Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
256/2011
GZ:
AK/WFB 7651-04.00
Sitzungstermin: 08.06.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Projekt JobCenter - Umsetzung der Option in der LHS Stuttgart
1. Sachstand
2. weitere Ressourcenbedarfe

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 25.05.2011, öffentlich, Nr. 132

Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 27.05.2011, GRDrs 256/2011.

StR Kanzleiter (SPD) zeigt sich erstaunt darüber, "dass offensichtlich die Bundesagentur für Arbeit so tut, als ob sie mit der neuen Rechtslage nichts zu tun hätte". Es sei wenig Kooperationsbereitschaft zu spüren, "diesen auf der Rechtslage unserer Republik geschehenen Akt - nämlich eine Optionskommune zu schaffen - zu unterstützen". Nach dem Verständnis seiner Partei sind die öffentlichen Hände, egal in welcher Rechtsform, zur Kooperation und zur gegenseitigen Hilfe angehalten. Im Bereich der Datenverarbeitung z. B. hätte dies Vorteile gebracht. Er rügt das Verhalten der Bundesagentur und dankt der kommunalen Fachverwaltung ausdrücklich für die große Mühe, die sie hat, um rechtzeitig bis zum Jahresende an dem Punkt zu sein, an dem die Hilfeempfänger tatsächlich zu ihrem Geld kommen.

EBM Föll berichtet, die Beteiligten arbeiten derzeit an einem Prozesshandbuch, wie die Regelungen im Einzelnen sind, was den Übergang in die Option anbelangt. Es gebe die Bewegung, wonach die Optionskreise die Möglichkeit haben, dass die Bundesagentur für Arbeit die Leistungsauszahlung in den ersten Monaten des Jahres 2012 in dem Rahmen übernimmt, wie die Bescheide bis Ende 2011 erfolgt sind. Dies sei ein erstes positives Zeichen, weil es für die Stadt ein gewisses Risiko minimiert. Er geht nicht davon aus, dass man auf diese Möglichkeit zurückgreifen muss, da man vielmehr alles dafür tue, damit dies nicht geschieht. Es gebe jedoch Rahmenbedingungen, die die Stadt nicht alleine gestalten kann, z. B. bei Vergabeverfahren und die Möglichkeit, diese rechtlich zu überprüfen.

Das Ziel sei es, dass die betroffenen Menschen gar nichts von der organisatorischen Veränderung merken im Hinblick auf die Leistungsgewährung und die Zuverlässigkeit der Leistungsauszahlung.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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