Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Jugend und Bildung
Gz:
WFB/JB
GRDrs
904/2022
Stuttgart,
03/22/2023
Rückzahlung von investiven Zuwendungen bei Kita-Ausbauten
Mittelbewilligung für das Liegenschaftsamt und Jugendamt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
29.03.2023
Beschlußantrag:
1. Von der Rückzahlung erhaltener Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2015-2018 zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Kindertageseinrich-tung Widmaierstraße 100, Stuttgart, aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.03.2022 in Höhe von 144.000 EUR wird Kenntnis genommen.
2. Von der Rückzahlung erhaltener Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2015-2018 zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Kindertageseinrich-tung Kegelenstraße 16, Stuttgart, aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 17.02.2022 in Höhe von 180.000 EUR wird Kenntnis genommen.
3. Von der Rückzahlung erhaltener Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2013-2014 zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Kindertageseinrich-tung Duisburger Str. 53, Stuttgart, aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 07.04.2022 in Höhe von 132.000 EUR wird Kenntnis genommen.
4. Die Rückzahlungen der Investitionszuwendungen von insgesamt 456.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt wie folgt gedeckt
Projekt 7.233232 – Kita Möhringen, Widmaierstraße 100; Neubau
Auszahlungsgruppe 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte
144.000 EUR
Projekt 7.233226 - Kita Bad Cannstatt, Kegelenstraße 16
Auszahlungsgruppe 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte
180.000 EUR
Projekt 7.233205 – Kita Duisburger Str. 53, Bad Cannstatt
Auszahlungsgruppe 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte
132.000 EUR.
5. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 456.000 EUR bei den in Beschlussziffer 4 dargestellten Projekten im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 bei der Betriebskostenpauschale zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Begründung:
Im Jahr 2022 kam es zu drei außerplanmäßigen Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 456.000 EUR der erhaltenen Förderungen.
Die Kindertageseinrichtung Widmaierstr. 100 konnte aufgrund von Personalmangel nur 18 Plätze schaffen. Der Zuschuss in Höhe von 144.000 EUR für 12 Plätze musste zurückgezahlt werden.
Bei der Kindertageseinrichtung Kegelenstr. 16 kam es zu zwei Rückforderungen. Bereits 2020 mussten 240.000 Euro zurückgezahlt werden, da die Einrichtung aufgrund des Bedarfes mehr Plätze für 3-6jährige Kinder schaffen musste. Gefördert wurden in diesem Programm aber Kleinkindplätze. 2022 konnte der freie Träger, die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH dann zum Fristende aufgrund von massivem Fachkräftemangel nur 25 Kleinkindplätze in Betrieb nehmen. Die erhaltene Förderung in Höhe von 180.000 EUR für 15 Plätze musste zurückgezahlt werden.
Die Kindertageeinrichtung Duisburger Str. 53 ist ebenfalls von massivem Fachkräfte-mangel betroffen. Außerdem musste die Einrichtung Gruppen der Kindertageseinrichtung Brückenstraße 45A, sowie der Kindertageseinrichtung Neckartalstraße aufnehmen, die aufgrund von erheblichen Brandschutzmängeln und Umbauten ihre Räumlichkeiten kurzfristig aufgeben mussten. Die erhaltene Förderung in Höhe von 132.000 EUR musste anteilig zurückgezahlt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Rückzahlung der Investitionszuwendungen von insgesamt 456.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 144.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233232 – Kita Widmaierstraße 100, Ausz.Gr 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, in Höhe von 180.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233226 - Kita Bad Cannstatt, Kegelenstraße, Ausz.Gr 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte und in Höhe von 132.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233205 – Kita Duisburger Str. 53, Bad Cannstatt, Ausz.Gr 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.
Für die Rückzahlung der Investitionszuwendungen stehen im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt bei den oben genannten Projekten keine Mittel zur Verfügung und machen eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 456.000 EUR erforderlich. Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbewilligung erfolgt aus Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 bei der Betriebskostenpauschale zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Beteiligte Stellen
---
Vorliegende Anträge/Anfragen
---
Erledigte Anträge/Anfragen
---
Thomas Fuhrmann Isabel Fezer
Bürgermeister Bürgermeisterin
Anlagen
---
<Anlagen>
zum Seitenanfang