Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
496
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VerhandlungDrucksache:
1187/2013
GZ:
RSO 1232 - 01
Sitzungstermin: 20.11.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e. V. über die Verwahrung und Pflege von Fund- und Verwahrtieren

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit und Ordnung vom 11.11.2013, GRDrs 1187/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Beschlussvorlage "Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e. V. über die Verwahrung und Pflege von Fund- und Verwahrtieren" wird Kenntnis genommen.

2. Der einwohnerbezogenen Berechnung des jährlich an den Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e. V. zu zahlenden Entgelts zur Deckung dessen notwendiger Aufwendungen für die Verwahrung und Pflege der für die Landeshauptstadt Stuttgart aufgenommenen Fund- und Verwahrtiere ab dem 01.01.2014 wird zugestimmt. Maßgebend ist die Einwohnerzahl (einschließlich der Einwohner mit Zweitwohnsitz) am 30.09. des Vorjahres.

3. Der Höhe der Kopfpauschale von jährlich 0,77 Euro je Einwohner ab 2014 sowie der jährlichen Erhöhung dieser Pauschale um 0,01 Euro ab 2015 wird zugestimmt.


4. Der jährlichen Auszahlung des nach den vorstehenden Ziffern 2 und 3 berechneten jährlichen Entgelts in jeweils zwei gleichen Raten am 15.02. und am 15.08. jeden Jahres wird zugestimmt. Die Entrichtung des Entgelts erfolgt erstmalig im Jahr 2014. Außerdem wird der Festschreibung einer Vertragslaufzeit von zunächst 5 Jahren und einer sich anschließenden automatischen jährlichen Vertragsverlängerung, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende eines Kalenderjahres gekündigt wird, zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e. V. abzuschließen.

6. Die ab dem Jahr 2014 fälligen Aufwendungen werden im Teilhaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207010 - Ordnungswesen, Kontengruppe 44500 - Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand - gedeckt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

In seiner kurzen Erläuterung der Vorlage geht BM Dr. Schairer davon aus, dass mit dem Vertrag für den Tierschutzverein und das Ordnungsrecht eine solide und nachhaltige Grundlage für die kommenden Jahre geschaffen wird. Es werde von ca. 900 Fund- und Verwahrtieren pro Jahr ausgegangen (durchschnittlich 330 Hunde, 263 Katzen und 315 sonstige Tiere). Die Verweildauer der Tiere im Tierheim werde zukünftig keine Rolle mehr spielen.

StR Stopper (90/GRÜNE) begrüßt, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Durch die sehr gute und tragfähige Lösung gebe die öffentliche Hand - ausgehend von den Haushaltsansätzen - zusätzlich 172.000 €/Jahr gegenüber bisher aus (182.000 € im Jahr 2015). Vergleichbare Einrichtungen, und dem pflichtet StR Pfeifer (SPD) bei, sollten aus den Vorkommnissen mitnehmen, sich gegebenenfalls frühzeitig an die Politik/Verwaltung zu wenden mit dem Ziel, einvernehmliche Lösungen zu erreichen. Als untragbar bezeichnet StR Stopper den Zustand, dass viele Tiere einfach sich selbst überlassen werden.

Ebenfalls positiv zum ausgehandelten Vertrag äußern sich StR Sauer (CDU), StR
Pfeifer, StRin von Stein (FW), StR Klingler (FDP) und StR Adler (SÖS und LINKE). Die Vorgehensweise bei den Verhandlungen im Vorfeld des nun vorliegenden Vertrages wird von ihnen jedoch mit Nachdruck kritisiert. An der Aussprache hat zudem StR Pätzold (90/GRÜNE) teilgenommen.

Zum Ende der Aussprache stellt BM Dr. Schairer die Erledigung der vorliegenden Anfragen/Anträge fest. Des Weiteren stellt er fest:
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