Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1105/2018
Stuttgart,
01/10/2019


Zweckverband Tierische Nebenprodukte (ztn) Neckar-Franken
Information zu den Beschlüssen der letzten Verbandsversammlung 2018




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich23.01.2019

Bericht:


Die LHS ist seit 1985 Verbandsmitglied des Zweckverbandes ztn. Außerdem sind die im Folgenden aufgeführten 17 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und ein Landkreis in Bayern Verbandsmitglieder:

Stadtkreise: Landkreise:
Baden-BadenEnzkreisNeckar-Odenwald-Kreis
Heilbronn Heilbronn Ostalbkreis
HeidelbergHohenlohekreisRastatt
KarlsruheKarlsruhe Rems-Murr-Kreis
Pforzheim Ludwigsburg Schwäbisch Hall
Stuttgart Main-Tauber-Kreis Miltenberg (Bayern)

Organe des ztn sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandsversammlung besteht aus den Landräten der beteiligten Landkreise und den Oberbürgermeistern bzw. beauftragten Bediensteten der beteiligten Stadtkreise. Seitens der LHS vertritt Frau Stadtdirektorin Dorothea Koller die Stadt. Frau Koller ist außerdem zweite stellvertretende Verbandsvorsitzende. Verbandsvorsitzender ist Herr Landrat Dr. Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis). Geschäftsführer des Zweckverbands ist Herr Dumbacher, stellvertretender Geschäftsführer ist Herr Meder. Der ztn beschäftigte 2017 durchschnittlich 79 Personen (VJ 80) ohne Geschäftsführung).

Auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes finden gem. § 4 der Verbandssatzung die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung. Der Zweckverband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber oder -unterdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Nach § 9 der Verbandssatzung wird von der Festsetzung eines Stammkapitals abgesehen.
Gegenstand des Zweckverbands ist gemäß § 1 Abs. 2 der Verbandssatzung die Erfüllung der Aufgaben der beseitigungspflichtigen Körperschaften i.S.v. § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung lebensmittelrechtlicher Ausführungsvorschriften vom 14.12.2004 (GBL. S.914), unter Beachtung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der tierseuchen- und hygienerechtlichen Vorschriften.

In der Landeshauptstadt Stuttgart fallen beseitigungspflichtige Tierkörper bzw. tierische Nebenprodukte an. Die Entsorgung dieser Tiere/Nebenprodukte erfolgt durch den ztn, nachdem in den 80er Jahren die städtische Tierkörperbeseitigung am ehemaligen Schlachthof aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wurde. Seitdem werden Tierkörper von Verkehrsopfern und verstorbenen Heim- und Nutztieren sowie tierische Nebenprodukte vom ztn abgeholt und unschädlich entsorgt; ferner gewährleistet der ztn die Kapazitätsreserve im Tierseuchenfall. Die gesamte Logistik, d.h. termingerechte Entsorgung, Bereitstellung der Fahrzeugflotte inkl. Personal zum Beladen, Reinigen und Desinfizieren der Fahrzeuge u.a. obliegt dem ztn.

Die umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung von tierischen Nebenprodukten dient dazu, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch auftretende Tierseuchen zu beseitigen. Bei den tierischen Nebenprodukten handelt es sich um alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind; dies können ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter bzw. verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs sein. Die VO (EG) 1774 / 2002, zum 04.03.2011 abgelöst durch die Nachfolge-VO 1069/2009 hat die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:

Material der Kategorie 1 (Material mit einem hohen Risiko)
z.B. spezifiziertes Risikomaterial (SRM) aus Schlachtungen und Zerlegung von TSE- verdächtigen Rindern, Schafen und Ziegen (TSE = zusammenfassender Begriff für Krankheiten wie BSE und Scrapie), Tierkörper von landwirtschaftlichen Nutztieren die SRM enthalten, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere aus TSE- Bekämpfungsmaßnahmen.

Material der Kategorie 2 (Material mit einem mittleren Risiko)
z.B. beschlagnahmte, untaugliche Schlachtnebenprodukte wie Magen- und Darmpakete, gefallene (verendete) Pferde, Schweine und Geflügel. => Das vom ztn produzierte Tierfett der Kategorie 2 wird derzeit fast ausschließlich zur Herstellung von Biodiesel verwendet. Dieser wird dem herkömmlichen Dieseltreibstoff beigemischt. Abnehmer des Tierfettes sind im Wesentlichen die Niederlande.

Material der Kategorie 3 (Material mit einem geringen Risiko)
z.B. Knochen, Fette, Fleisch, nach Gemeinschaftsrecht genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Schlachttieren ohne Anzeichen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit


Am 9. November 2018 fand die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ztn statt.

Im Folgenden werden nachträglich die wesentlichen Beschlüsse der oben genannten Verbandsversammlung dargestellt:

Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 einstimmig beschlossen. Das Geschäftsjahr endete mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.127.886,62 EUR (VJ 1.286 TEUR). Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Zweckverband hat keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind Kostenüber- oder
-unterdeckungen im hoheitlichen Bereich innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Nach Abschluss der jährlichen Kostenstellenrechnung wird der Gewinn/Verlust den Kostenstellen zugeordnet.

Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wurde beschlossen einen Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens vorzunehmen. Neuer Wirtschaftsprüfer wird die WIBERA AG, Stuttgart.

Die Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 10.11.2017 wurde einstimmig beschlossen

Der Wirtschaftsplan 2019 wurde einstimmig beschlossen.



Verbandsumlage 2019:

Die vom Verband zu erhebende Umlage dient zur Finanzierung des ungedeckten Aufwandes aus der Falltierentsorgung und wird jährlich aufgrund einer Kostenstellenrechnung festgestellt. Umlagemaßstab ist die Summe aus Einwohnerzahl und Tierbestand.

Die Verbandsumlage für 2019 wurde auf 3.886.531,66 EUR (VJ 3.352.650 EUR) festgesetzt. Auf die LHS entfällt dabei ein Anteil von 443.274,48 EUR (VJ 379.694 EUR), dies entspricht einem Anteil von 11,4 % (VJ 11,3%).


Michael Föll
Erster Bürgermeister














<Anlagen>


zum Seitenanfang