Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
95/2024
Stuttgart,
02/07/2024
Auflösung des Unterausschusses NeckarPark
Neubildung des Unterausschusses IBA'27
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.02.2024
21.02.2024
22.02.2024
Beschlußantrag:
1. Der Unterausschuss NeckarPark wird aufgelöst.
2. Der Unterausschuss IBA‘27 wird gem. § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (HS) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit der in Anlage 1 dargestellten Besetzung gebildet.
3. Es wird Kenntnis genommen, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Geschäftsführung der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA´27 GmbH) gem. § 18 Satz 2 Nr. 19a HS regelmäßig im Unterausschuss IBA’27 hinzuzuziehen.
Begründung:
Im Jubiläumsjahr 2027 möchte sich die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) einem internationalen, interessierten Publikum mit zahlreichen städtebaulichen nachhaltigen, gestalterisch anspruchsvollen Projekten und Quartieren auf Stuttgarter Gemarkung vorstellen. Um gesamtstädtischen und referatsübergreifenden Weichenstellungen und Abstimmungen konstruktiv, lösungs- und dialogorientiert voranzutreiben, wurde im Ältestenrat Ende letzten Jahres die Bildung eines Unterausschusses für die internationale Bauausstellung 2027 befürwortet. Der Unterausschuss IBA`27 (UA IBA’27) wird den Unterausschuss NeckarPark ersetzen.
Nach § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (HS) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse aus Mitgliedern des Gemeinderats bilden.
Der Unterausschuss IBA’27 (UA IBA’27) soll den Gemeinderat über den Projektfort-schritt/-stand informieren. Analog bestehender Ausschüsse sollen zuständige Referate und Ämter berichten. Der UA IBA’27 soll mindestens viermal im Jahr, also einmal pro Quartal nichtöffentlich tagen.
Die Geschäftsführung der Internationalen Bauausstellungsstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA´27 GmbH) wird regelmäßig im Unterausschuss nach § 18 Satz 2 Nr. 19a HS von der Verwaltung hinzugezogen.
Zur Vorbereitung und in Ergänzung des UA IBA’27 und zur lösungsorientierten ämter-übergreifenden Zusammenarbeit sowie zur schnellen und zielführenden Entscheidung auf Bürgermeisterebene wird ein Lenkungsreis (LK IBA‘27) unter Leitung des Oberbürgermeisters gebildet. Die Federführung übernimmt das Referat SWU sowie das Amt für Stadtplanung und Wohnen. Hier sind die projektverantwortlichen Referate und Ämter sowie gegebenenfalls externe Beteiligte vertreten.
Ferner ist von Seiten des Amtes für Stadtplanung und Wohnen vorgesehen, eine externe Projektsteuerung einzurichten.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Referat AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Peter Pätzold
Bürgermeister
Anlagen
Mitgliederliste Unterausschuss IBA'27
<Anlagen>
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