Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR (10)
GRDrs 1143/2017
Stuttgart,
11/21/2017



Haushalt 2018/19

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Haushalt 2018/19 - Finanzplanung bis 2022
- PiA - Praxisintegrierte Ausbildung und Fortführung Tarif +


Beantwortung / Stellungnahme

I. PiA

1. PiA-Ausbau beim städtischen Träger (HH-Anträge 330/2017, 456/2017 Ziff II.4):

Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/zur Erzieher/in wurde 2012 eingeführt. Mit dieser neuen Ausbildungsform konnten neue Zielgruppen, wie Abiturient/innen, Studienabbrecher/innen, männliche Bewerber und Quereinsteiger/innen gewonnen werden. Steigende Bewerberzahlen sowie eine hohe Übernahmequote nach der Ausbildung, die derzeit bei ca. 80% liegt, sind ein Beleg dafür, dass die neue Ausbildungsform ein Erfolgsmodell ist.

Aufgrund des Ausbaus im Bereich der Kindertagesbetreuung besteht weiterhin ein erheblicher Fachkräftemangel. Die Auswirkungen des Fachkräftemangels konnten durch den Ausbau der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zumindest teilweise abgemildert werden. Derzeit bestehen Stellen bzw. Ermächtigungen für insg. 210 Ausbildungsplätze.

Mit Haushaltsantrag 330/2017 Ziff. 1 (CDU) wurde die Schaffung von 20 zusätzlichen PiA-Ausbildungsplätzen, beginnend im September 2018, beantragt. Antrag 456/2017 Ziff. II (Bündnis90/DIE GRÜNEN) schlägt die Bereitstellung von jährlich 150.000 EUR für diesen Zweck vor. Bei Schaffung von 20 Plätzen einmalig im Jahr 2018 entsteht folgender Personalaufwand, der durch Anrechnung auf den Stellenschlüssel im Umfang von 25 % (5 Stellen) größtenteils gedeckt werden kann:

Aufwand
2018
2019 ff.
20 Ausbildungsplätze (einmalig)
99.800 €
299.400 €
25%-Anrechnung auf Stellenschlüssel (Blockierung von 5 Stellen)
- 93.750 €
- 281.250 €
Ungedeckter Aufwand
6.050 €
18.150 €

Bei Schaffung von jährlich jeweils 20 neuen Ausbildungsplätzen in den nächsten 3 Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2020/21 würden sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt darstellen:

Aufwand
2018
2019
2020
2021 ff.
20 Ausbildungsplätze jährlich (60 Plätze nach 3 Jahren)
99.800 €
399.200 €
698.600 €
898.200 €
25%-Anrechnung auf Stellenschlüssel (Blockierung von 15 Stellen nach 3 Jahren)
- 93.750 €
- 375.000 €
- 656.250 €
- 843.750 €
Ungedeckter Aufwand
6.050 €
24.200 €
42.350 €
54.450 €

2. PiA - Erhöhung der Qualifizierungspauschale für die PiA-Ausbildung auf 150 € pro Monat (HH-Anträge 909/2017 (CDU), 456/2017 Ziff. II.3 (Bündnis90/DIE GRÜNEN)):

Zur Anleitung von PiA-Auszubildenden wird den freien Trägern und dem städtischen Träger seit 01.01.2017 eine Ausbildungspauschale in Höhe von 100 € im Monat pro Auszubildende gewährt (GRDrs 91/2017). Voraussetzung dafür ist bei den freien Trägern, dass die Anzahl der PIA-Ausbildungsplätze während des Zeitraums 01.01.2017 – 31.12.2018 um 30% erhöht werden. Über eine generelle Weitergewährung der Pauschale soll nach Prüfung des Ausbauziels entschieden werden.

Erhöhung der Anleitungspauschale auf 150 € bei freien Trägern

Bei den freien Trägern würde durch die Erhöhung der PiA-Anleitungspauschale von
100 € auf 150 € pro PiA und Monat folgender Mehraufwand entstehen:


2018
2019
Jan. - Aug.Sept. - Dez.Jan. - Aug.Sept. - Dez.
Anzahl PiA
220
250
250
280
Aufwand
264.000 €
150.000 €
300.000 €
168.000 €
Summe pro Jahr
414.000 €
468.000 €
bereits beschlossen (GRDrs 91/2017)
276.000 €
312.000 €
ergibt Mehraufwand
138.000 €
156.000 €

Die Ergebnisse der Zielerreichung werden dem Gemeinderat gemäß GRDrs 91/2017 in Form eines trägerübergreifenden Ausbildungsberichts vorgelegt, der insb. die Anstellungsquoten bei den Ausbildungsträgern, die Übernahmequoten nach der Ausbildung und die qualitativen Verbesserungen darstellt.

