Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1216
GRDrs 936/2010
Stuttgart,
12/27/2010



Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2011



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.01.2011
27.01.2011



Beschlußantrag:

I. Der Freigabe der „Verkaufsoffenen Sonntage“ 2011 gemäß Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage durch Allgemeinverfügung wird zugestimmt. II. Es wird festgelegt, dass auch künftig nur im Stadtbezirk Bad Cannstatt ein dritter verkaufsoffener Sonntag stattfindet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes (LadÖG) können verkaufsoffene Sonntage von den Gemeinden durch Allgemeinverfügung festgesetzt werden.

Gemäß § 8 Abs. 1 LadÖG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest.

Die Offenhaltung von Verkaufsstellen kann nach § 8 Abs. 2 LadÖG auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Sie darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

In Stuttgart haben sich Verwaltung und Gemeinderat auf zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk verständigt und beschränkt, um zu verhindern, dass an jedem Sonntag im Jahr irgendwo in Stuttgart ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt wird. Nur für Bad Cannstatt wurde auf Grund des traditionellen Volksfestumzugs eine Sonderregelung mit drei verkaufsoffenen Sonntagen getroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat KBS
Referat WFB
OB/82


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen



Ausführliche Begründung:

Zu Ziffer I des Beschlussantrages:

Für das Jahr 2011 sind in den Stuttgarter Stadtbezirken wieder verkaufsoffene Sonntage geplant. Wie die Jahre zuvor werden zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Stuttgart und Umgebung erwartet.

Insgesamt haben 15 Stadtbezirke aus den unter Ziffer 1 bis 25 genannten Anlässen verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Anträge erfolgten im Einvernehmen mit den Bezirksämtern bzw. den Bezirksbeiräten durch die örtlichen Handels- und Gewerbevereine.

Die Beschränkung der verkaufsoffenen Sonntage auf bestimmte Bezirke ist durch
§ 8 Abs. 2 LadÖG ausdrücklich erlaubt.

Nach § 8 Abs. 1 LadÖG sind die katholische und evangelische Kirche zu den verkaufsoffenen Sonntagen zu hören.

Aus Sicht der katholischen Kirche in Stuttgart ist die Bewahrung der Sonntagsruhe schützenswert und wichtig. Besonders kritisch sieht sie die Durchführung der „Messe am See“ in Mühlhausen sowie die Durchführung des „Schmetterlingsfests“ in Untertürkheim, da es sich, ihrer Meinung nach, um eine gänzlich neue Veranstaltung handle.

Auch die evangelische Kirche in Stuttgart hat grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen, da diese als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung besonders geschützt sind. Ebenso wie die katholische Kirche in Stuttgart kritisiert sie die beiden oben genannten Veranstaltungen in Mühlhausen und Untertürkheim sowie die beiden beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Stammheim. Diese Veranstalter werden gesondert schriftlich darauf hingewiesen, dass auf den Schutz des Sonntags besonders Wert zu legen ist.

Zu den Bedenken der Kirchen in Stuttgart ist zu bemerken, dass das „Schmetterlingsfest“ in Untertürkheim nicht zum ersten Mal stattfindet, es wird in der Regel jedoch nicht im jährlichen Rhythmus durchgeführt. Bezüglich der „Messe am See“ ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Regelung ausdrücklich die Erteilung von Ausnahmen anlässlich von Märkten und Messen vorsieht.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di appellierte, vom Erlass einer solchen Allgemeinverfügung abzusehen. Aus ihrer Sicht wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertage dem wirtschaftlichen Interesse untergeordnet. So wird ein schleichender Prozess in Gang gesetzt, der die Menschen an Sonntagsöffnungen heranführt und gewöhnt. Dieser seit Jahren befürchtete Effekt ist bisher jedoch nicht eingetreten.

Insgesamt werden keine durchgreifend rechtsrelevanten Argumente, die zur Ablehnung beantragter „verkaufsoffener Sonntage“ geführt hätten, vorgetragen.

