Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
540
24
VerhandlungDrucksache:
834/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 01.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe ba
Betreff: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tischen und Stühlen für Bildungseinrichtungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 30.09.2021, GRDrs 834/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung über 2+1+1 Jahre für die Lieferung von Tischen und Stühlen für Unterrichtsräume auszuschreiben. Als Zuschlagkriterien werden der Preis mit 70 % und die Qualität (Materialien, Verarbeitung und Konstruktion) mit 30 % festgelegt.

2) Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 2,5 Mio. Euro brutto (in vier Jahren) wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen innerhalb des Teilhaushaltes 400 - Schulverwaltungsamt - während der vierjährigen Laufzeit zur Verfügung.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Befremdet zeigt sich StRin Ripsam (CDU) im Namen ihrer Fraktion darüber, dass bei den Zuschlagskriterien der Preis mit 70 % und die Qualität lediglich mit 30 % festgelegt werden soll (siehe Beschlussantragsziffer 1). Um die geforderte Lebensdauer von 20 Jahren zu erreichen, müsse eine gute Qualität gefordert werden.
Hierzu trägt BMin Fezer vor, diese bislang übliche Vorgehensweise habe sich bewährt. Der Hintergrund für diese Gewichtung sei, dass das Mobiliar in der Ausschreibung bereits sehr konkret bezeichnet und beschrieben werde. In der Ausschreibung seien damit hohe Qualitätsanforderungen enthalten. Sollten Anbieter diese hohen Anforderungen nicht erfüllen, könnten deren Angebote auch keinen Zuschlag erhalten. Die Verwaltung erhalte des Weiteren Muster, anhand derer die Qualität geprüft werde. Es seien Ausschlusskriterien definiert, um Bieter mit qualitativ minderwertigen Produkten zu erkennen. Hinzu komme, dass es auf dem Schulmobiliar-Markt nur eine überschaubare Anzahl geeigneter Anbieter gebe. Bei diesen Anbietern könne von einer guten Qualität ausgegangen werden. Die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen zeigten, dass mit dieser Vorgehensweise die geforderte Qualität sichergestellt werde.

BMin Fezer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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