Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
552
10
VerhandlungDrucksache:
1042/2019
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 06.11.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Förderung der Volkshochschule Stuttgart und künftige Nutzung des TREFFPUNKT Rotebühlplatz

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 04.11.2019, GRDrs 1042/2019. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


In den gestellten Anträgen, so StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sei die Verwaltung aufgefordert worden, unter anderem den finanziellen Bedarf für die Auszahlung von Urlaubsentgelt einschließlich einer Kostenprognose bis Ende 2023 aufzuzeigen. Trotz des langen zeitlichen Vorlaufs würden die gestellten Fragen in der Mitteilungsvorlage nicht ausreichend beantwortet. So werde die Anzahl der Personen/Honorarkräfte nicht angegeben, die einen mittlerweile durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigten Anspruch auf Urlaubsgeld aufwiesen. Hier müsse seitens der Verwaltung nachgebessert werden. Ihn interessiere, wie die Volkshochschule Stuttgart (vhs) zu der Auffassung gelange, und die Verwaltung habe sich dieser Position angeschlossen, dass dieser Anspruch rechtlich nicht existiere. Schließlich sei dieser Anspruch durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, durch das Bundesurlaubsgesetz, durch das Tarifvertragsgesetz und selbst durch Bundesarbeitsgerichtsurteile bestätigt. Mit dieser Haltung würden die vhs und die Verwaltung Beschäftigte zwingen, ein für sie verbrieftes Recht einzuklagen.

StR Körner (SPD) äußert die Bitte, die Urlaubsentgeltfrage, also die Summe der dafür geschätzten Aufwendungen, für mehr als 50 % beschäftigte vhs-Honorarkräfte, bis zu der 1. Lesung des Haushaltsplan-Entwurfs 2020/2021 schriftlich zu beantworten. Andere Volkshochschulen im Land würden dieses Entgelt ausbezahlen, da diese eine ähnliche Rechtseinschätzung wie StR Adler hätten. Die Auszahlung gehöre auch zu anständigen Arbeitsbedingungen.

EBM Dr. Mayer sagt zu, dieses mitzunehmen. Er wolle jedoch darauf hinweisen, dass sich die Verwaltung hier auf die Aussagen der vhs verlassen habe, und zudem handle es sich nicht um städtische Mitarbeiter/-innen. Dabei verweist er auf den letzten Satz der Vorlagenseite 3. Die vhs werde gerne nochmals diesbezüglich um Stellungnahme gebeten.

Zu der weiteren von StR Adler thematisierten Ziffer 1.2 der Vorlage merkt der Vorsitzende an, in der Vorlage habe die Verwaltung mehrfach geltend gemacht, dass die vhs über Rücklagen, die sich in den letzten Jahren deutlich positiv entwickelt hätten, verfüge. Deshalb weiche die Verwaltung mit ihrem Vorschlag von der vhs-Stellenanmeldung (4 Stellen) um 50 % ab. Welche 2 Stellen die vhs schaffen wolle, wolle man der vhs überlassen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 1042/2019 Kenntnis genommen.

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