Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB, T
GRDrs 480/2022
Stuttgart,
11/21/2022



Grundsatz- und Vorprojektbeschluss – Umstrukturierung der Schickhardt-Gemeinschaftsschule in den Gebäuden Heusteigstraße 97 in 70180 Stuttgart und Schickhardtstraße 30 in 70199 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Süd
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.11.2022
29.11.2022
13.12.2022
14.12.2022



Beschlußantrag:

1. Von der Schulentwicklung und der Raumsituation an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule wird Kenntnis genommen. 2. Der Aufteilung der Schule auf die Standorte Heusteigstraße 97 (Klassenstufen 5 bis 8) und Schickhardtstraße 30 (Klassenstufen 9 und 10 sowie Kursstufe) sowie der dazu notwendigen Einrichtung einer Außenstelle nach § 30 SchG am Standort Heusteigstraße 97 wird zugestimmt.

3. Dem Gesamtraumprogramm (Anlage 1a und 1b) und dessen Umsetzung im Rahmen von Umstrukturierungen (Programmfläche von 3.293 m² am Standort Heusteigstraße 97 sowie Programmfläche von 2.842 m² am Standort Schickhardtstraße 30) und einem Ersatzneubau am Standort Heusteigstraße 97 für eine vierzügige Gemeinschaftsschule mit dreizügiger Sekundarstufe II mit einer Gesamtprogrammfläche von 6.257 m² wird zugestimmt. 4. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung von notwendigen Interimsräumen (11 Klassenzimmer zzgl. Nebenräumen) als Vorabmaßnahme am Standort Schickhardtstraße 30 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rd. 6,3 Mio. EUR brutto beauftragt. Der Weiterplanung bis zum Baubeschluss wird zugestimmt. 5. Der Weiterplanung von Ersatzneubau und Umstrukturierung / Sanierung in 3 Bausteinen der Schickhardt-Gemeinschaftsschule mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von rd. 73,4 Mio. EUR brutto bis zum Projektbeschluss wird zugestimmt. Die Umsetzung und Kosten für den 4. Baustein zur Verkehrsberuhigung in der Heusteigstraße werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

6. a. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen VgV Verfahren
(Architektur und Freianlagen mit integriertem RPW Wettbewerb mit Ideenteil für die Verkehrsberuhigung) gemäß Beschlussziffer 5 beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss die Vergabe der Planungsaufträge bis zum Projektschluss (Leistungsphase 3 HOAI) auf Basis des beschlossenen Raumprogramms (Anlage 1a und 1b) durchzuführen.
7. Für die Weiterplanung der Maßnahmen unter Beschlussziffer 4 (rd. 1,1 Mio. EUR brutto) und 5 (rd. 5,3 Mio. EUR brutto) werden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 6,4 Mio. EUR brutto benötigt. Hiervon stehen noch 1,9 Mio. EUR Planungsmittel im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Projekt 7.401157 – Schickhardt-GMS, Umstrukturierung GMS – zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen Planungsmittel von 4,5 Mio. EUR werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909 zur Verfügung gestellt.



Begründung:


I. Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Schickhardt-Realschule inklusive Sekundarstufe II

Schulsituation
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.05.2014 die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Sekundarstufe I) an der Schickhardt-Realschule beschlossen (GRDrs 129/2014). Diese startete zum Schuljahr 2015/16 mit sukzessivem Aufbau. Die Schickhardt-Realschule lief parallel aus. Im Schuljahr 2021/22 wurden 561 Schülerinnen und Schüler in 24 Klassen (Klassenstufen 5 bis 10) in der Gemeinschaftsschule unterrichtet.
In der Sekundarstufe I ist von einer vierzügigen Entwicklung der Gemeinschaftsschule mit max. 672 Schülerinnen und Schülern in 24 Klassen auszugehen.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat mit GRDrs 121/2020 die Einrichtung einer Sekundarstufe II an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule als zentralem Standort in Stuttgart beschlossen. Mit Schuljahr 2021/22 wurden erstmals drei Klassen in der gymnasialen Oberstufe beschult. Bei der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an diesem Standort wird von einer dreizügigen Entwicklung mit zusätzlich max. 207 Schülerinnen und Schülern ausgegangen.

Die bilinguale Schule hat ein Sport- und IMP-Profil (Informatik-Mathematik-Physik).


Raum- und Flächenbedarf
Die Schickhardt-Gemeinschaftsschule ist gemeinsam mit dem Schickhardt-Gymnasium am Standort Schickhardtstraße untergebracht. Das Gebäude ist für eine dreizügige Realschule ausgelegt. Die Schickhardt-Gemeinschaftsschule entwickelt sich in der Sekundarstufe I seit einigen Jahren vierzügig. Darüber hinaus sind für Gemeinschaftsschulen aufgrund der pädagogischen Konzeption zusätzliche Flächen für Differenzierung, Inklusion und Ganztag erforderlich. Für eine vierzügige Gemeinschaftsschule (Sekundarstufe I) ergibt sich aus dem Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg ein Soll-Bedarf in Höhe von rd. 4.363-4.858 m² Programmfläche. Der Raumbestand im Gebäude Schickhardtstraße 30 liegt bei rd. 2.842 m² Programmfläche - somit ergibt sich ein rechnerischer Fehlbedarf von bis zu 2.016 m² Programmfläche.

