Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
84
1
VerhandlungDrucksache:
858/2021 Neufassung
GZ:
OB
Sitzungstermin: 09.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Revisionsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart
(RevO)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.02.2022, GRDrs 858/2021 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Umbenennung des Rechnungsprüfungsamtes in Amt für Revision mit Wirkung vom 01.03.2022 wird Kenntnis genommen.

2. a) Der Aufgabenübertragung auf das künftige Amt für Revision in § 2 Abs. 2 der Revisionsordnung wird zugestimmt.

b) Von der Neufassung der Revisionsordnung wird Kenntnis genommen.

Die Revisionsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart (RevO) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie ersetzt die Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart (RPrO) vom 10.05.2012.

Das Rechnungsprüfungsamt wird umbenannt in Amt für Revision.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu Fragen von StR Ebel (AfD) informiert Herr Großmann (AfR), die Revisionsordnung richte sich zunächst einmal an die Prüfer*innen. Anlass der Fortschreibung der Rechnungsprüfungsordnung seien Änderungen der Gemeindeordnung und die Neufassung der Gemeindeprüfungsordnung. Die heute noch geltende Rechnungsprüfungsordnung stamme aus dem Jahr 2012. Was die Kassen der Fraktionen und die Kassen/Zahlstellen/Handvorschüsse der Verwaltung angehe, ändere sich nichts.

Über das hinaus, was heute schon gelte, würden dem Amt für Revision keine weiteren Aufgaben übertragen. Es gebe keine organisatorischen oder finanziellen Auswirkungen durch die neue Revisionsordnung.

Danach stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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