Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB, T
GRDrs 532/2022
Stuttgart,
09/28/2022



Schulstandort Stammheim
- Fortschreibung zum Vorprojektbeschluss GRDrs 338/2017 und Beschluss der Interimsmaßnahmen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Stammheim
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.10.2022
11.10.2022
18.10.2022
26.10.2022



Beschlußantrag:

1. Von der geänderten Planungsgrundlage für den 4. Bauabschnitt aufgrund der Erhebung des sogenannten „Hübnerbaus“ zum Kulturdenkmal wird Kenntnis genommen.

2. Von den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Standorts und den daraus resultierenden Prämissen für die bauliche Umsetzung der Erweiterung wird Kenntnis genommen.

3. Dem aus der aktualisierten Schülerentwicklung resultierenden angepassten Gesamt-Raumprogramm für die bis zu 6-zügige Grundschule Stammheim und die 3-zügige Park-Realschule mit einer Gesamtprogrammfläche von 6.651 – 7.542 m² wird zugestimmt.

4. Der Planung der Gesamtentwicklung des Schulstandorts in Stammheim auf Basis der Varianten E/F der Variantenuntersuchung mit Gesamtkosten i.H.v. 82,9 Mio. EUR wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird mit der Weiterplanung der Maßnahmen gem. Beschlussziffern
4. A – C des Schulstandorts bis Leistungsphase 3/4 nach HOAI (Projektbeschluss) beauftragt.
6. Die Verwaltung wird mit der Planung der Interimsmaßnahmen gem. Beschlussziffer
4. D bis Leistungsphase 6, Teile von 7 gem. HOAI (Baubeschluss) beauftragt.
7. Für die Weiterplanung der Beschlussziffer 5 werden Planungsmittel in Höhe von 5,2 Mio. EUR benötigt. Diese stehen im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Projekt 7.401168 – Park-Realschule und GTS Grundschule, Schulstandort Stammheim, 4. BA – zur Verfügung.



Begründung:


Beschlüsse

Vorprojekt-/Projektbeschluss für erstes Interimsgebäude am Schulstandort (GRDrs 232/2017)
- Beschlussfassung Verwaltungsausschuss am 28.06.2017

Grundsatz- und Vorprojektbeschluss zum Schulstandort Stammheim (GRDrs 338/2017)
- Beschlussfassung Verwaltungsausschuss am 13.12.2017

Baubeschluss, Schulstandort Stuttgart-Stammheim - Bereitstellung von 8 mobilen Unterrichtsräumen (GRDrs 262/2018)
- Beschlussfassung Verwaltungsausschuss am 08.04.2018

Baubeschluss 3.Bauabschnitt – Modulbau (GRDrs 287/2019)
- Beschlussfassung Gemeinderat am 28.05.2020

Wettbewerbsergebnis 4.BA/ Architektenbeauftragung (GRDs 40/2020)
- Beschlussfassung Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 10.03.2020


Ausgangssituation

Zur Entwicklung und Erweiterung des Schulstandorts Stammheim wurde auf Basis des Grundsatz- und Vorprojektbeschlusses (GRDrs 338/2017) ein Architektenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis dem Gemeinderat mit GRDrs 40/2020 zur Kenntnis gebracht wurde.
Der zur Umsetzung beauftragte Siegerentwurf sieht einen Abriss des sogenannten Hübnerbaus vor, um an gleicher Stelle einen 3-geschossigen Neubau errichten zu können, der einen Großteil der notwendigen Erweiterungsflächen abbildet. Dies stellt eine im Rahmen der Wettbewerbsauslobung zulässige Lösung dar.
Im Juli 2020 wurde der sogenannte Hübner-Bau, ein 1989 errichtetes Pavillongebäude mit 4 Unterrichtsräumen, überraschend durch das Landesamt für Denkmalpflege in den Status eines Kulturdenkmals erhoben. Zu diesem Zeitpunkt war der Architektenwettbewerb für die Erweiterung des Schulstandorts Stammheim bereits abgeschlossen.
Die Umsetzung des vorgesehenen Bauablaufs ist somit unter Erhalt des Hübnerbaus nicht mehr möglich.

Im Mai 2021 wurde durch die Verwaltung eine formelle Anfrage auf Abbruch des Hübnerbaus beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt, in dem die erheblichen Konsequenzen für das Projekt der Schulerweiterung bei Erhalt des Hübner-Baus aufgezeigt wurden und insbesondere das Problem des fehlenden Interims dargestellt wurde. Aus der Rückmeldung des Regierungspräsidiums ging hervor, dass die Aufgabe des Gebäudes nur dann in Frage käme, wenn keine alternativen Umsetzungsmöglichkeiten am Standort denkbar wären.