Hinzu kommt das räumliche Defizit in Höhe von rd. 1.102-1.399 m² Programmfläche durch die Angliederung einer 3-zügigen Sekundarstufe II an die Schickhardt-Gemeinschaftsschule. Der Standort Schickhardtstraße 30 bietet keine Erweiterungsmöglichkeiten für dieses dargestellte Defizit.

Laut Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg beträgt der Raumbedarf für eine Gemeinschaftsschule mit 4-zügiger Sekundarstufe I und 3-zügiger Sekundarstufe II 5465m² – 6257m² (Anlage 1a und 1b)

Das Gebäude Schickhardtstraße 30 wurde 2011 bis 2013 unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes umfänglich saniert. Dabei wurde das Gebäude vollvernetzt und entspricht somit den aktuellen technischen Anforderungen. Barrierefreiheit ist nicht gegeben.


II. Zusätzlicher Standort Heusteigstraße 97 und besondere Bedarfe einer Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II an zwei Standorten

Standorte und schulische Aufteilung
Im Rahmen der Aufhebung der Werkrealschule Heusteigschule (GRDrs 280/2013) und der Zusammenlegung der beiden Grundschulen Heusteig- und Römerschule zur Marienschule (GRDrs 27/2016) am Standort Römerschule wurde das Heusteiggebäude zum Schuljahr 2020/21 frei.

Mit Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2021/22 wurde die räumliche Einbeziehung des Gebäudes Heusteigstraße 97 notwendig. Die Klassenstufen 5 bis 8 sind im Gebäude Heusteigstraße 97 und die Klassenstufen 9 und 10 sowie die Kursstufe am Standort Schickhardtstraße 30 verortet. Diese Aufteilung ist auch perspektivisch geplant.

Standorte und räumliche Mehrbedarfe
An beiden Standorten stehen insgesamt 6.135 m² Programmfläche zur Verfügung. Durch die Aufteilung auf zwei Standorte und die vorgesehene horizontale Teilung der Schule ergeben sich für bestimmte Bereiche (z.B. Verwaltung, Fachunterrichtsbereich, Lehrerbereich, Ganztagsbereich, Speisebereich etc.) jedoch räumliche Mehrbedarfe. Das dadurch entstehende strukturelle Defizit entspricht rd. 500 m² Programmfläche. Mangels alternativer Möglichkeiten sind Flächen des Raumprogramms im geplanten Neubau in der Heusteigstraße 97 abgebildet.

Es sind an beiden Standorten Umstrukturierungen und Anpassungen sowie Aktivierung der Flurbereiche (im Rahmen der Möglichkeiten im Denkmalschutz) angedacht, um eine moderne Gemeinschaftsschulpädagogik zu ermöglichen.

Aufgrund beengter Platzverhältnisse und wegen Belangen des Denkmalschutzes an beiden Standorten wird am Standort Heusteigstraße 97 ein Neubau anstelle der bestehenden, nicht normgerechten Turnhalle angestrebt. Nach Abbruch der bestehenden, nicht normgerechten Halle sowie des bestehenden, zu kleinen Mensa-Gebäudes soll ein Neubau die Mensa, eine Einfeld-Turnhalle, die Hausmeisterwohnungen sowie weitere Teile des Raumdefizits (bspw. Inklusionsflächen) möglichst flexibel abbilden. Durch den Neubau wird neben der erforderlichen Hallenkapazität für die Gemeinschaftsschule im Erdgeschoss ein attraktiver Speisebereich generiert, der sich darüber hinaus in Form einer schulinternen Versammlungsmöglichkeit vielseitig nutzen lässt. In Kombination mit dem neuen Eingangsbereich und dem direkten Bezug nach außen entsteht hier eine wertvolle Begegnungsfläche mit großem Mehrwert für die Schulgemeinschaft.

Im geplanten Neubau (2. Baustein) kann bei einer umfänglichen Ausnutzung des Baufensters und der baulichen Möglichkeiten anstatt einer zweiten, ursprünglich vorgesehenen Turnhalle mit einer weiteren Nutzfläche rd. 600 m² BGF zusätzliche Fläche realisiert werden, als es der aktuell prognostizierte Bedarf der Schickhardt-Gemeinschaftsschule erforderlich macht. Diese zusätzliche Fläche sichert mit der jetzt vorgeschlagenen Maßnahme eine zukünftig flexible Nutzung und schulorganisatorische Erweiterungsmöglichkeiten am Standort ab und garantiert die Zukunftsfähigkeit des Standorts. Angesichts der engen Innenstadt-Liegenschaft mit generell sehr herausfordernden baulichen Rahmenbedingungen, ist eine Orientierung am maximal verträglichen und zulässigen Bauvolumen für den Neubau auch aus Nachhaltigkeitsgründen empfehlenswert. Ein weiterer Standortvorteil besteht in der Nutzung der Räume durch das Quartier. In Form von Vereinsnutzungen und/oder für Kursangebote der Volkshochschule kann an dieser Stelle eine Öffnung zum und eine Verzahnung mit dem Quartier gelingen.

