Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 200/2020
Stuttgart,
07/20/2020



Gewinnung von Fachkräften - Implementierung einer Praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2020
22.07.2020



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 bis zu 15 Auszubildenden Plätze im Rahmen der Praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung im Zuge eines Schulversuches in Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Schule anzubieten.

2. Diese Auszubildenden erhalten analog der Praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/-in vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung.

3. Die Personalaufwendungen werden über die Blockierung von 3,75 Stellen gedeckt.





Begründung:



Ausgangslage:
Als Personalgewinnungsbaustein für pädagogisches Fachpersonal in städtischen Kindertageseinrichtungen ist es beim gegenwärtigen Fachkräftemangel unabdingbar zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Für die praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/-in (PiA) wurden in der Vergangenheit bereits 90 praxisintegrierte Plätze geschaffen. Diese dreijährige Ausbildungsform wurde zum Schuljahr 2012/2013 neu geschaffen und beinhaltet eine durchgängige Bezahlung und eine dauernde Verzahnung von Schule und praktischer Tätigkeit in den Tageseinrichtungen für Kinder.

Es hat sich gezeigt, dass sich vermehrt andere Personen – im Gegensatz zur bisherigen Ausbildungsform beworben haben (mit Abitur, Männer) und damit eine bisher unterrepräsentierte Zielgruppe für dieses Arbeitsfeld erreicht werden konnte. Ebenso lässt sich den Zahlen entnehmen, dass sich neben den Voraussetzungen der Bewerber/-innen auch die Quantität der Fachschulplätze und damit die Anzahl der Auszubildenden landesweit insgesamt gesteigert hat.

Aufgrund dieser positiven Erfahrungen und zur Erschließung neuer Zielgruppen, möchte das Land Baden-Württemberg diese Form der Ausbildung auch im Bereich der Kinderpflege etablieren und eine weitere Ausbildungsmöglichkeit schaffen, um eine höhere Bedarfsdeckung an Fachkräften mit guter Ausbildungsqualität zu erreichen.

Um den hohen Fachkräftebedarf im Bereich der Kinderbetreuung bzw. Tageseinrichtungen für Kinder zu decken, wurde in den letzten Jahren verstärkt auf die praxisintegrierte Ausbildung gesetzt. Die praxisintegrierte Ausbildung führt zu einer höheren Verbindlichkeit für den Ausbildungsbetrieb einerseits und andererseits sind die Schüler/-innen bereits während ihrer Ausbildung besser in das Team der Einrichtung eingebunden.


Zielsetzung:
Ziel ist es, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig neue Zielgruppen (z. B. Personen mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung) für die Kinderpflegeausbildung zu gewinnen. Neben der bisherigen Form der Kinderpflegeausbildung soll daher eine vergütete, praxisintegrierte Form der Ausbildung erprobt werden.

Diese neue Ausbildungsform ist eine vergütete 3-jährige praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung, die zunächst auf drei Jahre befristet zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch an der Hedwig-Dohm-Schule eingerichtet werden soll. Geplant ist für den Ausbildungsstart im September 2020 vorerst eine Schulklasse zu bilden. Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart plant 15 Praxisplätze in dieser Klasse anzubieten.

Mit der praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung sollen neue Bewerbergruppen aktiviert werden, die die formalen Voraussetzungen für die Erzieher/-innen Ausbildung zwar nicht erfüllen, jedoch die sonstige Eignung für eine berufliche Tätigkeit in der Kinderpflege mitbringen. Dies sind beispielsweise ältere Bewerber-innen oder solche mit Migrationshintergrund, die in ihrem Heimatland zwar eine schulische Ausbildung gemacht haben, denen in Deutschland jedoch nur ein Hauptschulabschluss anstatt der Mittleren Reife anerkannt wird.

Gestaltung:
Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Schule. Die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in eine theoretische Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege und eine praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. einer Kindertageseinrichtung), die dem Arbeitsfeld einer Kinderpflegerin/eines Kinderpflegers entspricht.




Finanzielle Auswirkungen

Das tarifvertraglich geregelte Praktikantengehalt von Kinderpflegern/-innen im Berufspraktikum beträgt 96,46% des tarifvertraglich geregelten Praktikantengehalts von Erziehern/-innen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung von Erziehern/-innen in der praxisintegrierten Ausbildung ist im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), Besonderer Teil Pflege geregelt.

Nach dem sich aktuell noch in Arbeitsfassung befindlichen Eckpunktepapieres des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Implementierung soll sich die Ausbildungsvergütung daran orientieren, dass das Praktikantenentgelt von Anerkennungspraktikanten/-innen zu Erziehern/innen in Verhältnis zu dem Praktikantenentgelt von Anerkennungspraktikanten/-innen zum Kinderpfleger gesetzt wird. Die entsprechende Quote von 96,46% wird auf das Ausbildungsgehalt in der praxisintegrierten Ausbildung angewandt und erhöht sich bei Tarifsteigerungen entsprechend dem angegeben Prozentsatz.

AP Erz.
1.602,02 €
96,46%
AP Kipfl.
1.545,36 €
Monatsgehalt PiA (Kinderpfleger) nach Ausbildungsjahr
Entgelte beruhen auf §8 TVAöD - Pflege (Stand 1. März 2019)
Monatsgehalt
PiA Erzieher
Quote
Monatsgehalt
PiA Kinderpfleger
1. Jahr
1.140,69 €
x 0,9646
1.100,31 €
2. Jahr
1.202,07 €
x 0,9646
1.159,52 €
3. Jahr
1.303,38 €
x 0,9646
1.257,24 €


Gesamtkosten nach Kalenderjahren*
unter der Annahme von 15 vergebenen Ausbildungsplätzen
2020
2021
2022
2023
1. Ausb.jahr
Sept 20 – Aug 21
4.401,24 €
8.802,48 €
2. Ausb.jahr
Sept 21 – Aug 22
4.638,08 €
9.276,16 €
3. Ausb.jahr
Sept 22 – Aug 23
5.028,96 €
10.057,92 €
Jahressonderzahlung*
331,93 €
1.025,81 €
1.102,20 €
70.997,55 €
216.995,55 €
231.109,80 €
150.868,80 €
Gesamtkosten für 15 Plätze
669.971,70 €

*Vorgehensweise bei der Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 14 TVAöD-Pflege und nach § 20 TVöD. Die Jahressonderzahlung ist mit 90% eines Monatsgehalts berechnet, die Jahresgehälter in anteiliger Mischkalkulation.



Finanzierung

Die Mehrkosten werden innerhalb des Personalhaushalts des Jugendamtes für Kindertageseinrichtungen durch Anrechnung von 25 % der Ausbildungsplätze auf Vollzeitstellen ausgeglichen (Blockierung von 3,75 Stellen). Ein entsprechender Vermerk wird in der Stellenplanbroschüre aufgenommen.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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