Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 563/2013
Stuttgart,
07/05/2013



Bildungsregion



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.07.2013



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt an der unbefristeten Fortführung des ursprünglich auf 3 Jahre und 4 Monate befristeten Impulsprogramms der Bildungsregionen ab 1. März 2014 - dem neuen Landesprogramm der Bildungsregionen - teil.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von jeweils 0,5-Stellen in EG 13 bei S-BiP und beim städtischen Elternseminar des Jugendamts wird Kenntnis genommen. Die Personalkosten werden wie bisher durch den jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 45.000 Euro sowie durch die städtische Kofinanzierung in selber Höhe im Teilergebnishaushalt THH 810 – Bürgermeisteramt Kontengruppe 440 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ aus Mitteln des Allgemeinen Budgets der Abteilung Bildungspartnerschaft gedeckt.


Begründung:


Die von der Landeshauptstadt Stuttgart im Juli 2010 auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses beantragte Einrichtung einer Bildungsregion (vgl. GRDrs 545/2010) wurde vom Land Baden-Württemberg ab November 2010 bewilligt.

Damit verbunden ist die Landesförderung einer Personalstelle mit 45.000 € pro Jahr, im ursprünglichen Impulsprogramm der Bildungsregionen befristet auf den Förderzeitraum von 3 Jahren und 4 Monaten, d.h. bis 28. Februar 2014. Die städtische Kofinanzierung in Höhe von 45.000 € pro Jahr wird aus Mitteln der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft des Bürgermeisteramts abgedeckt.

Die Gesamtsteuerung der Bildungsregion Stuttgart liegt bei S-BiP. Da ein Schwerpunkt der Stuttgarter Bildungsregion Elternbildung und –beteiligung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen ist, wird dafür über eine Ermächtigung eine 0,5 Vollzeitkraft beim städtischen Elternseminar des Jugendamtes bis Ende Februar 2014 beschäftigt.

Der andere Schwerpunkt ist die Vernetzung von Schulen und nichtschulischen Bildungsangeboten an ausgewählten Modellstandorten der Bildungsregion Stuttgart. Dafür wird über eine Ermächtigung eine 0,5 Vollzeitkraft bei S-BiP bis Ende Februar 2014 beschäftigt (vgl. GRDrs. 9/2011 und 203/2011).

Das ursprünglich auf drei Jahre und vier Monate befristete Impulsprogramm der Bildungsregionen wird als neues Landesprogramm ohne Befristung fortgeführt. Die Landeshauptstadt Stuttgart kann sich zu bisherigen Konditionen weiterhin am Landesprogramm der Bildungsregionen beteiligen, wenn dem Kultusministerium nichts Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt wird. Einzige Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Landesprogramm ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Fortführung der Bildungsregion und zur weiteren finanziellen Beteiligung der Stadt (wie bisher). Die stadtteilbezogene Kooperation zwischen Schulen und nichtschulischen Bildungsakteuren ist ein wichtige Umsetzungsstrategie zur Erreichung unseres Leitzieles, jedem Kind – unabhängig von seiner sozialen und kulturellen Herkunft – eine kontinuierliche und gelingende Bildungsbiographie zu ermöglichen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich beim Kultusministerium dafür eingesetzt, dieses Förderprogramm fortzuführen, um die Kooperationsnetzwerke im Bereich der Bildungsarbeit zu verstetigen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung der Bildungsnetzwerke an den Modellstandorten der Bildungsregion Stuttgart soll ab 1. März 2014 weitergeführt und wie bisher finanziert werden. Es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt.

Eine künftig unbefristete Teilnahme Stuttgarts am Landesprogramm setzt die Schaffung regulärer (Teilzeit-)Stellen voraus und muss deshalb im Rahmen der HH-Beratungen 2014/2015 entschieden werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AK und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

keine




zum Seitenanfang