Für den neuen Rahmenplan sind die aktuellen Planungsgrundlagen als 3D-Daten in BOMAS zu aktualisieren. Das Verfahren BOMAS (BOdenmassenMAnagementSystem) ermittelt unterschiedliche Bodenmaterial-Qualitätsklassen, die zu bewegenden Bodenmassen und deren Entsorgungskosten. Weitere Aktualisierungen sind bei Fortschreibung der Planungsgrundlagen erforderlich. Das Teilgebiet C ist in BOMAS neu einzufügen. Dazu sind umfangreiche und zeitintensive Ermittlungen und Aufarbeitungen der zahlreichen vorhandenen Altlastendaten erforderlich. Die LHS benötigt die Bodenmasseninformationen auf Basis der aktuellen Planungsgrundlagen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Die Bodenmassenverschiebung bildet die Chance die Topografie gänzlich neu zu gestalten und wird Bestand für die Zukunft haben. Diesbezügliche Entscheidungen sollten so früh wie möglich getroffen werden. Die Umsetzung in BOMAS lässt keinen zeitlichen Verzug zu, so dass die Stelle schon jetzt im kleinen Stellenplan geschaffen werden muss. Die vorliegenden Entsorgungskostenschätzungen basieren vorwiegend auf Ergebnissen von Altlastenuntersuchungen. Für die Entsorgung sieht der Gesetzgeber jedoch einen größeren Analyseumfang vor. Um diese Lücke zu schließen sind daher zusätzliche technische Untersuchungen im gesamten Rosensteinquartier durchzuführen. Das Amt für Umweltschutz ist für die Ermittlung der technischen Grundlagen. Bei laufendem Bahnbetrieb erfordert die Koordination und Zuarbeit zahlreiche und zeitintensive organisatorischen Maßnahmen. Da sämtliche Aufgaben unter hohem Zeitdruck stehen, sind die bisherigen Personalkapazitäten für die Abwicklung der Quartiersentwicklung Rosenstein nicht ausreichend und können vom vorhandenen Personal nicht mit bearbeitet werden. Zu 5.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt Im Zuge der Bauleitplanung durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen ist eine intensive Abstimmung und Mitwirkung durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt erforderlich. Das zu erwartende Bauvolumen hinsichtlich Ersatzhabitate für Eidechsen als auch spätere Grünflächenrealisierungen im neuen Stadtquartier werden in den kommenden Jahren zu sehr hohen Aufgabenmehrungen führen, die mit bestehendem Personal nicht abgedeckt werden können. Die avisierte Zeitschiene zu Realisierungen erster Teilgebiete im Abschnitt C1 bedürfen seitens des Garten-, Friedhofs- und Forstamts einer sofortigen Bearbeitung, um Ersatzhabitate fristgerecht realisieren zu können. Die Ersatzhabitate werden voraussichtlich auf verschiedenen Teilbereichen, an unterschiedlichen Orten, realisiert. Durch die zeitlich kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen, ist eine parallele Beauftragung und Betreuung mehrerer Fachbüros erforderlich. Jede Örtlichkeit ist gesondert und aufwändig zu betrachten und in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitungen herzustellen. Erfahrungen aus dem Projekt Stadtquartier Neckarpark bezeugen die Komplexität und die intensive Betreuungsnotwendigkeit der Maßnahmen, um adäquate und wertige Ersatzhabitate zu schaffen. Der Zeitplan erfordert den Abschluss der Entwurfsplanung im Frühjahr 2021, die Ausschreibung und Vergabe im Sommer 2021 um den geplanten Baubeginn im Oktober 2021 sicherzustellen. Es handelt sich dabei um eine vordringliche Maßnahme die sofort umzusetzen ist. Eine Berücksichtigung der Stelle im kleinen Stellenplan ist notwendig. Mit bestehendem Personal kann diese Aufgabe nicht im vollem Umfang und der notwendigen Intensität und Dringlichkeit geleistet werden. Als referatsübergreifender Ansprechpartner für das Umsetzungsmanagement der Artenschutzauflagen und der Herstellung der Grünflächen sowie der übergeordneten, künftigen Projektleitung für Themen des Rosensteinquartiers des Garten-, Friedhofs- und Forstamts, ist daher ab dem 1. Januar 2021 eine Projektleitung in EG 13, unbefristet, für das Großprojekt „Stadtquartier