Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 298/2023
Stuttgart,
06/20/2023


Aktionsplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024-2026



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
19.07.2023

Bericht:


Einordnung in den Gesamtprozess und Entwicklung des zweiten Aktionsplans

Mit der weitgehenden Umsetzung des ersten Aktionsplanes Kinderfreundliche Kommune 2020 bis 2022 und deren Anerkennung durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. hat die Stadt Stuttgart ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur kinder- und jugendfreundlichen Kommune erreicht (vgl. Abschlussbericht Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020-2022 GRDrs 218/2023). Der Prozess sieht vor, dass die Stadt spätestens am 08. März 2024 (so lange darf das Siegel als Kinderfreundliche Kommune vorerst getragen werden) einen zweiten Aktionsplan für weitere drei Jahre vorlegt. Zielgruppe des Aktionsplanes sind analog zum Geltungsbereich der UN-Kinderrechtskonvention Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Die in dieser Vorlage skizzierten Maßnahmen sind für den Aktionsplan 2024 bis 2026 vorgesehen. Gleichzeitig wird sichtbar, welchen Beitrag die Maßnahmen zur Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele (SDG) leisten. Der Aktionsplan bezieht sich ebenso auf die Leitziele der Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015 bis 2020, die bei den einzelnen Handlungsfeldern zitiert werden.

Der zweite Aktionsplan 2024 bis 2026

Weiter sind in die Erarbeitung des Aktionsplanes die Empfehlungen des Vereins Kinderfreundliche Kommune und der Sachverständigen eingeflossen, die Ergebnisse der Jugendbefragung 2020, Erkenntnisse aus dem Prozess der integrierten Jugendarbeit Innenstadt und zahlreichen weiteren Prozessen, in die das Kinderbüro eingebunden ist. Im Unterschied zum Aktionsplan 2020 bis 2022 enthält der vorliegende Entwurf mehrere Maßnahmen, die ausdrücklich Jugendliche als Zielgruppe haben, da die UN-Kinderrechtskonvention für junge Menschen bis 18 Jahren gilt. Die Vertreter*innen des Gremiums Jugendrat haben dies ausdrücklich begrüßt.

In die Entwicklung des Aktionsplanes und der einzelnen Maßnahmen waren Kinderbeauftragte der Ämter, Bezirke und Eigenbetriebe eingebunden, Mitglieder der Steuerungsgruppe und der Koordinierungsgruppe sowie der Fachgruppen im Prozess der Kinderfreundlichen Kommune, Vertreter*innen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von Einrichtungen, Schulen, Vereinen sowie Kinder und Jugendliche, insbesondere Jugendliche aus den Jugendräten und Kinder aus der Stuttgarter Kinderversammlung.

Übersicht über die geplanten Maßnahmen des Aktionsplans nach Handlungsfeldern


1. Handlungsfelder Sicherheit, Sauberkeit, Gesundheit, Sport und Bewegung

In den Handlungsfeldern Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit werden sowohl neue Maßnahmen initiiert als auch Vorhaben aus dem ersten Aktionsplan fortgeschrieben.
Im Bereich Sicherheit liegt der Fokus mit zwei Maßnahmen auf dem Thema Gewaltprävention. Zwei Maßnahmen sind zur Stärkung der Gewaltprävention an Schulen vorgesehen: eine Fachstelle, die Programme und Angebote zur Gewaltprävention in Stuttgart koordiniert und bedarfsgerecht ausbaut (Maßnahme 1.2) sowie eine Fach- und Beratungsstelle, die Schulen bei der Etablierung einer gewaltfreien Schulkultur in Form eines Schulentwicklungsprozesses unterstützt, begleitet und berät (Maßnahme 1.1). Zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens im öffentlichen Raum, ist eine Maßnahme zur Einrichtung von Anlaufstellen geplant, die die Sicherheit junger Menschen, insbesondere vulnerabler Gruppen, die im Stuttgarter Nachtleben unterwegs sind, erhöhen soll.
Das Themenfeld Sauberkeit ist in diesem Aktionsplan mit keiner konkreten Maßnahme hinterlegt, da der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart viele der Bedarfe im Rahmen der Kampagne „Sauberes Stuttgart“ abdeckt und nachhaltig fortführt. Die verstärkte Reinigung der hochfrequentierten Spielplätze durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird, wie im vorherigen Aktionsplan vorgesehen, umgesetzt. Eine Unterstützung weiterer Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, ihre aktive Beteiligung z.B. an Let’s-Putz-Aktionen sowie ein regelmäßiger Austausch darüber, ist durch die Vernetzung mit den jeweiligen Kinderbeauftragten gewährleistet.
Im Handlungsfeld Gesundheit wird die mit dem ersten Aktionsplan erprobte Maßnahme für eine stillfreundliche Stadt fortgeführt. Zwei neue Maßnahmen sind auch aufgrund der gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche neu hinzugekommen und sollen diese abmildern. Dazu zählen die Umsetzung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche sowie eine Maßnahme, die das Thema psychische Gesundheit stärker in den Blick nehmen und die betreffenden Akteur*innen besser vernetzen soll.
Im Bereich Sport und Bewegung werden zahlreiche weitere Vorhaben für Kinder und Jugendliche durch das Amt für Sport und Bewegung umgesetzt. So zum Beispiel der Stuttgarter Bewegungspass, die Initiative „schwimmfit“ oder das Programm „Pop Up Gym“ für junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