Eine im Prüfprozess beauftragte Variantenuntersuchung der Architekten hat jedoch gezeigt, dass auch alternative Varianten zur Standortentwicklung unter Erhalt des Hübner-Baus möglich sind. Daher kann der vom Regierungspräsidium geforderte Nachweis nicht erbracht werden. Alle entwickelten Varianten erfordern allerdings in der Umsetzung aufgrund des notwendigen Abbruchs von weiteren Bestandsgebäuden zur Baufeldfreimachung interimistisch nochmals zusätzlichen Schulraum, um den Schulbetrieb auch in der Bauphase gewährleisten zu können.

Da auf dem Schulgrundstück keine Flächen mehr für ein weiteres Interimsgebäude vorhanden sind, müsste dieses auf einem anderen Grundstück in unmittelbarer Nähe realisiert werden. Bezüglich möglicher Umsetzungsvarianten haben bereits Abstimmungen mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen, dem Baurechtsamt und dem Amt für Umweltschutz stattgefunden. Als möglicher Standort kommt eine Grünfläche unmittelbar nördlich der bestehenden Sporthalle in Betracht. Der schulische Bedarf für das Interimsgebäude umfasst 8 Unterrichtsräume.

Die bereits in den letzten Jahren umgesetzten Interimsmaßnahmen, das Interimsgebäude mit 8 Unterrichtsräumen (Fertigstellung 2019) sowie der Interimspausenhof (Fertigstellung 2021), sollen nach Abschluss der Baumaßnahmen am Schulstandort wieder rückgebaut werden.


Geplante nächste Schritte der Verwaltung:

Da eine Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes Hübner-Bau seitens des Regierungspräsidiums wenig aussichtsreich erscheint und folglich die Schaffung des in Stammheim dringend benötigten zusätzlichen Schulraums zeitlich nicht kalkulierbar wäre, beabsichtigt die Verwaltung eine Fortführung und Vertiefung der entwickelten Planungsvarianten, welche einen Erhalt des Hübner-Baus ermöglichen.

Ziel ist es hierbei, den Schulraumbedarf schnellstmöglich zu decken und die konzeptionelle Entwicklung des Schulstandorts planbar fortzuführen. Die geänderten Rahmenbedingungen für das Projekt sind nachfolgend dargestellt.


Schulentwicklung und zusätzliche Erweiterungsbedarfe am Standort Stammheim

Schulsituation
Die bisher 4-zügige Grundschule Stammheim mit Grundschulförderklasse ist seit dem Schuljahr 2016/17 Ganztagsschule in Wahlform (GRDrs 590/2014 und 349/2015).
Durch das Aufsiedlungsgebiet Langenäcker-Wiesert sowie Nachverdichtungen innerhalb Stammheims steigt das Schüleraufkommen aktuell und in den nächsten Jahren zunehmend an. So wurde zum Schuljahr 2021/22 erstmalig eine 5. Eingangsklasse gebildet. In den nächsten Jahren entwickelt sich die Grundschule bedingt durch die Wohnungsbauentwicklung voraussichtlich bis zu einer 6-Zügigkeit.

Auch langfristig muss von bis zu 6 Zügen in Stammheim ausgegangen werden. Eine schulorganisatorische Lösung oder Entlastung des Schulstandorts durch Lenkung in benachbarte Stadtbezirke ist aufgrund der Entfernung und Lage Stammheims sowie der Auslastung der dortigen Schulstandorte nicht möglich, so dass nachhaltig Schulraum für die Klassen in Stammheim geschaffen werden muss.

Die eigentlich 2-zügige Park-Realschule schult seit dem Schuljahr 2016/17 ihre Eingangsklassen in Stammheim ein und ist seit dem Schuljahr 2020/21 mit allen Klassenstufen in Stammheim beheimatet (GRDrs 130/2014). Durch den Umzug nach Stammheim sowie ihr attraktives Schulangebot hat die Park-Realschule eine gestiegene Nachfrage zu verzeichnen. Mittel- bis langfristig ist eine 3-zügige Realschule mit offenem Ganztagsangebot erforderlich. Aufgrund der beengten Raumsituation bleibt die Schule jedoch so lange auf 2 Züge begrenzt, bis der Raum für mehr Klassen zur Verfügung steht. Um die mögliche Anzahl an Eingangsklassen nicht zu überschreiten, mussten in den letzten Jahren regelmäßig Schülerinnen und Schüler an andere Realschulen gelenkt werden.

