Die Förderung und damit der Ausbau niederschwelliger Bewegungsangebote im öffentlichen Raum für alle Nutzergruppen ist begrüßenswert und ein wichtiger Baustein für eine gesundheitsfördernde und präventive Stadtentwicklung.
Eine spezifische Förderung ist insbesondere für eine Aufwertung bestehender Stadtplätze (ergänzend zu den bestehenden Förderprogrammen wie bspw. der Stadtentwicklungspauschale und der Stadterneuerung) hilfreich.
Die Koppelung der Umsetzungsmittel an das im nächsten Jahr vorgesehene Beteiligungs- und Planungsprojekt „Masterplan Räume für Jugendliche“ (GRDrs 489/2015, Anlage 26) wird empfohlen.
Eine interdisziplinäre Bearbeitung seitens der Verwaltung und damit die Einbindung der beteiligten Ämter (Amt für Sport und Bewegung, Gesundheitsamt, Amt für öffentliche Ordnung, Tiefbauamt und Garten-Friedhofs- und Forstamt) ist bei einem solchen Vorhaben notwendig und kann über die Arbeitsgruppe sozialverträgliche Planung (AGSP) sichergestellt werden.
Die Bereitstellung der Projektmittel in Höhe von 60.000 € sind für die Planung, Beteiligung und Ausstattung von zwei ausgewählten Plätze notwendig. |