Rosenstein“ zwingend erforderlich. Diese Person ist dann Ansprechpartner des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes entsprechend der Organisationsverfügung vom 29.09.2020 Rundschreiben 017/2020 „Regelung für die Bearbeitung der Aufgabestellung der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen des Bahnprojektes S21 und der Stadtentwicklung Rosensteinquartier“. Darüber hinaus ist zum 1. Januar 2022 ein Projektingenieur in EG12, unbefristet, für die Planung und Realisierung von weiteren Ersatzhabitaten und die Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Angesichts der zeitlichen Rahmenbedingungen dieser umfangreichen und komplexen Entwicklung und Schaffung neuer Habitate ist es unabdingbar, dass die Stellenbesetzung unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorlaufs- und Einarbeitungsphase so schnell wie möglich erfolgt und die Stelle bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 geschaffen wird und zum 1. Januar 2021 ausgeschrieben werden kann. Zu 6.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf beim Kulturamt Die Stadtentwicklung im kulturellen Bereich nimmt insbesondere im Quartier Rosenstein eine große Bedeutung ein. Akute Planungsvorbereitungen betreffen die kulturellen Projekte wie etwa den Neubau des Linden-Museums, ein Haus der Kulturen, ein Konzerthaus, ein Haus der Architektur. Erste Bebauungen sind auf dem sogenannten A3- Grundstück geplant. Das Kulturamt, Abteilung Kulturförderung, hat die Geschäftsführung der 2017 ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe „kulturelle Stadtentwicklung“ inne. Hieraus entsteht die kulturelle Begleitung zu verschiedenen Entwicklungsflächen der Stadt sowie deren ämterübergreifende Planung. Den Schwerpunkt bildet das Areal Rosenstein und die Begleitung der entsprechenden kulturellen Bausteine, z. B. das neue Konzerthaus, das „Haus der Kulturen“ oder das Linden-Museum. So ist das Kulturamt etwa mit der Federführung der Grundsatzbeschlüsse zur Entwicklung des A3-Areals beauftragt. Auch die weiteren geplanten kulturellen Bauprojekte jenseits A3 werden hier koordiniert, mit entsprechenden Nutzungsgruppen abgestimmt, deren Finanzierung verwaltet oder Umsetzung inhaltlich begleitet. Von der Machbarkeitsstudie über die standortspezifischen Konzepte mit Nutzungsvariationen bis hin zu Betreiber- bzw. Betriebskonzepten - die inhaltliche, kulturpolitische Begleitung, Spezifizierung und Abstimmung bis hin zur späteren Nutzervertretung liegt beim Kulturamt. Um mit der kulturellen Entwicklung nicht ins Hintertreffen zu geraten und um den Erwartungen hinsichtlich der Federführung bei der Herbeiführung der Grundsatzbeschlüsse gerecht werden zu können, müssen die Stellen sofort zur Verfügung stehen. Die Planungsprozesse sind jetzt voranzutreiben. Erstellt werden müssen umsetzungsreife Nutzungskonzepte für den künftigen Kulturbetrieb der o. g. kulturellen Einrichtungen, die, soweit diese in der Verantwortung des Landes stehen, in enger Abstimmung auch mit den zuständigen Ministerien entwickelt werden müssen. Der gesamte nutzungsbezogene Planungsprozess muss kontinuierlich begleitet werden, um räumlich-architektonische Planungen mit den inhaltlichen Anforderungen abzustimmen. Konkret bedeutet dies für das Haus für Film und Medien eine Konkretisierung der Konzeption zur Weiterentwicklung des Raumprogramms. Die Fertigstellung des neuen Hauses ist für 2026 vorgesehen. In Kürze wird eine standortspezifische Machbarkeitsstudie zum Konzerthaus ausgeschrieben. Dafür sind die Vorgaben in Abstimmung mit den am Projekt Beteiligten abzustimmen. Ein Fertigstellungstermin ist noch nicht in Sicht. Die Planungs- und Ausführungsphasen werden noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Seit 2018 ist das Kulturamt an der Realisierung des „Hauses der Kulturen“ beteiligt. Derzeit läuft ein breit angelegter Beteiligungsprozess, dessen Ergebnisse 2021 in die Erstellung einer Planungsstudie und Betriebskonzeption münden sollen. Für diese und alle weiteren Projekte stehen im Kulturamt keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Angesichts der Vielzahl an neuen Verfahren und zusätzlichen Aufgaben ist die Schaffung von 1,5 Personalstellen im Kulturamt zwingend erforderlich. Zu 7.