Dennoch war es bereits mehrfach nötig, in einzelnen höheren Klassenstufen eine 3. Klasse zu bilden, so dass derzeit 15 Realschulklassen in Stammheim beschult werden.
Auch im Realschulbereich zeichnet sich ein größerer Bedarf ab, wenn die höhere Anzahl an Grundschulkindern in die weiterführenden Schulen übertritt.

Durch das neue Realschulkonzept kann seit dem SJ 2017/18 nun auch der Hauptschulabschluss an Realschulen erworben werden. Hierfür differenzieren die Realschulen innerhalb ihrer Schülerschaft nach mittlerem und grundlegendem Leistungsniveau, um die Schülerinnen und Schüler gut auf unterschiedliche Schulabschlüsse vorbereiten zu können.

In den letzten Jahren wurde die Inklusion an Regelschulen zu einer weiteren Facette des schulischen Alltags und Angebots. So werden im Schuljahr 2021/22 insgesamt rd. 20 Schülerinnen und Schüler an Grundschule und Realschule inklusiv beschult. Mit der Albert-Schweitzer-Schule (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) besteht aktuell eine Kooperation. Insgesamt lässt sich heute ein gestiegener Bedarf an inklusiven Angeboten verzeichnen, so dass die Erfordernis zur Schaffung eines entsprechenden räumlichen Settings hierfür gegeben ist. Doch auch abseits der Inklusion erfordert eine zunehmend heterogene Schülerschaft differenzierte Angebote und auch räumliche Unterstützungsstrukturen. Neben Räumen für Inklusion und Differenzierung ist ein Angebot an Büro- und Beratungsräumen (z.B. für Schulsozialarbeit, Schulgesundheitsfachkräfte) vorzusehen.


Entwicklung Raumbedarfe
Vor dem Hintergrund der o.g. Entwicklungen wurde auch eine aktualisierte Betrachtung der schulischen Raumbedarfe vorgenommen. Diese führen im Vergleich zum dargestellten Bedarf des Raumprogramms von 2016 zu einer Erhöhung der erforderlichen Programmfläche. Das Raumprogramm von 2016 war bislang Grundlage der gemeinderätlichen Beschlüsse und somit die Legitimation für die baulichen Planungen (GRDrs 388/2017).
Die aktualisierte Betrachtung der Raumbedarfe ergibt – verglichen mit 2016 - folgende Veränderungen:

· Erhöhte Zügigkeit Grundschule (4,5 Züge auf 6 Züge): +750 - 851 m² PF
· Neues Realschulkonzept: +90 m² PF
· Inklusion:
Bereits bei der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses konnte eine Fortentwicklung des Raumbedarfs aufgrund der laufend überprüften Bedarfslage erzielt werden. So lag den zuletzt mit allen beteiligten Stellen im Zuge der Neuausrichtung diskutierten Varianten bereits ein umsetzungsfähiges Flächenprogramm von rd. 6.900 m² PF (Bestand inkl. Hübnerbau und Neubau) gegenüber den mit Vorprojektbeschluss 338/2017 beschlossenen 5.473 – 6.212 m² zugrunde, davon rd. 3.800 m² in den Neubauten des 4. BAs verortet. Doch die Raumbedarfe, die sich heute aus den beschriebenen Entwicklungen ableiten, übersteigen die bisherige Planungsgrundlage noch weiter, so dass sich angesichts der herausfordernden baurechtlichen Situation am Standort die Frage nach der (vollständigen) Umsetzbarkeit stellt.

Aufgrund des beengten Baufeldes durch den Erhalt des Hübnerbaus sowie der städtebaulichen und baurechtlichen Vorgaben ist eine vollumfängliche bauliche Umsetzung des dargestellten schulischen Raumbedarfs, wie er sich heute zeigt, voraussichtlich nicht darstellbar, da bereits der bisherige Planungsstand den bebaubaren Bereich nahezu ausgereizt hat. Dennoch wird selbstverständlich eine weitestgehende Deckung der gesamten schulischen Bedarfe in der weiteren Planung angestrebt.