1.1: Fach- und Beratungsstelle zur Etablierung einer gewaltfreien Schulkultur

1.2: Koordinierung und Ausbau von Angeboten zur Gewaltprävention und dem Umgang mit
digitalen Medien für Kinder und Jugendliche

1.3: Anlaufstellen für mehr Sicherheit im Stuttgarter Nachtleben

1.4: Stillfreundliches Stuttgart

1.5: Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Übergewicht und
Adipositas

1.6: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen


Finanzielle Auswirkungen:


Betroffene Ämter/Abteilungen:
Abteilung Bildungspartnerschaft (JB-BIP), Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft (SOS/KKP), Abteilung für Chancengleichheit (OB-CG), Jugendamt, Fachdienst Frühe Hilfen (51-FJ-FH), Amt für Sport und Bewegung (52), Gesundheitsamt: Abteilung Gesundheitsförderung und Planung - Übergewichtsprävention und Adipositasberatung (53-5.109), Abteilung Kinderbüro (OB-KB)


Maßnahme
Laufzeit
Stellenbedarf
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 1.1 Sachkosten (JB-BiP)
4 Jahre befristet
7
Personalkosten
1,0
EG 13
4 Jahre befristet
JB-BiP, Fach- und Beratungsstelle einer gewaltfreien Schulkultur
101
Maßnahme 1.2 Sachkosten (SOS/KKP)
dauerhaft
15
Sachkosten (SOS/KKP)
4 Jahre befristet
10
Personalkosten
1,0
EG 13
4 Jahre befristet
SOS/KKP, Koordinierung und Ausbau von Angeboten zur Gewaltprävention und zum Umgang mit digitalen Medien für Kinder und Jugendliche
101
Maßnahme 1.3 Sachkosten (OB-CG)
3 Jahre befristet
30
Maßnahme 1.4 Sachkosten (51-FJ-FH)
dauerhaft
5
Personalkosten
0,15,
S 11 b,
dauerhaft
Jugendamt, Fachdienst Frühe Hilfen (51-FJ-FH),
Familieninformation; Erhöhung von 0,1 auf 0,25;
11
Maßnahme 1.5 Sachkosten (52)
3 Jahre befristet
25
Maßnahme
Laufzeit
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 1.2 Sachkosten (SOS/KKP)
dauerhaft
15
Für diesen Zweck bereits im Haushalt bewilligte Mittel:

2. Handlungsfelder Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Natur und Umwelt, Verkehr und Mobilität

In den Handlungsfeldern Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Verkehr und Mobilität, Natur und Umwelt werden sowohl neue Maßnahmen initiiert als auch Vorhaben aus dem ersten Aktionsplan verstetigt.
Im Themenfeld Stadtraum zielen die Maßnahmen im Aktionsplan einerseits auf die Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Stadt als gestaltbaren Spiel-, Erlebnis- und Erfahrungsraum ab (MN 2.8, 2.9). Zudem liegt als Ergebnis der Jugendbefragung 2020 ein Fokus darauf, Jugendinteressen in öffentlichen Räumen sichtbar zu machen und dem Mangel an konsumfreien Freiflächen für Jugendliche, der durch die Corona-Pandemie besonders deutlich wurde, zu begegnen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit platziert sich hierbei als strategischer Partner (MN. 2.7, 4.6).
Im Bereich
Spiel- und Bewegungsflächen wird auf den rund 610 bestehenden Stuttgarter Spielplätzen eine Qualitätssicherung durch den Ersatz von Spielgeräten und deren regelmäßigen Pflege und Wartung, sowie die Sanierung wenig attraktiver Spielflächen forciert. Die Spielflächenentwicklungskonzeption, die mit dem letzten Aktionsplan begonnen wurde, wird fortgeführt und soll zukünftig sicherstellen, dass bei jeder Spielplatzsanierung die heutigen Bedürfnisse und Kriterien einer spiel- und bewegungsorientierten Kindesentwicklung berücksichtigt werden (u.a. Inklusion, Klimarelevanz und Bewegungsattraktivität). Der Spielflächenleitplan als integratives Planungsinstrument, das die Belange von Kindern und Jugendlichen auf der gesamträumlichen Ebene quantitativ zur Darstellung bringt, ergänzt diese.

Vor allem in dicht besiedelten Stadtgebieten mit einem niedrigen Versorgungsgrad von öffentlichen Spielflächen und einer benachteiligten sozioökonomischen Situation der Bewohnenden sollen zusätzliche wohnungsnahe Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der temporären Spielstraßen und durch den Ausbau und die Qualifizierung verkehrsberuhigter Zonen können Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum aufgewertet und besser nutzbar gemacht werden.

