Die umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung von tierischen Nebenprodukten dient dazu, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch auftretende Tierseuchen zu beseitigen. Bei den tierischen Nebenprodukten handelt es sich um alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind; dies können ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter bzw. verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs sein. Die VO (EG) 1774 / 2002, zum 04.03.2011 abgelöst durch die Nachfolge-VO 1069/2009 hat die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:
Material der Kategorie 1 (Material mit einem hohen Risiko) z.B. spezifiziertes Risikomaterial (SRM) aus Schlachtungen und Zerlegung von TSE- verdächtigen Rindern, Schafen und Ziegen (TSE = zusammenfassender Begriff für Krankheiten wie BSE und Scrapie), Tierkörper von landwirtschaftlichen Nutztieren die SRM enthalten, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere aus TSE- Bekämpfungsmaßnahmen.
Material der Kategorie 2 (Material mit einem mittleren Risiko) z.B. beschlagnahmte, untaugliche Schlachtnebenprodukte wie Magen- und Darmpakete, gefallene (verendete) Pferde, Schweine und Geflügel. => Das vom ztn produzierte Tierfett der Kategorie 2 wird derzeit fast ausschließlich zur Herstellung von Biodiesel verwendet. Dieser wird dem herkömmlichen Dieseltreibstoff beigemischt. Abnehmer des Tierfettes sind im Wesentlichen die Niederlande.
Material der Kategorie 3 (Material mit einem geringen Risiko) z.B. Knochen, Fette, Fleisch, nach Gemeinschaftsrecht genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Schlachttieren ohne Anzeichen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit
Am 9. November 2018 fand die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ztn statt. Im Folgenden werden nachträglich die wesentlichen Beschlüsse der oben genannten Verbandsversammlung dargestellt: Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 einstimmig beschlossen. Das Geschäftsjahr endete mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.127.886,62 EUR (VJ 1.286 TEUR). Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
§ das Umlaufvermögen 11.599.190,52 EUR
§ die Rechnungsabgrenzungsposten 15.850,43 EUR
§ die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
§ die Rückstellungen 944.389,05 EUR
§ die Verbindlichkeiten 573.835,71 EUR
§ die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR
o Summe der Aufwendungen 10.947.533,08 EUR
· zur Einstellung in die Rücklagen 0,00 EUR
· auf neue Rechnung vorzutragen 1.127.886,62 EUR
Die Verbandsumlage für 2019 wurde auf 3.886.531,66 EUR (VJ 3.352.650 EUR) festgesetzt. Auf die LHS entfällt dabei ein Anteil von 443.274,48 EUR (VJ 379.694 EUR), dies entspricht einem Anteil von 11,4 % (VJ 11,3%).
Michael Föll Erster Bürgermeister <Anlagen> zum Seitenanfang