Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
1254/2019
Stuttgart,
11/07/2019
Haushalt
2020/2021
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
20.11.2019
Beratung für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution mit Flucht-
hintergrund - Kooperationsprojekt von FIZ und AGDW
Beantwortung / Stellungnahme
Das Fraueninformationszentrum FIZ ist eine Beratungsstelle für Migrantinnen sowie spezialisierte Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel. Der Träger ist der vij. e.V.
Die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt AGDW e.V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland lebende Flüchtlinge sowie andere Migrantinnen und Migranten zu beraten und zu unterstützen.
Im Bereich Prostitution fällt eine tatsächliche Abschätzung des Beratungsbedarfs für Frauen mit Fluchthintergrund, die Opfer von Gewalt und Menschenhandel geworden sind schwer, weil der Verwaltung keine vermehrten Fälle bekannt sind, bei denen Frauen mit Fluchthintergrund der Prostitution nachgehen.
Wie jedoch der Runde Tisch zum Thema weibliche Genitalverstümmelung unter Federführung des Gesundheitsamtes ergeben hat, ist das Hilfesystem für Frauen mit Fluchthintergrund, die Opfer von Gewalt und Menschenhandel geworden sind, nicht ausreichend.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Finanzierung der Beratung von Opfern des Menschenhandels und der Zwangsprostitution mit Fluchthintergrund aus sozialplanerischer Sicht sinnvoll. Da der tatsächliche Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher abschätzbar ist, sollte die Förderdauer aus Sicht der Verwaltung auf zunächst zwei Jahre begrenzt werden.
Darstellung der Fördermöglichkeiten nach den bestehenden Regelungen, begrenzt auf zwei Jahre:
2020
2021
FIZ 0,6 Fachkraftstelle bei 80 % Förderung
Anteilige Sachkostenpauschale
Gebäudeunterhaltung, da eigenes Gebäude
37.000 €
1.170 €
2.000 €
37.000 €
1.170 €
2.000 €
Gesamt:
40.170 €
40.170 €
AGDW 0,6 Fachkraftstelle bei 80 % Förderung
Anteilige Sachkostenpauschale
Mietkostenanteil
37.000 €
1.170 €
6.000 €
37.000 €
1.170 €
6.000 €
Gesamt:
44.170 €
44.170 €
Die beantragten Mittel für eine Verwaltungskostenpauschale, Dolmetscherkosten, Kosten für Gutachten, Beratungsbedarf/Betreuung/Fahrtkosten entsprechen nicht den derzeitigen Förderkriterien. Darüber hinaus gehende Förderungen beschließt der Gemeinderat.
Nach Rücksprache mit den Institutionen wäre eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das FIZ unter Berücksichtigung der Förderbedingungen umsetzbar. Für die AGDW wäre eine Umsetzung unter den derzeitigen Förderbedingungen nicht möglich. In diesem Fall würde das FIZ seinen Teil des Projektes alleine durchführen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
746 Die FrAKTION; 914 SPD
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
<Anlagen>