Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1411-01
GRDrs 621/2011
Stuttgart,
07/21/2011



Feuerwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Stuttgart - Plausibilitätsprüfung durch externen Gutachter



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.07.2011
27.07.2011



Beschlußantrag:

1. Dem vorliegenden risiko- und bedarfsorientierten Feuerwehrbedarfsplan wird gemäß § 2 Absatz 3 der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) zugestimmt.

2. Die Ergebnisse der externen Begutachtung des Feuerwehrbedarfsplans werden zur Kenntnis genommen.

3. Die Verwaltung geht auf der Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans und einer dort ermittelten Jahresnettoleistungszeit von 1.831 Stunden – für Einsatzdienstbeamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in einer 50-Stunden-Woche – von einem Personalmehrbedarf von insgesamt 14 Stellen aus.

Vor diesem Hintergrund wird von folgendem Stellenbedarf Kenntnis genommen:

a. Im Bereich des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind insgesamt 11 Stellen im Doppelhaushalt 2012/2013 zu schaffen, davon fünf Stellen in A 8 und sechs Stellen in A 9. b. Im Bereich der Fachabteilungen sind insgesamt 3 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Doppelhaushalt 2012/2013 zu schaffen. Davon je eine Stelle in A 11, A 12 und A 13.
4. Von einem weiteren Stellenmehrbedarf von bis zu 6 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst der Fachabteilungen wird Kenntnis genommen. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung, die entsprechenden Stellen im Doppelhaushalt 2014/2015 zu beantragen.

5. Ein darüber hinaus sich ergebender weiterer Stellenbedarf durch die Umsetzung der im Dienstrechtsreformgesetz (DRG) zum 01.01.2011 als Freiwilligkeitsleistung beschlossenen Vorsorgekuren ist baldmöglichst zu konkretisieren.

6. Vor dem Hintergrund einer auch zukünftig leistungsfähigen Feuerwehr nach § 3 Feuerwehrgesetz (FwG) sind Veränderungen und Einflüsse zeitnah anzuzeigen. Hierzu ist der Feuerwehrbedarfsplan in einem zehnjährigen Rhythmus fortzuschreiben.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1: Feuerwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Stuttgart

Im Rahmen der Novellierung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) wurde in § 3 Absatz 2 ein Feuerwehrbedarfsplan als Grundlage zur Dimensionierung der Feuerwehr Stuttgart verbindlich festgeschrieben.

Dieses Grundwerk beantwortet die zentrale Frage „Wie viel Feuerwehr benötigt die Landeshauptstadt Stuttgart?“. Der Feuerwehrbedarfsplan legt das Schutzniveau im Bereich der Feuerwehr fest. Er konkretisiert, welche Aufgaben in welcher Zeit mit wie viel Personal und in welcher Qualität durch die Feuerwehr zu erbringen sind. Hierdurch wird nicht nur das Schutzniveau festgelegt, sondern vor allem die Organisation „Feuerwehr“ dimensioniert. Insgesamt umfasst der Feuerwehrbedarfsplan Festlegungen zur
4 Systematik der Gefährdungsanalyse und deren Ergebnisse, 4 Festlegung einer „Fünf-Wachen-Strategie“ mit Beibehaltung zweier Feuerwachen in der Innenstadt, 4 Definition der Schutzziele und der dort beschriebenen Aufgabenbereiche,

4 Festlegung des Funktionsstellenplans und des Jahresstundenbedarfs zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Einsatzdienstes auf den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr,

4 Einbindung der ehrenamtlichen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in ein integriertes Einsatzkonzept und

4 den besonderen Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildung zum Kompetenzerwerb und -erhalt der Einsatzkräfte.


Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte ist in Anlage 2 abgedruckt. Der vollumfängliche Feuerwehrbedarfsplan ist als Anlage 3 beigelegt.

Zu 2: Plausibilitätsprüfung durch die Firma RINKE

Am 23.03.2011 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Feuerwehrbedarfsplan überprüfen zu lassen (GRDrs. Nr. 189/2011). Mit der externen Prüfung wurde die Firma RINKE beauftragt. Als Rechtsnachfolgerin der WIBERA AG für diesen Bereich verfügt RINKE über die Erkenntnisse eines ähnlich lautenden Gutachtens, welches durch den Gemeinderat bereits Ende der 70er-Jahre in Auftrag gegeben wurde.

