Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs 862/2014
Stuttgart,
01/30/2015


Stuttgarter Modell "Sport im Ganztag"
hier: Stand der Umsetzung




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.02.2015
17.03.2015
25.03.2015

Bericht:


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschloss mit GRDrs 199/2011 und 6/2013 den flächendeckenden Ausbau und die Standards der Ganztagesgrund- schule. Dieser Ausbau erfolgt schrittweise, mit rund acht Ganztagesschulen pro Schuljahr. Jede Grundschule entscheidet dabei für sich, ob und in welcher Form
- verbindlich (ehemals gebunden) oder in Wahlform (ehemals teilgebunden) - der Ganztag eingeführt wird.

An einer Ganztagesgrundschule werden für die Ganztageszüge freizeit- und bildungspädagogische Angebote in den Schultag integriert. In Abstimmung mit der Schule wird für die Koordinierung und Durchführung der freizeitpädagogischen Angebote ein Träger der Jugendhilfe von der Stadt beauftragt. Die hierfür notwendigen Finanzmittel werden dem Träger der Jugendhilfe von der Stadt bereitgestellt. Für die Durchführung der Angebote setzt der Träger der Jugendhilfe eigenes Personal ein oder bedient sich mittels Kooperationen Dritter. Zur Förderung der Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe mit den örtlichen Vereinen und der Verankerung dieser Zusammenarbeit innerhalb des Systems der Ganztagesschule wurde das „Stuttgarter Modell: Einbindung der Vereine in die Ganztagesgrund- schule“ entwickelt. Mit GRDrs 1009/2011 und 490/2013 beschloss der Gemeinderat das „Stuttgarter Modell“ und dessen Fortführung. Neben den Sportvereinen sollen auch die kulturschaffenden Vereine und Einrichtungen Kooperationspartner der Träger der Jugendhilfe werden und im Ganztag der Grundschulen aktiv sein. Das Kulturamt plant für das zweite Schulhalbjahr 2014/2015 drei Pilotprojekte (siehe GRDrs 842/2014).
1. Das Stuttgarter Modell „Sport im Ganztag“

Durch das Stuttgarter Modell gehen ein Stuttgarter Sportverein und ein Träger der Jugendhilfe eine Kooperation ein, in deren Folge der Sportverein im Auftrag des Trägers der Jugendhilfe in der Ganztagesgrundschule tätig wird. Entsprechend hat der Sportverein auch die Anforderungen, die an den Träger der Jugendhilfe gestellt werden, zu erfüllen. Dies bedeutet, das Angebot wird wöchentlich, regelmäßig, verlässlich und von fachlich wie auch pädagogisch ausgebildeten Fachkräften des Sportvereins durchgeführt. Erfüllt ein Stuttgarter Sportverein diese Anforderungen, gewährt - gemäß dem Stuttgarter Modell - die Stadt dem Träger der Jugendhilfe für die Durchführung eines fachbezogenen, freizeitpädagogischen Angebots einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 15 EUR. Der Sportverein wird wiederum von seinem Kooperationspartner, dem Träger der Jugendhilfe, bezahlt.

Die Anforderungen des Stuttgarter Modells sind in der „Vereinbarung über den Betrieb einer Ganztagesgrundschule“ zwischen der Stadt Stuttgart, der Ganztages- grundschule und dem Träger der Jugendhilfe aufgeführt (siehe Anlage 1: Die Grundsätze des Stuttgarter Modells „Sport im Ganztag“). Durch die Aufnahme des Stuttgarter Modells in diese Vereinbarung gelten alle darin enthaltenen Regelungen, wie z. B. die Leistung von Abschlagszahlungen, auch für das Stuttgarter Modell. Darauf aufbauend schloss der Sportkreis Stuttgart e.V. mit den an den Stuttgarter Ganztagesgrundschulen eingesetzten Trägern der Jugendhilfe eine Rahmenverein- barung, die die vertragliche Beziehung zwischen den Kooperationspartnern regelt. Darin ist auch der zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Stundensatz für das Sport- und Bewegungsangebot im Ganztag in Höhe von 39,31 EUR pro Zeitstunde aufgeführt. Der Stundensatz setzt sich aus den Finanzmitteln des Trägers der Jugendhilfe für die Durchführung der freizeitpädagogischen Angebote (Vergütung S6: 24,31 EUR pro Zeitstunde) und dem zusätzlichen, weitergereichten Zuschuss des Stuttgarter Modells (15 EUR pro Zeitstunde) zusammen.


