Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1001-03
GRDrs 661/2023
Stuttgart,
07/06/2023



Beauftragung von Sicherheitsdiensten für die publikumsintensiven Dienststellen des Amts für öffentliche Ordnung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2023
20.07.2023



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit von einem Jahr (2024) für die publikumsintensiven Dienststellen beim Amt für öffentliche Ordnung (Ausländerbehörde und Bürgerbüros) neu auszuschreiben.

2. Der voraussichtliche Aufwand von insgesamt bis zu 1,43 Mio. EUR ab 01.01.2024 für ein Jahr wird im Teilergebnishaushalt THH 320 Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040, Einwohnerwesen, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die Mittel werden als Vorbelastung zum DHH 2024/2025 angemeldet.

3. Die Verwaltung wird zusätzlich mit einer Interimsvergabe über 1,4 Mio EUR bis Jahresende 2023 beauftragt.

4. Dem durch die Inanspruchnahme der Sicherheitsdienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 entstehenden überplanmäßigen Aufwand in Höhe von bis zu 1,22 Mio. EUR im THH 320 Amt für öffentliche Ordnung, Kontengruppe 4250 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve Sachaufwand im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.

5. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR unter Mitzeichnung von Referat SOS getroffen werden kann.







Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ursprünglich war nur für die Publikumssteuerung bei der Ausländerbehörde die Fa. Werk- und Industrieschutz GmbH & Co KG („WUI“) eingesetzt gewesen. Sie war in einem früheren Vergabeverfahren ausgewählt worden.

Im Rahmen der Corona-Verordnungen waren die Dienststellen des Amts für öffentliche Ordnung zunächst ganz für den Publikumsbetrieb geschlossen. Die weitere Entwicklung der Verordnungen ermöglichte später einen eingeschränkten Publikumsbetrieb mit Terminvereinbarung und beschränkten Besucherzahlen. Für die praktische Durchführung war mehr Sicherheitspersonal erforderlich, als die Fa. WUI leisten konnte, weshalb ein weiterer Dienstleister ad hoc verpflichtet wurde.

Die Situation war sehr dynamisch und hat sich laufend weiterentwickelt, was die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens rein praktisch unmöglich gemacht hatte.

Inzwischen hat sich die Situation leider auf einem für Mitarbeitende und Bürgerschaft wenig zufriedenstellenden Niveau konsolidiert: trotz technischer Unterstützung durch online-Terminvergabe und einer internetbasierten Warteampel können regelmäßig nicht alle Kunden bedient werden. Die Präsenz von Sicherheitskräften vermeidet dabei Auseinandersetzungen um die Reihenfolge in der Warteschlange, ermöglicht rechtzeitige Information über die Anzahl der verfügbaren Bedienplätze oder alternative Bürgerbüro-Standorte.

Ebenso soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen die Dienstgebäude betreten und am Ende der Publikumszeiten keine Schwierigkeiten mit Kundschaft entstehen, die nicht mehr bedient werden kann. Neben diesen Servicetätigkeiten zählen deeskalierendes Einschreiten bei schwierigen Kunden und durch die permanente Ansprechbarkeit auch die Sicherheit der städtischen Mitarbeiter*innen zu den Aufgaben.

Die Sachbearbeiter*innen werden von organisatorischen Aufgaben entlastet, um sich voll auf die Kundenbedienung konzentrieren zu können.

Der Einsatz von externen Sicherheitskräften steht in unmittelbarem Zusammenhang mit anhaltend hoher Fluktuation und einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Stellenvakanzen. Dem wird aktuell mit verschiedenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen begegnet; deren Wirkung wird die Situation jedoch erst mittelfristig entlasten können.

Flankierend ist beabsichtigt, die Aufgaben der Publikumssteuerung künftig durch eigenes Personal wahrzunehmen. Dazu wird in die Haushalts- und Stellenplanberatungen ein Antrag zur Schaffung von 30 Bürgerlotsen eingebracht werden. Sofern diese Personalstellen geschaffen werden, ist beabsichtigt, den Sicherheitsdienst in dem Maße zu reduzieren, in dem eigenes Personal aufgebaut werden kann und lediglich am Haupteingang der Ausländerbehörde und beim Sachgebiet Flüchtlinge punktuell aufrecht zu erhalten.

Finanzielle Auswirkungen

Die ab dem 01.01.2024 erforderlichen Haushaltsmittel von insgesamt bis zu 1,43 Mio. EUR werden als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2024/2025 im Teilergebnishaushalt THH 320 Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040, Einwohnerwesen Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen angemeldet.

Die Überschreitungen im Haushaltsjahr 2023 THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung belaufen sich auf rund 1,22 Mio. EUR. Der überplanmäßige Aufwand wird aus der Deckungsreserve Sachaufwand im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Clemens Maier

Anlagen

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