Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
547
1
VerhandlungDrucksache:
1013/2020
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 02.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Klemm de
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss
2019 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (LHS)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 20.11.2020, GRDrs 1013/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2019 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO). 2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen
(§ 110 Abs. 2 GemO).
3. Der Jahresabschluss 2019 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt
Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 25) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


3.2 Bilanz zum 31.12.2019

Die Bilanz zum 31.12.2019, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von
10.662.873.434,02 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
12.303.128,82
EUR
Sachvermögen
4.777.585.977,11
EUR
Finanzvermögen
5.277.856.437,19
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
595.127.890,90
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.662.873.434,02
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.106.310.491,07
EUR
Sonderposten
964.611.826,61
EUR
Rückstellungen
369.602.063,59
EUR
Verbindlichkeiten
187.455.166,92
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
98.565.642,92
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.662.873.434,02
EUR

Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 55, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.14) Mittel in Höhe von 1.018.945.758,27 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
4.975.319,61
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
16.830.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
12.102.256,22
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
31.132.685,18
EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital)
200.000.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neue Philharmonie u.a.)
196.500.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
57.500.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
141.678.800,00
EUR
Radinfrastruktur
20.000.000,00
EUR
Klimaschutzfonds
218.000.000,00
EUR

Die wesentlichen bilanziellen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2019 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 36ff und Nr. 2.6 Seite 54ff) dargestellt.

3.3 Gesamtfinanzrechnung 2019

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 143.855.932,29 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.416.410.927,73
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.030.797.211,74
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
385.613.715,99
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
103.949.697,82
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
345.705.234,69
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-241.755.536,87
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
143.858.179,12
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
2.246,83
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-2.246,83
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
143.855.932,29
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2019
872.311.627,14
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-124.938.919,19
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
18.917.013,10
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Je ein Exemplar der Anlagen befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.


BM Fuhrmann verweist auf den erfreulichen Jahresüberschuss von 306,5 Mio €, über den im Rahmen des Nachtragshaushalts bereits berichtet wurde. In der derzeitigen Situation sei dieser im Hinblick auf zu erwartende Ertragsausfälle vor allem bei den Gewerbesteuereinnahmen hilfreich. Die beschlossenen Ansätze des Nachtragshaushalts 2020 hätten in Summe gehalten werden können.

H. Großmann (RPA) weist insbesondere auf die 92 wesentlichen Berichte des letzten Prüfungsjahres (August bis Juli) im Anhang des Schlussberichts hin. Davon seien ca. die Hälfte in der Corona-Zeit, unter anderem auch im Homeoffice, erstellt worden. Er dankt besonders dem Haupt- und Personalamt für die sehr kurzfristig zur Verfügung gestellten VPN-Zugänge sowie den Mitarbeitenden und dem Personalrat für ihre Flexibilität und drückt seine Zufriedenheit über die Arbeitsergebnisse aus. Er hebt außerdem das hohe Qualitätsniveau der Stadtkämmerei hervor. Danach empfiehlt er dem Gemeinderat die abschließende Feststellung des Jahresabschlusses. Die Prüfungsfeststellungen wirkten sich insgesamt nicht auf den Jahresabschluss aus.

Detailliert werde man die Inhalte in der vertiefenden Beratung des Verwaltungsausschusses in Anwesenheit der betroffenen Ämter im Februar 2021 diskutieren, nachdem sie im GR heute vorgetragen worden seien.

Die StRe Winter (90/GRÜNE), Kotz (CDU), Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Körner (SPD), Dr. Oechnser (FDP) und StRin von Stein (FW) sprechen ihren Dank für den kurzen Einführungsbericht und die gute und sorgfältige Arbeit aller beteiligten Ämter sowie ihre Zustimmung zur Feststellung aus. StRin von Stein erwähnt lobend die Beratungstätigkeit des RPA und deren Akzeptanz durch die einzelnen Ämter.

StR Kotz betont die Wichtigkeit und den Empfehlungscharakter des Jahresabschlusses sowie des Prüfberichts neben den 2-jährlichen Haushaltsplanberatungen mit einem Querschnitt durch die Aktivitäten der verschiedenen Bereiche der Stadtverwaltung.

StR Urbat geht auf die Bemängelung des RPA in Bezug auf den unterschiedlichen Informationsfluss an das Referat WFB und an die Stadträt*innen ein, die Mitglieder in Aufsichtsräten seien. Das Referat habe in der Folge einen Informationsvorsprung.

Auf diesen Hinweis des RPA zielt ebenfalls die Anmerkung von StR Körner ab, dass auch die Stadträt*innen, die Sitze in Aufsichtsgremien innehaben, vorab Zugang zu Informationen der Beteiligungsverwaltung haben sollten.

Auch die Stärkung der Rechte der Aufsichtsräte im Zusammenhang mit dem Public Corporate Codex sei, so StR Urbat, Thema. Hier spricht er die SWSG und Top 8 an (Strategische Zielvorgaben für die SWSG). Hierüber müsse eingehender beraten werden. Interessant sei auch die vorgeschlagene Begrenzung der Mandatszahl bzw. Einbeziehung anderer als Aufsichtsratsmandate.

Kritisch sei hingegen die Lage bei Gewerbeaufsicht und Führerscheinstelle. Das RPA äußere sehr große Bedenken bei letzterer, die praktisch keine freien Termine mehr habe und wo eine Art Teilprivatisierung durch Terminvergabe über Mittler entstanden sei. Die Gewerbeaufsicht müsse dringend zum Wohle der Bürger personell aufgestockt werden. Daher habe seine Fraktion bereits im letzten Jahr (Antrag Nr. 759/2019 vom 18.10.2019) 10 neue Stellen für die Gewerbeaufsicht gefordert.

StR Körner stimmt StR Urbat bei den Themen Führerscheinstelle und Gewerbeaufsicht zu. Obwohl man bei der Gewerbeaufsicht erfreulicherweise im letzten Haushalt 6,5 neue Stellen geschaffen habe, ergebe sich ein Delta von 12,5 Stellen auf die 42 benötigten. Er regt an, den Blick in diesem Zusammenhang einmal auf andere Städte zu richten und sich auf ein realistisches Ziel zu verständigen.

Bezugnehmend darauf, dass das RPA auch beratend tätig sei, geht StR Körner auf den Hinweis von Herrn Großmann im Zusammenhang mit "Ausgaberesten" ein, d. h. nur tatsächlich umsetzbare Maßnahmen bei den anstehenden Nachtragsberatungen vorzuschlagen.




EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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