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, der Einzelhandelsverband Württemberg e. V. und der Bund der Selbständigen stimmen den beantragten Befreiungen zu.

Durch die Allgemeinverfügung entsteht keine Pflicht zum Offenhalten der Verkaufsstellen.

Zu den einzelnen Anträgen wird folgendes ausgeführt:

Zu Ziffer 1:

Die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf beantragt für den 27.03.2011 von 13:00 bis 18:00 Uhr für den Stadtbezirk Weilimdorf anlässlich der Landtagswahl einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Weilemer Wahlstudio“. Mit örtlichen Politikern soll eine Podiumsdiskussion stattfinden, bei der die Wahlhochrechnungen übertragen werden sollen. Zusätzlich ist auch ein Kinderprogramm geplant.

Zu Ziffer 2:

Für den Stadtbezirk Stammheim beantragt der Handels- und Gewerbeverein in Abstimmung mit der stellvertretenden Bezirksvorsteherin für den 10.04.2011 von
12:00 bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „sportlich und gesund in den Frühling“ mit Musik und großem kulinarischen Angebot.

Zu Ziffer 3:

Der Gewerbe- und Handelsverein, Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V.,
beabsichtigt auch im Jahr 2011 das Weinfest „Musik & Wein“ zu veranstalten. Termin ist der 17.04.2011. Wie in den Vorjahren soll die Veranstaltung die Weinbautradition sowie die vielen ortsansässigen Weingärtner mit ihren Traditionsbetrieben entsprechend würdigen. Im Rahmenprogramm wird Live-Musik geboten. Die Kombination aus Cannstatter Wein, historischer Cannstatter Altstadt und Live-Musik wird Besucher nicht nur aus den umliegenden Stuttgarter Stadtteilen anziehen. Daher wird für den 17.04.2011, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, ein verkaufsoffener Sonntag in Bad Cannstatt beantragt.

Zu Ziffer 4:

Der Gewerbe- und Handelsverein Untertürkheim beantragt am 17.04.2011 einen verkaufsoffenen Sonntag von 12:00 bis 17:00 Uhr. Anlass ist das traditionell jährlich stattfindende Schmetterlingsfest. Im Rahmen dieses Festes wird ein „Fensterblümlesmarkt“ in der Untertürkheimer Fußgängerzone veranstaltet.

Zu Ziffer 5:

Im Stadtbezirk Vaihingen findet traditionell am 17.04.2011 der „Vaihinger Frühling“ statt. Geboten werden Live-Musik, verschiedene Beiträge der Vereine und ein Kinderprogramm. Außerdem präsentieren sich verschiedene Institutionen (z. B. Feuerwehr, Polizei, ADAC), sowie ein Spezialmarkt mit über 50 Teilnehmern unter dem Titel „MOBILES VAIHINGEN“. Der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte hat für diesen Tag die Offenhaltung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 6:

Der traditionelle „Frühlingsmarkt“ (bisher unter dem Namen „Maimarkt“ veranstaltet) in Gablenberg ist weit über den Stadtteil hinaus bekannt. Es wird ein Markt veranstaltet, bei dem örtliche Vereine, Kindergärten und Schulen mit Ständen vertreten sind. Des Weiteren ist ein Umzug mit Maibaumaufstellung geplant. Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e. V. beantragt daher im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. die Verkaufsstellen im Stadtbezirk am Sonntag, den 01.05.2011, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 7:

Der traditionelle „Weilemer Frühling“ soll auch im Jahr 2011 wieder zusammen mit dem Maibaumfest veranstaltet werden. Als Rahmenprogramm sollen ein Biergarten errichtet werden, eine Autoschau stattfinden und verschiedene Künstler auftreten. Aus diesem Grund wird durch die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, 08.05.2011, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 8:

In Möhringen findet seit vielen Jahren traditionell unter dem Motto „Möhringen mobil“ eine Autoschau der ortsansässigen Autohäuser statt, die auch einen beträchtlichen Besucherstrom auswärtiger Interessierter mit sich bringt. Aus diesem Anlass möchte der Gewerbe- und Handelsverein Möhringen e. V. die Autoschau mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbinden und beantragt daher am Sonntag, 15.05.2011, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 9:

Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V., beantragt für Sonntag, den 29.05.2011, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist das „37. Zuffenhäuser Fleckenfest“, bei dem sowohl die örtlichen Vereine, als auch Geschäftsleute mitwirken.

