Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
487
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VerhandlungDrucksache:
1039/2013
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 20.11.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Auswirkung der Vergnügungssteuer im Sexgewerbe

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.11.2013, GRDrs 1039/2013. Dieser Vorlage hängt der Antrag Nr. 271/2013 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 24.06.2013 an. Se ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Auf die Mitteilungsvorlage wird von EBM Föll verwiesen.

Laut StR Stopper (90/GRÜNE) ist mit dieser Vorlage der Antrag Nr. 271/2013 ausreichend beantwortet. Zum Abschluss seiner Antragsbegründung merkt er an, mit Blick auf die Aussagen des Polizeipräsidiums könne man sich durchaus kritisch mit der Vergnügungssteuer befassen, da in Einzelfällen von dieser Steuer Personen betroffen werden, die man eigentlich nicht habe belasten wollen. Angestrebt worden sei, diejenigen zu treffen, die vom Bereithalten der Vergnügungsstätten profitieren. In der fraktionsinternen Diskussion zu diesem Thema sei noch nicht absehbar, in welche Richtung die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion gehen möchte. Es gebe durchaus Argumente dafür, die Vergnügungssteuer in ihrer derzeitigen Form beizubehalten (z. B. Gleichbehandlungsgrundsatz). Insofern werde dazu seine Fraktion zu den laufenden Etatberatungen keine Anträge stellen. Mit dem Thema, welche Wirkungen die Vergnügungssteuer hat, müsse sich der Gemeinderat dennoch offen und unvoreingenommen auseinandersetzen.

EBM Föll stellt danach abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 1039/2013 Kenntnis genommen.
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