Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1394/2023
Stuttgart,
11/07/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Guthaben der FamilienCard verdoppeln

Beantwortung / Stellungnahme

Die u. g. Fraktion beantragt die Verdoppelung des Guthabens der FamilienCard von 60 EUR auf 120 EUR pro Jahr.

Umsetzung bei Erhöhung

Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird eine Änderung des Leistungsumfangs zum 01.01.2024 als nicht machbar angesehen, insbesondere da die Verträge zur weiteren technischen Umsetzung mit der Firma Syrcon verhandelt werden müssten und dies in so kurzer Zeit nicht umsetzbar ist.

Aktueller Stand
Laut Geschäftsbericht Sozialamt 2021/2022 (S. 105, Punkt 9.2.2) wurden in 2022 insgesamt 25.351 Familiencards durch die Bürgerbüros und Bürgerinformationsstellen ausgegeben. Hinzu kamen die Kartenausgaben des Sachgebiets Freiwillige Leistungen. Insgesamt wurden somit 28.968 Karten ausgegeben.
Im Jahr 2022 wurde im Schnitt 69 % des Guthabens (69 % von 60 EUR = 41 EUR) in Anspruch genommen. Aufgrund der Corona-Pandemie in den Vorjahren ist bezüglich diesem Wert eine Planung für die Folgejahre sehr schwierig. Es kann jedoch weiterhin mit einer Inanspruchnahme von 69 % gerechnet werden.

Finanzielle Auswirkung
Für das Jahr 2024 und 2025 wird mit einer Steigerung der ausgegebenen Karten gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahr 43.000 Karten ausgegeben / beladen werden.
Bei einer Verdoppelung des FamilienCardguthabens auf 120 EUR und einer Inanspruchnahme von weiterhin 69 % würden sich Mehraufwendungen für das Jahr 2024 (unabhängig von der technischen Umsetzbarkeit) von 1.970.400 EUR und für das Jahr 2025 von 1.890.400 EUR ergeben.

Gleichartige sozialpolitische Maßnahme des Bundes

Auch die ab 01.01.2024 in Kraft tretende Kindergrundsicherung zielt auf eine Verbesserung der gesellschaftlichen Chancen von Kindern und Jugendlichen ab, deren Eltern über geringes Einkommen verfügen.

Die Leistungen werden dazu insgesamt erhöht und insbesondere der Zugang zum Teilhabebetrag von 15 EUR zum Beispiel für Musikschule oder Sportverein vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet, durch vereinfachte Nachweispflichten.

Dies könnte sich auf die Nutzung der FamilienCard auswirken.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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4374/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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