Über die Anpassung der Förderung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft wird mit GRDrs 610/2017 1. Ergänzung beraten. Eine Forderung der freien Träger ist eine Ausbildungs- und Qualifizierungspauschale, die anstelle der PiA-Anleitungspauschale gefördert werden soll.

Übertragung der Erhöhung der Anleitungspauschale auf 150 € auf den städtischen Träger

Falls in Anlehnung an die GRDrs 91/2017 die Erhöhung der Anleitungspauschale auch für den städtischen Träger gelten soll, wäre diese für eine zentrale Ausbildungseinheit zur Steuerung der Anleiter/innen, fachlichen Unterstützung der Kindertageseinrichtungen und Betreuung der Auszubildenden zu verwenden. Dadurch bleibt die Übernahmequote nach Beendigung der Ausbildung / Qualifizierung sowie die Bereitschaft der Fachkräfte auszubilden, hoch. Ziel ist es, eine verbindliche Begleitung der Auszubildenden zu garantieren, um eine Arbeitgeberbindung, mit dem Ergebnis einer Weiterbeschäftigung, nachhaltig zu sichern. Eine Erhöhung der Ausbildungspauschale kann in Stellenanteile, insg. 1,31 in A11, umgerechnet und zweckentsprechend eingesetzt werden. Es ergibt sich folgende Berechnung der mit der erhöhten Ausbildungspauschale zusätzlich zur Gemeinderatsdrucksache 91/2017 zu finanzierenden Stellen:

ZeitraumAnzahl PiAPauschale
monatsanteilig (Erhöhung 50 €)
insg.
entspricht zusätzlich StellenEingrup.
ab 01.01.2018
210
126.000 €
126.000 €
ab 01.01.2018: 1,31
A 11

Bei Erhöhung der PiA-Ausbildungsplätze um 20 im Jahr 2018 würde sich ab 01.09.2018 bei der derzeitigen Ausbildungspauschale von 100 EUR ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,25 Stellen errechnen, bei 150 EUR Ausbildungspauschale betrüge der Zuwachs 0,37 Stellen.

Aus Sicht der Personal- und Finanzverwaltung ist der genannte Bereich mit insgesamt 2,75 Stellen (0,5 geschaffen zum Stellenplan 2014/2015, 2,25 Ermächtigungen mit GRDrs 91/2017) personell zunächst ausreichend ausgestattet. In Anbetracht der aktuell bis Ende 2018 laufenden Befristung der Ausbildungspauschale kann ein weiterer Stellenausbau nicht mitgetragen werden.

3. Erzieher/innen nach der PiA-Ausbildung in Stufe 2 eingruppieren
HH-Antrag Nr. 566/2017 Ziff. 4

Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist ein unverzichtbarer Baustein der Personalgewinnung. Dieser trägt maßgeblich dazu bei, die Auswirkungen des Fachkräftemangels abzumildern. Die hohe Übernahmequote ist ein Beleg dafür, dass diese Ausbildungsform eine enorme Bindung an den Ausbildungsträger hat. Trotz dieser positiven Wirkung gibt es Absolvent/innen, die sich gegen eine Einstellung bei der Stadt Stuttgart aussprechen. Eine Ursache hierfür ist möglicherweise, dass sie in Stuttgart in Stufe 1 eingestellt werden. Bei manchen Kommunen im Umland werden diese Erzieher/innen mit einem PiA-Abschluss, bei einer dreijährigen Ausbildung und einem Praxisanteil von 2.000 Stunden, in Stufe 2 eingestellt.

