Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 208/2014
Stuttgart,
03/26/2014


Essensversorgung im Schülerhaus
hier: Verlässliche Grundschule bis 14 Uhr




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich09.04.2014

Bericht:


In der GRDrs. 1341/2014 „Einrichtung von Schülerhäusern zum Schuljahr 2014/15“ hat die Verwaltung auch über die bestehenden Schwierigkeiten beim Essensangebot in den Schulen berichtet, die auf dem Weg sind, Ganztagesschule zu werden und dafür den Zwischenschritt „Schülerhaus“ gewählt haben. Im Rahmen dieser Beratung in der Verwaltungsausschusssitzung vom 12.03.14 hat die CDU-Gemeinderatsfraktion den mündlichen Antrag gestellt, die Verwaltung möge darstellen, welche organisatorischen, baulichen und finanziellen Folgen es hätte, wenn in Schülerhäusern künftig – entgegen der bisherigen Konzeption - auch für halbtags im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betreute Kinder ein Essen angeboten würde.


Derzeitige Situation auf der Grundlage der gültigen Beschlusslage
Die Interimslösung Schülerhaus wurde ausdrücklich mit GRDrs. 199/2011 beschlossen, da dort die Umsetzung in multifunktional genutzten Räumlichkeiten stattfindet und somit zügig ein großer Bedarf an Ganztagsplätzen abgedeckt werden kann.

Anbei sind die beschlossenen Unterschiede zwischen Schülerhaus und Ganztagsgrundschule dargestellt:

SchülerhausGanztagsgrundschule
Finanzielle Mittel 120.000 € für provisorische Küchenzeilen, Einrichtungsgegenstände für Klassenzimmern zur Doppelnutzung sowie für Sport, Bewegung, Werken etc., Einrichtung von Arbeitsplätzen für Betreuungskräfte3,5 Mio. € zur Schaffung des städtischen Raumstandards für die Ganztagesgrundschule (Mensa, Spiel-, und Bewegungsbereich, Medienbereich, Rückzugsbereich, Fachräume, Verwaltungsbereich)
Räumlicher StandardKein gesonderter Raumstandard, multifunktionale Nutzung vorhandener Räume, keine Mensa und keine KücheVom GR-beschlossener Raumstandard (GRDrs. 6/2013), der auch eine Küche mit Mensa vorsieht
UmsetzungKann zeitnah erfolgen, da keine umfangreichen Baumaßnahmen erforderlich sindBauliche Maßnahmen erforderlich, die ggf. mehrere Jahre zur Umsetzung benötigen


Ausgangssituation Verlässliche Grundschule:
Das Mittagessen ist kein verbindlicher Bestandteil der Konzeption der Verlässlichen Grundschule. Für Gruppen, in denen länger als 14:00 Uhr betreut wird, haben viele Schulen auf freiwilliger Basis einen Mittagstisch angeboten. Hierfür wurden mit GRDrs. 257/2006 und 60/2007 zwei zusätzliche Personalstunden pro Woche und Gruppe vom Gemeinderat beschlossen. Einige besonders engagierte Betreuerinnen haben diese Aufgabe unter diesen Rahmenbedingungen freiwillig übernommen, obwohl die Arbeitszeit für die zahlreichen Tätigkeiten, die dafür erwartet werden (Bestellung, Spülen, Organisation, Abrechnung), sehr knapp bemessen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass in wenigen Einzelfällen auch Kinder an diesen Mittagstischen teilgenommen haben, die nur bis 14:00 Uhr betreut wurden. Von den Eltern wurde aber bisher grundsätzlich akzeptiert, dass nur diejenigen Kinder ein warmes Essen bekommen können, die am Nachmittag länger als bis 14:00 Uhr in der Schule sind. Erst durch die Einführung eines von der Stadt organisierten Mittagstischs im Rahmen von Schülerhäusern und Ganztagesschulen hat sich der Anspruch der Eltern geändert.


Ausgangssituation Schülerhäuser:
Im Schülerhaus und damit im Interim zur Ganztagsschule sind die finanziellen, die räumlichen und somit die baulichen Umsetzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt.



Es ist ein Provisorium auf der Grundlage der unterschiedlichen individuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort in der jeweiligen Schulanlage, um – wo immer möglich – die Kinder mit den qualitativ hochwertigen Zubereitungsarten „Cook an Chill“ oder „Cook and Freeze“ zu versorgen. Nicht zuletzt sind auch hygienische Rahmenbedingungen zu beachten. Da ein Fettabscheider (vorgeschrieben ab 50 Essen) nicht vorhanden ist, sind diese Interimslösungen auch sehr viel teurer, weil bei entsprechender Essenszahl der Caterer das Geschirr zum Spülen mitnehmen und wieder bringen muss.