In den Bereichen Verkehr und Mobilität finden die Ergebnisse der Befragung zum Mobilitätsverhalten von Schüler*innen durch zwei Maßnahmen Berücksichtigung (MN 2.5, 2.6). Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr soll einerseits durch Schulwegpläne für alle weiterführenden Schulen und durch eine Verkehrssicherheitskampagne gefördert werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

2.1: Spielflächenkonzeption und Spielflächen S-Mitte

2.2: Qualitätssicherung auf Spielflächen

2.3: Fortschreibung temporäre Spielstraßen

2.4: Ausbau und Qualifizierung verkehrsberuhigter Bereiche

2.5: Schulwegpläne für weiterführende Schulen

2.6: Verkehrssicherheitskampagne „Für uns Kinder“

2.7: Nichtkommerzielle Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum

2.8: Weiterentwicklung der Kinderstadtpläne mit Kinderbeteiligung

2.9: Innovative und inklusive Methoden der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
Stadtplanungsvorhaben

2.10: Ausbau von Natur- und Erlebnislernorten


Finanzielle Auswirkungen:

Betroffene Ämter/Abteilungen:
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (67), Tiefbauamt (66), Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Amt für öffentliche Ordnung (32 und 32-31.1), Amt für Stadtplanung und Wohnen (61), Koordinierungsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen/Jugendrat (10-2.2 JR), Stadtmessungsamt (62), Stadtpalais (41-8), Amt für Umweltschutz, Umweltbildung (36-2.11)

Maßnahme
Laufzeit
Stellenbedarf
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 2.1 Personalkosten
0, 75
EG 12
3 Jahre befristet
(Verlängerung der bisher bis 01/24 befristeten Stelle)
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (67-4), Spielflächenkonzeption und Spielflächen S-Mitte
74
Maßnahme 2.3 Sachkosten (OB-KB, 66)
dauerhaft
10
Maßnahme 2.4 Sachkosten (66)
3 Jahre befristet
50
Maßnahme 2.7 Sachkosten (10-2.2)
3 Jahre befristet
20
Maßnahme 2.7 Personalkosten (in Verbindung mit Maßnahme 4.6)
0,5
EG 12
3 Jahre befristet
Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung (10-2.2)
50
Maßnahme 2.8 Sachkosten (OB-KB)
einmalig
41,5
Maßnahme 2.9 Sachkosten (41-8)
einmalig
28,5
Maßnahme 2.10 Sachkosten
(36-2.11)
dauerhaft
5

Maßnahme
Laufzeit
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 2.3 Sachkosten (OB-KB, 66)
dauerhaft
40
Maßnahme 2.6 Sachkosten (32)
2 Jahre befristet
30
Für diesen Zweck bereits im Haushalt bewilligte Mittel:
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
67; Maßnahme 2.2, Qualitätssicherung auf Stuttgarter SpielflächenMöglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Investitionspauschale Spielgeräteersatz, Erhöhung der Pauschale von 700 TEUR/a auf 1.0 Mio/a
600
300
300
Geplante, weitere Mittelanmeldungen, Einzelmaßnahmen, Spielflächen
3.280
530
1.680
1.070
Finanzbedarf
3.880
830
1.980
1.070
67; Maßnahme 2.10, Ausbau von Natur- und Erlebnislernorten, Sanierung am Standort „Kressart“Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
70
Finanzbedarf
70
70
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bewilligte Mittel:
67; Maßnahme 2.2, Qualitätssicherung auf Stuttgarter SpielflächenMöglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Investitionspauschale Spielgeräteersatz,
Projekt 7.671901
1.400
700
700
Investitionspauschale Einzelmaßnahme Spielflächen
2x800 TEUR/a
=1.600 TEUR,
Projekt 7.671905
1.600
555
1.045
3. Handlungsfelder Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Seit März 2022 steigt die Anzahl der Menschen mit Fluchthintergrund, die nach Stuttgart kommen. Die Kinder und Jugendlichen in den Gemeinschaftsunterkünften haben wenig Platz, Ruhe und kaum Privatsphäre. Das wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Durch die starken Zuzüge weiterer Geflüchteter sind Pläne zur Erweiterung der Räume, z.B. durch Kinderzimmer mit Schreibtischen kurzfristig schwer umsetzbar. Die Maßnahmen im Aktionsplan zielen deshalb auf Beteiligung und Verbesserung der Lebenssituation, wo Kinder und Jugendliche konkret Möglichkeiten sehen und Wünsche äußern und der Erschließung von (Lern-) Räumen außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte. Gleichzeitig steigt die Armutsquote vor allem bei Kindern und Jugendlichen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Dazu kommt durch die hohe Inflation und gestiegene Kosten z.B. durch Energiepreise, dass viele sogenannte Schwellenhaushalte in finanzielle Engpässe geraten.
Diesen Themen widmet sich unter anderem die Stuttgarter Armutskonferenz. Zielführende Maßnahmen, die dort entwickelt werden, sollen deshalb noch in den Aktionsplan aufgenommen werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

3.1: Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in (Not-) und Gemeinschaftsunterkünften

3.2: „Stärkung der Lernräume im Sozialraum“

3.3: aus der Armutskonferenz Forum Aufwachsen in Armut (Platzhalter, da die Ergebnisse der Armutskonferenz noch nicht im Detail vorliegen)



Finanzielle Auswirkungen:


