzt auf damaligen, mehrheitlich getragenen Wertvorgestellungen basieren. Falsch sei, alles in der Vergangenheit Beschlossene schlechtzumachen. StR Prof. Dr. Maier rät dazu, die Erwartungen an eine IBA nicht zu hoch anzusetzen. Eine Entwicklung wie bei der IBA 1927, also ein revolutionärer Baustil, die sich weltweit entfalte, zeichne sich nicht ab. Für ihn muss ökologisches, energiearmes Bauen sowie preisgünstiges Bauen im Vordergrund stehen.

Im Verlauf der Aussprache äußert EBM Föll an StR Prof. Dr. Maier gewandt die Bitte, dass die AfD-Gemeinderatsfraktion bis zur morgigen Gemeinderatssitzung ihren Vertreter im Aufsichtsrat benennt.

Zu einer Frage von StR Kotz teilt der Vorsitzende mit, sollten sich weitere Städte an der Gesellschaft beteiligen, werde zu gegebener Zeit darüber zu sprechen sein, wie sich dies auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats auswirke.

Grundsätzlich übt StR Rockenbauch Kritik am Kapitalismus. Unter anderem führt er dabei aus, eine IBA werde den dem Kapitalismus innewohnenden Zwang nach Wachstum und das Profitstreben nicht reparieren können. Hierzu verweist StRin von Stein auf die schlechte Bausubstanz von Wohnungen in der ehemaligen DDR sowie in Moskau. Seitens des Oberbürgermeisters wird mitgeteilt, er sehe die IBA nicht als eine kapitalistische Veranstaltung über das Bauen in Stuttgart, sondern eher als eine Veranstaltung, wie im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft die sozialen Ziele für wirtschaftliches Handeln gesetzt werden, an. Zudem bedeutet für ihn eine IBA in Stuttgart, Bauen nach gesellschaftlichen und ökonomischen Zielen, die sich die Stadt setze. Dafür gebe es auf den von der Deutschen Bahn erworbenen städtischen Flächen sehr gute Voraussetzungen. Eine regionale IBA bedeute ein entsprechendes Vorgehen in der gesamten Region.

Gegen Ende der Aussprache teilt EBM Föll mit, folgender Satz müsse nach einem Hinweis des Regierungspräsidiums noch in den in der Anlage der Vorlage befindlichen Gesellschaftsvertrag, § 29 Abs. 2 formal als 5. Satz aufgenommen werden:

Zudem wird das Recht nach § 114 Abs. 1 GemO (überörtliche Prüfung) eingeräumt.

Danach stellt OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag unter Berücksichtigung vorstehender Ergänzung einmütig bei 2 Stimmenthaltungen zu.
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