Zu Ziffer 10:

Für Sonntag, 26.06.2011, beantragt die Plieninger Leistungsgemeinschaft e.V. in Zusammenarbeit mit „Birkach Aktiv“ einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Anlass ist, wie auch in den vergangenen Jahren, das „Sommerfest“ mit Akteuren aus Plieningen und Birkach. Die Gewerbetreibenden werden sich an diesem Sonntag mit einigen Sonderaktionen einem breiten Publikum präsentieren. Sämtliche Aktionen der Gewerbetreibenden in beiden Stadtteilen werden musikalisch begleitet.

Zu Ziffer 11:

Für Sonntag, den 26.06.2011 beantragt der „Sillenbucher Meile e. V.“, mit Unterstützung des Bezirksrathauses einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Im Rahmen des „Sommerfests“ wird sowohl für Kinder wie auch Jugendliche und Erwachsene ein attraktives Programm und Veranstaltungen geboten.

Zu Ziffer 12:

Der Bund der Selbständigen Mühlhausen beantragt für Sonntag, den 03.07.2011 von 13:00 bis 18:00 Uhr anlässlich der „Messe am See“ einen verkaufsoffenen Sonntag. Es präsentieren sich die Mitgliedsbetriebe des BDS Mühlhausen. Gleichzeitig soll die Fachmesse „Familie, Wohnen und Leben“ mit Themen-Partnern aus der Region stattfinden.

Zu Ziffer 13:

Die „Feuerbacher Kirbe“ ist eine Veranstaltung mit Volksfestcharakter, die in den nördlichen Stadtteilen seit jeher einen hohen Stellenwert hat und auch Einwohner der umliegenden Stadtteile in großer Zahl anzieht. Das Stadtteilleben wird so zusätzlich belebt und auch Besucher aus anderen Stadtteilen angelockt. Der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. beantragt für Sonntag, 11.09.2011, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Öffnung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 14:

Der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e.V. führt traditionsgemäß den „Vaihinger Herbst“ durch. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Vaihinger Kunstwochen ausgerichtet, bei denen ca. 30 Künstler in Vaihinger Unternehmen ihre Arbeiten
präsentieren. Als Begleitveranstaltung wird Live-Musik und ein umfangreiches Kinderprogramm sowie eine „lukullische Meile“ mit über 10 professionellen Wirten geboten. Über 60 Künstler und Kunsthandwerker stellen in der „Vaihinger Kunstmeile“ ihre Werke aus. Deshalb wird für Sonntag, 18.09.2011, die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 15:

Für Sonntag, 25.09.2011 beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt e. V.“, die Verkaufsstellen von 13:00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen. Der traditionelle „Volksfestumzug“ findet an diesem Tag in Bad Cannstatt statt, der regelmäßig mit einem großen Besucherandrang aus ganz Baden-Württemberg verbunden ist.

Zu Ziffer 16:

Der Gewerbe- und Handelsverein Hedelfingen – Rohracker e. V. beantragt anlässlich des traditionellen „Knausbirasonntags“ am 09.10.2011, in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Auch in den letzten Jahren war der „Knausbirasonntag“ von zahlreichen Besuchern aus der Umgebung gut besucht.

Zu Ziffer 17:

Für den 09.10.2011 beantragt der Möhringer Gewerbe- und Handelsverein in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist wiederum der seit vielen Jahren traditionell veranstaltete „Möhringer Herbst“.