Da der Bedarf an Ganztagsplätzen steigt, sind deshalb mit Blick auf begrenzte Essenskapazitäten – genau wie im Konzept der Verlässlichen Grundschule auch – vorrangig die Kinder in den langen Gruppen zu versorgen. Die Kinder der Halbtagsschule mit einer Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis 14 Uhr können bereits jetzt ebenfalls am Essen teilnehmen, wenn dies die Essenskapazität zulässt und die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind, so z.B. an der Albschule und der Österfeldschule tageweise und an der Neuwirtshausschule täglich.

Die derzeitige Essenssituation an den 17 Schülerhäusern als Interim bis zur Einrichtung der Ganztagsgrundschule ist der Anlage 1 zu entnehmen, ebenso die Darstellung der Maßnahmen, die erforderlich wären, um ein Essen für alle Kinder im Interim des Schülerhauses zu ermöglichen.


Notwendige Maßnahmen für eine Mitversorgung aller Kinder bereits im Schülerhaus
Aus der Anlage 1 ist ersichtlich, dass die Mitversorgung der Kinder in der Verlässlichen Grundschule bis 14 Uhr in erster Linie an der fehlenden Mensa scheitert. Die investiven Mittel werden bislang Zug um Zug entsprechend der Beantragung der Tranchen gemäß der beschlossenen Konzeption für die Umsetzung der Ganztagesschulen bereit gestellt.

Folgende Gründe stehen der kurzfristigen Bereitstellung weiterer Kapazitäten im Wege:

· Die Grundstücke der Grundschulen sind von der Größe her sehr begrenzt – um die baulichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der notwendigen Freiflächen voll ausschöpfen zu können, muss daher für jede Schule die Planung für die räumliche Erweiterung zur Ganztagsschule mit dem gesamten Raumprogramm erfolgen
· Ein zeitlich vorgezogener Bauabschnitt für die Mensa, also eine abschnittweise Umsetzung, schränkt diese Möglichkeiten ein und verlängert die Bautätigkeit auf dem Schulareal insgesamt
· Bauliche Lösungen brauchen grundsätzlich Zeit – in der Regel zwei Jahre Planung und zwei Jahre Umsetzung. Das lässt sich auch bei abschnittweiser Realisierung nicht verkürzen, zumal auch die baulichen Umsetzungen durch Unternehmen hinsichtlich deren Kapazitäten bekanntermaßen an ihre Grenzen stoßen.


Das Forcieren von Baumaßnahmen ist aus den genannten Gründen daher keine realisierbare Möglichkeit, um zu einer schnellen Versorgung von Kindern aus „14:00 Uhr- Gruppen“ mit einem warmen Mittagessen zu kommen.

Ebenso wenig liegt die Lösung in Essensangeboten außerhalb der Schule. Sofern hier überhaupt Möglichkeiten für bis zu 400 Kinder vorhanden sind, wären erhebliche logistische Probleme zu überwinden. Bei einem Personalschlüssel von 1:20 für VGS-Gruppen ist allein die Aufsicht auf dem Weg zur Essenseinrichtung, während des Essens und zurück zur Schule nicht zu organisieren, da ein Teil der Kinder weiterhin im Schulgebäude beaufsichtigt werden muss. Der Personalschlüssel in der Verlässlichen Grundschulen ist darauf nicht ausgerichtet, denn ein verbindliches Mittagessen war in diesem Betreuungsangebot zu keiner Zeit Bestandteil der Konzeption.

Selbstverständlich schöpft die Verwaltung schon heute alle im Interim vorhandenen Möglichkeiten aus, um so vielen Kindern wie möglich ein warmes Mittagessen anzubieten. Trotz gelegentlicher Kritikpunkte einzelner Eltern und Schulen ist die Zufriedenheit mit der Qualität und den Standards der Schülerhäuser im Übrigen insgesamt hoch.

Für alle Schulgemeinden, die beim Mittagessen Nachholbedarf sehen, ist der Raumstandard für eine Ganztagsgrundschule häufig mit ausschlaggebend dafür, dass sie sich für eine rasche Umwandlung vom Schülerhaus in eine Ganztagsgrundschule entscheiden, da dann neben den zusätzlichen Betreuungsräumen vor allem die Schaffung einer Mensa gewährleistet ist. Da hierbei die Größe für eine Vollversorgung vorgesehen wird, gibt es nach der baulichen Realisierung ausreichend Kapazitäten, damit alle Kinder dieser Schule, für die dies gewünscht wird, ein warmes Mittagessen erhalten können (siehe auch GRDrs. 6/2013, GRDrs. 1341/2013). Die Beschlusslage sieht vor, dass jährlich bis zu 10 Ganztagsschulen eingerichtet werden können, davon bis zu acht Grundschulen. In diesem Umfang ist auch die Finanzierung durch den Gemeinderat sichergestellt.

Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen
Mündlicher Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.3.2014




Dr. Susanne Eisenmann




Situation der Essenversorgung in bestehenden Schülerhäusern und notwendige Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes für "kurze Gruppen"



zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Anlage 1 Situation der Essensversorgung - Aufstellung 19.03.14 für Mitteilungsvorlage.xlsx