Um aber die Entwicklung der Schulen nicht weiter zu blockieren und deren beengte Raumsituation möglichst schnell durch ein rasches Voranschreiten im weiteren Prozess zu verbessern, wird von der vollständigen Umsetzung aller für diesen Standort sinnvollen Angebote Abstand genommen mit dem Ziel, das Raumprogramm zu reduzieren und eine zügige Umsetzung zu unterstützen. Somit können beispielsweise die für Stammheim geplanten zwei Sonderklassen zur Sprachvorbereitung sowie die Berücksichtigung eines eigenen Klassenraumes für eine Kooperative Organisationsform der Albert-Schweitzer-Schule an der Park-Realschule nicht zusätzlich baulich realisiert werden, da die o.g. perspektivische Entwicklung der Zügigkeit dies dann nicht mehr zulässt.

Durch diese Entscheidung reduziert sich das Gesamtraumprogramm um 168 -192 m² Programmfläche.

Der Gesamtraumbedarf für den Schulstandort Stammheim beträgt somit
6.651 – 7.542 m² Programmfläche (PF) / SOLL
(Vgl. 5.473 - 6.212 m² PF im VPB GRDrs 338/2017).

Dem gegenüber steht ein vorhandener Raumbestand von rd. 1.890 m² PF (ohne Pavillon 1 + 2, Verbindungsbau, Teile des EGs und Anbau Hauptbau) zzgl. des sich derzeit im Bau befindlichen Grundschulgebäudes („Modulbau“, 3. BA) mit rd. 1.260 m² PF. Nach Fertigstellung des 3. BAs stehen somit rd. 3.150 m² PF im Bestand zur Verfügung.


Die konkrete Umsetzung dieses veränderten Gesamtraumprogramms in ein pädagogisch und schulorganisatorisch sinnvolles Standort- und Raumkonzept soll im weiteren Prozess, als Grundlage für die zu wiederholende Vorplanung, gemeinsam mit den Schulen angepasst und konkretisiert werden. Das bisherige Raumkonzept basierte auf den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses von 2014, so dass nunmehr final die Gelegenheit genutzt werden soll, Setzungen und Raumbeziehungen zu hinterfragen und ggf. an heutige Anforderungen anzupassen. Auch die veränderten Gegebenheiten durch den Erhalt des Hübnerbaus müssen nochmals gemeinsam mit den Schulen und Planern bewertet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es sinnvoll, eine Einheit mit mehreren Klassenzimmern so zu konzipieren und zu verorten, dass eine flexible Zuordnung zu einer der beiden Schulen je nach Bedarfslage erfolgen kann.


Bewertung der Kinderrechte

Kinder brauchen für ihre Entwicklung Zeit und Raum, um zu spielen und sich zu entspannen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Vorlage soll dem Recht der Kinder auf Bildung (Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention) und dem Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31 der UN-Kinderrechtskon-vention) besser Rechnung getragen werden.


Bauliche Entwicklung

Denkmalschutz
Der sogenannte Hübnerbau, ein 1989 errichtetes Pavillongebäude mit 4 Unterrichtsräumen, wurde im Juli 2020 überraschend durch das Landesamt für Denkmalpflege in den Status eines Kulturdenkmals erhoben. Im Status Kulturdenkmal sind das Gebäude selbst sowie die umgebenden Freianlagen erfasst. Gemäß den Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium ist ein Abbruch des Gebäudes nicht möglich bzw. sind Veränderungen an den Freianlagen mit der Denkmalpflege abzustimmen.

Bauplanungs- und Bauordnungsrechtlicher Rahmen
Für das Schulgrundstück liegt kein rechtsgültiger Bebauungsplan vor, daher sind bauliche Veränderungen und Entwicklungen nach § 34 bzw. § 35 BauGB zu bewerten und zu entscheiden. Da das Schulgrundstück am Ortsrand und somit im Übergang zwischen Innen- und Außenbereich/ Landschaftsraum (der zudem als Schutzgebiet ausgewiesen ist) liegt, müssen sich die neu zu entwickelnden Bausteine/ Gebäude entsprechend in die örtliche Situation einfügen, um genehmigungsfähig zu sein (siehe Anlage 2). Aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde die Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich anhand bestehender Baufluchten vorhandener Bebauung hergeleitet.
Die südlich an das Schulgrundstück angrenzenden Flächen sind gem. Flächennutzungsplan als Grünflächen gewidmet.

Variantenuntersuchung
Um mögliche Entwicklungsalternativen am Standort zu überprüfen, wurden die nach dem Wettbewerb mit der Realisierung betrauten Architekten mit einer Variantenuntersuchung – aufbauend auf den „Bausteinen“ des Wettbewerbsergebnisses beauftragt.