Zu Ziffer 18:

Aus Anlass des stattfindenden 3. Benefizlaufs beantragt der Handels- und Gewerbeverein Stammheim e.V. für Sonntag, den 09.10.2011, einen verkaufsoffenen Sonntag, an dem die Verkaufstellen in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet sein sollen.

Zu Ziffer 19:

Anlässlich der seit vielen Jahren stattfindenden „Kirbe“ beabsichtigt der Bund der Selbständigen des Stadtbezirk Mühlhausen e V. am Sonntag, 16.10.2011, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Stadtbezirk Mühlhausen (diesmal ohne den Stadtteil Steinhaldenfeld, da Steinhaldenfeld nur im zweijährigen Turnus mitmacht) die Verkaufsstellen offen zu halten.

Zu Ziffer 20:

Anlässlich des zwölften Untertürkheimer „Flegga-Treffs“ beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 23.10.2011, von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Zum „Flegga-Treff“ werden ca. 5.000 Besucher der oberen Neckarvororte, Bad Cannstatt und Fellbach erwartet. Den Besuchern werden diverse Aktionen in den Räumlichkeiten von ca. 35 Firmen geboten. Außerhalb der Geschäfte wird unter anderem die GAUDI-OLYMPIADE veranstaltet.

Zu Ziffer 21:

Der Gewerbe- und Handelsverein Degerloch e. V beantragt aus Anlass der traditionsreichen „Degerlocher Kirbe“ im Stadtbezirk Degerloch für Sonntag, 30.10.2011, dass die Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet haben dürfen.

Zu Ziffer 22:

Eine Tradition von nunmehr über 25 Jahren weist das „Zuffenhäuser Herbstfest“ aus. Aktive Vereine und Institutionen aus dem Bezirk Zuffenhausen richten in Verbindung mit dem Bund der Selbständigen und der Aktionsgemeinschaft „EinkaufsZiel-Zuffenhausen“ das Fest aus. Für die Attraktivität dieses Festes spricht der große Besucherstrom aus allen Stadtteilen und aus den Nachbargemeinden. Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V. beantragt für Sonntag, 30.10.2011, die Öffnung der Geschäfte von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zu Ziffer 23:

Das traditionelle „Martinifest mit Martiniumzug“ findet im Stadtbezirk Bad Cannstatt statt. Anlässlich dieses Umzugs beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt“ für das Martinifest die Verkaufsstellen am Sonntag, 06.11.2011, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen zu dürfen.

Zu Ziffer 24:

Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e.V. beantragt im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. für Sonntag, 06.11.2011, aus Anlass des Martinimarktes die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 12:00 bis 17:00 Uhr. Die bisherigen Marktveranstaltungen in Gablenberg, bei denen auch örtliche Vereine, Kindergärten und Schulen mit Ständen vertreten sind, waren immer sehr beliebt und über den Stadtteil hinaus bekannt und werden sicher auch im Jahr 2011 viele Besucher anziehen.

Ziffer 25:

Der traditionelle „Martinimarkt“ im Stadtteil Sillenbuch findet am Sonntag, 06.11.2011, statt. Die Veranstaltung mit vielen Attraktionen wird von vielen auswärtigen Besuchern, vor allem aus dem gesamten Filder-Raum, besucht. Aufgrund der großen Besucherströme wird für diesen Tag ein verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von
12:30 bis 17:30 Uhr beantragt.


Zu Ziffer II des Beschlussantrages:

Auch in diesem Jahr gab es wieder Versuche, einen dritten verkaufsoffenen Sonntag in verschiedenen Stadtbezirken zu etablieren. Davon wurde abgesehen.

Seit Jahren werden in Stuttgart in Abstimmung mit dem Gemeinderat grundsätzlich zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk zugelassen. Die einzige Ausnahme ist die Zulassung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Volksfestumzuges in Bad Cannstatt.