Standort Heusteigstraße, pädagogisches Konzept
Der Bestand der Schule soll im Hinblick auf den vorgegebenen Tagesablauf einer Gemeinschaftsschule und an moderne pädagogische Konzeptionen angepasst werden. Dabei kann Schule heute nicht mehr ausschließlich als Ort des Lernens gesehen werden. Vielmehr ist die Institution Schule ein Lern- und Lebensraum, der individuelle und soziale Erfahrungen ermöglicht und Verbindungen zum gesellschaftlichen Umfeld herstellt. Gerade hier sieht die Gemeinschaftsschule als Schulform im Ganztagsbetrieb in ihrem Konzept moderne pädagogische Ansätze vor.

Innovative Pädagogik im denkmalgeschützten Bestand zu integrieren, stellt zweifelsohne eine herausfordernde Aufgabe dar. Nichtsdestoweniger ist es Ziel, der Schule eben das zu ermöglichen: Ihr Konzept der Schulart entsprechend in allen Klassenstufen umzusetzen und Inklusion in einem besonderen Gebäude in all ihren Facetten leben zu können. Das bedeutet, innovative Lösungen für gemeinschaftliches und inklusives Lernen zu finden und baulich umzusetzen.

Kinder brauchen für ihre Entwicklung Zeit und Raum, um zu spielen und sich zu entspannen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Vorlage soll dem Recht der Kinder auf Bildung (Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention) und dem Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31 der UN-Kinderrechtskonven-tion) besser Rechnung getragen werden.


Insbesondere am Standort Heusteigstraße 97, der durch seine Innenstadtlage und Nähe zur stark befahrenen B 14 belastet ist, bedarf es des Weiteren eines stimmigen Konzepts der Außenanlagen, die der Schülerschaft vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten auf dem eigenen Schulareal bieten kann. Die Außenanlagen sind für den Ganztagsbetrieb einer Gemeinschaftsschule sehr bedeutsam. Hier finden sportliche Bewegungsangebote, Unterricht und Aufenthalt im Freien sowie Beschäftigung mit der Natur im Rahmen der vielfältigen Angebote der Ganztagsschule statt.

Die Schulhof- und Spielflächensituation muss mit dem vorgesehenen Erweiterungsbau daher neu geplant werden, da gerade in der dicht besiedelten Stuttgarter Innenstadt Außenspielflächen rar sind. Zudem muss der hohen Schülerzahl von 4 Zügen Rechnung getragen werden. Dabei wird die Schulgemeinschaft zur Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen eng beteiligt. Die Neugestaltung des Außengeländes soll daher im Rahmen eines Beteiligungsprozesses gemeinsam mit der Schulgemeinde entwickelt werden.

Partizipation soll den Kindern gemäß Art. 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention bei der Ausgestaltung und Ausstattung der Räume sowie den pädagogischen Angeboten nach der Herstellung der baulichen Maßnahmen eingeräumt werden. Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

Weiter ist eine Öffnung der Schule zum Quartier vorgesehen. Dies könnte bspw. in Form von Vereinsnutzung, der VHS oder anderen Kreativangeboten erfolgen. In Verbindung mit einer eventuell später zu realisierenden Verkehrsberuhigung kann so perspektivisch nicht nur die Schule, sondern das gesamte Quartier profitieren.


III. Projektentwicklung und bauliche Bestandssituation

Studentischer Wettbewerb
Die Verwaltung wurde bereits 2011, unter Federführung des Schulverwaltungsamts, beauftragt, denkbare Handlungsmodelle zur Nachnutzung für den Standort Heusteigstraße 97 zu entwickeln (GRDrs 358/2011, Ergänzung A). Mit GRDrs. 27/2016 erfolgte die Beauftragung, eine räumliche Erweiterung für die Schickhardt-Gemeinschaftsschule am Standort Heusteigschule zu prüfen, um das vorhandene Defizit zu decken.

In den weiteren Überlegungen hat sich der Gemeinderat mit GRDrs 823/2017 einstimmig für eine Kooperation mit der Universität Stuttgart ausgesprochen und sich dadurch für ein innovatives Forschungsformat und ein neues Modell der Kooperation von Wissenschaft und Gesellschaft entschieden. Im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs wurden in enger Zusammenarbeit mit Schule und Verwaltung Modelle zur Nachnutzung des Heusteiggebäudes durch die Schickhardt-Gemeinschaftsschule entworfen und diskutiert (Anlage 2). In Stuttgart wurde die Entwicklung der Schickhardt-Gemeinschaftsschule als sogenanntes „kommunales Teilprojekt“ im Rahmen des „Reallabors STADT-RAUM-BILDUNG“ betrachtet. Dabei wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die auf das individuelle pädagogische Konzept der Schule eingehen und die Vernetzung mit Bildungspartnern im Stadtteil berücksichtigen. Die studentischen Entwürfe offenbarten hier konkrete Chancen und Potentiale der Entwicklung einer Schule anhand verschiedener Planungsansätze. Diese Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit im Rathaus vorgestellt und im weiteren Prozess gemeinsam diskutiert.