Betroffene Ämter/Abteilungen:
Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (51-00-25), Stadtbibliothek (41-3), Kulturamt (41)

Maßnahme
Laufzeit
Stellenbedarf
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 3.1 Sachkosten (OB-KB)
3 Jahre befristet
20
Maßnahme 3.2 Personalkosten
3,0
EG 10
dauerhaft
Stadtbibliothek (41-3), Stärkung der Lernräume im Sozialraum; Kulturamt, 4 x 50% Kinder- und Jugendbibliothekar für 4 Stadtteilbüchereien, 1 x 100 %-Stelle für das Lernmobil
271

4. Handlungsfelder Partizipation und Information

Im Rahmen des ersten Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune hat die Kinderbeteiligung in Stuttgart eine umfassende Stärkung erfahren, durch die Verankerung in der Hauptsatzung, den Beschluss eines Gesamtkonzepts Kinderbeteiligung und die Etablierung der Kinderversammlung als regelmäßiges stadtweites Beteiligungsformat. Mit der gleichzeitigen Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung greifen Kinder- und Jugendformate seit 2022 noch besser ineinander.
Im zweiten Aktionsplan wird ein Fokus nun daraufgelegt, Beteiligung für alle Kinder mit ihren verschiedenen Lebensrealitäten zu ermöglichen. Kinderbeteiligung als Querschnittsthema sollte generell auch in allen Handlungsfeldern bedacht werden, wann immer Kinderinteressen berührt sind – insbesondere in den Bereichen Spielflächen und Stadtplanung sowie auch Schule, Kita und weiteren Einrichtungen.
Grundlage von Beteiligung ist das Wissen um die Rechte von Kindern sowohl bei Erwachsenen wie bei den Kindern selbst. Die Information darüber ist eine fortlaufende Aufgabe.

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

4.1: Kinderrechte bekannter machen

4.2: Fortbildung und Vernetzung zu Kinderrechten

4.3: Webseite für Kinder

4.4: Fortbildungen zu Partizipation

4.5: Weiterentwicklung der stadtweiten Kinderbeteiligung

4.6: Niederschwellige Beteiligungsformate im öffentlichen Raum

4.7: Beschwerdemanagement für Kinder


Finanzielle Auswirkungen:


Betroffene Ämter/Abteilungen:
Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (51-00-25), Abteilung Kommunikation (L/OB-K), Online-Redaktion (L/OB-K4), Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Koordinierungsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen /Jugendrat (10-2-2 JR)

Maßnahme
Laufzeit
Stellenbedarf
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 4.3 Sachkosten (17)
einmalig
100
Sachkosten (17)
dauerhaft
(ab 2025)
8
Personalkosten
0,5
EG 12
2 Jahre befristet
OB-KB, Website für Kinder, Erstellung und Erprobung
50
Personalkosten
0,5
EG 12
2 Jahre befristet
L/OB-K, Website für Kinder,
Erstellung und Erprobung
50
Maßnahme 4.5 Sachkosten (OB-KB)
dauerhaft
15
Personalkosten
1,0
S 15
dauerhaft
Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz, 51-00-25,
themen- und anlassbezogene Kinderbeteiligung
83
Maßnahme 4.6 Sachkosten
(10-2.2)
einmalig
5
Personalkosten
(in Verbindung mit Maßnahme 2.7)
0,5
EG 12
3 Jahre befristet
Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung (10-2.2)
-

Für diesen Zweck bereits im Haushalt bewilligte Mittel:
Maßnahme
Laufzeit
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 4.1 Sachkosten (OB-KB)
dauerhaft
7
Maßnahme 4.2 Sachkosten (OB-KB)
dauerhaft
5
Maßnahme 4.4 Sachkosten (OB-KB)
dauerhaft
5
Maßnahme 4.5 Sachkosten (OB-KB)
dauerhaft
15



5. Handlungsfelder Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit

Die Maßnahmen dieser Handlungsfelder entsprechen der Empfehlung, einen besonderen Fokus auf den Lebensraum Schule zu richten, insbesondere im Hinblick auf Mitsprache und Zugang zu Vertrauenspersonen. Auch wenn der Schwerpunkt auf den Schulen liegt, soll hier auf das wichtige Netz an Kinder- und Jugendhäusern, Aktivspielplätzen und Jugendfarmen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die Angebote der verbandlichen Jugendarbeit, der Sportvereine usw. verwiesen werden, die im Aktionsplan 2020 bis 2022 auf den Seiten 49 bis 50 ausführlicher dargestellt werden. Vor allem im Hinblick auf Art. 31 UN-KRK sind sie unverzichtbar für eine Kinder- und Jugendfreundliche Stadt. Gleichzeitig sind die außerschulischen Akteure für Schulen wichtige Kooperationspartner.
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune 2020-2022 wurde ein Handbuch zur Förderung der Partizipation in Ganztagesgrundschulen aufbauend auf der Praxis der Schulen entwickelt. Dieses Handbuch soll nun praxisnah und hilfreich zusammen mit weiteren Unterstützungsangeboten für die Ganztagesschulen an Grundschulen, in SBBZ aber auch in der Sekundarstufe 1 erschlossen werden, sodass sowohl Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte an Schulen Unterstützung in der Förderung der Partizipation im pädagogischen Alltag an Schulen erfahren. Die Maßnahme 5.3 stellt Kultureinrichtungen, die über die KUBI-card kostenlose Kulturangebote machen, die Möglichkeit zur Verfügung, ihre Angebote inklusiv zu gestalten und damit Barrieren für Kinder mit Behinderung abzubauen.
Das Schulhofprojekt will ausloten, inwiefern Schulhöfe eine Option sein können, um dem Mangel an konsumfreien Freiflächen für Jugendliche zu begegnen (vgl. auch Handlungsfelder Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen).
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

