5. Problematik der Medikamentenabgabe
Die Frage, ob der Fahrer und die Begleitperson auch Notfallmedikamente geben müssen, wurde bereits früher in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und dem Rechtsamt erörtert und aufgrund rechtlicher Bedenken abgelehnt. In solchen Fällen ist von der Begleitperson unverzüglich ein Notruf abzusetzen. Die Ausschreibung sieht vor, dass „das Fahrzeug jederzeit telefonisch oder per Funk erreichbar ist“ (s. 2.2.16 der Ausschreibung). § 5 Absatz 1 der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Stuttgart definiert die Aufgaben der Begleitperson während der Beförderung. Somit sind Medikamentengabe, Absaugen, usw. klar ausgeschlossen. Falls Fahrer oder Begleitpersonen dies dennoch übernehmen, dann auf freiwilliger Basis und in einer direkten Vereinbarung mit den Eltern. So wird das beispielsweise auch durch den Landschaftsverband Rheinland sowie den Landschaftsverband Westfalen Lippe gehandhabt. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder, bei denen aufgrund der Erkrankung jederzeit eine medizinische Versorgung (z.B. Absaugung, Spritzen und Medikamentenabgabe) sichergestellt werden muss, nicht transportiert werden können. Die Kostenübernahme für über die Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung hinausgehende Leistungen (z.B. für die Begleitung durch eine ausgebildete Krankenschwester) muss jedoch auf Antrag der Eltern bei der dafür zuständigen Kranken- bzw. Pflegeversicherung oder über die Eingliederungshilfe beim Sozialamt sichergestellt werden.
6. Weiterentwicklung des begonnenen Qualitätsmanagements bei der Schülerbeförderung (Sonderschulen und Sonderschulkindergärten) im Schulverwaltungsamt
Bedingt durch die zunehmend öffentlich diskutierten Beschwerden zu Schülerbeförderungsleitungen wurde im Jahre 2010 im Schulverwaltungsamt mit dem vorhanden Personalbestand begonnen, ein Qualitätsmanagement aufzubauen. Dieses konzentrierte sich vor allem auf die Schule für Körperbehinderte und beinhaltet insbesondere die Organisation von unangemeldeten Kontrollen beim Tourenablauf, das Führen der Beschwerdelisten und den Aufbau der Kontakte zu den Ansprechpartnern in der Schule für die Schülerbeförderungen. Diese ersten Maßnahmen im Qualitätsmanagement müssen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse weiter strukturiert, intensiviert, ein Controlling aufgebaut und auf die anderen Sonderschulen und Sonderschulkindergärten ausgeweitet werden. Die Qualitätsmerkmale, die neu in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind auf ihre Einhaltung hin zu überwachen wie z. B. die Vorlage der „erweiterten“ polizeilichen Führungszeugnisse und die regelmäßigen Schulungen. Hinsichtlich der Qualitätsvorgaben ist es unabdingbar, dass die bisher erfolgten stichpunktmäßigen Kontrollen vor Ort künftig regelmäßig durchgeführt werden. Kontakte zu Schulleitungen, der Staatlichen Schulverwaltungen, den Elternvertretern, etc. müssen intensiviert werden, regelmäßige Fahrdienstbesprechungen sind durchzuführen, um eine gleichbleibende Qualität der Beförderungen zu gewährleisten. Neben einer lückenlosen Dokumentation muss auch sichergestellt werden, dass allen Beschwerden unverzüglich sachgerecht nachgegangen und möglichst Abhilfe geschaffen werden kann. Dies kann mit dem vorhandenen Personalbestand im Bereich Schülerbeförderung nicht geleistet werden. Zur Evaluation und Supervision der Beförderungen, zum Aufbau eines Netzwerkes mit allen Beteiligten und Vorortkontrollen der Beförderungen ist zur Erfüllung der in Anl. 2 dargestellten Maßnahmen die Schaffung von einer Stelle im Schulverwaltungsamt notwendig. Diese Stelle nimmt koordinierende Tätigkeiten wahr und fungiert als Ansprechpartner zu allen mit den Besonderen Schülerverkehren betroffenen Stellen (Beförderungsunternehmen, Schulleitungen, Eltern und Elternvertreter, Staatliche Schulverwaltung, Gesundheitsamt, Sozialamt – Eingliederungshilfe, etc.). Die Einstellung von Personal ist zum 1. April 2013 notwendig. Damit ist gewährleistet, dass die vorbereitenden Maßnahmen zum Schulungsmanagement und der weitere Ausbau zu einem flächendeckenden Qualitätsmanagement zum neuen Schuljahr 2013/14 erfolgen können. In einem ersten Schritt kann das Schulverwaltungsamt ab 01.04.13 im Rahmen einer Ermächtigung bis Jahresende 2013 zusätzliches Personal im Umfang von 50% (EG 10) beschäftigen. Zum Stellenplan 2014 wäre dann zu entscheiden, wann auf Basis einer Evaluation zur Wirksamkeit der durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen ausreichend belastbare Fakten vorliegen, um einen dauerhaften Personalmehrbedarf für die Intensivierung des Qualitätsmanagements nachvollziehbar begründen zu können. In Anlage 2 ist das künftige Aufgabenspektrum des Qualitätsmanagements im Vergleich zu den bisher durchgeführten Maßnahmen dargestellt. 