Auf Basis der dabei entstandenen Ideen wurde in Abstimmung mit der Schulgemeinschaft ein Raumnutzungskonzept entwickelt, wie pädagogische Anforderungen einer Gemeinschaftsschule an den beiden Schulstandorten umgesetzt werden können.

Bereits zu Beginn der ursprünglichen Planungen zur Umstrukturierung der Realschule zur Gemeinschaftsschule wurden Workshops zur späteren räumlichen Ausgestaltung mit der Schulgemeinde durchgeführt. Veränderungen im Projekt, wie größere räumliche Bedarfe durch die Angliederung einer Sekundarstufe II sowie die Vergrößerung der Sekundarstufe I auf bis zu vier Züge machten zudem fortlaufende Anpassungen nötig, die mit der Schule entsprechend abzustimmen waren (Beteiligungsergebnisse s. Anlage 2).

Weiter fand ein Wechsel in der Schulleitung zum Schuljahr 2019/20 statt. Dadurch wurde das Raumkonzept, das sich an den pädagogischen Anforderungen der Schickhardt-Gemeinschaftsschule orientiert, gemeinsam mit der aktuellen Schulgemeinde überarbeitet und aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Projektentwicklung / Machbarkeitsuntersuchung
Im Rahmen der Voruntersuchungen durch das Hochbauamt wurde ein Sanierungs- und Entwicklungsgutachten von Bodamer Faber Architekten, Stuttgart, für den Standort Heusteigstraße 97 erstellt. Zum einen wurden die Sanierungsbedarfe des Bestandes ermittelt und ein mit dem Denkmalschutz abgestimmter Lösungsansatz für eine barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes (vor allem Position Aufzug) entwickelt. Zum anderen wurden verschiedene Varianten für einen möglichen Neubau mit zwei Einfeld-Turnhallen, einer Hausmeisterwohnung und einer Mensa mit Speisebereich, welcher für schulinterne Veranstaltungen genutzt werden kann, untersucht (Anlage 3). Nach Prüfung der Untersuchungsergebnisse für den Neubau, vor allem im Hinblick auf den baulichen Bezug zum Friedhof und dem denkmalgeschützten Bestandsbau, hat die Verwaltung die Varianten 1 und 2 zur weiteren Bearbeitung empfohlen.
Des Weiteren wurde die Umsetzung der Baumaßnahmen im Bestand in Form von Teil- sowie Komplettauslagerung der Schule während der Bauzeit untersucht. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird eine Komplettauslagerung empfohlen. Hierdurch werden entsprechende Interimsbedarfe generiert. (s.a. Interimsbedarf während der Bauphase)

Vertiefung Machbarkeitsuntersuchung
Im Februar 2022 wurde das Hochbauamt mit Vertiefung und Überprüfung der Machbarkeitsuntersuchung für den Neubau unter angepassten Rahmenbedingungen beauftragt: unter der Maßgabe der Reduktion auf eine Einfeld-Turnhalle und der Vorgabe, möglichst viele, möglichst flexible zusätzliche Unterrichtsräume unter anderem für naturwissenschaftliches Lernen unterbringen zu können. Die Untersuchung zeigt auf, dass sich das aus den Sanierungsgutachten entwickelte neue Nutzungskonzept mit flexiblem Raumprogramm durch Eingraben der Turnhalle unter dem Pausenhof unterbringen lässt. Die Verwaltung empfiehlt nach ämterübergreifender Abstimmung die Variante 1.1 (Anlage 3), welche bereits mit der Denkmalschutzbehörde vorabgestimmt wurde.


IV. Bauliche Entwicklung

Baustein 1 | Umstrukturierung und Sanierung Gebäude Heusteigstraße 97
Das denkmalgeschützte Gebäude Heusteigstraße 97 wurde von Theodor Fischer 1904 bis 1906 erbaut und ist architekturhistorisch von außergewöhnlich hoher Bedeutung für den Schulbau im süddeutschen Raum. Die Heusteigschule ist eine typische einbündige Flurschule, wie sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet wurde.

Derzeit wird das Gebäude Heusteigstraße 97 bereits von der Schickhardt-Gemeinschaftsschule genutzt. Zum Schuljahr 2021/22 wurden die Klassenstufen 5 bis 7 mit je vier Zügen und eine Vorbereitungsklasse sowie Ganztagsangebote und eine interimsweise Essensversorgung dort untergebracht. Seit Schuljahr 2022/23 wird zusätzlich die Klassenstufe 8 am Standort beschult.

Der Standort ist durch zwei Herausforderungen geprägt: Es gilt, dem System einer Gemeinschaftsschule mit moderner Pädagogik gerecht zu werden, aber auch dem nach
§ 12 DSchG denkmalgeschützten Gebäude den Stellenwert zu geben, der ihm zusteht.
Die Umstrukturierung, Sanierung und Restaurierung des Heusteiggebäudes von Theodor Fischer ist deshalb unter Berücksichtigung der Stellung als „Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“ sehr sorgfältig vorzunehmen.

Das Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung ist eine umfassende Generalsanierung. Im weiteren Verlauf ist zu prüfen, in welchem Umfang die großzügigen Flurflächen und Treppenhallen aktiviert und für die Schulgemeinschaft vielseitiger nutzbar gemacht werden können. Hierfür muss das Gebäude brandschutztechnisch neu bewertet werden.

Unabdingbar ist eine alle Gewerke betreffende, grundlegende Generalsanierung mit Erneuerung der technischen Ausstattung und Anlagen sowie die barrierefreie Erschließung. In dem bisher nicht barrierefreien Gebäude konnte in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege ein möglicher Standort für einen Aufzug gefunden werden.

Aus dem vorliegenden Sanierungsgutachten geht bereits jetzt hervor, dass es im Rahmen der Sanierung zu zahlreichen Herausforderungen kommen wird. Den aus heutiger Sicht notwendigen technischen Standards und Maßnahmen stehen die Belange des Denkmalschutzes gegenüber. Es besteht die Notwendigkeit, die veralteten und störungsanfälligen technischen Anlagen des Gebäudes grundlegend zu modernisieren. Gleiches gilt für die Umsetzung eines modernen Lüftungskonzepts, das eine enge Abstimmung mit dem Denkmalamt erforderlich macht. Aus gleichem Grund stellt die notwendige Digitalisierung des Heusteiggebäudes eine große Herausforderung dar.

Es ist ein ganzheitliches Sanierungskonzept der unterschiedlichen Gewerke zu entwickeln, welches sowohl die baulichen Änderungen berücksichtigt als auch den anlagentechnischen und baulichen Brandschutz beinhaltet, um das Gebäude auf den heutigen Stand der Technik zu bringen und das gleichzeitig den pädagogischen Anforderungen einer Gemeinschaftsschule Rechnung zu tragen.

Baustein 2 | Neubau an Stelle der bestehenden, nicht denkmalgeschützten Turnhalle
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie von Bodamer Faber Architekten wurden vier Varianten für den Neubau vorgeschlagen, die mit der Denkmalschutzbehörde, dem Garten- Friedhofs- und Forstamt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen vorabgestimmt werden konnten.

Aus der Machbarkeitsuntersuchung geht hervor, dass der Flächenbedarf in den denkmalgeschützten vorgegebenen Strukturen der Bestandbauten nicht unterzubringen ist. Deshalb ist ein flexibel nutzbarer Neubau für die Unterbringung von Speiseversorgung, Sportunterricht, Inklusion, weitere flexible Unterrichtsräume (unter anderem vorgerüstet für zusätzliche NWT-Nutzung) und zwei Hausmeisterwohnungen notwendig, um einen modernen, zukunftsfähigen Sekundarschulstandort zu schaffen.

Das überarbeitete Ergebnis wurde mit der Denkmalschutzbehörde, dem Garten- Friedhofs- und Forstamt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen vorabgestimmt.

Aus der Vertiefungsstudie des Hochbauamts und in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und dem Landesamt für Denkmalpflege geht hervor, dass ein kompakter Neubaukörper an der Kreuzung von Heusteig- und Cottastraße die jeweiligen Bedürfnisse am Standort bestmöglich erfüllt (Anlage 3).

Der vorgeschlagene Baukörper fügt sich aus städtebaulicher Sicht in die urbane Umgebung ein und stellt dem denkmalgeschützten Heusteiggebäude ein adäquates Gegenüber zur Seite. Um die Würde und Ruhe des benachbarten Friedhofes zu wahren, soll die entsprechend zugewandte Fassade möglichst geschlossen ausgeführt werden. Im Zuge der Bausteine 1 und 2 sind die Außenanlagen (Pausenhof) unter Beteiligung der Schulgemeinschaft neu herzustellen.

Am Standort besteht geltendes Baurecht (Bebauungsplan von 1936 und Ortsbausatzung von 1935). Die bestehende Turnhalle (1954) und die bestehende Mensa (2009) befinden sich bereits auf Flächen, welche gemäß geltendem Planrecht als „öffentlicher Platz“ beziehungsweise mit Bauverbot gekennzeichnet sind. Auf der Grundlage des bestehenden Planrechts ist nach Bewertung des Baurechtsamts eine Entwicklung voraussichtlich nicht genehmigungsfähig. Im weiteren Projektverlauf ist daher die Schaffung von neuem Planrecht abzustimmen. Zeitliche und inhaltliche Abstimmungen werden im Weiteren konkretisiert.

Baustein 3 | Umstrukturierungen im Bestand Gebäude Schickhardtstraße 30
Die Verteilung der GMS auf zwei Standorte zum einen sowie die Angliederung einer Sekundarstufe II zum anderen machen kleinere Umstrukturierungsmaßnahmen auch am Standort Schickhardtstraße 30 notwendig. Durch die horizontale Teilung sind strukturelle Anpassungen im Hinblick auf eine gymnasiale Oberstufe vorzunehmen. Die Barrierefreiheit soll im Rahmen der weiteren Planungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erneut geprüft werden.

Barrierefreiheit
Die Anforderungen der DIN 18040 werden im Zuge der Sanierung und Entwicklung im Rahmen der Möglichkeiten im baulichen Bestand berücksichtigt. Der Einbau eines Aufzugs in den Bestandsgebäuden (Heusteigstraße 97) ist vorgesehen. In den für den 3. Baustein genannten Kosten ist die Herstellung der Barrierefreiheit (z.B. Einbau eines Aufzugs) in das Gebäude Schickhardtstraße 30 noch nicht enthalten. Die Kosten können erst nach der erneuten Untersuchung des Gebäudes zu gegebener Zeit benannt werden.

Energetische Anforderungen
Die allgemeinen städtischen Standards werden im Zuge des Neubaus und der Sanierung der Bestandgebäude berücksichtigt. Im Rahmen der Planung bis zum Projektbeschluss wird weitergehend untersucht, inwieweit die Gebäude / Liegenschaften die Anforderungen bzgl. klimaneutraler Energieversorgung bzw. Unterschreitung der energetischen Mindeststandards bis hin zu Plusenergie erreichen können. Dabei sind die Belange des Denkmalamts zu berücksichtigen. Ein eventueller Anschluss an eine perspektivisch klimaneutrale Energieversorgung in Stuttgart wird geprüft. Auf dem Dach und den technisch, funktional und gestalterisch sinnvollen Fassaden des Neubaus ist der Bau einer Photovoltaikanlage in Kombination mit Begrünungen vorgesehen. Das detaillierte energetische Konzept ist zu entwickeln und mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen. Zur Baubeschlussvorlage wird das Konzept mit dem energetischen Datenblatt nachgereicht.

Abhängigkeiten zur Sanierung des Fachklassenbaus der Schickhardtschulen
Die Umstrukturierung der Schickhardt-Gemeinschaftsschule steht in engem Zusammenhang mit dem separaten Projekt - Sanierung des Fachklassenbaus der Schickhardtschulen am Stammgebäude Schickhardtstraße 30; die geplante Umsetzung ist im Rahmen des Schulsanierungsprogramms vorgesehen (Anlage 4). Die Schickhardt-Gemeinschaftsschule belegt neben ihrem Stammgebäude auch Unterrichtsräume im sogenannten Fachklassenbau, in dem überwiegend naturwissenschaftliche Räume des Gymnasiums verortet sind. Während der Sanierungszeit sind daher die folgenden Interimslösungen (Zellerstraße und Interim Schickhardtstraße) geplant.

Interimsbedarf während der Bauphasen
Um den Interimsbedarf für die Zeit der Sanierung des Schickhardt-Fachklassenbaus und Heusteiggebäudes zu decken, wurde nach einer Ausweichmöglichkeit gesucht. Als Interim steht die ehemalige Außenstelle Süd der Kaufmännischen Schule 1 in der Zellerstraße 37 zur Verfügung.

Bezogen auf die Sanierung des Fachklassenbaus können die erforderlichen Räume für das Schickhardt-Gymnasium interimistisch im Gebäude Zellerstraße 37 untergebracht werden, welches im zeitlichen Zusammenhang mit der Maßnahme Sanierung des Fachklassenbaus vorab ertüchtigt wird.

Durch den Wegfall von Räumlichkeiten für die Schickhardt-Gemeinschaftsschule im Fachklassenbau bei gleichzeitigem Anwachsen der Schule auf vier Züge in der Sekundarstufe I und sukzessiven Aufbau der Sekundarstufe II wird die räumliche Situation der Schickhardt-Gemeinschaftsschule jedoch weiter verschärft. Hierdurch wird eine zusätzliche Interimslösung auf dem Pausenhof am Standort Schickhardtstraße notwendig. Hierzu hat das Hochbauamt die grundsätzliche Realisierbarkeit von Interimsräumen, in Form eines Modulbaus, auf dem Schulgrundstück Schickhardtstraße untersucht. Unter der Voraussetzung der Realisierbarkeit, vor allem im Hinblick auf die Statik, wird von 11 Unterrichtsräumen zzgl. Nebenräumen ausgegangen.

Nach Fertigstellung der Sanierung des Fachklassenbaus und Rückumzug des Gymnasiums wird das Gebäude Zellerstraße als Interim für die Sanierung des Heusteiggebäudes genutzt: In einer Vorabprüfung wurde festgestellt, dass das erforderliche interimistische Raumprogramm für die Schickhardt-Gemeinschaftsschule in dem Gebäude Zellerstraße für die Klassenstufen 5-7 grundsätzlich abbildbar ist. Um die Klassenstufe 8 sowie die weiterhin aufwachsende Sekundarstufe beschulen zu können, ist daher der Modulbau am Standort Schickhardtstraße auch im weiteren Verlauf der Maßnahmen nötig.

Ausblick: Standort Schickhardtstraße 30
Langfristig sind in einem separaten Projekt zur Schaffung einer für eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe optimalen Raumsituation Neu- und Erweiterungsmaßnahmen, insbesondere für einen Speisebereich, zu prüfen.

Ausblick: Baustein 4 - Verkehrsberuhigung als Vision eines „Shared-Space“ im Bereich Heusteigstraße
Bereits während des Prozesses „Reallabor“ zeigte sich der Bezirksbeirat Süd positiv gegenüber den städtebaulichen Ideen aus den studentischen Projekten: Vor allem die Vorschläge zur Einbeziehung des Stadtraumes zwischen der Heusteig- und der benachbarten Marienschule in eine verkehrsberuhigte Zone fanden großen Anklang. Ein verkehrsberuhigter Bereich im visionären Sinn eines „Shared Space“ kann das urbane Leben im Quartier bereichern. Außerdem könnte dort ein wertvolles Zentrum mit Aufenthaltsqualität für Anwohner im Quartier mitten in der Innenstadt entstehen, das Sicherheit und Freiraum (nicht nur) für Kinder auch außerhalb der Unterrichtszeiten bietet. Das Heusteiggebäude kann zudem weiter in die öffentliche Wahrnehmung als Kulturdenkmal rücken. Die Stadt Stuttgart hat heute eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz und versteht sich somit als innovative Stadt. Dazu gehört auch ein modernes und urbanes Umfeld, gerade in innerstädtischen Stadtbezirken, welches durch diese Überlegungen geschaffen werden kann und so einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger leisten würde. Eine Verkehrsberuhigung in der Heusteigstraße ist für die Schule und das Quartier erstrebenswert und soll zu gegebener Zeit vertieft betrachtet werden. Für die Umgestaltung ist ein Beteiligungsprozess gemeinsam mit Anwohnern und der Schulgemeinde denkbar.


V. Weiteres Vorgehen

Auf Basis der Grundsatzbeschlüsse GRDrs 129/2014 sowie GRDrs 746/2018 zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Schickhardt-Realschule sollen im nächsten Schritt die erforderlichen VgV Verfahren (Architektur und Freianlagen mit integriertem RPW-Wettbewerb mit Ideenteil für die Verkehrsberuhigung) zur Planer*innen-Auswahl durchgeführt werden. Zeitgleich ist die Planungsleistung für den Interimsbau Schickhardtstraße separat zu vergeben. Über das Wettbewerbsergebnis wird im Gemeinderat berichtet.

Rahmenterminplan:
Baubeschluss Vorabmaßnahme Interim Schickhardtstraße 1.Q/2024
Fertigstellung Vorabmaßnahme Interim Schickhardtstraße 3.Q/2025

Abschluss VgV-Verfahren mit RPW-Wettbewerb 4.Q/2024
Projektbeschluss 1.Q/2026
Baubeginn 2. Baustein (Ersatzneubau, Heusteigstr. 97) 3.Q/2027
Baubeginn 1. Baustein (Sanierung Heusteigstr. 97) 3.Q/2029
Baubeginn 3. Baustein (Umstrukturierungen im Bestand Schickhardtstr. 30) 3.Q/2031
Baubeginn 4. Baustein (Verkehrsberuhigung in der Heusteigstr. 97) nachfolgend


Die genannte Terminschiene ist abhängig von Umfang und Umsetzung der Interimsbedarfe sowie den planrechtlichen Abstimmungen. Darüber hinaus steht die Nutzung des Interims für die Sanierung der Heusteigstr. 97 in zeitlicher Abhängigkeit mit dem Abschluss der Sanierung des Fachklassenbaus. Durch den Abbruch der bestehenden Turnhalle am Standort Heusteigstraße ist die allgemeine Hallensituation im Bezirk zu beachten.

Rahmenterminplan im Kontext stehender Maßnahmen:
(nicht Gegenstand dieses Vorprojektbeschlusses)
Baubeginn Sanierung Zellerstr. 37, Bauunterhalt, dato: 1.Q/2023
Baubeginn Sanierung Fachklassenbau, Bauunterhalt, dato: 1.Q/2025
Baubeginn Sanierung Sporthalle Süd, Bauunterhalt: noch in Klärung



Finanzielle Auswirkungen

Grobkostenannahme
1. BausteinUmstrukturierung / Sanierung Heusteigstraße 97rd. 21,5 Mio. EUR.
Möblierung (KG 600)rd. 1,6 Mio. EUR.
IT-Ausstattung (KG 601)
(inkl. aktiven Netzwerk-Komponenten)
rd. 0,7 Mio. EUR
Zwischensummerd. 23,8 Mio. EUR
5% Prognose p.a. (8 Jahre)rd. 10,3 Mio. EUR
Gesamtsumme 1. Bausteinrd. 34,1 Mio. EUR
2. BausteinErweiterungsneubau mit Mensa, einer
Einfeld-Turnhalle, zusätzl. Unterrichtsräume für NWT-Nutzung und 2 Hausmeisterwohnungen
rd. 26,0 Mio. EUR.
Möblierung (KG 600)
(inkl. Ausstattung Einfeldhalle)
rd. 0,8 Mio. EUR.
IT-Ausstattung (KG 601)
(inkl. aktiven Netzwerk-Komponenten)
rd. 0,1 Mio. EUR
Zwischensummerd. 26,9 Mio. EUR
5% Prognose p.a. (6 Jahre)rd. 9,2 Mio. EUR
Gesamtsumme 2. Bausteinrd. 36,1 Mio. EUR
3. BausteinUmstrukturierungen Gebäude
Schickhardtstraße 30
rd. 0,9 Mio. EUR
Möblierung (KG 600)rd. 1,2 Mio. EUR
IT-Ausstattung (KG 601)
(inkl. aktiven Netzwerk-Komponenten)
rd. 0,6 Mio. EUR
Zwischensummerd. 2,7 Mio. EUR
5% Prognose p.a. (10 Jahre)rd. 0,5 Mio. EUR
Gesamtsumme 3. Bausteinrd. 3,2 Mio. EUR
Vorgezogener Baustein Interim11 Unterrichtsräume zzgl. Nebenräume
inkl. Möblierung (KG 600)
rd. 6,0 Mio. EUR
Zwischensummerd. 6,0 Mio. EUR
Schickhardtstr. 305% Prognose p.a. (1 Jahr)rd. 0,3 Mio. EUR
Gesamtsumme vorgezogener Baustein
rd. 6,3 Mio. EUR
Gesamtkosten 1. bis 3. Baustein
inkl. vorgezogener Baustein
rd. 79,7 Mio. EUR

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreisentwicklung mit einer Prognose in Höhe von 5 % pro Jahr bis Mitte der Bauzeit berücksichtigt. Der aktuelle Baupreisindex, Stand August 2022, entspricht im Vergleich zum August 2021 einer Steigerung um 13,7 %. Bis zur baulichen Realisierung in den Jahren 2027 bis 2032 sind weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen zu erwarten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit. Ein konjunkturelles Baupreisrisiko kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Auf ein Kostenrisiko bezüglich Kampfmittelbeseitigung und Altlasten an den geplanten Standorten wird hingewiesen.
Auf Grundlage der konkretisierten Planung erfolgt eine Benennung der anteiligen Finanzierungsbedarfe für die Schulerweiterung und ggf. weitere Maßnahmenbestandteile außerhalb der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen.

Bereits getätigte Ausgaben
Zur interimistischen Einrichtung der Schickhardt-Gemeinschaftsschule am Standort Heusteigstraße 97 wurden bereits Ausgaben in Höhe von 1.124.682,15 EUR brutto getätigt. Diese sind in der Grobkostenannahme für die hier aufgezeigten Bauabschnitte nicht enthalten, gleichwohl aber bei Projekt 7.401157 verbucht.

Zuschüsse
Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung für die baulichen Maßnahmen beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Schulbau-/Sanierungsförderung bzw. Förderung im Rahmen des Programms „Chance durch Bildung“ stellen. Die Höhe des Zuschusses kann erst im weiteren Verfahren beziffert werden.

Planungskosten und Auswirkungen auf die Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen
Die Schickhardt-Gemeinschaftsschule (Projekt Nr. 7.401157) ist zusammen mit 17 weiteren Schulen im Rahmen der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908 finanziert. Über die vorhandenen Mittel hinaus wurden zusätzliche Planungsmittel bei Projekt Nr. 7.401157 zum Doppelhaushalt 2022/23 bereitgestellt.

Für die Weiterplanung werden insgesamt Planungsmittel in Höhe von 6,4 Mio. EUR brutto benötigt. Hiervon stehen noch 1,9 Mio. EUR Planungsmittel im Teilfinanzhaushalt 400, Schulverwaltungsamt, Projekt 7.401157 – Schickhardt-GMS, Umstrukturierung GMS – zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen Planungsmittel von 4,5 Mio. EUR brutto werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909 zur Verfügung gestellt.

Personal
Die Stellenbemessung im Sekretariatsbereich richtet sich nach beschlossenen Zuteilungsgrundsätzen und damit nach der Schülerentwicklung. Über dem ggf. zusätzlich entstehenden Personalbedarf im Bereich Schulsekretariat wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt informiert. In welchem Maß diesem ggf. entstehenden Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum entsprechenden Stellenplan (oder im Vorgriff) unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.

Folgelasten
Die Höhe der zusätzlichen Folgelasten für die vorgeschlagene Maßnahme wird im weiteren Verfahren beziffert.




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, SWU und SOS haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1a - Raumprogramm Klassenstufen 5-8
Anlage 1b - Raumprogramm Klassenstufen 9-13
Anlage 2 - Beteiligungsergebnisse
Anlage 3 - Projektentwicklung
Anlage 4 - Maßnahmenzusammenhänge





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2022-07-05_Checkliste Kinderrechte 480-2022.docx
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Leitvermerk interne Abstimmung GRDrs 480-2022.xlsx