Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 310/2021
2. Ergänzung
Stuttgart,
11/29/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Vom Jugendamt geförderte Beratungsangebote
Sachstandsbericht und Ausbauvorschlag


Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge

werden wie folgt beantwortet:


Die Verwaltung hat in der 1. Lesung zugesagt, zur Personalkostenförderung der Beratungsangebote für die 2. Lesung einen Vorschlag zu erarbeiten.

Antrag des Trägers
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023
Caritasverband für Stuttgart e.V. Psychologische und soziale Beratungsstelle:

Erhöhung der geförderten Personalkostenpauschale auf 68.268 pro Stelle zzgl. Tarifsteigerungen

34.264
35.104
Alle geförderten BeratungsangeboteAuswirkung der Erhöhung auf alle geförderten Beratungsangebote insgesamt (Anlage 4 zur GRDrs 722/2021 Nr.41)
367.100
376.100
Anträge der Gemeinderatsfraktionen/JHA
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
CDU
517/2021
Erhöhung der Personalkostenpauschale: 50% der beantragten Summe
183.550
188.050
Die FrAKTION
865/2021, Ziffer 2
Erhöhung der kommunalen Förderung
28.352
28.352
JHA
27.09.2021
Wie Anlage 4 zur GRDrs 722/2021 Nr.41
367.100
376.100

Die Förderung der Beratungsangebote wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 214/2020 neu geregelt. Grundlage der Förderung ist die „Einheitliche und transparente Fördersystematik“, die mit Vertretern der in der Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart vertretenen Träger erarbeitet wurde (Gemeinderatsdrucksache 718/2015). Diese Systematik sieht die Förderung von städtischen Durchschnittspersonalkosten zum Zeitpunkt des Förderbeschlusses vor. Die Personalkosten werden jährlich gemäß den Tarifsteigerungen fortgeschrieben.

Ein Abgleich mit den aktuellen städtischen Personalkosten einer Stelle SuE 12 (Rundschreiben 013/2021) hat gezeigt, dass die städtischen Durchschnittskosten stärker als die der Förderung zugrunde gelegte Fortschreibung tariflicher Steigerungen gestiegen sind. Hintergrund ist, dass die städtischen Durchschnittspersonalkosten die tatsächlichen Kosten berücksichtigen. Durch beispielsweise überwiegend Mitarbeiter*innen in einer höheren Erfahrungsstufe können die städtischen Durchschnittspersonalkosten höher steigen als die rein tarifliche Steigerung des Ausgangswertes.

Die Unterschiede stellen sich wie folgt dar:

2022
2023
Beträge in EUR
Fortgeschriebene Personalkostenpauschale Fördergrundsätze:*
71.094
72.840
Fortgeschriebene Personalkostenpauschale städtische Arbeitsplatzkosten (aus Rd.Schr. 013/2021):*
73.924
75.739
Differenz:
2.830
2.899
Förderquote 90%
2.547
2.609
* Tarifsteigerung 2022 1,8 % ab 1. April 2022 (im Jahresdurchschnitt 1,35%),
für 2023 analog den Haushaltsansätzen vorab mit 2 %.

Abweichend von der oben dargestellten 2020 beschlossenen Fördersystematik bestünde die Möglichkeit zur Anpassung der Fördersystematik der freien Träger an die städtischen Durchschnittspersonalkosten ab dem Jahr 2022 durch Zugrundelegen. der aktuellen städtischen Arbeitsplatzkosten (inklusive Tarifsteigerung, siehe Beträge in der oben aufgeführten Tabelle). Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die städtischen Durchschnittspersonalkosten vor allem auf die Altersstruktur der LHS zurückzuführen ist und diese nicht grundsätzlich 1 zu 1 auf die Alterstruktur bei den freien Träger übertragen werden

Dadurch ergibt sich bei 85,7 geförderten Fachkraftstellen (einschließlich der in 1.Lesung beschlossenen Stellen) folgender Finanzbedarf:

Vorschlag der Verwaltung
TrägerVorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023
Alle Träger von BeratungsangebotenBerücksichtigung der aktuellen städtischen Kosten eines Arbeitsplatzes (SuE 12)
218.300
223.600




Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin