Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1285/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 10.11.2017



Fußwege, Natursteinstaffeln und Feldwege auch im Außenbereich erhalten; ehrliche Fördertöpfe -Wandel und Wege aus dem Programm Weinbau lösen

Beantwortung / Stellungnahme

Zu Antrag Nr. 465 – Erhöhung der Fördermittel um 250.000 EUR/Jahr zur Restaurierung und Pflege von Fuß- und Feldwegen sowie Natursteinstaffeln

Mit einer zweckgebundenen Erhöhung der für das Förderprogramm „Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft“ zur Verfügung stehenden Summe in Höhe von 250.000 EUR könnten ergänzend zu den Trockenmauern jährlich einzelne Wege oder Wegeabschnitte und Natursteinstaffeln saniert werden. Insbesondere bei der Sanierung von Staffeln besteht großer Handlungsbedarf. Aufgrund der Förderkulisse des Programmes muss die Förderung aber auf Steillagen im Weinbau beschränkt bleiben.
Die Sanierung und der Unterhalt von befahrbaren Wegen in Steillagen ist sehr teuer und gehört zu den Unterhaltungsaufgaben des Tiefbauamtes oder der privaten Grundstücksbesitzer. Die mit der Unterhaltung und Sanierung von befahrbaren Wegen verbundenen Kosten übersteigen die beantragten Mittel deutlich.

Zu Antrag Nr. 535/2017 – Wandel und Wege aus dem Programm Weinbau lösen

Die Verwendung der Mittel des Förderprogrammes werden jährlich beschlossen (für das Jahr 2017 auf Grundlage GRDrs 191/2017). Bereits bei der Einführung des Förderprogrammes wurde beschlossen, die Unterhaltung der in einem gesonderten Projekt ertüchtigten Wege und Wandel auf der Wangener Höhe mit Mitteln des Förderprogrammes zu bestreiten (jährlich 70.000 EUR). Die Planungsmittel für die Erschließung Hohe Halde in Höhe von 20.000 EUR im Jahr 2017 sollen eine einmalige Aufwendung sein.
Die Realisierung der geplanten Erschließung (Talweg) übersteigt den finanziellen Rahmen des Förderprogrammes und muss nach Fertigstellung der Planung und der dann bekannten Kosten gesondert finanziert werden. Grundsätzlich ist es richtig und zielführend, die für die Unterhaltung der Wege und Wandel erforderlichen Kosten nicht aus den Mitteln des Trockenmauerprogramms zu finanzieren, sondern gesondert in einem eigenen Haushaltstitel beim ausführenden Tiefbauamt zu führen. Die so verfügbaren zusätzlichen Programm-Mittel in Höhe von 70.000 EUR werden dringend für die Sanierung der Mauern benötigt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

465/2017 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, 535/2017 SPD-Gemeinderatsfraktion




Peter Pätzold
Bürgermeister




<Anlagen>