7. Einrichtung eines städtischen Schulungsangebots für Fahrer und Begleitpersonen durch das Gesundheitsamt und Qualitätssicherung Das eingesetzte Fahr- und Begleitpersonal der Beförderungsunternehmen benötigt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Schulungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten der behinderten Kinder zugeschnitten sind. Die Kenntnisse müssen einheitlich auf gleichem Qualitätsniveau vermittelt werden und auf die spezifischen Bedürfnisse der zu transportierenden Kinder zugeschnitten sein. Bei derzeit über 200 Touren müssen einschließlich Springkräfte und Fluktuation jährlich ca. 350 bis 400 Personen geschult werden. Um hier den berechtigten Forderungen wirklich gerecht werden zu können, kann dies am besten durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gewährleistet werden, da dort die medizinischen Kenntnisse der einzelnen Behinderungen und deren Bedürfnisse verankert sind. Hier sind die Kinder bekannt, da die Eltern hier beraten werden. Das Gesundheitsamt genießt auch das Vertrauen, wenn Rückfragen bei Fachärzten notwendig werden. Der Überwachungsaufwand im Qualitätsmanagement wäre geringer, als bei außerstädtischer Vergabe. Die Synergieeffekte sind hier also besonders hoch. Für die Koordinierung der Schulungen wäre eine enge Abstimmung mit den Schulleitungen und dem Fahrpersonal notwendig. Das Gesundheitsamt wäre dann auch die zentrale Kontaktstelle, wenn sich weitere Fragen bei Schulleitungen oder Fahrpersonal zu den Kindern ergeben würden. Zur Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Schulungen die Schaffung von 0,25 Facharztstellen ab 1. April 2013 beim Gesundheitsamt notwendig. Bei der Berechnung des Aufwands wurden folgende Tätigkeiten berücksichtigt: Unterricht, Vor- und Nachbereitung der Schulungen, Überarbeitung der Konzepte, Beratung der Eltern und Kooperationspartner, Wegezeiten zum Unterrichtsraum sowie telefonische Beratung der Fahrer. Stimmt diesem Vorgehen der Gemeinderat grundsätzlich zu, kann das Gesundheitsamt zusammen mit dem Schulverwaltungsamt in die Planung und Organisation dieser Schulungen einsteigen und die dafür notwendigen Kosten ermitteln. Finanzielle Auswirkungen Die finanzielle Ausgangssituation ist unter 2. dargestellt. Es muss mit Mehrkosten gerechnet werden. Die finanziellen Folgen der vorgenannten Qualitätserhöhungen können jedoch erst nach Vorliegen der Angebote beziffert werden. Diese werden nach Auswertung der Angebote in der gesonderten Vergabevorlage aufgezeigt. Mit der Entscheidung für die genannten Qualitätserhöhungen in der Ausschreibung sind die Mittel für die dadurch entstehenden Mehrkosten entsprechend der Vergabe ab September 2013 im Haushalt bereitzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Vorliegen der Angebote wegen der finanziellen Auswirkungen keine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung und auch keine nachträgliche Veränderung der Standards mehr möglich sind, selbst wenn die Mehrkosten beträchtlich sind. Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass Änderungen in den Qualitätsanforderungen im Rahmen der Gleichbehandlung parallel zur städtischen Ausschreibung auch auf die Privatschulen analog angewandt werden müssen. Desweiteren können – wie bereits geschehen – Probleme im interkommunalen Ausgleich nach dem FAG mit den benachbarten Landkreisen auftreten, wenn diese Landkreise die einseitig von der Stadt Stuttgart erhöhten Qualitätsstandards nicht zur Kostenerstattung anerkennen. Eingeführte und definierte Standards müssen aber einheitlich angewandt werden. Dies kann also dazu führen, dass die Mehrkosten für Kinder aus anderen Landkreisen, die in Stuttgart beschult werden, voll durch den städtischen Haushalt zu finanzieren sind.
Die Sachbearbeiterstelle „Qualitätsmanagement“ für das Schulverwaltungsamt ist mit Aufgaben der Wertigkeit EG 10 beantragt. Bei Bes. Gr. EG 10, 50%, ist mit je einem jährlichen Aufwand von 30.700 Euro und einmaligen pauschalen Arbeitsplatzkosten (Allg. Sachkosten und EDV-Kosten) von je 11.100 Euro auszugehen.
Die Kosten für eine zusätzliche 0,25 Facharztstelle in EG 15 beim Gesundheitsamt betragen jährlich 25.575 Euro.
Beteiligte Stellen Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet Referat R hat die Vorlage mitgezeichnet Vorliegende Anträge/Anfragen Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 378/2012 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Nr. 423/2012 Erledigte Anträge/Anfragen Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 378/2012 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Nr. 423/2012 Dr. Susanne Eisenmann Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1: Übersicht der Qualitätsanforderungen Anlage 2: Übersicht der durch die Ausweitung des Qualitätsmanagements neu durchzuführenden Maßnahmen: zum Seitenanfang Qualitätsanforderungen.xlsAnlage 2 GRDrs 923-2012.doc