Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1254/2019
Stuttgart,
11/07/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Beratung für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution mit Flucht-
hintergrund - Kooperationsprojekt von FIZ und AGDW


Beantwortung / Stellungnahme


Das Fraueninformationszentrum FIZ ist eine Beratungsstelle für Migrantinnen sowie spezialisierte Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel. Der Träger ist der vij. e.V.

Die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt AGDW e.V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland lebende Flüchtlinge sowie andere Migrantinnen und Migranten zu beraten und zu unterstützen.

Im Bereich Prostitution fällt eine tatsächliche Abschätzung des Beratungsbedarfs für Frauen mit Fluchthintergrund, die Opfer von Gewalt und Menschenhandel geworden sind schwer, weil der Verwaltung keine vermehrten Fälle bekannt sind, bei denen Frauen mit Fluchthintergrund der Prostitution nachgehen.

Wie jedoch der Runde Tisch zum Thema weibliche Genitalverstümmelung unter Federführung des Gesundheitsamtes ergeben hat, ist das Hilfesystem für Frauen mit Fluchthintergrund, die Opfer von Gewalt und Menschenhandel geworden sind, nicht ausreichend.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Finanzierung der Beratung von Opfern des Menschenhandels und der Zwangsprostitution mit Fluchthintergrund aus sozialplanerischer Sicht sinnvoll. Da der tatsächliche Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher abschätzbar ist, sollte die Förderdauer aus Sicht der Verwaltung auf zunächst zwei Jahre begrenzt werden.







Darstellung der Fördermöglichkeiten nach den bestehenden Regelungen, begrenzt auf zwei Jahre:

20202021
FIZ 0,6 Fachkraftstelle bei 80 % Förderung
Anteilige Sachkostenpauschale
Gebäudeunterhaltung, da eigenes Gebäude
37.000 €

1.170 €

2.000 €
37.000 €

1.170 €

2.000 €
Gesamt:40.170 €40.170 €
AGDW 0,6 Fachkraftstelle bei 80 % Förderung
Anteilige Sachkostenpauschale
Mietkostenanteil
37.000 €

1.170 €

6.000 €
37.000 €

1.170 €

6.000 €
Gesamt:44.170 €44.170 €

Die beantragten Mittel für eine Verwaltungskostenpauschale, Dolmetscherkosten, Kosten für Gutachten, Beratungsbedarf/Betreuung/Fahrtkosten entsprechen nicht den derzeitigen Förderkriterien. Darüber hinaus gehende Förderungen beschließt der Gemeinderat.

Nach Rücksprache mit den Institutionen wäre eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das FIZ unter Berücksichtigung der Förderbedingungen umsetzbar. Für die AGDW wäre eine Umsetzung unter den derzeitigen Förderbedingungen nicht möglich. In diesem Fall würde das FIZ seinen Teil des Projektes alleine durchführen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

746 Die FrAKTION; 914 SPD




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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