5.1: Fortschreibung und Erweiterung von Partizipation an Ganztagsschulen

5.2: Schulhofprojekt

5.3: KUBI-card mit barrierearmen kostenlosen Angeboten

Finanzielle Auswirkungen:

Betroffene Ämter/Abteilungen:
Schulverwaltungsamt (40), Schulkindbetreuung (40-2.4) und Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (51-00-25), Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart (KUBI-S)
Maßnahme
Laufzeit
Stellenbedarf
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 5.1
Personalkosten
1,0
EG 11 (S15),
A 12

dauerhaft
Schulverwaltungsamt- SG Schulkindbetreuung (40-2.4), Fortschreibung und Erweiterung von Partizipation an Ganztagsschulen, 0,5 Stelle; Auswertung der durchgeführten Kinderbeteiligungen,
Jugendamt, Dienststelle Kinderschutz und Jugendförderung (51-00-25), 0,5 Stelle integriert beim Arbeitsgebiet Kinderbeteiligungen an Schulen sowie die fachliche Beratung von Schulen und Trägern bei Beteiligungsprozessen
89/125
Maßnahme
Laufzeit
Stellenbedarf
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 5.2
Personalkosten
0,5
EG 11, A 12
2 Jahre befristet
(2025-26)
Schulverwaltungsamt (40), Koordination, konzeptionelle Entwicklung und Beteiligung von Jugendlichen sowie Evaluation des Projektes,
45/62
Maßnahme 5.3 Sachkosten (KUBI-S)
3 Jahre befristet
12,4

6. Strukturelle Rahmenbedingungen
Die folgenden Maßnahmen dienen der Festigung und nachhaltigen Verankerung der geschaffenen Strukturen einer Kinder- und Jugendfreundlichen Kommune, sowie der Verbreiterung in alle relevanten Ämter und in die Bezirke der Stadtverwaltung. Dies dient auch der krisenfesten Beachtung der Kinderrechte, ein Aspekt, auf den der Jugendgemeinderat ausdrücklich hinweist. Weiter wird durch die Maßnahme 6.3 der Prozess der Umsetzung der Kinderrechte mit der Haushaltsanalyse nach SDGs verknüpft, die wie der gesamte Aktionsplan zeigt, sehr eng zusammenhängen und einander dienen.
Die Erstellung eines Leitbildes Kinderfreundliche Kommune Stuttgart soll als Abschluss des Prozesses wichtige strukturelle und inhaltliche Fragen in einem gemeinsamen Prozess der Akteur*innen auf den Punkt bringen und vermittelbar machen. Das Leitbild kann dann zukünftig in Schulungen zum Beispiel bei den Kinderbeauftragten, aber auch bei Führungskräften eingesetzt werden und Maßstab für weitere Entwicklungen sein.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

6.1: Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten

6.2: Nachhaltige Verstetigung der Kinderrechte im Verwaltungshandeln

6.3: Kinder- und Jugendfreundlicher Stadthaushalt

6.4: Leitbild Kinderfreundliche Kommune


Finanzielle Auswirkungen:

Betroffene Ämter/Abteilungen:
Branddirektion (37), Amt für Digitalisierung, Organisation und IT- DO-IT (17), Standesamt (34)
Maßnahme
Laufzeit
Stellenbedarf
Finanzbedarf
TEUR pro Jahr
Maßnahme 6.1 Personalkosten (37, 17, 34)
0,3
A 10
dauerhaft
Kinderbeauftragte in drei weiteren Ämtern, Branddirektion (37), DO-IT (17), Standesamt (34), 3x 10% A 10
31

Ausblick


Auf Grundlage der vom Gemeinderat im Haushaltsbeschluss 2023 bewilligten Mittel, ist geplant, den neuen Aktionsplan „Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024-2026“ bis spätestens 08. März 2024 zu beschließen. Nach erfolgter Genehmigung durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. wird dann das Siegel Kinderfreundliche Kommune, das die Stadt Stuttgart 2020 vorläufig erhalten hat, für weitere drei Jahre bis zum Frühjahr 2027 verlängert werden. Wenn der zweite Aktionsplan ebenfalls erfolgreich umgesetzt und die Prozesse zur Umsetzung der Kinderrechte dauerhaft etabliert sein werden, ist vorgesehen, dass die Stadt Stuttgart das Siegel als Kinderfreundliche Kommune ab 2027 unbefristet behält.