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf bei L/OB Die Abteilung L/OB-R im Referat für Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales beim Oberbürgermeister (L/OB) wurde Anfang 2017 zur übergeordneten rechtlichen Koordinierung und Steuerung des Bahnprojekts S 21 auf Seiten der LHS eingerichtet. Durch die obengenannte, Ende September 2020 in Kraft getretene Organisationsverfügung (Rundschreiben Nr. 017/2020) übernimmt die Abteilung L/OB-R nunmehr zusätzlich die Leitung des Gesamtprojekts S21/Rosenstein. Dort erfolgt unter anderem die inhaltliche und zeitliche Strukturierung der Themen und Termine des Gesamtprojekts, die Überwachung der inhaltlichen und zeitlichen Meilensteine, die Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb der Projektorganisation und die Vorbereitung der Entscheidungen des Internen Lenkungskreises. Darüber hinaus obliegt L/OB-R weiterhin die rechtliche Gesamtsteuerung und mittlerweile auch die Verhandlungsleitung in einigen Teilprojekten. Mit diesem Aufgabenzuwachs sind eine erhebliche Intensivierung der internen Abstimmungsprozesse und ein stark steigender Organisationsaufwand, z. B. für die Terminkoordination der unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen verbunden. Dies erfordert kurzfristig die Aufstockung der vorhandenen Assistenzstelle (befristete 0,5 Stelle), die in 2018 ausschließlich zur Unterstützung der rechtlichen Begleitung des Bahnprojekts geschaffen wurde, um eine halbe Stelle (TVöD 6). Angesichts der unmittelbar bevorstehenden bzw. in Teilen bereits eingetretenen Aufgabenerweiterung reicht es nicht aus, wenn die Aufstockung im Rahmen des Doppelhaushalts 2021/2022 beantragt wird. Neben dem organisatorischen Mehraufwand erfordert die Gesamtprojektleitung S21/Rosenstein auch kurzfristig die inhaltliche Koordinierung und Betreuung der verschiedenen Teilprojekte. Insbesondere die Stadtentwicklung Rosenstein geht wie oben dargestellt in die Umsetzung. Die Zahl der hierzu gehörigen Unterprojekte, die aufgesetzt, betreut und in thematischer und zeitlicher Abhängigkeit zu den anderen Teilprojekten (Rückbau Gleisvorfeld, ergänzende Schieneninfrastruktur, Bahnprojekt S21) gesteuert werden müssen, steigt damit deutlich und erfordert die personelle Aufstockung um eine Sachbearbeiterstelle im Bereich der Projektsteuerung (TVöD 13/ A 13 hD). Gleiches gilt für die übergeordnete rechtliche Begleitung des Gesamtprojekts, die nach der Organisationsverfügung künftig ebenfalls L/OB-R obliegt. Zu der bisherigen rechtlichen Koordinierung und Steuerung des Bahnprojekts ist nun die übergeordnete rechtliche Betreuung des Stadtentwicklungsprojekts, des Gleisrückbaus und der ergänzenden Verkehrsinfrastruktur getreten. Insbesondere im Zusammenhang mit weiteren schienenverkehrlichen Ausbauoptionen (Nordzulauf, P-Option, T-Spange, Gäubahn etc.) stellen sich komplexe eisenbahnrechtliche Rechtsfragen, die für die bereits stattfindenden Gespräche mit Bahn, Land und VRS von erheblicher Bedeutung sind. Darüber hinaus hat L/OB-R die Federführung und Verhandlungsleitung bei aktuell laufenden Verhandlungen mit der DB, etwa zur Anpassung des Grundstückskaufvertrags oder zur Bebauung des A3-Geländes inne. Die Fülle dieser unmittelbar anstehenden bzw. bereits laufenden juristischen Aufgaben kann mit der derzeitigen Personalausstattung nicht bewältigt werden. Es bedarf daher auch hier der kurzfristigen Aufstockung um eine juristische Sachbearbeiterstelle (TVöD EG 13/ A 13 hD). Zu 8.: Künftiger zusätzlicher Personalbedarf beim Tiefbauamt Abteilung Straßen und Verkehr Für die Erschließungsplanung C1 ab 2022 und die damit