2. Verfahren

Für die Planung eines Sport- und Bewegungsangebots innerhalb des Ganztags, findet ein Gespräch zwischen der Ganztagesgrundschule, dem jeweiligen Träger der Jugendhilfe, der Stadt und dem entsprechenden Sportverein statt. Sportvereine, die gerne an einer Ganztagesgrundschule aktiv sein möchten, können den direkten Kontakt zu der Schulleitung suchen oder ihr Interesse der Stadt melden. Welcher Sportverein in der Ganztagesgrundschule aktiv wird, entscheidet die betreffende Ganztagesgrundschule. Es können auch mehrere Sportvereine parallel zueinander in der Ganztagesschule tätig sein. Die Art und der Umfang des Angebots (mit Uhrzeit) werden durch die Ganztagesgrundschule, den Träger der Jugendhilfe und den Sportverein gemeinsam festgelegt und mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Jugendhilfe und dem Sportverein für jeweils ein Schuljahr fixiert.


3. Bisheriger Ausbau des Stuttgarter Modells

Mit GRDrs 1009/2011 beschloss der Gemeinderat die Erprobung des Stuttgarter Modells im Bereich Sport. Für die Erprobung wurden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 städtische Mittel in Höhe von 30.000 EUR (15.000 EUR jährlich) bereit- gestellt. Im Schuljahr 2012/2013 starteten die Pilotprojekte des Stuttgarter Modells an der Eichendorffschule, Raitelsbergschule, Schillerschule und der Steinenberg- schule. Durchgeführt wurden die Sport- und Bewegungsangebote (insg. 9 Zeit- stunden) durch den Turnerbund Gaisburg 1886 e.V., die SportKultur Stuttgart e.V. und den TV Cannstatt 1846 e.V. In der Evaluation vom 23.02.2013 wurden die an der Erprobung teilnehmenden Grundschulen, Sportvereine und Träger der Jugendhilfe zum Stuttgarter Modell befragt. Die Teilnehmer bestätigten dabei ihre Zufriedenheit mit dem Stuttgarter Modell und den Wunsch zur weiteren Fortführung (siehe GRDrs 490/2013, Anl. 1). Auf Grundlage der Evaluation und der positiven Rückmeldungen der Teilnehmer der Pilotprojekte beschloss der Gemeinderat mit GRDrs 490/2013 die Fortführung und Ausweitung des Stuttgarter Modells.

Für den Zuschuss des Stuttgarter Modells wurde in Doppelhaushalt 2014/2015 für das Haushaltsjahr 2014 ein Finanzbedarf in Höhe von 42.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2015 ein laufender finanzieller Bedarf in Höhe von 52.000 EUR zuerkannt. Im Schuljahr 2013/2014 wurde der Umfang der Sport- und Bewegungs- angebote an den bereits am Stuttgarter Modell teilnehmenden Grundschulen (Eichendorffschule, Raitelsbergschule, Schillerschule und Steinenbergschule) weiter ausgebaut. Fünf zusätzliche Schulen stiegen in das Stuttgarter Modell ein (Altenburgschule, Silcherschule, Falkertschule, Wilhelmschule Untertürkheim und die Carl-Benz-Schule). An zwei Schulen - der Altenburgschule und der Carl-Benz- Schule - bieten zwei Sportvereine parallel zueinander ein Sport- und Bewegungs- angebot an. Im Schuljahr 2013/2014 wurden insgesamt 63,75 Stunden durch das Stuttgarter Modell bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses für das Schuljahr 2013/14 beträgt 30.500 EUR.

Im Schuljahr 2014/2015 wurden die bestehenden Kooperationen weiter ausgebaut. Zusätzlich begann im ersten Halbjahr an der Pelikanschule ein Tischtennisangebot des TSV Steinhaldenfeld 1940 e.V. und zum zweiten Schulhalbjahr an der Filder- schule ein allgemeines Sportangebot des tus Stuttgart 1867 e.V. Damit kooperiert an elf Ganztagesgrundschulen der eingesetzten Träger der Jugendhilfe mit einem oder mehreren Stuttgarter Sportverein(en). Sieben Stuttgarter Sportvereine sind mit einem Sportangebot im Ganztag der Grundschulen aktiv. Es werden voraussichtlich 52.000 EUR für rund 93,25 Stunden Sport- und Bewegungsangebote als Zuschuss ausgezahlt.

Darstellung des Umfangs des Stuttgarter Modells im Schuljahr 2014/2015

SchuleTräger der JugendhilfeSportvereinStunden-
umfang pro
Schulwoche
EichendorffschuleJugendhaus gGmbHTV Cannstatt 1846 e.V.
8,5
RaitelsbergschuleEvangelische GesellschaftTurnerbund Gaisburg 1886 e.V.
3
SchillerschuleJugendhaus gGmbHTV Cannstatt 1846 e.V.
7,5
SteinenbergschuleJugendhaus gGmbHSportKultur Stuttgart e.V.
6
SilcherschuleJugendhaus gGmbHTV Cannstatt 1846 e.V.
15
FalkertschuleEvangelische GesellschaftMTV Stuttgart 1843 e.V.
6
Carl-Benz-SchuleJugendhaus gGmbHTV Cannstatt 1846 e.V.
Turnerbund Cannstatt 1892 e.V.
9
9
Wilhelmschule UntertürkheimAWOSportKultur Stuttgart e.V.
8,25
AltenburgschuleJugendhaus gGmbHTV Cannstatt 1846 e.V.
Turnerbund Cannstatt 1892 e.V.
14,5
3
FilderschuleJugendamttus Stuttgart 1867 e.V.
1,5
PelikanschuleJugendhaus gGmbHTSV Steinhaldenfeld 1940 e.V.
2