Die Umsetzung des Aktionsplanes erfolgt nach Beschlussfassung der Mittel und der Siegelübergabe 2024 wie bei den einzelnen Maßnahmen angegeben. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ sieht ein jährliches Monitoring vor. Das Monitoring erfolgt über die Koordinierungsgruppe und die Steuerungsgruppe, sowie nach Möglichkeit durch Kinder und Jugendliche. Die Kinderbeauftragte berichtet dem Gemeinderat mindestens im zweijährigen Rhythmus über die Umsetzung. 2027 folgt der Abschlussbericht zur Umsetzung des Aktionsplanes und die Entscheidung über eine Entfristung des Siegels Kinderfreundliche Kommune. Der Jugendgemeinderat Stuttgart ist in die Koordinierungsgruppe eingebunden und soll durch regelmäßige Berichte informiert werden. Kinder sollen in einzelnen Projekten und insbesondere durch die stadtweite Kinderversammlung und den geplanten Kinderbeirat (vgl. Maßnahme 4.5) eingebunden werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittelbedarfe sind in den einzelnen Handlungsfeldern dargestellt und werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Zusammenfassung nach Ämtern:


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):




Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
JB-BIP; Maßnahme 1.1
7
7
7
7
SOS/KKP; Maßnahme 1.2
25
25
25
25
15
15
OB-CG, Maßnahme 1.3
30
30
30
51; Maßnahme 1.4
5
5
5
5
5
5

Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
52; Maßnahme 1.5
25
25
25
OB-KB; Maßnahme 2.3
6
6
6
6
6
6
OB-KB; Maßnahme 2.8
41,5
OB-KB; Maßnahme 3.1
20
20
20
OB-KB; Maßnahme 4.5
15
15
15
15
15
15
66; Maßnahme 2.3
4
4
4
4
4
4
66; Maßnahme 2.4
50
50
50
10; Maßnahme 2.7
20
20
20
10; Maßnahme 4.6
5
41; Maßnahme 2.9
28,5
41; Maßnahme 5.3
12,4
12,4
12,4
36; Maßnahme 2.10
5
5
5
5
5
5
17; Maßnahme 4.3 Maßnahmenpaket Digital MoveS
100
8
8
8
8
8
Finanzbedarf
399,4
232,4
232,4
75
58
58
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bewilligte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
SOS/KKP; Maßnahme 1.2
Wehr dich mit Köpfchen
Stark ohne Gewalt
15
15
15
15
15
15
OB-KB, Maßnahme 2.3
24
24
24
24
24
24
OB-KB; Maßnahme 4.1
7
7
7
7
7
7
OB-KB; Maßnahme 4.2
5
5
5
5
5
5
OB-KB; Maßnahme 4.4
5
5
5
5
5
5
OB-KB; Maßnahme 4.5
15
15
15
15
15
15
66; Maßnahme 2.3
16
16
16
16
16
16
32; Maßnahme 2.6
30
30
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
67; Maßnahme 2.2, Qualitätssicherung auf Stuttgarter SpielflächenMöglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Investitionspauschale Spielgeräteersatz, Erhöhung der Pauschale von 700 TEUR/a auf 1.0 Mio/a
600
300
300
Geplante, weitere Mittelanmeldungen, Einzelmaßnahmen, Spielflächen
3.280
530
1.680
1.070
Finanzbedarf
3.880
830
1.980
1.070
67; Maßnahme 2.10, Ausbau von Natur- und Erlebnislernorten, Sanierung am Standort „Kressart“Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
70
Finanzbedarf
70
70

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bewilligte Mittel:

67; Maßnahme 2.2, Qualitätssicherung auf Stuttgarter SpielflächenMöglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Investitionspauschale Spielgeräteersatz,
Projekt 7.671901
1.400
700
700
Investitionspauschale Einzelmaßnahme Spielflächen
2x800 TEUR/a
=1.600 TEUR,
Projekt 7.671905
1.600
555
1.045
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
JB-BIP; Maßnahme 1.1, Fach- und Beratungsstelle einer gewaltfreien Schulkultur, EG 13, (befristet bis Ende 2027, insgesamt 4 Jahre)
1,0
SOS/KKP; Maßnahme 1.2, Koordinierung und Ausbau von Angeboten zur Gewaltprävention und zum Umgang mit digitalen Medien für Kinder und Jugendliche, EG 13, (befristet bis Ende 2027, insgesamt 4 Jahre)
1,0
51; Maßnahme 1.4, Stillfreundliches Stuttgart, Familieninformation; Erhöhung von 0,1 auf 0,25; S 11 b
0,15
51; Maßnahme 4.5, Weiterentwicklung der stadtweiten Kinderbeteiligung, themen- und anlassbezogene Kinderbeteiligung, 1 Stelle bei der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (S15)
1,0
51; Maßnahme 5.1 Fortschreibung und Erweiterung von Partizipation an Ganztagsschulen,
0,5 Stelle Dienststelle Kinderschutz und Jugendförderung (51-00-25), integriert beim Arbeitsgebiet Kinderbeteiligungen an Schulen sowie die fachliche Beratung von Schulen und Trägern bei Beteiligungsprozessen, EG 11(S15),A12
0,5
67; Maßnahme 2.1, Spielflächenkonzeption und Spielflächen S-Mitte, Befristet 01.24-01.27, EG 12
(Verlängerung der bisher bis 01/24 befristeten Stelle)
0,75
10; Maßnahme 2.7, Nichtkommerzielle Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum, Maßnahme 4.6, Niederschwellige Beteiligungsformate im öffentlichen Raum; befristet auf 3 Jahre, EG 12
0,5
41; Maßnahme 3.2, Stärkung der Lernräume im Sozialraum; 4 x 50% Kinder- und Jugendbibliothekar (EG 10) für 4 Stadtteilbüchereien, 1 x 100 %-Stelle für das Lernmobil (EG 10)
3,0
OB-KB, Maßnahme 4.3, Website für Kinder, Betreuung und Weiterentwicklung, befristet auf 2 Jahre,
50 % EG 12
0,5
L/OB-K, Maßnahme 4.3, Website für Kinder, Betreuung und Weiterentwicklung, befristet auf 2 Jahre,
50 % EG 12
0,5
40; Maßnahme 5.1, Fortschreibung und Erweiterung von Partizipation an Ganztagsschulen, 0,5 Stelle, Weiterentwicklung und Fortschreibung des Handbuchs, Partizipation und Konzeption, Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation der jährlichen Good-Practice Börse, Auswertung der durchgeführten Kinderbeteiligungen,
EG 11(S15),A12
0,5
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):