verbundenen neuen, zusätzlichen Aufgaben wird eine weitere Ingenieurstelle in EG 12 TVöD benötigt. Die bisherigen Personalkapazitäten sind für die Abwicklung dieses Großprojekts nicht ausreichend. Bauabteilung Mitte/Nord Im weiteren Verlauf des Projekts wird bei der Bauabteilung Mitte/Nord des Tiefbauamts eine Ingenieurstelle in AG 12 TVöD für die Betreuung von Ausschreibungen sowie für die Koordinierung der Bauausführung der Erschließungsmaßnahmen im Bereich Straßen- und Wegebau und Entwässerung benötigt. Abteilung Verwaltung und Recht Beim Projekt Rosenstein handelt es sich um das bedeutendste Städtebauprojekt in Stuttgart. Dies stellt auch an das Rechnungswesen des Tiefbauamts besondere Herausforderungen, die mit der vorhandenen Personalausstattung nicht bewältigt werden können. Unbedingt ist die Schaffung entsprechender Personalstellen für die haushalterische Abwicklung bereits von Anfang an erforderlich. Notwendig sind 0,5 Stellenanteile in A11/EG10. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 zu treffen. Künftiger zusätzlicher Personalbedarf beim Hochbauamt Der Personalbedarf im Hochbauamt wird für das Entwicklungsgebiet C1 über die mit dem Stellenplan für den Haushalt 2020/2021 geschaffene Stelle zur Begleitung der Bauvorhaben der Württembergischen Staatstheater abgedeckt. Erste Überlegungen für den kulturellen Stadtbaustein auf der A3-Fläche plant das Amt zunächst ebenfalls über diese Stelle abzudecken. Nach Klärung und Konkretisierung aller vom Hochbauamt zu erbringenden Leistungen wird das Amt für die dafür erforderlichen personellen Ressourcen zum Stellenplan für den Doppelhaushalt 2022/2023 im Rahmen des für das Hochbauamt etablierten Stellenbemessungsverfahrens anmelden. Künftiger zusätzlicher Personalbedarf beim Liegenschaftsamt Das Liegenschaftsamt wird für den Grunderwerb für die notwendigen Ersatzhabitate und Ausgleichsflächen einen Bedarf von voraussichtlich einer zusätzlichen Stelle im Grundstücksverkehr ab dem Jahr 2022 haben. Weiter wird das Liegenschaftsamt für die Verwaltung und Betreuung dieser Flächen bis zur Herstellung der Maßnahme einen Personalbedarf von voraussichtlich einer weiteren zusätzlichen Stelle im Immobilienmanagement ab dem Jahr 2022 haben. Die Stellen werden zum nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 beantragt. Soweit in dem neuen Stadtquartier „Rosenstein“ Projekte als städtische Projekte realisiert werden sollen, fallen weitere Sach- und Personalmittelbedarfe an, die im Zuge der Beschlussfassung dieser Projekte haushaltsrechtlich erfasst und angemeldet werden. Finanzielle Auswirkungen Für die 4,0 zusätzlichen Stellen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand von rund 369.800,00 EUR an. Für die 1,5 zusätzlichen Stellen beim Amt für Umweltschutz fällt ab dem Jahr 2021 ein zusätzlicher Aufwand von rund 148.300,00 EUR an. Für die 2,0 zusätzlichen Stellen beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand von rund 99.300,00 EUR, ab 2022 von rund 197.300,00 EUR an. Für die dauerhafte Pflege der neu geschaffenen Habitatsflächen außerhalb des Plangebietes und der Grünanlagen und Vegetation im Plangebiet Gebiet werden nach Projektabschluss weitere jährliche Aufwände und Personalbedarfe im entsprechenden Haushalt erforderlich. Für die 1,5 zusätzlichen Stellen beim Kulturamt fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand von rund 148.950,00 EUR an. Für die 2,5 zusätzlichen Stellen bei L/OB-R fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand zwischen 229.400,00 EUR bis 292.400,00 EUR an. Bei allen beteiligten Ämtern fallen ab dem Jahr 2022 voraussichtlich entsprechend der Fortentwicklung des Projekts weitere Sach- und Personalmittelbedarfe an, die im Zuge der Beratungen des nächsten Doppelhaushalts 2022/2023 angemeldet werden. Beteiligte Stellen WFB, AKR, SWU, L/OB und T Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Fritz Kuhn Anlagen -- <Anlagen> zum Seitenanfang