Hierbei handelt es sich um eine übertarifliche Stufenzuordnung, die Zuordnung zur Stufe 1 bei Übernahme unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung entspricht dem geltenden Tarifvertrag. Gemäß den Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst zur Einstufung sind Beschäftigte der Stufe 1 zuzuordnen, sofern sie über keine einschlägige Berufserfahrung verfügen. Einschlägige Berufserfahrung kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in einer dieser Ausbildung entsprechenden Tätigkeit erworben werden. Eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die PIA-Ausbildung enthält der einschlägige Tarifvertrag nicht. Deshalb sind die in der PIA-Ausbildung absolvierten Praxisstunden nach dem Tarifrecht nicht als einschlägige Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Der Tarifvertrag enthält auch keine Sonderregelung, die es zur Deckung des Personalbedarfs zulässt, Berufsanfänger der Stufe 2 zuzuordnen. Erzieher/innen, die die herkömmliche Ausbildung absolviert haben, erhalten aufgrund einer ausdrücklichen tariflichen Sonderregelung bereits nach dem Anerkennungsjahr die Stufe 2.

Fazit: Eine sofortige Einstufung der PIA-Absolventinnen und –absolventen in Stufe 2 hält die Verwaltung nicht für tarifkonform und wird deshalb aus grundsätzlichen Erwägungen nicht empfohlen. Mit einer sofortigen Zuordnung zur Stufe 2 würde auch ein Anspruch auf die Zulage Tarif+ entstehen, die für Fachkräfte mit mindestens der Erfahrungsstufe 2 vorgesehen ist. Die nachfolgende Tabelle stellt die zusätzlichen Aufwendungen dar, die durch eine sofortige Einstufung der PIA-Absolventen in Stufe 2 entstehen würden:

Finanzieller Aufwand beim städtischen Träger
2018
2019
Einstellungen
58 (in 2017)/48
50
Mehraufwand Stufe 2
212.393 €
189.589 €
Mehraufwand TarifPlus
79.376 €
70.664 €
Gesamtmehraufwand
291.769 €
260.253 €

Finanzieller Aufwand bei den freien Trägern

Der größte Teil der Förderung von freien Trägern von Kindertagesstätten stellen die tatsächlichen Fachpersonalkosten dar. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden diejenigen Ausgaben bei freien Trägern als förderfähig anerkannt die tariflich sind. Maßstab hier sind die Regelungen die für Beschäftigte beim städtischen Träger gelten. Die Einstufung von PiA nach der Ausbildung in Stufe 2 kann somit von den freien Trägern analog umgesetzt werden.
Wenn PiA-Auszubildende in Stufe 2 eingestellt werden, fallen sie unter den Personenkreis des TarifPlus, was zusätzlichen Mehraufwand auslöst.
Für die Einstufung in Stufe 2 sowie TarifPlus würde folgender Mehraufwand entstehen:

2018
2019
Anzahl PiA (190/3)*
64
64
Mehraufwand durch Stufenerhöhung
249.324,58 €
249.324,58 €
Mehraufwand durch TarifPlus
92.928,00 €
92.928,00 €
Gesamtmehraufwand
342.252,58 €
342.252,58 €
davon 90%
308.027,33 €
308.027,33 €
*Es wird angenommen, dass von den freien Trägern genannten 190 PiA-Plätze (GRDrs 91/2017) im Bestand jedes Jahr ein Drittel bei einem freien Träger angestellt wird.


II. Tarif+

1. Tarif + - Fortführung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2018/2019
HH-Anträge 330/2017, 494/2017 Nr. 1, 589/2017

In der 1. Lesung zum DHH 2018/19 am 06.11.2017 hat der Verwaltungsausschuss einstimmig den Vorschlag der Verwaltung in der Grünen Liste beschlossen, die Zulage Tarif+ auch in den Jahren 2018 und 2019 für alle Fachkräfte in zulageberechtigten Funktionen in voller Höhe weiter zu gewähren und die Zulage in Jahr 2018 und 2019 auch allen 2018 und 2019 neu in zulageberechtigten Funktionen eingestellten Fachkräften in voller Höhe von 100 € zu gewähren. Für 2020 ist eine Zulage von 75 €, für 2021 von 50 € und für 2022 von 25 €, d.h. eine einheitliche Abschmelzung um jeweils 25 % in den Jahren 2020 bis 2022, vorgesehen. Damit wurde zugleich auch dem HH-Antrag 330/2017 CDU entsprochen.
Rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wird die Verwaltung über die Personalbedarfssituation in der Kindertagesbetreuung berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung von Tarif+ entschieden werden kann.