40; Maßnahme 5.2, Schulhofprojekt, Koordination, konzeptionelle Entwicklung und Beteiligung von Jugendlichen sowie Evaluation des Projektes, befristet auf 2 Jahre, 2025-26, 0,5 Stelle, EG 11, A12
0,5
17; Maßnahme 6.1, Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten, 1x 10% A 10
0,1
34; Maßnahme 6.1, Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten, 1 x 10% A 10
0,1
37; Maßnahme 6.1, Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten, 1 x 10% A 10
0,1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
JB-BiP; Maßnahme 1.1
Fach- und Beratungsstelle einer gewaltfreien Schulkultur, EG 13
101
101
101
101
SOS/KKP; Maßnahme 1.2, Koordinierung und Ausbau von Angeboten zur Gewaltprävention und zum Umgang mit digitalen Medien für Kinder und Jugendliche, EG 13
101
101
101
101
51; Maßnahme 1.4, Stillfreundliches Stuttgart, Familieninformation; Erhöhung von 0,1 auf 0,25; S 11 b
11
11
11
11
11
11
51; Maßnahme 4.5, Weiterentwicklung der stadtweiten Kinderbeteiligung,
1 Stelle bei der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz (S15)
83
83
83
83
83
83
51; Maßnahme 5.1, Fortschreibung und Erweiterung von Partizipation an Ganztagsschulen,
0,5 Stelle Dienststelle Kinderschutz und Jugendförderung (51-00-25), EG 11(S15),A12
45/62
45/62
45/62
45/62
45/62
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
67; Maßnahme 2.1,
Spielflächenkonzeption und Spielflächen S-Mitte, Befristet 01.24-01.27, EG 12
74
74
74
10; Maßnahme 2.7, Nichtkommerzielle Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum, Maßnahme 4.6, Niederschwellige Beteiligungsformate im öffentlichen Raum; befristet auf 3 Jahre, EG 12
50
50
50
41; Maßnahme 3.2,
Stärkung der Lernräume im Sozialraum; 4 x 50% Kinder- und Jugendbibliothekar (EG 10) für 4 Stadtteilbüchereien, 1 x 100 %-Stelle für das Lernmobil (EG 10)
271
271
271
271
271
271
OB-KB, Maßnahme 4.3, Website für Kinder, Betreuung und Weiterentwicklung, 50 % EG 12
50
50
L/OB-K, Maßnahme 4.3, Website für Kinder, Betreuung und Weiterentwicklung, 50 % EG 12
50
50
40; Maßnahme 5.1,
Fortschreibung und Erweiterung von Partizipation an Ganztagsschulen, 0,5 Stelle, EG 11(S15),A12
45/62
45/62
45/62
45/62
45/62
40; Maßnahme 5.2,
Schulhofprojekt, Koordination, konzeptionelle Entwicklung und Beteiligung von Jugendlichen sowie Evaluation des Projektes, befristet auf 2 Jahre, 2025-26, 0,5 Stelle EG 11, A12
45/62
45/62
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
17; Maßnahme 6.1, Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten, 1x 10% A 10
10
10
10
10
10
10
34; Maßnahme 6.1, Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten, 1x 10% A 10
10
10
10
10
10
10
37; Maßnahme 6.1, Erweiterung Netzwerk der Kinderbeauftragten, 1x 10% A 10
10
10
10
10
10
10
Summe Folgekosten
821
956/1.007
856/907
687/721
485/519
485/519
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate SOS, SWU, SI, JB, T, L/OB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Für folgende in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe wurde im Stellen-planverfahren 2024/2025 kein Stellenplanantrag gestellt:

o Ziffer 1. Handlungsfelder Sicherheit, Sauberkeit, Gesundheit, Sport und Be-wegung", Maßnahme 1.1, Fach- und Beratungsstelle gewaltfreie Schulkultur
1,0 VZK, EG 13 TVöD, befristet für 4 Jahre (KW 01/2028), im Bereich JB-BiP
o Ziffer 1. Handlungsfelder Sicherheit, Sauberkeit, Gesundheit, Sport und Be-wegung, Maßnahme 1.2, Koordinierung und Ausbau von Angeboten zur Ge-waltprävention und zum Umgang mit digitalen Medien für Kinder und Jugend-liche
1,0 VZK, EG 13 TVöD, befristet für 4 Jahre (KW 01/2028), im Bereich SOS/KKP
o Ziffer 1. Handlungsfelder Sicherheit, Sauberkeit, Gesundheit, Sport und Be-wegung, Maßnahme 1.4, 0,15 VZK, S 11 b TVöD im Bereich 51-FJ-FH
o Ziffer 2. Handlungsfelder Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Natur und Umwelt, Verkehr und Mobilität, Maßnahme 2.7, Nichtkommerzielle Begeg-nungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum
0,5 VZK, EG 12 TVöD, 3 Jahre befristet, beim Haupt- und Personalamt, 10-2.2, Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung
o Ziffer 3. Handlungsfelder Teilhabe und Chancengerechtigkeit, Maßnahme 3.2, Stärkung der Lernräume im Sozialraum
4 x 0,5 VZK, EG 10 TVöD Kinder- und Jugendbibliothekar für 4 Stadtteilbüche-reien und 1,0 VZK, EG 10 TVöD für das Lernmobil im Bereich Stadtbibliothek beim Kulturamt
o Ziffer 4. Handlungsfelder Partizipation und Information, Maßnahme 4.3,
Website für Kinder, 0,5 VZK, EG 12 TVöD im Bereich L/OB-K
o Ziffer 4. Handlungsfelder Partizipation und Information, Maßnahme 4.5, Um-setzung des Gesamtkonzepts Kinderbeteiligung, 1,0 VZK, S 15 TVöD im Be-reich 51-00-25
o Ziffer 4. Handlungsfelder Partizipation und Information, Maßnahme 4.6, Nie-derschwellige Beteiligungsformate im öffentlichen Raum, 0,5 VZK EG 12 TVöD beim Haupt- und Personalamt, 10-2.2, Koordinierungsstelle Jugendbe-teiligung.
In diesem Zusammenhang wird jedoch auch auf den vorliegenden Stellen-plan-antrag Nr. 12 des Haupt- und Personalamts für 10-2.2: 1,0 Stelle Bes.Gr. A 12, für offene Jugendbeteiligungsformate und internationalen Jugendaus-tausch mit Bezug zur GRDrs. 343/2022, verwiesen.
o Ziffer 5. Handlungsfelder Bildung-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen, Maßnahme 5.1, Weiterentwicklung Handbuch Partizipation, 0,5 VZK, BesGr. A 12 bzw. EG 11 TVöD beim Jugendamt 51-00-25
o Ziffer 6. Leitbild Kinderfreundliche Kommune, Maßnahme 6.4, Stellenanteile für Kinderbeauftragte in den Ämtern 37 und 17, 2 x 0,10 VZK = 0,2 VZK in BesGr. A 10

Für folgende in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe wurde im Stellen-planverfahren 2024/2025 ein Stellenplanantrag gestellt. Die Prüfung ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist:

o Ziffer 2. Handlungsfelder Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Natur und Umwelt, Verkehr und Mobilität, Maßnahme 2.1, Spielflächenkonzeption, 0,75 VZK, EG 12 TVöD beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt, befristet ge-schaffen vom 01.01.2024 - 31.12.2026 (KW 01/2027), beantragt ist eine Verlängerung um 3 Jahre (KW 01/2030) (Antrag Nr. 16).
o Ziffer 4. Handlungsfelder Partizipation und Information, Maßnahme 4.3,
Website für Kinder, 0,5 VZK, EG 12 TVöD im Bereich OB-KB (Antrag Nr. 1)
o Ziffer 6. Leitbild Kinderfreundliche Kommune, Maßnahme 6.4, Stellenanteile für Kinderbeauftragte im Amt 34, 1 x 0,10 VZK = 0,1 VZK in BesGr. A 10 (Antrag Nr. 1)
o Ziffer 5. Handlungsfelder Bildung-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen, Maßnahme 5.1, Weiterentwicklung Handbuch Partizipation, 0,5 VZK, BesGr. A 12 bzw. EG 11 TVöD beim Schulverwaltungsamt, SG Schulkindbetreuung (Antrag Nr. 21)
o Ziffer 5. Handlungsfelder Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen, Maßnahme 5.2, Koordination Schulhofprojekt, 1,0 VZK, EG 11 TVöD, befristet für 2 Jahre vom 01.01.2025 - 31.12.2026 (KW 01/2027), beim Schulverwaltungsamt (Antrag Nr. 38)






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister



Anlagen:

- Entwurf Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2024 bis 2026
- Mitglieder der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe
- Sachverständige für Stuttgart


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Anlage 3_Sachverständige.pdf
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Anlage 2_Mitglieder StG und KG.002.pdf
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Aktionsplan_Anl_1_end.pdf