Die Sportvereine bieten in der Regel ein allgemeines Sport- und Bewegungsangebot an, das die Motorik und die sportlichen Grundfertigkeiten schult. Für die höheren Klassen (ab Kl. 3) umfasst das Angebot auch spezielle Sportarten wie Basketball, Turnen, Tischtennis und Entspannungstechniken. An drei Grundschulen findet für die Schüler der 3. Klasse ein Schwimmangebot des Sportvereins im Ganztag statt. Je Angebot leitet der Sportverein in der Regel eine Gruppe von 15 Kindern an. Findet das Sportangebot in Zusammenarbeit mit einer zusätzlichen Betreuungskraft des Trägers der Jugendhilfe (im Tandem) statt, umfasst eine Gruppe insgesamt 30 Kinder.


4. Qualifikation der Sportfachkräfte

Das Stuttgarter Modell bezuschusst Sport- und Bewegungsangebote, die von fachlich, wie auch pädagogisch qualifizierten Sportfachkräften der Stuttgarter Sportvereine durchgeführt werden. Als qualifiziert im Sinne des Stuttgarter Modells gilt eine Sportfachkraft mit dem Nachweis folgender, abgeschlossener Ausbildung:

· Diplom-Sportpädagoge, Diplom-Sportlehrer, Sport- und Gymnastiklehrer

· Übungsleiter Lizenzstufe C sowie Fachübungsleiter Lizenzstufe C
mit dem Nachweis über eine pädagogische Zusatzausbildung

· beim Schwerpunkt gesundheitsfördernde Angebote:
Übungsleiter „P Kinder“
mit dem Nachweis einer pädagogischen Zusatzausbildung

· Krankengymnast, Physiotherapeut
mit pädagogischer Zusatzausbildung.

Die pädagogische Zusatzausbildung wurde durch Vertreter des Sportkreises Stuttgart e.V., des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB), des Landesinstituts für Schulsport, Schulmusik und Schulkunst (LIS) und des Staatlichen Schulamtes entwickelt. Sie setzt sich aus einem theoretischen und einem prakti- schen Teil zusammen. Im theoretischen Teil werden die Fachkräfte des Sportver- eins grundlegend über das Schulsystem in Baden-Württemberg informiert. Es werden pädagogische, didaktisch-methodische und organisatorische Fertigkeiten im Umgang mit heterogenen Gruppen an einer Schule vermittelt. Dieser theoretische Teil der Qualifizierung kann über den WLSB gebucht werden (Seminar „Sport an der Ganztagesschule“). Der praktische Teil des Qualifizierungsmoduls erfolgt in Form einer Hospitation, bei welcher die Anforderungen an eine Fachkraft im Ganztag am praktischen Beispiel in einer Ganztagesgrundschule verdeutlicht werden. Ansprechpartner für die Hospitation ist das Gemeinschaftserlebnis Sport. Ersten Seminare und Hospitationen haben bereits stattgefunden.


5. Weiterer Ausbau des Stuttgarter Modells

Eine Ganztagesgrundschule entscheidet jedes Schuljahr gemeinsam mit dem eingesetzten Träger der Jugendhilfe, ob und in welchem Umfang die bestehende Kooperation mit dem Sportverein weiter ausgebaut werden kann bzw. eine (weitere) Kooperation mit einem Sportverein entstehen soll.

Für die nächsten Schuljahre wird angenommen, dass die bisher über das Stuttgarter Modell geförderten Angebote der Sportvereine weiter fortgeführt werden. Die Anzahl der Angebote der Sportvereine wird sich an den Ganztagesgrundschulen, die noch nicht in allen Klassenstufen den Ganztag eingeführt haben, voraussichtlich sukzes- siv erhöhen. Durch den laufenden Prozess des Ausbaus der Grundschulen zu Ganztagesschulen werden bis zum Jahr 2020 jedes Schuljahr weitere Grundschulen das Stuttgarter Modell „Sport im Ganztag“ in Anspruch nehmen. Voraussichtlich werden in den folgenden Jahren pro Schuljahr bis zu sieben Ganztagesgrund- schulen zusätzlich Sportangebote eines Sportvereins über die Dauer von drei Zeitstunden starten. Für das Schuljahr 2015/2016 wird bei einem Ausbau des Modells mit dem Zuschuss für 17 Ganztagesgrundschulen und insgesamt 135 Zeitstunden gerechnet. Dies entspricht rund 88.500 EUR. Im darauf folgenden Schuljahr 2016/2017 wird voraussichtlich an 24 Grundschulen im Ganztag ein Stuttgarter Sportverein aktiv sein und 175 Zeitstunden Sportangebote durch das Stuttgarter Modell „Sport im Ganztag“ zusätzlich bezuschusst werden. Der finanzielle Umfang hierfür entspricht 117.000 EUR. Die Verwaltung strebt im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2016/2017 die Sicherstellung der Finanzierung des weiteren Ausbaus des Stuttgarter Modells an.