Variante A – C
Die Varianten A bis C bauen auf den Bausteinen des Wettbewerbsergebnisses auf und setzen diese in unterschiedlichen Anordnungen auf dem Schulgrundstück neu.
Die Varianten gehen jeweils von einer dauerhaften Bebauung des südwestlichen Grundstücksbereichs aus. Dies ist unter städtebaulichen und planungsrechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten. Für eine Entwicklung in dieser Form wäre ein Bebauungsplanverfahren zwingend erforderlich.

Schulorganisatorisch werden diese Varianten aufgrund der erforderlichen Wege zwischen den einzelnen Gebäuden für den Schulstandort kritisch bewertet. Für die Schulhofflächen und Freibereiche verbleiben nur Rest- und Zwischenräume.

Varianten D – F
Die Varianten D – F legen den Schwerpunkt der baulichen Entwicklung in die Mitte des Schulgrundstücks. Die Bausteine aus dem Wettbewerb werden neu gestapelt und neu angeordnet. Der südwestliche Grundstücksbereich wird von Bebauung freigehalten.
Für Schulhofflächen und Freibereiche verbleiben größere zusammenhängende, gut zu entwickelnde Flächen.

Die div. Varianten wurden – wie beschrieben - in Abstimmung mit den städtischen Ämtern bewertet. Die Varianten E und F werden städtebaulich gesehen von der Setzung der Baukörper und der Baumasse am verträglichsten bewertet (städtebauliche Prämisse: Platzierung höheres Gebäude im Norden). Eine planungsrechtliche Bewertung in Baugenehmigungsverfahren gem. §34 BauGB wird in Aussicht gestellt.
Der Hübnerbau bleibt wegen seiner Lage und Orientierung in allen Varianten als Sonderbaustein zu betrachten, er öffnet sich mit seinen Eingängen in Richtung Straßenraum und nicht in Richtung des neuen Schulcampus. Dies ist bei der Freiflächengestaltung entsprechend zu berücksichtigen.


Die Verwaltung empfiehlt, die weiteren Planungen aufbauend auf der Variante F zu entwickeln, da diese den Rahmenbedingungen weitgehend Rechnung trägt und für diese Variante wenig Abweichungen und Befreiungen zu erwarten sind.

Raummehrbedarfe
Wie unter dem Punkt Entwicklung Raumbedarfe aufgezeigt, sind am Standort rd. 1.330 m² zus. Programmfläche zu realisieren. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Flächenprüfung konnten grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten für eine Integration und Realisierung der Mehrflächen auf Basis Variante F bestätigt werden.

Interimsbedarf – Realisierung auf Freifläche
Zur Umsetzung der Entwicklungen am Standort müssen weitere Bestandsgebäude zum Baubeginn entfernt werden. Dies führt zu Flächenfehlbedarfen während der Bauzeit, die durch eine zusätzliche Containeranlage mit 8 Unterrichtseinheiten zzgl. Nebenflächen auf dem Flurstück 1519 aufgefangen werden sollen. Um den in der ersten Bauphase erforderlichen Abbruch des Anbaus mit seinen Fachklassenräumen an das Hauptgebäude zu ermöglichen, ist vorgesehen, im angrenzenden Bestand durch Umstrukturierung Interimsfachklassenräume sowie weitere Interimssituationen für die Verwaltung einzurichten.




Bauliche Umsetzung / Terminrahmen
Die Entwicklung am Schulstandort Stammheim bestehend aus Neubau und Sanierungsmaßnahmen erfolgt in einzelnen Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb. Einzelne Bauabschnitte werden jeweils auf die schulischen Bedarfe abgestimmt.

Als erste Bausteine werden die zusätzlichen Interimsschulräume/Container sowie die Fachklassenprovisorien umgesetzt. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die eigentlichen Baumaßnahmen aufgenommen werden können. In Summe ergibt sich aufgrund der abschnittsweisen Realisierung eine Gesamtdauer der Maßnahme inkl. der Interimsmaßnahmen von ca. 11 Jahren ab Vorprojektbeschluss.

Unter der Annahme einer Beschlussfassung nach der Sommerpause 2022 ist von folgenden Rahmenterminen auszugehen:

Projektbeschlussfassung 4. Quartal 2023
Baubeginn Interimsmaßnahmen 4. Quartal 2024
Baubeginn Neubauten und Sanierungen ab 3. Quartal 2025
Ausführung in Bauabschnitten
Baufertigstellung 3. Quartal 2033

Barrierefreiheit
Die Anforderungen der DIN 18040 werden bei den Neubauteilen umgesetzt bzw. im Zuge der Umstrukturierung und Sanierung im Rahmen der Möglichkeiten im baulichen Bestand berücksichtigt.