Mit diesem Plausibilitätsgutachten wurde der Feuerwehrbedarfsplan durch die Firma RINKE bestätigt. (siehe Anlage 1). Im Wesentlichen wird durch den externen Gutachter bestätigt, dass

- die Schutzziele realistisch sind und dem Stand der Technik entsprechen,

- das abgeleitete Einsatzkonzept folgerichtig aber immer noch sehr „moderat“ ist, - das von der Branddirektion gewählte Löschzugmodell für Stuttgart plausibel, richtig und als wirtschaftlichste Variante zu bewerten ist, - Stuttgart sich im bundesweiten Vergleich mit der Vorhaltung von Grundschutzfunktionen (hauptamtliches Personal der Löschzüge) sehr sparsam wirtschaftet,

- die Freiwillige Feuerwehr bereits im erheblichen Maße in die Vorhaltung und somit auch in die Erreichung der Schutzziele eingebunden ist. Erst durch die Einbindung der freiwilligen Kräfte – vor allem in den Stadtrandbereichen – können die Schutzziele zufriedenstellend erreicht werden. Diese Berücksichtigung der Freiwilligen Feuerwehr ermöglicht der Berufsfeuerwehr die Festlegung auf lediglich 5 Standorte mit insgesamt nur 60 Grundschutzfunktionen,

- eine über diese Einbindung in die zeitkritische repressive Gefahrenabwehr hinausgehende Einrechnung der Freiwilligen Feuerwehr in die Funktionsvorhaltung weder realistisch noch im Ehrenamt leistbar ist. Sollten sich die Einsatzstärken und vor allem die Tagesalarmsicherheit der Freiwilligen Feuerwehr in Zukunft negativ entwickeln, erscheinen zur Abdeckung der Schutzziele insbesondere in Vaihingen und Zuffenhausen die Errichtung von Feuerwachen der Berufsfeuerwehr notwendig. Dies hätte nicht nur bauliche Investitionen sondern auch zusätzliches Personal zur Folge,

- die Entwicklung des Risiko- und Gefahrenpotenzials der letzten 30 Jahre nicht in gleichem Maße durch die Erhöhung der Einsatzfunktionen im Grundschutz abgebildet wurde.


Darüber hinaus wird durch den Gutachter in den Fachabteilungen für die Integrationsdienste ein Personalmehrbedarf von neun Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst benannt.


Zu 5: Einführung von Vorsorgekuren

Mit der Dienstrechtsreform wurden die Kommunen in Analogie zum Polizeivollzugsdienst ermächtigt, für die Einsatzdienstbeamten der Berufsfeuerwehr Vorsorgekuren als Freiwilligkeitsleistung zu gewähren. Je nach Ausgestaltung dieser Vorsorgekuren ergibt sich ein weiterer Stellenbedarf für den feuerwehrtechnischen Dienst. Um in dieser Angelegenheit zwischen den Städten mit Berufsfeuerwehren ein gleichförmiges Vorgehen zu erzielen, wurde beim Städtetag eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Städte Mannheim und Stuttgart eingerichtet. Diese sollen gemeinsam mit dem KVBW eine Empfehlung zur Umsetzung der Vorsorgekuren erarbeiten. Je nach Ausgestaltung der Vorsorgekuren hinsichtlich Eintrittsalter, Kurdauer und Wiederholungszeitraum ergibt sich ein unterschiedlicher Personalmehrbedarf für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr.


Finanzielle Auswirkungen

Für die 14 Stellenschaffungen im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2012/2013 gemäß Beschlussziffer 3 sind die Personalmehrkosten mit rd. 1 Mio. € pro Jahr anzusetzen. Darüber hinaus sind einmalig Ausstattungskosten für Dienst- und Schutzkleidung in Höhe von 50.000 € beim Sachkonto 42610000, Kostenstelle 37009431 zu veranschlagen.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 42/2011


Dr. Martin Schairer

Anlagen

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Anlage 1 zu GRDrs 621_2011 - Zusammenfassung_Plausibilitätsprüfung_RINKE.pdfAnlage 1 zu GRDrs 621_2011 - Zusammenfassung_Plausibilitätsprüfung_RINKE.pdfAnlage 2 zu GRDrs 621_2011 - Kurzfassung Feuerwehrbedarfsplan LHS.pdfAnlage 2 zu GRDrs 621_2011 - Kurzfassung Feuerwehrbedarfsplan LHS.pdfAnlage 3 zu GRDrs 621_2011 - Feuerwehrbedarfsplan LHS.pdfAnlage 3 zu GRDrs 621_2011 - Feuerwehrbedarfsplan LHS.pdf