2. Tarif + - Ausdehnung auf den Schulkinderbereich
HH-Anträge 494/2017 Nr. 2

Auch im Bereich der Schulkindbetreuung gibt es eine Personalgewinnungsproblematik. Es wechseln viele MA aus den Tageseinrichtungen für Kinder (Hort) mit Besitzstand in den Schulkindbereich, die bereits Tarif+ erhalten, so dass dort MA mit und ohne Tarif+ die gleichen Tätigkeiten verrichten. Dies führt zu Verwerfungen. Aktuell arbeiten in städtischer Trägerschaft rund 350 Köpfe im Schulkindbereich in Funktionen, die – wenn man die Regelungen zur Zulage Tarif+ auf den Schulkindbetreuungsbereich ausdehnen würde - grds. zulageberechtigt wären. Hierbei handelt es sich um päd. Fachkräfte nach §7 KiTaG Nr. 1-10, sowie um den erweiterten Kreis im Bereich Schulkind, in dem MA die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme beim Schulverwaltungsamt durchlaufen und nach in der Regel 5 Jahren und entsprechenden Fortbildungstage eingruppierungstechnisch gleichbehandelt werden. So lange diese Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, würde dieser Personenkreis analog des Kita-Bereiches noch keine Zulage erhalten.

Dies entspricht derzeit rund 240 Vollzeitkräften (VK) im Bereich des zulageberechtigten Kreises. Ein weiterer Ausbau ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

Unberücksichtigt bleibt hierbei der reine Schülerhort, da er bereits Tarif+ erhält.

Sofern dem HH-Antrag 566/2017 SPD bzgl. der Stufenzuordnung zur Stufe 2 bei PIA-Übernahme Folge geleistet wird, muss auch hier die Gewährung von Tarif + berücksichtigt werden. Aktuell sind beim Jugendamt 190 PIA in Ausbildung. Übernommen bzw. eingestellt in Stufe 1 sind derzeit 58. Zum 1.9.2018 und 1.9.2019 erhöht sich die Zahl um je 30 Plätze, wenn der Ausbau wie im HH-Antrag 330/2017 bzw. 456/2017 beschlossen wird, finanziell wirkt sich dies erst 1 Jahr später aus. Die Auswirkungen auf die freien Träger ist hier unberücksichtigt.

Die finanziellen Auswirkungen einer Übertragung von Tarif+ in die Schulkinderbetreuung auf Fachkräfte nach § 7 KiTaG und diesen aufgrund interner Qualifizierung Gleichgestellten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Fachkräfte nach § 7 KiTaG bzw. Vergütung mindestens S 8a 1)Anzahl der VollzeitwerteJahressummen
Verlässliche Grundschule
40,07
62.028,36 €
Schülerhäuser in freier Trägerschaft
71,46
110.620,08 €
Schülerhäuser in städtischer Trägerschaft
127,51
197.385,48 €
Beschäftigte in Ganztagesgrundschulen in freier Trägerschaft
178,4
276.163,20 €
Beschäftigte in Ganztagesgrundschulen in städtischer Trägerschaft
47,53
73.576,44 €
Summe Fachkräfte nach § 7 KiTaG bzw. Vergütung mindestens S 8a
464,97
719.773,56 €
Summe gerundet
720.000,00 €
Würde man Tarif+ auf alle in der Schulkinderbetreuung Beschäftigten übertragen, so würden sich die in der folgenden Tabelle dargestellten finanziellen Auswirkungen ergeben:
Alle Beschäftigten in der Schulkindbetreuung 1) Anzahl der Vollzeitwerte Jahressummen
Verlässliche Grundschule und pflegerische Kräfte
68,25
105.651,00 €
Schülerhäuser in freier Trägerschaft
147,06
227.648,88 €
Schülerhäuser in städtischer Trägerschaft
164,17
254.135,16 €
Beschäftigte in Ganztagesgrundschulen in freier Trägerschaft
356,8
552.326,40 €
Beschäftigte in Ganztagesgrundschulen in städtischer Trägerschaft
76,26
118.050,48 €
Summe alle Beschäftigten
812,54
1.257.811,92 €
Summe gerundet
1.258.000,00 €
1)Ohne Schülerhorte, da dort bereits Tarif+ gezahlt wird-








Vorliegende Anträge/Anfragen

330/2017, 456/2017 Ziff II., 494/2017, 566/2017 Ziff. 4, 589/2017




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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