Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1272/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/28/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Freiwillige Feuerwehr: Abgasabsauganlagen in Feuerwehrhäusern

Beantwortung / Stellungnahme

Nach Prüfung der Situation in den Gebäuden der freiwilligen Feuerwehr und Abstimmung mit der Branddirektion können bei den folgenden Feuerwehrhäusern die geforderten Abgasabsauganlagen ohne größeren planerischen Vorlauf in den Jahren 2018/2019 eingebaut werden:

1. Weilimdorf, Glemsgaustraße 100

2. Degerloch, Leinfeldener Straße 65

3. Riedenberg, Schemppstraße 48

Nur an diesen Standorten sind aufgrund des Errichtungsdatums und dem allgemeinen baulichen Zustand auf absehbare Zeit keine weiteren Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen erforderlich. Erfahrungsgemäß werden für den Einbau einer Abgasabsauganlage und der erforderlichen Anschlussarbeiten ca. 30.000 EUR benötigt.

Bei allen anderen Häusern muss detailliert geprüft werden, ob sich eine Nachrüstung räumlich realisieren lässt, zumal in vielen Fällen zusätzlicher Bedarf an Sozialräumen besteht. Ferner fehlen geschlechterspezifische Umkleiden, Duschen und Toiletten. Gegebenenfalls können vor dem Einbau der Abgasabsauganlagen somit anderweitige bauliche Anpassungen erforderlich werden.

Sobald die Übersicht vorliegt, wird gemeinsam mit der Branddirektion eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen.

Die Umsetzung erfolgt jeweils aus den laufenden Budgets des Amts für Liegenschaften und Wohnen (bauliche Maßnahmen) bzw. der Branddirektion (Ausstattung).



Vorliegende Anträge/Anfragen

917/2017 Freie Wähler




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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