Diese Praxis erfolgte im Hinblick auf den Schutz der Sonn- und Feiertage. Der hohe Schutzrang der Sonn- und Feiertage wurde auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009 bzgl. der verkaufsoffenen Sonntage in Berlin bestätigt.

Um eine kontinuierliche Gleichbehandlung sicherzustellen und um dem gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz Rechnung zu tragen, soll auch künftig die bisherige Regelung beibehalten werden.



Anlage 2

Allgemeinverfügung

über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2011

in der Landeshauptstadt Stuttgart


Die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt aufgrund von § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2009 (GBl. S. 628) und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793, 962), folgende Allgemeinverfügung:



1. Zulässige Öffnungszeiten

1.1 Im Jahr 2011 dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 des LadÖG geöffnet sein:

Lfd.
Nr.
Geltungsbereich
Tag
Öffnungszeiten
Anlass
1
Weilimdorf
27.03.2011
13 bis 18 Uhr
Weilemer Wahlstudio
2
Stammheim
10.04.2011
12 bis 17 Uhr
sportlich u. gesund in den Frühling
3
Bad Cannstatt
17.04.2011
13 bis 18 Uhr
Musik und Wein
4
Untertürkheim
17.04.2011
12 bis 17 Uhr
Schmetterlingsfest
5
Vaihingen
17.04.2011
13 bis 18 Uhr
Vaihinger Frühling
6
Ost
01.05.2011
12 bis 17 Uhr
Frühlingsmarkt
7
Weilimdorf
08.05.2011
13 bis 18 Uhr
Weilemer Frühling
8
Möhringen
15.05.2011
12 bis 17 Uhr
Möhringen mobil
9
Zuffenhausen
29.05.2011
13 bis 18 Uhr
Zuffenhäuser Fleckenfest
10
Plieningen-Birkach
26.06.2011
12 bis 17 Uhr
Sommerfest
11
Sillenbuch
26.06.2011
13 bis 18 Uhr
Sommerfest
12
Mühlhausen
03.07.2011
13 bis 18 Uhr
Messe am See
13
Feuerbach
11.09.2011
13 bis 18 Uhr
Feuerbacher Kirbe
14
Vaihingen
18.09.2011
13 bis 18 Uhr
Vaihinger Herbst
15
Bad Cannstatt
25.09.2011
13 bis 18 Uhr
Volksfestumzug
16
Hedelfingen
09.10.2011
12 bis 17 Uhr
Knausbirasonntag
17
Möhringen
09.10.2011
12 bis 17 Uhr
Möhringer Herbst
18
Stammheim
09.10.2011
12 bis 17 Uhr
Benefizlauf
19
Mühlhausen
16.10.2011
13 bis 18 Uhr
Kirbe
20
Untertürkheim
23.10.2011
12 bis 17 Uhr
Flegga-Treff
21
Degerloch
30.10.2011
12 bis 17 Uhr
Degerlocher Kirbe
22
Zuffenhausen
30.10.2011
12 bis 17 Uhr
Zuffenhäuser Herbstfest
23
Bad Cannstatt
06.11.2011
13 bis 18 Uhr
Martinifest mit Martiniumzug
24
Ost
06.11.2011
12 bis 17 Uhr
Martinimarkt
25
Sillenbuch
06.11.2011
12.30 bis17.30 Uhr
Martinimarkt

1.2 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufstellen anlässlich des 37. Zuffenhäuser Fleckenfests und des Zuffenhäuser Herbstfests (laufende Nummern 8 und 21) umfasst den Stadtbezirk Zuffenhausen und die außerhalb der Gemarkung Zuffenhausen liegenden Gebiete mit der entsprechenden Postleitzahl 70435.

1.3 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufsstellen in Stuttgart-Feuerbach anlässlich der lfd. Nummer 12 wird umgrenzt von:


2. Bekanntgabe


Stuttgart, den



Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


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