Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
187
4
VerhandlungDrucksache:
380/2017
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 31.05.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Kulturförderung - Innofonds Kultur im öffentlichen Raum

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 15.05.2017, GRDrs 380/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Prof. Dr. Maier (AfD) kritisiert, aus der Vorlage lasse sich nicht erkennen, wofür 100.000 € konkret ausgegeben werden sollen. Die Vorlageninhalte würden den Anforderungen einer Mitteilungsvorlage nicht gerecht.

Von BM Dr. Mayer wird anschließend angemerkt, dieser Punkt sei ausführlich im Ausschuss für Kultur und Medien vorgestellt worden. Es gehe um die Einrichtung eines Innovationstopfes für Kunst im öffentlichen Raum. Die Wahrnehmung der Kulturverwaltung sei, dass der öffentliche Raum zunehmend eine höhere Bedeutung erfahre. Er verweist dabei auf die Diskussionen über die Entwicklung der Konrad-Adenauer-Straße und des Marktplatzes sowie auf Aufwertungen des Marienplatzes und anderer Plätze. Der öffentliche Raum solle Kultur für sich erschließen.

Daraus ergebe sich der Aspekt der kulturellen Bildung. Häufig erlebe man, dass kulturelle Bildung/Erlebnisse hinter verschlossenen Türen erfolgten. Dennoch sollten auch nicht kulturbeflissene Menschen an Kultur herangeführt werden. Dazu seien nicht zuletzt Begegnungen mit Kultur im öffentlichen Raum erforderlich.

Gewollt werde also, Menschen, vor allem junge Menschen, kulturell zu infizieren, indem man Begegnungen mit Kultur im öffentlichen Raum, also dort wo sich die Menschen aufhielten, schaffe. Ziel sei, die Menschen für Oper-/Theaterbesuche etc. zu interessieren. Der Innovationstopf solle spartenübergreifend angelegt werden. Die Mittel aus diesem Fond würden wie bei solchen Fonds üblich von einer Fachjury vergeben. Von der Jury würden die eingereichten Projektanträge überprüft und je nachdem, ob diese mit den vorgegebenen Zielbestimmungen (kulturelle Bespielung des öffentlichen Raums, didaktische Begeisterung für Kultur) übereinstimmten, könnten Zuschläge erteilt werden.



BM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 380/2017 Kenntnis genommen.

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