Fazit

Aufgrund der großen Nachfrage und der Zufriedenheit der Ganztagesgrundschulen, der Sportvereine und der Träger der Jugendhilfe erhöht sich die Anzahl der über das Stuttgarter Modell geförderten Vereinsangebote in den Ganztagesgrundschulen stetig. In der Projektphase im Schuljahr 2012/2013 nahmen vier Ganztagesgrund- schulen mit neun bezuschussten Stunden am Stuttgarter Modell teil. Im Schuljahr 2014/2015 werden an elf Ganztagesgrundschulen bereits insgesamt 93,25 Stunden Sport- und Bewegungsangebote durch die Sportvereine im Ganztag angeboten. Neben den großen Sportvereinen wie dem TV Cannstatt 1846 e.V., Turnerbund Bad Cannstatt 1892 e.V., MTV Stuttgart 1843 e.V., tus Stuttgart 1867 e.V. und der SportKultur Stuttgart e.V. sind auch kleinere Sportvereine wie der Turnerbund Gaisburg 1886 e.V. und der TSV Steinhaldenfeld 1940 e.V. in den Ganztages- grundschulen über das Stuttgarter Modell aktiv.

Der stetige Ausbau des Stuttgarter Modells „Sport in der Ganztagesschule“ ist analog zum Ausbau der Ganztagesschule für die nächsten Jahre vorgesehen.

Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Susanne Eisenmann




Die Grundsätze des Stuttgarter Modells "Sport im Ganztag"

Anlage 1


Die Grundsätze des Stuttgarter Modells „Sport im Ganztag“

Die Grundlage des Stuttgarter Modells bildet die „Vereinbarung über den Betrieb einer Ganztagesgrundschule“ der zwischen der Stadt Stuttgart, der jeweiligen Ganztagesgrundschule und dem Träger der Jugendhilfe. In der Anlage 4 der Rahmenvereinbarung werden die Förderrichtlinien des Stuttgarter Modells benannt:

Der Zuschuss wird unter den genannten Bedingungen bewilligt:

· Für das Sport- und Bewegungsangebot innerhalb der Ganztagesschule besteht eine schriftliche Kooperation zwischen dem Träger und einem Sportverein.

· Der kooperierende Sportverein ist in Stuttgart ansässig.

· Das Sport- und Bewegungsangebot findet wöchentlich und regelmäßig innerhalb der, in der Ganztagesschule vom Träger zu leistenden Bildungs- und freizeit- pädagogischen Angebote verlässlich statt. Dies heißt insbesondere, dass zur Sicherung der Verlässlichkeit des Angebots mindestens eine qualifizierte, volljährige Sportfachkraft durch den kooperierenden Sportverein als Vertretung gestellt wird. · Für die Erbringung des Sport- und Bewegungsangebotes wird eine qualifizierte, volljährige Sportfachkraft des kooperierenden Sportvereins eingesetzt.
Als qualifiziert gilt eine Sportfachkraft mit den Nachweis folgender, abgeschlossener Ausbildung:

· Der Träger erklärt schriftlich, dass für das Sport- und Bewegungsangebot innerhalb der Ganztagesschule weder durch ihn, noch durch seinen Kooperationspartner Mitgliedsbeiträge oder Elternentgelte erhoben werden. Ebenso sichert er schriftlich zu, dass das Sport- und Bewegungsangebot nicht innerhalb eines durch die Stadt bereits kofinanzierten Projekts und Programms stattfindet (Ausschluss der Doppelförderung). · Der Träger verpflichtet sich, den Zuschuss ausschließlich zur zusätzlichen Finanzierung der Kooperation mit dem Sportverein im oben genannten Umfang zu verwenden.

Der Träger legt die Erklärungen und die Nachweise über die Erfüllung der Bedingungen dem Schulverwaltungsamt mit Beginn seiner Kooperation mit dem Sportverein vor. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt analog dem in § 5 der Vereinbarung genannten Verfahren zur Vergütung und Nachweis der erbrachten Leistung.

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