Energetische Komponenten
Die allgemeinen städtischen Standards werden im Zuge des Neubaus und der Umstrukturierung und Sanierung der Bestandgebäude berücksichtigt. Im Rahmen der Planung bis zum Projektbeschluss wird untersucht, inwieweit die Gebäude / Liegenschaft die Anforderungen bzgl. klimaneutraler Energieversorgung bzw. Unterschreitung der energetischen Mindeststandards bis hin zu Plusenergie erreichen können.

Für den Standort wird eine zentrale Wärmeversorgung in den Planungen berücksichtigt.
Auf den Dächern und den technisch, funktional und gestalterisch sinnvollen Fassaden wird der Bau von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Begrünungen geprüft. Das detaillierte energetische Konzept ist zu entwickeln und mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen. Dies wird im Planungsprozess berücksichtigt und zum nächsten Beschluss (Projektbeschluss) vorgestellt.


Partizipation der Schülerinnen und Schüler

Partizipation soll den Kindern gemäß Art. 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention bei der Ausgestaltung und Ausstattung der Räume und den pädagogischen Angeboten nach der Herstellung der baulichen Maßnahmen eingeräumt werden. Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.






Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. Interim betragen ca. 82,9 Mio. EUR (Stand Juli 2022)
Die Gesamtkosten gliedern sich voraussichtlich wie folgt:

Neu- und Erweiterungsbauten 60,9 Mio EUR
(incl. Wiederholungsplanung 500.000)
Sanierung / Umstrukturierung Hauptgebäude 12,3 Mio EUR
Sanierung Hübnerbau 4,3 Mio EUR
Interimsmaßnahmen 5,4 Mio EUR

Gesamtkosten 82,9 Mio EUR

Auf Grund der längeren Bauzeit und dem hierdurch zu überbrückenden Interimszeitraum waren bereits im Jahr 2021 kleinere Umbaumaßnahmen im Bestand notwendig. Hierfür wurden Mittel von 39.072,90 Euro benötigt, die über die Projektnummer 7.401155 -GWRS Stammheim, GTS, Umstrukturierung (im Bestandsgebäude) abgerechnet wurden.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 3 % pro Jahr bis Mitte der Bauzeit berücksichtigt. Bis zur baulichen Realisierung in den Jahren 2025 bis 2033 werden voraussichtlich weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Projekt 7.401168 – Park-Realschule und GTS Grundschule, Schulstandort Stammheim, 4. BA – wurden für das Projekt bisher insgesamt Planungsmittel in Höhe von 17,426 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Für die Planung der Maßnahmen gemäß Beschlussziffern 4 werden Planungsmittel in Höhe von 5,2 Mio. EUR benötigt, diese können aus den bisher bereitgestellten Planungsmitteln finanziert werden.
Der darüberhinausgehende Mittelbedarf wird im Projektbeschluss bzw. Baubeschluss für die Interimsmaßnahmen dargestellt und beschlossen.


Zuschüsse
Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung für die Baumaßnahmen beim Land einen Antrag auf Schulbauförderung sowie auf Sanierungs- und Umbauförderung stellen. Die Höhe des Zuschusses kann erst im weiteren Verfahren beziffert werden.


Personal
Aufgrund der baulichen Umstrukturierung ist aktuell mit keinem zusätzlichen Personalbedarf im Sekretariats- und Hausmeisterbereich zu rechnen. Ein zusätzlicher Bedarf könnte jedoch langfristig aufgrund der steigenden Schülerzahlen im Sekretariatsbereich entstehen. Über die Höhe und den tatsächlichen erforderlichen Personalmehrbedarf wird der Gemeinderat jedoch zu einem späteren Zeitpunkt gesondert informiert.

Folgelasten
Die Höhe der zusätzlichen Folgelasten für die vorgeschlagenen Maßnahmen wird im weiteren Verfahren beziffert.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 135/2021
Antrag 502/2020


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 135/2021
Antrag 502/2020







Isabel Fezer Dirk Thürnau


Anlagen

Anlage 1 - Raumprogramm Schulstandort Stammheim, Stand 2022
Anlage 2 - Planunterlagen, Stand 2022





zum Seitenanfang